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   BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91   

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BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91 (https://dejure.org/1992,1768)
BSG, Entscheidung vom 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91 (https://dejure.org/1992,1768)
BSG, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 14a/6 RKa 44/91 (https://dejure.org/1992,1768)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übergangsrecht - Überdauern - Neu eingeführtes Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KVKG Art. 2 § 10; SGB V § 75 Abs. 3 S. 1, S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 285
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91
    Art. 14 GG läßt einen Eingriff in Positionen, die in der Vergangenheit begründet worden sind, dagegen nur zu, wenn er durch überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfGE 31, 275, 290; 36, 281, 293; 58, 81, 110 und 114).

    Soweit Art. 14 GG als Eigentumsgarantie einen besonderen Vertrauensschutz gegenüber staatlichen Eingriffen gewährleistet, bedarf es eines zusätzlichen Rückgriffs auf das in Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegte allgemeine Rechtsstaatsprinzip nicht (BVerfGE 31, 275, 293; 36, 281, 293; 58, 81, 120 f = SozR 2200 § 1255a Nr. 7).

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91
    Art. 14 GG läßt einen Eingriff in Positionen, die in der Vergangenheit begründet worden sind, dagegen nur zu, wenn er durch überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfGE 31, 275, 290; 36, 281, 293; 58, 81, 110 und 114).

    Soweit Art. 14 GG als Eigentumsgarantie einen besonderen Vertrauensschutz gegenüber staatlichen Eingriffen gewährleistet, bedarf es eines zusätzlichen Rückgriffs auf das in Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegte allgemeine Rechtsstaatsprinzip nicht (BVerfGE 31, 275, 293; 36, 281, 293; 58, 81, 120 f = SozR 2200 § 1255a Nr. 7).

  • BVerfG, 15.01.1974 - 1 BvL 5/70

    Patentanmeldungen

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91
    Art. 14 GG läßt einen Eingriff in Positionen, die in der Vergangenheit begründet worden sind, dagegen nur zu, wenn er durch überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (BVerfGE 31, 275, 290; 36, 281, 293; 58, 81, 110 und 114).

    Soweit Art. 14 GG als Eigentumsgarantie einen besonderen Vertrauensschutz gegenüber staatlichen Eingriffen gewährleistet, bedarf es eines zusätzlichen Rückgriffs auf das in Art. 20 Abs. 3 GG niedergelegte allgemeine Rechtsstaatsprinzip nicht (BVerfGE 31, 275, 293; 36, 281, 293; 58, 81, 120 f = SozR 2200 § 1255a Nr. 7).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91
    Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Rechtsordnung; sie kann im Rahmen des Verhältnismäßigen eingeschränkt werden (vgl BVerfGE 6, 32, 38; 68, 193, 218; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91
    Die durch Art. 12 GG gewährleistete Berufsfreiheit, die hier nur in Form der freien Berufsausübung tangiert sein kann, kann bereits durch vernünftige Interessen des Gemeinwohls eingeschränkt werden (vgl BVerfGE 63, 354 [BVerfG 22.03.1983 - 2 BvR 475/78] = SozR 2200 § 368n Nr. 25).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91
    Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet die allgemeine Handlungsfreiheit nur in den Schranken der verfassungsmäßigen Rechtsordnung; sie kann im Rahmen des Verhältnismäßigen eingeschränkt werden (vgl BVerfGE 6, 32, 38; 68, 193, 218; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91
    Der Wille des Gesetzgebers, eine abschließende Regelung iS der sofortigen und nicht durch Übergangsvorschriften gemilderten Wirksamkeit des neuen Rechts zu treffen, wäre selbst dann für die Gerichte beachtlich, wenn sie aus verfassungsrechtlichen Gründen Übergangsregelungen für geboten erachten würden (vgl zum Erfordernis von Übergangsregelungen und zu den Grenzen der verfassungskonformen Auslegung BVerfGE 70, 35, 63 f; Kölz, Intertemporales Verwaltungsrecht, Zeitschrift für schweizerisches Recht, neue Folge, Bd 102, 1983, 2. Halbbd S 101, 224 f).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91
    Prüfungsmaßstab ist - soweit es die Klägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Vertragspartnerin des 1986 abgeschlossenen Vertrages betrifft - allein Art. 2 Abs. 1 GG, weil die Verletzung besonderer Grundrechte hier nicht in Betracht kommt (BVerfGE 62, 354, 369 = SozR 2200 § 368n Nr. 25; BVerfGE 70, 1, 25 = SozR 2200 § 376d Nr. 1).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 44/91
    Prüfungsmaßstab ist - soweit es die Klägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts und Vertragspartnerin des 1986 abgeschlossenen Vertrages betrifft - allein Art. 2 Abs. 1 GG, weil die Verletzung besonderer Grundrechte hier nicht in Betracht kommt (BVerfGE 62, 354, 369 = SozR 2200 § 368n Nr. 25; BVerfGE 70, 1, 25 = SozR 2200 § 376d Nr. 1).
  • BSG, 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R

    Honorierung bei Behandlung von heilfürsorgeberechtigten Personen, unentgeltliche

    Da die Krankenkassen an dieser Aufgabe weder nach dem bis 31. Dezember 1988 geltenden Recht der RVO mitwirkten noch nach dem SGB V daran beteiligt sind (§ 368n Abs. 2 Satz 4 RVO bzw § 75 Abs. 3 Satz 1 SGB V), handelt es sich nicht um eine Angelegenheit des Kassen(zahn)arztrechts im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 SGG, sondern um eine solche der Zahnärzte im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 2 SGG idF des Psychotherapeutengesetzes vom 16. Juni 1998 (so schon BSGE 71, 285 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 3; SozR 3-2500 § 75 Nr. 9 S 37; für das Recht der RVO BSG SozR 1500 § 12 Nr. 4).

