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   BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 12/76   

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https://dejure.org/1977,2228
BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 12/76 (https://dejure.org/1977,2228)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1977 - 7 RAr 12/76 (https://dejure.org/1977,2228)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 12/76 (https://dejure.org/1977,2228)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Förderungsleistungen für die Teilnahme an einer Umschulungsmaßnahme - Übernahme der Kosten, die durch eine geförderte Bildungsmaßnahme unmittelbar entstehen, durch die Bundesanstalt für Arbeit - Übernahme der Kosten für Lernmittel durch die Bundesanstalt für Arbeit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 184
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.10.1976 - 7 RAr 110/75

    Die Pauschalisierung der bei einer beruflichen Bildungsmaßnahme anfallenden

    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 12/76
    Diese Aufgabe durfte der Verwaltungsrat nicht auf den Präsidenten der Beklagten übertragen, weil eine solche Möglichkeit im Gesetz nicht vorgesehen ist (Urteil des BSG vom 26. Oktober 1976 - 12/7 RAr 110/75 -).

    Auch die Vorschrift des § 150 AFG, wonach Pauschbeträge für abzugsfähige Beträge vom Einkommen durch Anordnung der Bundesanstalt festgesetzt werden können, verdeutlicht, daß der Gesetzgeber die Pauschalierung als eine den Umfang der Leistung betreffende Regelung wertet, die dem Verwaltungsrat vorbehalten bleiben sollte (Urteil des BSG vom 26. Oktober 1976 - 12/7 RAr 110/75 -).

  • BSG, 01.03.1956 - 4 RJ 129/54
    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 12/76
    Auch hinsichtlich der neuen Fassung gelten die Gründe, die das Bundessozialgericht (BSG) veranlaßt hatten, die Geltung des § 556 ZPO im Rahmen des sozialgerichtlichen Verfahrens (§ 202 SGG) zu bejahen (vgl. BSGE 2, 229, 231; 8, 24, 29).
  • BSG, 29.07.1958 - 1 RA 109/57
    Auszug aus BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 12/76
    Auch hinsichtlich der neuen Fassung gelten die Gründe, die das Bundessozialgericht (BSG) veranlaßt hatten, die Geltung des § 556 ZPO im Rahmen des sozialgerichtlichen Verfahrens (§ 202 SGG) zu bejahen (vgl. BSGE 2, 229, 231; 8, 24, 29).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Deren Zulässigkeit richtet sich nach § 202 SGG iVm § 554 Zivilprozessordnung (vgl zB BSGE 37, 28, 33 = SozR Nr. 4 zu § 556 ZPO; BSGE 44, 184, 184 f = SozR 1750 § 556 Nr. 1; BSGE 47, 168, 169 = SozR 1750 § 556 Nr. 2 S 2; BSG SozR 3-5050 § 15 Nr. 5 S 23).

    Gemäß § 554 Abs. 1 iVm Abs. 2 ZPO kann sich der Revisionsbeklagte der Revision auch noch nach Ablauf der Revisionsfrist anschließen, wenn er dies binnen eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung erklärt (zur Anwendung dieser Frist vgl BSGE 44, 184 = SozR 1750 § 556 Nr. 1).

  • BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 3/12 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragsbemessung freiwillig Versicherter -

    Demgegenüber kann eine Anschlussrevision gemäß § 202 S 1 SGG iVm § 554 Abs. 2 S 2 ZPO noch bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung eingelegt werden (vgl BSGE 44, 184 = SozR 1750 § 556 Nr. 1; BSG Urteil vom 27.4.2010 - B 5 R 8/08 R - Juris RdNr 21, insoweit bei SozR 4-2600 § 233a Nr. 1 nicht abgedruckt; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 160 RdNr 3f) .
  • BSG, 27.04.2010 - B 5 R 8/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung - Verjährungseinrede -

    Nach § 202 SGG iVm § 554 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) ist die Anschlussrevision bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung zu erklären (BSGE 37, 28, 33 = SozR Nr. 4 zu § 556 ZPO; BSGE 44, 184 f = SozR 1750 § 556 Nr. 1; BSGE 47, 168, 169 = SozR 1750 § 556 Nr. 2; BSG SozR 3-5050 § 15 Nr. 5 S 23; Fichte in Breitkreuz/Fichte, SGG, 2009, § 160 RdNr 79; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 160 RdNr 3f und § 164 RdNr 12e) .
  • BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 15/05 R

