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Rechtsprechung
   BSG, 11.05.1960 - GS 1/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5103
BSG, 11.05.1960 - GS 1/60 (https://dejure.org/1960,5103)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1960 - GS 1/60 (https://dejure.org/1960,5103)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1960 - GS 1/60 (https://dejure.org/1960,5103)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 12, 147
  • NJW 1960, 2214
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.05.1960 - GS 3/59
    Auszug aus BSG, 11.05.1960 - GS 1/60
    Eine solche sich auch auf den Rechtsstand von Kindern dieser Ehe auswirkende Wirkung hat nur die gerichtliche Todeserklärung; denn sie begründet nach § 9 Abs. 1 Satz 1 des Verschollenheitsgesetzes (VerschG) die Vermutung, daß der Verschollene in dem in der gerichtlichen Todeserklärung festgestellten Zeitpunkt gestorben ist (vgl. den Beschluß des Großen Senats vom gleichen Tage GS 3/59 ...).
  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 105/78

    Unfallversicherung - Halbwaisenrente - Unehelich geborenes Kind - Vollwaisenrente …

    Aus diesem Wortlaut sowie der Unterhaltsersatzfunktion sozialversicherungsrechtlicher Hinterbliebenenrenten folgt, daß die Vorschrift auf die jeweils einschlägigen Begriffe des Familienrechts verweist (BSGE 12, 147, 148; 29, 32, 33; 32, 292, 293; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl, S 690m II ff, 690p; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 583 Anm 29; vgl für eine ähnliche Verweisung stillschweigender Art auf familienrechtliche Vorschriften durch § 11 Abs 2 Wehrpflichtgesetz 1965 BVerwGE 29, 153).

    Auf die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens (…so aber Wolber aaO S 142) kommt es schon deshalb nicht an, weil auch der Sozialversicherungsträger und die Sozialgerichte hierüber mangels besonderer Abstammungsnormen im Sozialrecht - ebenso wie die ordentlichen Gerichte - nur aufgrund bürgerlich-rechtlicher Bestimmungen entscheiden könnten (BSGE 12, 147, 148).

  • BSG, 23.03.1971 - 7 RKg 2/69

    Geschwisterverhältnis - Eheliches Kind - Nichteheliches Kind - Vaterschaft - …

    das familienrechtliche Verwandtschaftsverhältnis maßs geblich sei° Auch der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) habe in seinem Beschluß vom 110 Mai 1960 (BSG 12, 147) ausgeführt, daß die auf familienhafte Beziehungen verweisenden Begriffe des Sozialversicherungsrechts inhaltlich durch das bürgerliche Familienrecht bestimmt würden und die Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern sich auch im Sozialversicherungsrecht nur dann durchführen lasse, wenn man die im öffentlichen wie im bürgerlichen Recht allein maßgeblichen Begriffe des BGB zugrunde lege° Da Enkel und Geschwister nach @ 2 Abs° 1 Nr, ? BKGG offensichtlich wegen des engen familienähnlichen Verhältnisses zum Berechtigten als Kinder berücksichtigt würden, ein solches Verhältnis zwischen dem unehelichen Kind und dessen Vater aber regelmäßig nicht bestehe, verstoße die Vorschrift bei dieser Auslegung auch nicht gegen Art, 3 und Art° 6 Abs° 5 des Grundgesetzes (GG), Das LSG hat die Revision zugelassen°.

    Dieser Auslegung des @ 2 Abs" 1 Nr° 7 BKGG steht auch nicht der Beschluß des Großen Senats des BSG vom 11° Mai 1960 (BSG 12, 147) entgegen° Anläßlich der Frage, wie der Begriff des "ehelichen Kindes" im Sinne des 5 1258 Abs° 2 Nr° 1 EVO aF zu bestimmen ist, ist in dieser Entscheidung (…aaO, 148) uoa" ausgeführt, daß auch aus rechtstechnischen Erwägungen die auf familienhafte Beziehungen verweisenden Begriffe des Sozialversicherungsrechts inhaltlich durch das bürgerliche Familienrecht bestimmt werden, weil das Sozialversicherungsrecht kaum Anhaltspunkte für eine eigenständige Ausgestaltung der 11.

