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| BSG, 26.11.1968 - 9 RV 262/66 |
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Die BVGVwV § 30 Nr 4 vom 1965-01-23 idF des 2. NOG-KOV mit ihren zum Teil erhöhten Mindesthundertsätzen für erhebliche äußere Körperschäden hat den Charakter einer Rechtsnorm
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsnormcharakter - Zeitpunkt des Inkrafttretens
Papierfundstellen
- BSGE 29, 41
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (1)
- BSG, 24.08.1956 - 10 RV 1065/55
Auszug aus BSG, 26.11.1968 - 9 RV 262/66
tung als allgemeine Verwaltungsvorschrift in Betracht; dies habe aber, da die Veer Nr° 4 im Zusammenhang mit einer Gesetzesänderung ergangen sei, zwangsläufig'zur Folge, daß sie auch gleichzeitig mit dieser in Kraft getreten sei; Gerade diese Folgerung geht aber fehl, weil das 2° hOG die Ermächtigung nicht geändert, also insoweit keine Neuregelung getroffen hat° Der Hinweis der Revision auf die in Ausführung der Zweiten Novelle zum BVG erlassenen Verwaltungsvorschriften ist dabei nicht gerechtfertigt, weil dort ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem geänderten Gesetz und den - neuen - Verwaltungsvorschriften bestande Das BSG hat hierzu auch lediglich ausgeführt, daß die Neufassung der - damals in Frage stehenden - Verwaltungsvorschrift, da sie eine Bestimmung über ihre zeitliche Geltung nicht enthalte, wegen "ihres engen Zusammenhangs mit dem Inkrafttreten der Zweiten Novelle zum BVG" für die Verwaltüngsbehörden im allgemeinen vom 10 August 1953 an verbindlich sei (BSG 3, 217, 225)" Zwar ist zuzugeben, daß der Einbau des Rechtssatzes der Veer Nr° 4 zu 5 50 BVG in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften ohne Außenwirkung und sein gleichzeitiger Erlaß zusammen mit den allgemeinen Verwaltungsvorschriften geeignet sein könnten, Zweifel an 11.
- BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R
Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung - …
Demnach verweist das SGB IX insoweit für die Feststellung des GdB auf das versorgungsrechtliche Bewertungssystem, dessen Ausgangspunkt die "Mindestvomhundertsätze" für eine größere Zahl erheblicher äußerer Körperschäden iS der Nr. 5 Verwaltungsvorschrift zu § 30 BVG sind (zum Rechtscharakter dieser Vorschrift: BSG, Urteil vom 26.11.1968 - 9 RV 262/66, BSGE 29, 41, 42 f = SozR Nr. 35 zu § 30 BVG; s aber auch BSG…, Urteil vom 18.9.2003 - B 9 SB 3/02 R, BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2, jeweils RdNr 13). - BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere …
- BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 6/06 R
Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - AHP 1996 Nr 26. 8 - …
Das SGB IX stellt mithin (wie schon das SchwbG in § 3 Abs. 3) kein eigenes Bewertungssystem auf, sondern verweist auf das versorgungsrechtliche Bewertungssystem, dessen Ausgangspunkt die "Mindestvomhundertsätze" für eine größere Zahl erheblicher äußerer Körperschäden iS der Nr. 5 Verwaltungsvorschrift zu § 30 BVG sind (zum Rechtscharakter dieser Vorschrift: BSG, Urteil vom 26.11.1968 - 9 RV 262/66, BSGE 29, 41, 42 f = SozR Nr. 35 zu § 30 BVG;… offengelassen im Urteil vom 28.9.2003 - B 9 SB 3/02 R, BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2 jeweils RdNr 13).
