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   BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58   

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BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58 (https://dejure.org/1962,9473)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1962 - 2 RU 271/58 (https://dejure.org/1962,9473)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1962 - 2 RU 271/58 (https://dejure.org/1962,9473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 16, 227
  • MDR 1962, 608
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

    Auszug aus BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
    dem Bezirk ei! anderen ESG the einstimmen (vgla BSG 13, 189, 191) H Vorschriften, die mit der badischen Anordnung vom 21° Mai 1949 übereinstimmcn, sind jedoch im Bundes gebiet nicht ergang en" Zu'e ... - n.
  • BSG, 15.10.1957 - 3 RK 80/55

    Nachentrichtung von Beiträgen zur Sozialversicherung - Beitragspflicht für die

    Auszug aus BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
    fassung des Senats keine Bedenken gegen die Wirksamkeit der Ermächtigung des EUR 628 Abs° 2 RVG und ebensowenig der den Austritt gewisser gemeindlicher Unternehmen aus den bis dahin zuständig gewesenen Berufsgenossenschaften untersagenden Regelung der Zif"" 4 des Erlasses vom 16° März 1942, Der Erlaß ist allerdings nicht in der durch @ 1 des Gesetzes über die Verkündung von Rechtsverordnungen vom 13° Oktober 1925 (BGBl 1, 959) vorgeschriebenen Form - Verkündung in Reichsgesétzblatt, Reichsministerialblatt oder Reichsanzeiger sondern - verkündet, lediglich in den "Amtlichcn Nachrichten für Reichsversicherung", einer Sonderausgabe des Reichsarbeitsblatts, veröffentlicht werden° Diese Art der Verkündung im Ministerialblatt des zuständigen Reichsministers wurde in den Jahren nach 1935, vor allem nach Ausbruch des zweiten Weltkrieges, allgemeine Übung und, wie der 3, Senat des BSG bereits in seiner Entscheidung vom 15. Oktober 1957 (BSG 6, 47, 51 ff ) näher dargelegt hat, in Rechtsprechung und Rechtslehre der damaligen Zeit überwiegend gebilligt oder doch als rechtmäßig hingenommen° Die Wirksamkeit des Zustandekommens von Rec tsvorsehriften läßt sich aber nur nach den zur Zeit ihres Erlasses herrschenden staatsé und verfa.rensreehtlichen Anschauungen beurteilen, Wollte man die Auffassungen des jeweiligen Beurteilungezeitpuâ- â- ns als Maßstab nehmen, so wären die Sicherheit und Kontinuität des Rechts in untragbarer Weise in Frage gestellt, Demgemäß haben Rechtsprechung und Sehrifttum der Nachkriegszeit ganz überwiegend die Gültigkeit von Reehtsverordnungen, die nach 1933 lediglich in Ministerialblättern des Reiches ?erkündet werden sind" aus diesem Grunde nicht.
  • BSG, 11.07.1956 - 3 RJ 128/54

    Anspruch auf eine Invalidenrente auf Grund Beiträgen in der Weimarer Republik -

    Auszug aus BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
    nehr gestutzt werden kännen, weil jene Norm den heute gelt enden rechtssta etlichen hindestanfordcrungen über die Bestimmung von Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung nicht entspricht (Art, 80 GG)° Die Wirksamkeit der Ermächtigungsnorm ist jedoch, wie das BSG wiederholt entschieden hat, nach den im Zeitpunkt ihrer Anwendung herrschend gewesenen staatsrechtlichen Auffassungen zu beurteilen, also nach den Heehtsanschauungen" die in den Jahren von 1935 bis 1945 in Deutschland galten; anderenfalls wären die Rechtssicherheit und die Rechtskontinuität in un ragbarer Weise in Frage gestellt (BSG 3, 161, 163; 6, 47, 57; 7, 203, 204; 9, 112, 117; 2, 157).
  • BGH, 19.03.1958 - IV ZR 148/57