  • BSG, 16.12.1964 - 12 RJ 526/64

    Beantragung einer Kriegswaisenrente eines ehelichen Sohnes - Gewährung von …

    Am 23. Mai 1960 wiederholte der Kläger seinen Antrag auf Waisenrente unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 11. Mai 1960 zugunsten scheinehelicher Kinder (BSG 12, 147).
  • BSG, 27.01.2016 - B 5 R 422/15 B
    Ferner ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits geklärt, dass das Sozialversicherungsrecht dem Bürgerlichen Recht folgt, soweit es familienrechtliche Begriffe (wie zB "Heirat", "Scheidung", "Wiederheirat", "Auflösung der Ehe") ohne nähere Umschreibung verwendet oder an Tatbestände dieses Rechtsgebiets anknüpft (BSG Großer Senat Beschluss vom 11.5.1960 - GS 1/60 - BSGE 12, 147, 148 = SozR Nr. 4 zu § 1260 aF RVO sowie BSG Urteile vom 28.4.1959 - 1 RA 4/58 - BSGE 10, 1 = SozR Nr. 1 zu Art. 13 EGBGB…, vom 15.8.1967 - 10 RV 306/65 - BSGE 27, 96, 98 = SozR Nr. 16 zu § 38 BVG…, vom 24.11.1971 - 4 RJ 215/70 - BSGE 33, 219 = SozR Nr. 5 zu 1264 RVO …und vom 30.11.1977 - 4 RJ 7/77 - BSGE 45, 180 = SozR 2200 § 1264 Nr. 1).
  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 76/76

    Witwenversorgung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme - Keine Ehe - Ehe mit anderem …

    Die Todeserklärung des in Witebsk geborenen W.G. mit dem 51. Dezember 1945 als Todeszeitpunkt hat nur eine begrenzte Wirkung für andere Verfahren (BSGE 12, 147, 150 ff = SozR Nr. 4 zu 5 1260 RVO aF); sie beweist nicht unwiderlegbar, daß diese Person am 51. Dezember 1945 infolge von Kriegseinwirkungen verstorben ist und mit der Klägerin verheiratet war, und schon gar nicht, daß die Ehe zwischen der Klägerin und diesem W.G. vor der Verheiratung mit B. (1945) durch kriegsbedingten Tod aufgelöst wurde.
  • BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55

    Gewährung von Waisenrente - Rechtskräftige Feststellung der Unehelichkeit eines …

    Auf eine entsprechende Vorlage des Senats nach § 42 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) hat der Große Senat am 11. Mai 1960 beschlossen (BSG 12 S. 147):.
  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 29.61

    Anspruch der Kinder eines vermissten Soldaten auf Waisengeld nach dem Gesetz zur …

    Auch der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des Großen Senates des Bundessozialgerichts zu § 1260 (a.F.) der Reichsversicherungsordnung (BSGE 12, 147) kann zu keiner anderen Auslegung der hier streitigen beamtenrechtlichen Vorschrift führen, weil der Zweck des § 133 Abs. 2 BBG auf der Hand liegt.
  • BGH, 14.05.1965 - IV ZB 490/64

    Rechtliches Interesse der Sozialversicherungsträger an Todeserklärung

    Da aber der Verschollene bisher nicht für tot erklärt ist, muß, solange sein Tod und dessen Zeitpunkt nicht feststeht, trotz der entgegenstehenden Wahrscheinlichkeit zunächst im Bereich des bürgerlichen Rechts von seinem Fortleben und damit dem Fortbestand der Ehe ausgegangen werden, denn der Tod muß bewiesen sein, wenn aus ihm Rechtsfolgen hergeleitet werden (BSGE 5, 249, 251; 12, 147, 149).
  • BVerwG, 11.06.1963 - II C 29.61

    Zeitpunkt der Zahlung einer Hinterbliebenenversorgung bei Feststellung des Todes …

    Der Hinweis der Revision auf die Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts zu § 1260 (a.F.) der Reichsversicherungsordnung (BSGE 12, 147) kann zu keiner anderen Auslegung der hier streitigen beamtenrechtlichen Vorschrift führen; denn der Zweck des § 133 Abs. 2 BBG liegt auf der Hand.
  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 127/59
    reich der Sozialversicherung geboten, soweit es der besondere Zweck" i nämlich die Abgrenzung eines Personenkreises erfordert, für den bestimmte Leistungen vorgesehen sind (vgl° etwa "Familienhilfe", @ 205 ff EVO, "Familiengeld" @ 559e i"V"m. @@586 ff EVO; s.auch BSG 12, 147), Der Zweck des @ 543Abso 1 Satz 2 RVG ist indessen anderer Art. Diese Vorschrift soll den Versicherungsschutz gewährleisten für Beschäftigte, die infolge größerer Entfernung ihrer Arbeitsstätte von dem Ort, wo sie den Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse haben, Wege von und nach ihrer "Familienwohnung" zurücklegen müssen" Die Bntstehungsgeschichte (vgl" die Begründung zum 5, Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung vom 17° Februar 1959, AN 1939, 98 zu Art. 1 Nr" 3) ergibt keinen Anhaltspunkt dafür, daß der Gesetzgeber9 5.
  • BSG, 04.05.1971 - 2 RU 215/69

    Unfallversicherungswaisenrente - Uneheliches Kind - Annahme an Kindes Statt

  • BSG, 16.04.1964 - 1 RA 26/61
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