- BSG, 30.09.2009 - B 9 VS 3/09 R
Soldatenversorgung - Versorgungskrankengeld - Soldat auf Zeit - Heilbehandlung - …
Einen derartigen Rechtsnormcharakter hat das BSG für die Verwaltungsvorschrift Nr. 4 vom 23.1.1965 zu § 30 BVG bejaht, die MdE-Sätze für bestimmte Körperschäden festgesetzt hat (vgl BSGE 29, 41, 42 = SozR Nr. 35 zu § 30 BVG Bl Ca 32;… BSG SozR Nr. 42 zu § 30 BVG Bl Ca 51;… vgl auch zum Rechtsnormcharakter von Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen: BSGE 78, 70, 74 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 29 f;… BSGE 81, 73, 80 ff = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7 S 55 ff; zum Rechtsnormcharakter der Beihilfebestimmungen des Bundes vgl BVerwG Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 8 S 3; BVerwG Buchholz 270 § 8 BhV Nr. 2 S 2;… BSG SozR 3100 § 36 Nr. 2 S 8; BSG, Urteil vom 5.5.1982 - 9a/9 RV 46/81 - juris RdNr 15). - BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92
Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt
Damit fehlt es an einem wesentlichen Erfordernis für das Wirksamwerden dieser Vereinbarung als Rechtsnorm, wozu gehört, daß der Normunterworfene die Möglichkeit erhält, in einem dafür vorgesehenen und für ihn zugänglichen Verkündungsblatt sich über alle Bestandteile der Norm zu unterrichten (vgl BSGE 29, 41 ff; 34, 115, 118). - BSG, 15.03.1979 - 9 RVs 6/77
Zur Abgrenzung des Begriffes Behinderung - Bemessung der Gesamt-MdE bei mehreren …
Sowohl die nach BVG § 30 Abs. 1 S 1 und 2 für das Kriegsopferrecht geltenden Richtlinien als - ergänzend - die auf Grund des letzten Satzes für erhebliche Körperschäden festgesetzten Mindest-Vomhundertsätze (vgl BSG 1968-11-26 9 RV 262/66 = BSGE 29, 41, 42 = SozR Nr. 35 zu § 30 BVG) sind grundsätzlich auch im Schwerbehindertenrecht maßgebend. - BSG, 15.08.2000 - B 9 V 4/00 R
Erhöhung der Pflegezulage Blinder bei Hinzutritt weiterer Gesundheitsstörungen
Dort heißt es: "Bei Blinden mit weiteren anerkannten Gesundheitsstörungen, die das Pflegebedürfnis erhöhen, ist die Pflegezulage nach Stufe IV zu gewähren, wenn nicht nach Nr. 5 oder 6 Pflegezulage nach Stufe V oder VI zusteht." Diese VV steht mit dem Gesetz nicht in Einklang, und sie wäre selbst dann unverbindlich, wenn die Verwaltung sie in ständiger Praxis anwenden sollte (vgl BSGE 7, 75, 77 f; s auch zum - ausnahmsweisen - Rechtsnormcharakter der VV Nr. 4 zu § 30 BVG BSGE 29, 41, 42 f = SozR § 30 BVG Nr. 35;… Kummer, SGb 1977, 387, 392 und zum Rechtscharakter von Richtlinien im Krankenversicherungsrecht BSGE 78, 70, 74 ff = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6;… BSGE 81, 73, 80 ff = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7). - BSG, 17.03.1972 - 7 RAr 49/69
Zur Rechtsnatur von Nr. 10 der Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme im …
Es braucht deshalb hier auch nicht entschieden zu werden, ob eine dynamische Verweisung bei fehlender Identität des Normgebers der Verweisungsnorm und des Verweisungsobjektes mit Art. 80 Abs. 1 GG vereinbar ist, wie dies der 9. Senat des BSG in seinem Urteil vom 26. November 1968 - 9 RV 262/66 - (BSG 29, 41 ff.) im Ergebnis angenommen hat.Dem Erfordernis, daß eine Norm, auch gerade, wenn sie sich des Mittels der Verweisung bedient, dem Normunterworfenen in allen ihren Bestandteilen zugänglich und erkennbar sein muß (vgl. BVerfGE 5, 25, 31; 22, 330, 346 f.;BVerwG NJW 1962, 506; BSG 29, 41, 42 f.;… Karpen aaO S. 138 f.; Ossenbühl, DVBl 1967, 401, 405), ist Rechnung getragen.
