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   BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 3/81   

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BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 3/81 (https://dejure.org/1983,653)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1983 - 6 RKa 3/81 (https://dejure.org/1983,653)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - 6 RKa 3/81 (https://dejure.org/1983,653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kassenarzt - Schadensersatzanspruch - Regelverletzung - ÄrztlicheKunst - Krankenhauskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 55, 144
  • NJW 1984, 1422
  • VersR 1983, 956
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.1971 - VII ZR 313/69

    Unfallwagenbetrug - §§ 812, 818 Abs. 3 BGB, Saldotheorie, Zweikondiktionenlehre,

    Auszug aus BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 3/81
    Eine solche Ersatzpflicht konnte freilich nur dann entstehen, wenn der Beigeladene durch das behauptete Verhalten Rechtspflichten verletzt haben würde, die ihm gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) oblagen, deren Einhaltung also seitens der KÄV von ihm verlangt werden konnte (Rechtswidrigkeitszusammenhang; vgl BGHZ 57, 137, 1H2).
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 3/81
    Nach dieser Vorohrift, die durch die am 1. Juli 1983 in Kraft getretene Bestimmung des 9 116 Sozialgesetzbuch X (SGB x) ersetzt wurde, handelt es sich bei dem in ihr geregelten Rückgriffsanspruch des Versicherungsträgers um einen Ersatzanspruch, der in der Per50n des Versicherten entstanden und im Wege des gesetzlichen Forderungsübergangs (cessio legis) auf den Versicherungsträger übergegangen ist (BGH, Großer Zivilsenat, BGHZ 9, 179; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl 1981, S 979 me).
  • BSG, 28.02.1967 - 3 RK 15/67

    Schuldhafte Verletzung der Pflichten der Einzugsstelle von

    Auszug aus BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 3/81
    Zivilgerichte auf gewissen Teilbereichen des öffentlichen Rechts aufrechterhalten hat, so daß Ansprüche wie hier, über die die Zivilgsrichte niemals zu entscheiden hatten, nicht unter die genannte Vorschrift fallen (BSGE 26, 129, 134).
  • BGH, 25.02.1965 - VII ZR 79/63

    Rechtsweg für Streit über Verwaltung von Umstellungsgrundschulden

    Auszug aus BSG, 22.06.1983 - 6 RKa 3/81
    Gegenüber dieser in die sozialgerichtliche Prozeßordnung aufgenommenen speziellen Bestimmung tritt die allgemeine Vorschrift der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wonach für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die nicht auf einem öffentlich-rechtlichen Vertrag beruhen, der ordentliche Rechtsweg gegeben ist (5 40 Abs. 2 Satz 1 VwGO), zurück, so daß die Zuweisung derartiger Streitigkeiten an die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit hierv0n unberührt bleibt (Stelkens/Bonk/Leonhard, Verwaltungsverfahrensgesetz -VWVfG- Kommentar, 1978, S 740, RdNr 3), ganz abgesehen davon, daß 5 "0 Abs. 2 Satz 1 VwGO "keineswegs alle Schadensersatzansprüche aus der Verletzung öffentlich-rechtlicher Pflichten... den ordentlichen Gerichten zugewiesen" (BGHZ 43, 269, 278), sondern nur den bisherigen "Besitzstand" der 14.
  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 16/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Kompetenz zur Feststellung sonstiger

    Der dann zu ersetzende Schaden ist der Struktur nach einem Mangelfolgeschaden nach bürgerlichem Recht vergleichbar (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52 S 284; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 7 RdNr 12; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 28 RdNr 24; vgl ferner BSGE 55, 144 = SozR 2200 § 368n Nr. 26) .

    Ebenso steht außer Frage, dass der Grundsatz, dass das Abrechnungs- und Verordnungsverhalten aller Ärzte zu jeder Zeit einer effektiven Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen muss (stRspr des BSG, vgl BSGE 95, 199 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 11, RdNr 61 mwN; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 17 RdNr 14; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 19 am Ende) , auch für den Bereich des "sonstigen Schadens" gilt: Der Vertragsarzt ist auch insoweit zur Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet; dass es auch bei der Feststellung "sonstiger Schäden" durch die Prüfgremien letztlich um nichts anderes als die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots geht, folgt bereits daraus, dass eine Aufgabenübertragung auf die Prüfgremien nur innerhalb des Rechtszwecks der "Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken" zulässig ist (vgl ua BSGE 55, 144, 150 = SozR 2200 § 368n Nr. 26 S 79; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 7 RdNr 11 mwN) .

