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   BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94   

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https://dejure.org/1995,500
BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94 (https://dejure.org/1995,500)
BSG, Entscheidung vom 21.06.1995 - 6 RKa 60/94 (https://dejure.org/1995,500)
BSG, Entscheidung vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 60/94 (https://dejure.org/1995,500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch - Krankenkasse - Arzneiverordnungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; SGB V § 95 Abs. 3
    Erlangung der Kassenzulassung durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, Schadenersatzanspruch der Krankenkasse wegen unzulässiger Arzneiverordnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 76, 153
  • NJW 1996, 3102
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.12.1988 - 6 RKa 35/87

    Ersatzkasse - Ersatzanspruch - Kassenarzt - Beteiligungsende -

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94
    Zwischen dem Beklagten und den klagenden KKn bestanden und bestehen keine unmittelbaren Rechtsbeziehungen öffentlichrechtlicher Natur, insbesondere kein Über-Unterordnungsverhältnis, aus dem sich eine einseitige Regelungsbefugnis der Kassen in bezug auf Schadenersatzansprüche wegen unzulässiger Arzneiverordnungen ergeben könnte (BSGE 64, 209, 211 = SozR 5550 § 18 Nr. 1).

    Für die den Klägerinnen durch unzulässige Arzneiverordnungen entstandenen Aufwendungen hat der Beklagte Ersatz zu leisten, wobei sich der Ersatzanspruch, wie das Landessozialgericht (LSG) zutreffend angenommen hat, aus einer Verletzung der durch den Antrag auf Kassenzulassung bzw die erfolgte Formalzulassung gemäß § 368a Abs. 4 Reichsversicherungsordnung (RVO) (jetzt: § 95 Abs. 3 SGB V) begründeten öffentlich-rechtlichen Pflichten ergibt (vgl dazu auch BSGE 64, 209, 211 ff = SozR 5550 § 18 Nr. 1).

  • BSG, 04.05.1994 - 6 RKa 40/93

    Krankenversicherung - Dialysebehandlung - Vergütungsanspruch - Vertragsverletzung

    Auszug aus BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 60/94
    Der Senat hat zu dem mit dem Problem der Vorteilsausgleichung beim Ersatz eines durch unzulässige Verordnungen entstandenen Schadens eng zusammenhängenden Einwand der ungerechtfertigten Bereicherung bei der Versagung eines Vergütungsanspruchs für gesetz- oder vertragswidrig erbrachte Leistungen im Urteil vom 4. Mai 1994 (BSGE 74, 154, 158 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 6) ausgeführt, daß die für die Ausübung der kassenärztlichen Tätigkeit maßgebenden Rechtsvorschriften (auch) dazu bestimmt sind, die Funktionsfähigkeit des kassenärztlichen Systems als Ganzes zu sichern, und daß dieser Zweck nicht durch die Anwendung bereicherungsrechtlicher Grundsätze unterlaufen werden darf.
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    aa) Ein die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllender oder für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit ungeeigneter Arzt, der sich die Vertragsarztzulassung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verschafft hat, kann nicht unter Berufung auf den dadurch erworbenen formalrechtlichen Status vertragsärztliche Leistungen erbringen und abrechnen (BSGE 76, 153, 155 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 5 S 22 unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 368f Nr. 1) .

    Für die Rechtmäßigkeit der Gewährung vertragsärztlichen Honorars kommt es nicht allein darauf an, dass der Vertragsarzt formell zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, sondern er muss vielmehr auch materiell berechtigt sein, Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung zu erbringen (Engelmann, ZMGR 2004, 3, 13 unter Bezugnahme auf BSGE 76, 153, 155 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 5 S 22 unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 368f Nr. 1) .

  • BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV -

    (1) Soweit die Klägerin gegenüber der Beigeladenen zu 1. Leistungen abgerechnet hat, die tatsächlich nicht durch das MVZ erbracht worden sind, schützt die streitgegenständliche Zulassung die Klägerin ohnehin nicht vor Honorarrückforderungen: Ein die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllendes MVZ, das sich die Zulassung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verschafft hat, kann grundsätzlich nicht unter Berufung auf den dadurch erworbenen formalrechtlichen Status vertragsärztliche Leistungen erbringen und abrechnen (zur entsprechenden Fragestellung bei der Zulassung als Vertragsarzt: BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 23; BSGE 76, 153, 155 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 5 S 22 unter Hinweis auf BSG SozR 2200 § 368f Nr. 1) .
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 17/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regress gegen einen Arzt wegen fehlerhaft

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 18.8.2010 zusammenfassend ausgeführt: "Die Zuerkennung der Kosten, die bei rechtmäßigem Verhalten angefallen wären, hätte zur Folge, dass es auf die Beachtung der für die vertragsärztliche Versorgung geltenden Bestimmungen nicht ankäme" (BSG aaO SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 RdNr 51; in der Sache ebenso - zum Teil im Rahmen der Prüfung ungerechtfertigter Bereicherung - BSG vom 8.9.2004, SozR 4-2500 § 39 Nr. 3 RdNr 14 betr unzulässige faktisch-stationäre Behandlung; BSG vom 22.3.2006, BSGE 96, 99 = SozR 4-5520 § 33 Nr. 6, RdNr 11 betr eine als Praxisgemeinschaft auftretende Gemeinschaftspraxis; BSG vom 28.2.2007, SozR 4-2500 § 39 Nr. 7 RdNr 17 f betr zu lange stationäre Versorgung; BSG vom 5.5.2010 BSGE 106, 110 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 27, RdNr 47 betr Verordnung von Immunglobulin; BSG vom 18.8.2010, SozR 4-2500 § 106 Nr. 29 RdNr 51 betr Verordnung von Sprechstundenbedarf; BSG vom 13.10.2010, SozR 4-2500 § 106 Nr. 30 RdNr 44 betr Verordnung von Megestat; vgl auch BSG vom 21.6.1995, BSGE 76, 153, 155 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 5 S 22 f, und BSG vom 23.6.2010, BSGE 106, 222 = SozR 4-5520 § 32 Nr. 4, RdNr 67; vgl ferner die neuere BGH-Rspr zu dem - an sich nicht vergleichbaren - strafrechtlichen Betrugstatbestand in Fällen ärztlichen Fehlverhaltens mit ihrer Bezugnahme auf die "zum Vertragsarztrecht entwickelte streng formale Betrachtungsweise" in BGHSt 57, 95 = NJW 2012, 1377 = MedR 2012, 388, RdNr 82, 85; vgl auch BGHSt 57, 312 = NJW 2012, 3665 = MedR 2013, 174, RdNr 52) .
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