- BSG, 11.06.1970 - 9 RV 340/69
Zum Vorliegen des Mindest-MdE-Satzes von 30 % bei Schädelnarben mit Verlust von …
9 RV 262/66)° Diese VV besage, daß für erhebliche äußere Körperschäden Mindesthundertsätze gälten, so für "Schädelnarben mit Verlust von Knochendes Gehirns" einemasse Ohne Funktionsstörungen MdB um 50 V°H° Hiernach könne aber nicht jede Schädelnarbe mit auch nur einem äußerst geringen .Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 260 November 1968 ; 9 RV 262/66 - (…vgl° SozR Nr° 55 zu @ 30 BVG) entschieden" den die VV Nr° 4 zu 5 50 BVG den Ausfluß einer seit Inkrafttreten des BVG bestehenden gesetzlichen Ermächtigung für die Festsetzung der WdE mit Rechtssatzchernkter und Allgemeinverbindlichkeitswirkung darstellt, nes ebesagt" daß den VVen insoweit die rechtliche Bedeutung von Rechtsnormen zukommt"'Hierüber besteht im vorliegenden Fall auch kein Streit° Zu prüfen ist jedoch, Ob für die in VV Nr° 4 erwähnten Körper- > schäden auch dann der angegebene Mindesthunderteetz zu gelten hat, wenn es sich im Einzelfall um ganz geringfügige Schäden handelt, d"h"" ob, wie die Revision zum vorliegenden Fall vorträgt, Schädelnerben mit Verlust von Knochenmasse ohne Funktions-k störungen des Gehirns immer eine MdB nach dem Mindesthundertsatz von 50 v"H" rechtfertigen, ohne des es auf das Ausmaß des Verlustes der Knochenmesse ankommto- Dies ist nach der Auffassung des erkennenden Senats zu vereinen".
- BSG, 25.08.1976 - 9 RV 206/75 Gegen eine solche Norminterpretation, die im übrigen jederzeit ergänzt und revidiert werden kann, vermag niemand einzuwenden, daß er sich auf die Richtigkeit und Aufrechterhaltung einer älteren abweichenden Etwas anderes könnte sich nur ergeben, wenn die Verwaltung nicht eine zwingende gesetzliche Vorschrift ausgelegt, sondern durch eine allgemeine Verwaltungsrichtlinie das ihr eingeräumte Ermessen konkretisiert hätte (…BSG SozR Nr. 48 zu 5 55 BVG; ferner BSG 29, 41;… SozR Nr. 42 zu 5 50 BVG).
- BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 20/72
Abfindungsgeld in besonderen Härtefällen für bestimmte Arbeitnehmer des …
- BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 43/72
Anspruch auf Abfindungsgeld im Bergbau - Veröffentlichung einer gesetzlichen …
- LSG Hessen, 17.02.1970 - L 8 V 913/68
- BSG, 05.05.1982 - 9a/9 RV 46/81
Anrechnung gewährter beamtenrechtlicher Pauschal-Bestattungsbeihilfe auf das …
- BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 19/72
Bestandteil des Kohleanpassungsgesetzes - Recht - Richtlinien des …
- BSG, 27.09.1973 - 7 RAr 11/72
Anspruch auf Abfindungsgeld in besonderen Härtefällen für Arbeitnehmer des …
- BSG, 06.05.1969 - 9 RV 700/68
MdE-Höhe bei Verlust des Geruchssinnes - Auswirkungen von seelischen …
- BSG, 08.10.1969 - 9 RV 800/68
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