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Der dann zu ersetzende Schaden ist der Struktur nach einem Mangelfolgeschaden nach bürgerlichem Recht vergleichbar (BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 52 S 284; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 7 RdNr 12; in diesem Sinne auch Wenner aaO RdNr 3; vgl ferner BSGE 55, 144 = SozR 2200 § 368n Nr. 26) .
  • BGH, 06.07.2004 - VI ZR 266/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Schädigung eines Kassenpatienten durch einen

    Allerdings ist ein geschädigter Kassenpatient bei der Schadensbeseitigung nicht schon deshalb auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt, weil ihm der Anspruch auf Heilbehandlung gegen seine Krankenkasse auch nach einem Behandlungsfehler verbleibt (vgl. §§ 69, 76 Abs. 4, 66 SGB V; s. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 1990 - IV ZR 33/90 - VersR 1991, 478, 479; BSGE 55, 144, 148 f.; BSG, Urteil vom 8. März 1995 - 1 RK 7/94 - SozR 3 - 2500 § 30 Nr. 5, S. 13; Fuchs, Zivilrecht und Sozialrecht, S. 182 ff.).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Für diese ist nach § 51 Abs 1 SGG der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit eröffnet (vgl BSGE 45, 119, 120 = SozR 2200 § 1542 Nr 1 für den Fall, daß ein Krankenkassenmitglied seinen Auskunftspflichten gegenüber der Krankenkasse nicht nachkommt; BSGE 49, 291, 293 = SozR 4100 § 145 Nr 1 zum Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung; BSGE 55, 144, 149 = SozR 2200 § 368n Nr 26 zum Schadensersatzanspruch gegen einen Kassenarzt, der durch Verletzung von Regeln der ärztlichen Kunst der gesetzlichen Krankenkasse Krankenhauskosten verursacht hat; ebenso Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl 1991, § 51 RdNr 13a; Hommel in Peters/Sautter/Wolff, SGG, 4. Aufl, Stand: März 1991, § 51 RdNr 23).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 19/00 R

    Arzneikostenregreß - Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Nach einer - umstrittenen und inzwischen überholten - Entscheidung (Urteil vom 20. Juni 1983 = BSGE 55, 144 = SozR 2200 § 368n Nr. 26) erfaßte § 38 Abs. 3 BMV-Ä auch den ärztlichen Behandlungsfehler.

    Darüber hinaus bestimmt nunmehr § 50 BMV-Ä nF in bewußter Abweichung von dem bis zum 31. Dezember 1994 geltenden Rechtszustand als Reaktion auf das Senatsurteil vom 20. Juni 1983 (BSGE 55, 144 ff = SozR 2200 § 368n Nr. 26), daß Schadensersatzansprüche, welche eine Krankenkasse aus eigenem oder übergeleitetem Recht gegen einen Vertragsarzt wegen des Vorwurfs der Verletzung der ärztlichen Sorgfalt bei der Untersuchung oder Behandlung erhebt, nicht Gegenstand des Verfahrens vor den Prüfungseinrichtungen oder den Schlichtungsstellen sind.

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93

    Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen

    bb) Dieser rechtlichen Beurteilung steht nicht das Urteil des Bundessozialgerichts vom 22. Juni 1983 (BSGE 55, 144, 146 ff = VersR 1983, 956 f) entgegen, durch das einer Krankenkasse bei fehlerhafter ärztlicher Behandlung eines Patienten durch den Kassenarzt eigene Schadensersatzansprüche gegen den Arzt zuerkannt worden sind.

    Deshalb bedarf es im Streitfall auch keiner Entscheidung, ob dem Urteil des Bundessozialgerichts, das nicht ohne Widerspruch geblieben ist (vgl. Plagemann, NJW 1984, 1377, 1378 ff [BSG 22.06.1983 - 6 RKa 3/81]; Steffen, Neue Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, 5. Aufl., S. 17, 37; s. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 1990 - IV ZR 33/90 - NJW 1991, 1546) und das auch vom Bundessozialgericht, soweit ersichtlich, nicht mehr bestätigt wurde, gefolgt werden könnte.

  • OLG München, 16.05.2013 - 1 U 4156/12

    Geltendmachung von übergegangenen Schadensersatzansprüchen des Patienten durch

    Daneben hat das Bundessozialgericht im Jahr 1984 einen eigenständigen öffentlich-rechtlichen Ersatzanspruch der Sozialträger bejaht (vgl. BSG NJW 1984, 1422).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 297/81

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten im Abrechnungsverhältnis zwischen

    Für diese hat der Gesetzgeber durch die Vorschrift des § 368 d Abs. 4 RVO deutlich gemacht, daß er eine getrennte rechtliche Qualifizierung der zivilrechtlichen Behandlungsbeziehungen des Patienten und der öffentlich-rechtlich geregelten Kostenbeziehungen zwischen Versicherungsträger und Kassenarzt bzw. Kassenärztlicher Vereinigung für zulässig und geboten erachtet (vgl. dazu auch BSG, Urteil vom 22. Juni 1983 = 6 RKa 3/81 = VersR 1983, 956, 957).
  • BGH, 19.12.1990 - IV ZR 33/90

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei einem Kunstfehler eines Kassenarztes bei der

    Selbst wenn es neben dem übergegangenen bürgerlich-rechtlichen Anspruch noch einen deckungsgleichen eigenen (öffentlich-rechtlichen) Ersatzanspruch der Kasse gegen den Kassenarzt geben sollte (BSGE 55, 144), fällt der Schadensfall im allgemeinen vollständig unter ein bestehendes Teilungsabkommen.