    Die Regelung geht zurück auf den im wesentlichen inhaltsgleichen § 368n Abs. 2 Satz 4 und 5 RVO idF des KVKG vom 27. Juni 1977 (vgl BSGE 71, 285, 286 f = SozR 3-2500 § 75 Nr. 3 S 8).

    Mit Urteil vom 2. Dezember 1992 (BSGE 71, 285 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 3) wurde über den Anspruch einer KZÄV gegen ein Bundesland auf höhere Vergütung für zahnärztliche Leistungen entschieden.

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 57/96

    Absenkung der Punktwerte für zahnärztliche Leistungen im Jahre 1993 beim Anspruch

    Davon ist in anderem Zusammenhang auch der zwischenzeitlich für das Kassenzahnarztrecht zuständig gewesene 14a-Senat des BSG in seinem Urteil vom 2. Dezember 1992 (BSGE 71, 285 ff = SozR 3-2500 § 75 Nr. 3) ausgegangen.

    Diese Verweisung auf die im Ersatzkassenbereich geltende Vergütung, die durch das GRG zum 1. Januar 1989 eingeführt worden ist (vgl BSGE 71, 285 ff = SozR 3-2500 § 75 Nr. 3), betrifft sowohl die aufgrund des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (EBM-Z) in den Gebührentarifen A, B, C und D des Zahnarzt-/Ersatzkassenvertrages vereinbarten Bewertungszahlen für die einzelne zahnärztliche Leistung als auch den gesamtvertraglich vereinbarten Punktwert (vgl § 87 Abs. 2 und § 85 Abs. 2 SGB V).

    Die Schaffung einer solchen bundeseinheitlichen Regelung der Vergütung der freien Heilfürsorge war indessen gerade das entscheidende Motiv für den Wechsel von der bis zum 31. Dezember 1988 maßgeblichen Ausrichtung an den Sätzen der Ortskrankenkassen auf das Vergütungsregime der Ersatzkassen (BSGE 71, 285, 290 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 3 S 11 f unter Hinweis auf BT-Drucks 11/2493 S 62).

  • BSG, 17.09.2008 - B 6 KA 48/07 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Vergütung der Behandlungskosten für Patienten von

    Einer Berechnung der Vergütung nach Durchschnittswerten steht weder die ursprünglich beabsichtigte Kostendämpfung noch der Wunsch nach einem bundeseinheitlichen Vergütungssystem als dem entscheidenden Motiv für den Wechsel von der zuvor maßgeblichen Ausrichtung an den Sätzen der Ortskrankenkassen (s hierzu BSG SozR 3-2500 § 75 Nr. 9 S 38 und SozR 3-2500 § 75 Nr. 3 S 11 f) entgegen.
  • BSG, 08.05.1996 - 6 RKa 16/95

    Besetzung der Kammern und Senate für Kassen- bzw Vertragsarztrecht, Verzicht auf

    Übergangsrecht kann indessen nach seinem Sinn und Zweck, sofern es nicht erkennbar eine Dauerregelung treffen will, das mit ihm neu eingeführte Recht in seiner Geltung nicht überdauern (BSGE 71, 285, 287 = SozR 3-2500 § 75 Nr. 3).
  • BSG, 27.02.1997 - 4 RA 104/95

    Zuschuß des Rentenversicherungsträgers zu den Aufwendungen für eine ausländische

    Ein gegenteiliges Ergebnis läßt sich - wiederum entgegen der Auffassung der Beklagten - auch nicht mit übergangsrechtlichen Überlegungen rechtfertigen: Insofern einschlägiger Bestimmungen bedarf es grundsätzlich nur dann, wenn mit dem Inkrafttreten neuen Rechts inhaltliche Änderungen verbunden sind; ferner kann bei einem Eingriff in nach den bisherigen Bestimmungen begründete Positionen aus verfassungsrechtlichen Gründen Anlaß bestehen, deren (uU begrenzte) Fortgeltung anzuordnen (vgl zur Notwendigkeit von Übergangsbestimmungen insofern Jarass/Pieroth, Komm zum Grundgesetz, 3. Aufl, Art. 20 Grundgesetz RdNr 54 und BSGE 71, 285 ff, 288, jeweils mwN) bzw es umgekehrt gerechtfertigt sein, die begünstigende Anwendung neuen Rechts hintanzuhalten (BVerfGE 44, 283 ff, 287).
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