    Zuständigkeitsprüfung nach § 606 Abs. 3 Nr. 1 ZPO

    Auszug aus BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
    - durch Auslegung der badischen'Verfassung von 1947 gewonnene - Beurteilung ist das BSG nach 5 202 see in Verbindungmit 5 562 ZPOgebunden;es kann nicht nachprüfen, ob die inordnung von 21° Mai 1949 als badische Recht:- Vnorm besteht oder bestanden hat (vgl. BSG 4, 156 Leitsatz 3 und S" 161; BGHZ 27, 47; Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 8° Aufl" S"-701" 702).
  • BSG, 04.02.1959 - 10 RV 663/58
    Auszug aus BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
    setzung des Gerichts zu° Die Tatsache, daß Dr" "fs:v= vor seiner Ernennung zum Lendes sozialgcrichtsrat ständig dem 2a-Senat zugeteilt war, schließt nicht aus, daß er zur Vertretung nacheinander verhinderter ordentlicher ri chterlicher Mitglieder - auch anderer Sonate - zulässigerweise tätig (5) 37 in Verbindung mit 5 27 Abs, 5 SGG) oder außerordentlizwischenzeitlich zur Beuälti gung eines vo r'bergchcndcn chen Gesch;ftsanfa s an das LSG abgeordnet gewesen ist (BSG 9, 137, 140\" Ebensowenig war seine Üitwirkung im 2a-Scnat schon deshalb schriftswidrig, weil dieser Senat auch ohne ihn mit drei Berufsrichtern besetzt en sein mag (vgl ;cves BSG 8, 22.
  • BSG, 25.07.1958 - 2 RU 25/56
    Auszug aus BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
    setzung des Gerichts zu° Die Tatsache, daß Dr" "fs:v= vor seiner Ernennung zum Lendes sozialgcrichtsrat ständig dem 2a-Senat zugeteilt war, schließt nicht aus, daß er zur Vertretung nacheinander verhinderter ordentlicher ri chterlicher Mitglieder - auch anderer Sonate - zulässigerweise tätig (5) 37 in Verbindung mit 5 27 Abs, 5 SGG) oder außerordentlizwischenzeitlich zur Beuälti gung eines vo r'bergchcndcn chen Gesch;ftsanfa s an das LSG abgeordnet gewesen ist (BSG 9, 137, 140\" Ebensowenig war seine Üitwirkung im 2a-Scnat schon deshalb schriftswidrig, weil dieser Senat auch ohne ihn mit drei Berufsrichtern besetzt en sein mag (vgl ;cves BSG 8, 22.
  • RG, 04.10.1934 - IV 137/34

    Unter welchen Voraussetzungen kann zur Begründung der Berufung auf ein bereits

    Auszug aus BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
    stücke nach der Rechtsprechung und dem Schrifttum vor allem des Zivilprozcßreehts nicht schlechthin als Revisionsbegründung ausgeschlossen, So wird zB die Bezugnahme auf ein Armenrechtsgesuch als genügend angesehen, wenn dieses Gesuch vom Revisionsanvalt selbst unterzeichnet ist, sich auf dasselbe Urteil bezieht wie die Revision und sich in denselben Akten befindet (RGZ 145, 266, 268; BSG SozR SGG @ 164 'Bl Da 16 Lr" 45)° Als ausreichend Wird auch die Bezugnahme auf die Revisionsbegründung eines Streit- genossen in derselben Sf.che erachtet (Stein-Jonas, Zivilprozeâ- ordnung 18, \ufl" @ 554 Anm° III 2; WieCzorek, ZPO, @ 554 Anm, .A.III & 2)." In einem solchen Falle ist der mit den Formvorsehriftcn über die Begründung der Revision verfolgte Zweck insofern erreicht, als"" bereits ein vor dem Revisionsgerieht Postulationsfähiger, der dasselbe Prozeßziel verfolgt wie der bezugnehmcnde Revisionskläger, die Ve1antwortung für die Revisionsbegründung übernommen ( hat, Diese Erwägung ist allerdings auf das Verhältnis zwischen V. einer Pertei und dem Beigcladcnen des Verfahrens der Sozialgerichtsbarkeit nicht ohne weiteres an\:endbar" weil der Beigeladcne freLer ist als der Streitgenosse oder Nebenintervenient; er braucht sich keiner Partei anzusehließen, kann sogar jeder entgegentreten (vgl" Rohwer/Kehlmann, Aufbau und Verf ahren der Sozialgcri chts bar:eit, @ 75 SGG Anm° 7)° Unterstützt jedoch der Beigeladene, wie im vorliegenden Falle, eine Partei (hier die Klägerin) voll D.}.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Die Revisibilität der berufungsgerichtlichen Auslegung eines Landesvertrages ist aber auch dann gegeben, wenn inhaltlich gleiche Vorschriften in Bezirken verschiedener LSG gelten (BSGE 1, 98, 100; 3, 77, 80 = SozR Nr. 2 zu Art. 14 GG; BSGE 13, 189, 191 = SozR Nr. 156 zu § 162 SGG; BSGE 16, 227, 234 = SozR Nr. 168 zu § 162 SGG) und die Übereinstimmung nicht nur zufällig, sondern bewusst und gewollt herbeigeführt worden ist (BSGE 13, 189, 191 = SozR Nr. 156 zu § 162 SGG; BSGE 38, 21, 29 = SozR 2200 § 725 Nr. 1; BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 162 RdNr 5a mwN).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