    Streitigkeit über Vergütung zwischen öffentlich-rechtlichem Krankenhausträger und

    Die Anschlussrevision der Klägerin, die im SGG nicht ausdrücklich geregelt, aber auch hier statthaft ist (§ 202 SGG iVm § 554 Zivilprozessordnung ; dazu BSGE 44, 184 = SozR 1750 § 556 Nr. 1; 47, 168, 169 = SozR 1750 § 556 Nr. 2) ist ebenfalls zulässig, weil die Revision uneingeschränkt zugelassen worden ist und sich die Anschlussrevision im Rahmen des gesamten Streitgegenstandes bewegt.
  • BSG, 28.08.1997 - 3 RK 13/96

    Abgabepflicht nach dem KSVG bei einmaliger Mitwirkung an Fernseh-Talkshows über

    Die jetzige Einbeziehung in das Verfahren ist als Anschlußrevision zu bewerten, die zwar der Zulassung nicht bedarf (BVerwGE 65, 27, 31; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung , 55. Aufl 1997, § 556 RdNr 8), jedoch vor Ablauf der Frist von einem Monat nach Zustellung der Revisionsbegründung (§ 202 SGG iVm § 556 Abs. 1 ZPO; BSGE 44, 184 f) eingelegt werden muß.
  • BSG, 30.04.1986 - 2 RU 15/85

    Pfändung und Abtretung von Renten - Gesetzliche Renten-und Unfallversicherung

    Hinsichtlich der Klageabweisung gegenüber der Beklagten zu 1) ist das Urteil des LSG zwischen den Beteiligten bindend geworden, da es diesbezüglich weder von der Klägerin noch der Beklagten zu 1) bzw. den Beigeladenen angegriffen und auch eine Anschlußrevision innerhalb eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründungsschrift nicht eingelegt worden ist (BSGE 44, 184).
  • BSG, 13.12.2000 - B 9 VS 1/00 R

    Haftungsbegründende Kausalität bei Wehrdienstbeschädigungen

    Der Rechtsvorgänger der Klägerin hat sie nicht innerhalb der Monatsfrist des nach § 202 SGG entsprechend anwendbaren § 556 der Zivilprozeßordnung eingelegt (BSGE 44, 184; Meyer-Ladewig, SGG, 6. Aufl, RdNr 3a zu § 160).
  • BFH, 08.04.1981 - II R 4/78

    Anschlußrevision - Revisionsbegründung - Zustellungstermin

    Der Senat hat sich bei seiner Entscheidung auch davon leiten lassen, daß das Bundessozialgericht (BSG) § 556 Abs. 1 ZPO über § 202 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) schon immer entsprechend angewendet hat (vgl. zuletzt das Urteil vom 21. Juli 1977 7 RAr 12/76, BSGE 44, 184).
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 SB 12/97 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - rechtliches

    Denn wie das BSG bereits 1977 entschieden hat (BSGE 44, 184 = SozR 1750 § 556 Nr. 1), ist auch in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit die Anschlußrevision nur bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung zulässig (§ 202 SGG iVm § 556 Zivilprozeßordnung).
  • BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95

    Auferlegung der Kosten einer unselbständigen Anschlußrevision

    Demgegenüber weist der hier zu beurteilende Sachverhalt die Besonderheit auf, daß der Kläger seinen Anschließungsantrag erst geraume Zeit nach Ablauf der in § 556 Abs. 1 ZPO (vgl zu dessen Anwendbarkeit im sozialgerichtlichen Verfahren BSGE 8, 24 ff, 29; 44, 184) vorgesehenen Frist am 29. Januar 1996 gestellt und ihn mit einer im Revisionsverfahren grundsätzlich unzulässigen (§ 168 Satz 1 SGG) Erweiterung des Klageantrages verbunden hat, so daß er von Anfang an und unverändert auch noch im Zeitpunkt der Rücknahme unzulässig war.
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/89

    Anspruch auf und Rückforderung von Wintergeld und Schlechtwettergeld vom

  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 19/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - verspätet vorgelegter

  • BSG, 17.10.1996 - 7 RAr 122/95

    Anspruch auf Vorruhestandsgeld - Durch Bewilligung der Altersrente tritt ein

  • SG Aurich, 25.06.2002 - S 2 RJ 31/02

    Ermessen; Ermessensfehler; Gebrauchsgegenstand; Gebrauchsgegenstand des täglichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2002 - L 7 AL 412/00
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