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Rechtsprechung
   BSG, 19.12.1968 - 2 RU 153/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,4649
BSG, 19.12.1968 - 2 RU 153/66 (https://dejure.org/1968,4649)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1968 - 2 RU 153/66 (https://dejure.org/1968,4649)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1968 - 2 RU 153/66 (https://dejure.org/1968,4649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Rente - Umwandlung in Dauerrente - Umwandlungsbescheid

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 73
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.02.1964 - 8 RV 225/61

    Anspruch auf Witwenbeihilfe und Waisenbeihilfe - Hinterbliebenenbeihilfe nach dem …

    Auszug aus BSG, 19.12.1968 - 2 RU 153/66
    führungen eines Urteils des BSG vom 200 Februar (BSG 20, 209) vereinbar° In dieser Entscheidung sei zu @ 48 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) dargelegt, daß sich der Anspruch auf Rente aus dem Stammrecht - dem Rentenanspruch sich auf die jeweian - und dem Recht ".
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 1/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - vorläufige Entschädigung - …

    Hierzu hat der Senat entschieden, dass die Umwandlung einer vorläufigen Entschädigung kraft Gesetzes in eine Dauerrente nicht erfolgte, wenn der Entziehungsbescheid vor Ablauf der seinerzeit zweijährigen Frist nach dem Unfall bekannt gegeben wurde (vgl BSG vom 19.12.1968 - 2 RU 153/66 - BSGE 29, 73, 74 = SozR Nr. 8 zu § 622 RVO, - 2 RU 95/65 - und - 2 RU 165/66 - juris, unter Aufgabe von BSG vom 29.9.1965 - 2 RU 20/65 - BSGE 24, 36, 37 = SozR Nr. 2 zu § 622 RVO).

    Rn. 19 Schließlich sprechen auch Erwägungen der Verwaltungspraktikabilität für die von der Beklagten ebenso wie im Schrifttum einhellig vertretene formelle Auslegung des § 62 Abs. 2 SGB VII. Wie der Senat bereits zur weitgehend inhaltsgleichen Vorschrift des § 622 Abs. 2 RVO ausgeführt hat (vgl BSG vom 19.12.1968 - 2 RU 153/66 - BSGE 29, 73, 74 = SozR Nr. 8 zu § 622 RVO), wird damit die Möglichkeit geschaffen, die Frist, innerhalb der eine vorläufige Entschädigung aufgehoben und eine Verletztenrente auf unbestimmte Zeit, ggf nach einer geringeren MdE, bewilligt oder eine solche abgelehnt werden muss, so weit wie möglich auszuschöpfen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Rente als vorläufige …

    Maßgeblich ist für den Ablauf der Frist nicht die Bekanntgabe und damit formelle Wirksamkeit des Aufhebungsbescheides, sondern der Eintritt der materiellen Wirksamkeit, die sich nach der im Bescheid geregelten Wirkung bemisst (vgl. BSG, Urt. v. 16.3.10 - B 2 U 2/09 R - Juris Rdnr. 23, die noch andere Rechtsprechung im Urt. v. 19.12.1968 - 2 RU 153/66 - BSGE 29, 73, bezieht sich auf die Rechtslage nach der RVO mit anderem Wortlaut und anderer Systematik).

    Die Betonung dieses Gesichtspunktes in der Rechtsprechung zur Rechtslage nach der RVO (BSG, Urt. v. 19.12.1968 - 2 RU 153/66 - a.a.O.) knüpft daran an, dass in § 623 Abs. 2 RVO mit der Wirksamkeit nach Ablauf des Folgemonats der Bekanntgabe ein über einen Monat hinausgehender Rechtsgrund für die Weitergewährung einer Einzelleistung geschaffen worden war, der über die allgemeine monatliche Periodizität der Rentenleistung als solche hinausging.

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 39/78

    Anhörung

    Um zu verhindern, daß eine vorläufige Rente nach § 622 Abs. 2 Satz 1 RVO kraft Gesetzes zur Dauerrente wird, genügt es, daß der Versicherungsträger den Bescheid über die (negative) Feststellung der Dauerrente vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Unfall dem Verletzten zustellt (BSGE 29, 73).
  • BSG, 09.03.1978 - 2 RU 99/77

    Zweck der Regelung über die Anhörung - Voraussetzung für das Vorliegen eines …

    Um zu verhindern, daß eine Rente mit Ablauf von zwei Jahren nach dem Unfall gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 kraft Gesetzes zur Dauerrente wird, genügt es, daß der Versicherungsträger den Bescheid über die Feststellung der Dauerrente dem Verletzten vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Unfall zustellt (BSGE 29, 73).
  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 11/94

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Anhörung bei …

    Die Beklagte hätte zudem nach einer Fristverlängerung - wie beantragt - bis Ende Januar 1990 noch mit einem bis Mitte März 1990 zugestellten Bescheid die vorläufige Rente entziehen und die Umwandlung der vorläufigen Rente in die Dauerrente kraft Gesetzes (§ 622 Abs. 1 Satz 1 RVO) verhindern können (BSGE 29, 73).
  • BSG, 02.05.1979 - 2 RU 9/79
    Um zu verhindern, daß eine vorläufige Rente nach 5 622 Abs. 2 Satz 1 RVO kraft Gesetzes zur Dauerrente wird, genügt es, daß der Versicherungsträger den Bescheid über die Entziehung der vorläufigen Rente und die (negative) Feststellung der Dauerrente vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Unfall zustellt (BSGE 29, 73).
  • BSG, 09.12.1988 - 2 BU 97/88
    In der vorgenommenen Entziehung der vorläufigen Rente liegt zugleich auch die negative Feststellung der Dauerrente (vgl BSG vom 19.12.1968 2 RU 153/66 = BSGE 29, 73).
  • BSG, 19.12.1968 - 2 RU 95/68
    Die Revision der Beklagten ist begründet° Wie der Senat in dem heute gefällten9 zur Veröffentlichung bestimmten Urteil in der Sache 2 RU 153/66 entschieden hat, wird die Umwandlung der vorläufigen dente kraft Gesetzes in die Dauerrente verhindert (% 622 Abso 2 Satz 1 eve), wenn die Dauerrente vor nblauf der in dieser Vorschrift bezeichneten 2-Juhresfrist festgestellt worden ist° Dies ist indessen mit der Bekanntgabe des Bescheides vom 24" Juni 19669 die - wie zwischen den Beteiligten nicht streitig ist e noch vor dem Ablauf dieser Frist erfolgt ist, der Fall geweseno Der benat hat insoweit seine gegenteilige Rechtsprechung (B5G 24, 56), auf die sich die Vorinstnma1gestützt haben9 aufgegebeno Die Gründe, welche den erkennenden Senat dazu bewogen haben9 sind in dem in der Sache 2 RU 153/66 heute ergangenen Urteil des näheren ausgeführto Auf sie wird im einzelnen verwieseno Da - entgegen der nuffassung der Vorinstanzen - die vorläufige Rente nicht nach 9 622 Äbsc 2 Satz 1 dV0 zur Dauerrente geworden ist, hätte von den Tatsachengerichten geprüft werden müssen, ob die Beklagte die Dauerrente ihrer - unabhängig.
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