Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26 - 103) |
| Zweiter Abschnitt - Renten, Beihilfen, Abfindungen (§§ 56 - 80a) |
| Erster Unterabschnitt - Renten an Versicherte (§§ 56 - 62) |
(1) 1Während der ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall soll der Unfallversicherungsträger die Rente als vorläufige Entschädigung festsetzen, wenn der Umfang der Minderung der Erwerbsfähigkeit noch nicht abschließend festgestellt werden kann. 2Innerhalb dieses Zeitraums kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit jederzeit ohne Rücksicht auf die Dauer der Veränderung neu festgestellt werden.
(2) 1Spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach dem Versicherungsfall wird die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geleistet. 2Bei der erstmaligen Feststellung der Rente nach der vorläufigen Entschädigung kann der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit abweichend von der vorläufigen Entschädigung festgestellt werden, auch wenn sich die Verhältnisse nicht geändert haben.
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Rechtsprechung zu § 62 SGB VII
347 Entscheidungen zu § 62 SGB VII in unserer Datenbank:
- BSG, 03.12.2024 - B 2 U 13/22 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer vorläufigen Rente - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2021 - L 17 U 228/16
Keine Weitergewährung einer Verletztenrente in der gesetzlichen ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2021 - L 17 U 228/16
- LSG Hessen, 14.06.2019 - L 9 U 167/18
Gesetzliche Unfallversicherung
Zum selben Verfahren:
- LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 3 U 175/16
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - gesetzliche Unfallversicherung - ...
- BSG, 19.12.2013 - B 2 U 1/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - vorläufige Entschädigung - ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10
Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Rente als vorläufige ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10
- SG Duisburg, 31.10.2025 - S 49 U 88/22
- SG Hildesheim, 05.09.2012 - S 11 U 27/08
Anpassung und Gewöhnung; erstmalige Feststellung; rückwirkend; rückwirkende ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2021 - L 15 U 176/21
Anspruch auf Gewährung eines Vorschusses auf Geldleistungen im Wege des ...
Querverweise
Auf § 62 SGB VII verweisen folgende Vorschriften:
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Übergangsrecht
- § 218g (Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Einkommen
- § 14 (Jahreseinkommen)