    Die Revisibilität der berufungsgerichtlichen Auslegung eines Landesvertrages ist aber auch dann gegeben, wenn inhaltlich gleiche Vorschriften in Bezirken verschiedener LSGe gelten (BSGE 1, 98, 100; 3, 77, 80 = SozR Nr. 2 zu Art. 14 GG; BSGE 13, 189, 191 = SozR Nr. 156 zu § 162 SGG; BSGE 16, 227, 234 = SozR Nr. 168 zu § 162 SGG) und die Übereinstimmung nicht nur zufällig, sondern bewusst und gewollt herbeigeführt worden ist (BSGE 13, 189, 191 = SozR Nr. 156 zu § 162 SGG; BSGE 38, 21, 29 = SozR 2200 § 725 Nr. 1; BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 162 RdNr 5a mwN).
  • BSG, 18.07.2013 - B 3 KR 21/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnungsprüfung - zeitnahe Durchführung -

    Die Revisibilität der berufungsgerichtlichen Auslegung eines Landesvertrages ist aber auch dann gegeben, wenn inhaltlich gleiche Vorschriften in Bezirken verschiedener LSG gelten (BSGE 1, 98, 100; 3, 77, 80 = SozR Nr. 2 zu Art. 14 GG; BSGE 13, 189, 191 = SozR Nr. 156 zu § 162 SGG; BSGE 16, 227, 234 = SozR Nr. 168 zu § 162 SGG) und die Übereinstimmung nicht nur zufällig, sondern bewusst und gewollt ist (BSGE 13, 189, 191 = SozR Nr. 156 zu § 162 SGG; BSGE 38, 21, 29 = SozR 2200 § 725 Nr. 1; BSG SozR 3-5920 § 1 Nr. 1; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 162 RdNr 5a mwN) .
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Die Bezugnahme auf die ordnungsgemäße Revisionsbegründung eines anderen Prozeßbeteiligten genügt aber den Anforderungen des § 164 Abs. 2 S 3 SGG, wenn beide Beteiligte dasselbe Prozeßziel verfolgen und dieselben Anträge stellen, wie dies hier der Fall ist (BSGE 16, 227, 229 f = SozR Nr. 48 zu § 164 SGG; Senatsurteil vom 14. Mai 1992 - 6 RKa 41/91 -, insoweit in BSGE 70, 285 = SozR 3-2500 § 122 Nr. 3 nicht mit abgedruckt).
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 3/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    § 164 Abs. 2 S 3 SGG sei dem § 554 Abs. 3 Nr. 2 ZPO aF nachgebildet, diene demselben rechtspolitischen Zweck, nämlich der Entlastung des Revisionsgerichts, und sei zu dessen Erreichung streng auszulegen (BSG Urteile vom 30.6.1964 - 3 RK 38/60 -SozR Nr. 53 zu § 164 SGG und vom 28.2.1962 - 2 RU 271/58 - BSGE 16, 227 = SozR Nr. 48 zu § 164 SGG; Beschluss vom 24.9.1957 - 2 RU 70/54 - SozR Nr. 27 zu § 164 SGG) .
  • BSG, 14.05.1992 - 6 RKa 41/91