    Sie hält es dementsprechend für nicht vereinbar mit dem Teilungsabkommen, wenn die Beklagte nach Gutdünken von Fall zu Fall entweder den in Höhe ihrer erbrachten Sozialleistungen auf sie übergegangenen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs ihres verletzten Mitglieds (nach Maßgabe des Teilungsabkommens) geltend mache oder aber stattdessen dem vom Bundessozialgericht (VersR 1983, 956, 957, NJW 1986, 1574, 1576) eröffneten Weg über einen damit konkurrierenden (deckungsgleichen) öffentlich-rechtlichen Anspruch auf unmittelbaren Ersatz derselben Sozialleistungen folge.

    Allerdings hat der 6. Senat des Bundessozialgerichts in seinem Urteil vom 22. Juni 1983 (BSGE 55, 144 = VersR 1983, 956) in Frage gestellt, ob der Schadensersatzanspruch des von seinem Kassenarzt geschädigten Patienten gegen diesen gemäß §§ 116 SGB X, 1542 RVO auf die Krankenkasse übergeht.

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 56/94

    Festsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen unzulässiger Arzneiverordnungen

    Gebilligt worden ist zum einen die Übertragung solcher Entscheidungskompetenzen, die zwar nicht der eigentlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung zuzurechnen sind, sich aber im weitesten Sinne noch innerhalb des Rechtszwecks der Gewährleistung einer wirtschaftlichen Versorgung der Kranken halten (Feststellung eines sonstigen Schadens: BSGE 55, 144, 150 = SozR 2200 § 368n Nr. 26; SozR 5540 § 34 Nr. 1; SozR 5545 § 24 Nr. 2; Richtigstellung der Honorarabrechnung bei Nichtbeachtung vertraglicher Bestimmungen: BSGE 31, 33, 35 = SozR Nr. 1 zu EKV-Zahnärzte All; Arzneikostenregreß bei Verstoß gegen Sprechstundenbedarfs-Richtlinien: BSGE 26, 16, 21 = SozR Nr. 12 zu § 368n RVO; zum Ganzen vgl. auch BSGE 27, 146, 147 f; BSGE 69, 264 ff. = SozR 3-5540 § 38 Nr. 1).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 9/01 R

    Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung zuständig für

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 32/90

    Auslegung des § 38 Abs. 3 Bundesmantelvertrag-Ärzte

  • BSG, 28.08.1997 - 8 RKn 2/97

    Rücküberweisung einer wegen Todes des Versicherten überzahlten Rente

  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der Ausschlußfrist bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 18/00 R

    Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung zuständig für

  • BSG, 20.05.1992 - 14a/6 RKa 9/90

    Krankenversicherung - Kassenarzt - Schadensersatzansprüche - Feststellung -

  • BSG, 06.10.1999 - B 1 KR 10/99 R

    Beschränkung auf Zuschuß zum Zahnersatz auch bei integrierter Gesamtbehandlung

  • LSG Thüringen, 25.06.2003 - L 4 KA 737/01
  • BSG, 24.11.1987 - 3 RK 13/87

    Verletzung der Auskunftspflicht - Verwaltungsakt - Schadensersatzanspruch -

  • LG Flensburg, 24.03.2023 - 3 O 204/20

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Etagenfehler bzw. wrong-level-Operation an der

  • BSG, 10.05.1997 - 6 RKa 63/95

    Wahrung der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung geltenden Ausschlussfrist bei

  • SG Marburg, 19.01.2011 - S 12 KA 318/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Regressforderung wegen mangelhafter

  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 3 KA 521/01

    Anspruch auf Durchführung eines Gutachterverfahrens; Auswirkungen der teilweisen

  • LSG Hessen, 07.12.2005 - L 6/7 KA 79/04
  • LSG Bayern, 20.01.2005 - L 4 KR 25/02

    Anspruch auf Erstattung des Eigenanteils für Zahnersatz; Eröffnung des Rechtswegs

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2004 - L 11 KA 58/02

    Schuldhafte Verletzung vertragszahnärztlicher Pflichten; Zuständigkeit der

  • SG Marburg, 19.01.2011 - S 12 KA 262/10

    Vertragszahnärztliche Versorgung - kieferorthopädische Behandlung - Vorliegen

  • SG Marburg, 31.01.2018 - S 12 KA 422/15
  • OLG Köln, 26.02.2002 - 5 U 128/02

    Voraussetzungen der gerichtlichen Durchsetzung eines arzthaftungsrechtlichen

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 8/91

    Eintragung einer nicht zuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines

  • BSG, 18.04.1984 - 6 RKa 38/82

    Sonstiger Schaden - Kassenarzt - Honorarregreß

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 23/92

    Unzulässigkeit einer Klage - Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Fehlende Beschwer

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 11/91

    Kennzeichnung einer unzuständigen Krankenkasse auf Verordnungsblättern eines

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 7/91

    Eintragung einer nicht zuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines

  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 9/91

    Eintragung einer unzuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines Arztes

  • SG Hannover, 14.09.2022 - S 20 KA 56/20

    Indikationsstellung; sonstiger Schaden; Verordnungsregress; Wunschverordnung;

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