    Krankenversicherung - Großgerätemedizin - Besetzung - Sozialgerichtsverfahren -

    Das BSG hat bereits entschieden, daß zur Begründung der Revision die Bezugnahme auf die ordnungsgemäße Revisionsbegründung eines anderen Prozeßbeteiligten jedenfalls dann ausreicht, wenn dieser dieselben Anträge stellt wie der bezugnehmende Revisionskläger (BSGE 16, 227, 229 f = SozR Nr. 48 zu § 164 SGG ).
  • BSG, 06.10.2016 - B 5 SF 4/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    § 164 Abs. 2 S 3 SGG sei dem § 554 Abs. 3 Nr. 2 ZPO aF nachgebildet, diene demselben rechtspolitischen Zweck, nämlich der Entlastung des Revisionsgerichts, und sei zu dessen Erreichung streng auszulegen (BSG Urteile vom 30.6.1964 - 3 RK 38/60 - SozR Nr. 53 zu § 164 SGG und vom 28.2.1962 - 2 RU 271/58 - BSGE 16, 227 = SozR Nr. 48 zu § 164 SGG; Beschluss vom 24.9.1957 - 2 RU 70/54 - SozR Nr. 27 zu § 164 SGG) .
  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 21/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Hilfsmittelbereich

    Die Bezugnahme auf die Revisionsbegründung eines anderen Beteiligten ist grundsätzlich zulässig, soweit dieser denselben Antrag stellt (BSGE 16, 227, 230 = SozR Nr. 48 zu § 164 SGG).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 10/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Selbst wenn dieses Schreiben entsprechend der Einschätzung des Beigeladenen zu 1 als "Erlass" zu qualifizieren wäre, hätte ein solcher auch nach Kriegsausbruch zumindest im Ministerialblatt des zuständigen Reichsministers verkündet werden müssen (BSGE 16, 227, 232 f mwN; vgl LSG Niedersachsen Breith 1961, 1100, 1103: Schreiben des RVA zur Auslegung des RAM-Erlasses vom 16. März 1942 ist nur "Meinungsäußerung der Verwaltung").
  • BSG, 23.02.2017 - B 5 SF 5/16 AR

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des

    § 164 Abs. 2 S 3 SGG sei dem § 554 Abs. 3 Nr. 2 ZPO aF nachgebildet, diene demselben rechtspolitischen Zweck, nämlich der Entlastung des Revisionsgerichts, und sei zu dessen Erreichung streng auszulegen (BSG Urteile vom 30.6.1964 - 3 RK 38/60 - SozR Nr. 53 zu § 164 SGG und vom 28.2.1962 - 2 RU 271/58 - BSGE 16, 227 = SozR Nr. 48 zu § 164 SGG; Beschluss vom 24.9.1957 - 2 RU 70/54 - SozR Nr. 27 zu § 164 SGG) .
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R

    Zuständiger Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für ein

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 22/05 R

    Auslegung von Vorschriften in Landesverträgen zur Überprüfung der Notwendigkeit

  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 61/90

    Verrechnung des abgetretenen Teils einer Geldleistung

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 47/93

    Ansprüche auf einmalige Leistungen oder auf wiederkehrende Leistungen -

  • BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 47/93

    Pflicht zur Vergabe einer neuen Versicherungsnummer (VNr) mit geändertem

  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 22/80

    Irrevisible Norm - Verletzung allgemeiner Auslegungsregeln - Revisibilität -

  • BSG, 30.03.1988 - 2 RU 8/88

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87

    Unternehmen - Privatrecht - Gemeinde - Beteiligung

  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 10/92

    Übermittlung einer Zustimmungserklärung in der Sozialgerichtsbarkeit per Telefax;

  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 74/76

    Unfall eines Soldaten während des Wochenendurlaubs auf dem Weg von der

  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 248/58
  • BSG, 31.07.1962 - 2 RU 218/58
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