Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26 - 103) |
| Zweiter Abschnitt - Renten, Beihilfen, Abfindungen (§§ 56 - 80a) |
| Erster Unterabschnitt - Renten an Versicherte (§§ 56 - 62) |
Können Versicherte mit Anspruch auf eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 vom Hundert oder mehr oder auf mehrere Renten, deren Vomhundertsätze zusammen wenigstens die Zahl 50 erreichen (Schwerverletzte), infolge des Versicherungsfalls einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen und haben sie keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöht sich die Rente um 10 vom Hundert.
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Rechtsprechung zu § 57 SGB VII
36 Entscheidungen zu § 57 SGB VII in unserer Datenbank:
- SG Lüneburg, 08.05.2018 - S 2 U 154/13
Beanspruchung der Weiterzahlung des Verletztengeldes und der Erhöhung der ...
- SG Osnabrück, 21.09.2017 - S 19 U 59/17
Verletztenrente nach Arbeitsunfall - Schwerverletztenzulage
- SG Osnabrück, 17.03.2015 - S 8 U 18/12
Schwerverletztenzulage aus der gesetzlichen UV - Unfähigkeit einer ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2023 - L 15 U 277/19
- BSG, 03.04.2014 - B 2 U 26/12 R
Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 31.07.2012 - L 3 U 305/11
Zur Frage des zugrundezulegenden Jahresarbeitsverdienstes (hier: ...
- LSG Bayern, 31.07.2012 - L 3 U 305/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2008 - L 17 U 264/05
Voraussetzungen einer Erhöhung der Verletztenrente gemäß § 57 Sozialgesetzbuch ...
Zum selben Verfahren:
- BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Erhöhung der Rente - Schwerverletzter - ...
- BSG, 27.10.2009 - B 2 U 30/08 R
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2021 - L 3 U 66/19
Gesetzliche Unfallversicherung - Kürzung der Verletztenrente gem § 60 SGB 7 - ...
Querverweise
Auf § 57 SGB VII verweisen folgende Vorschriften:
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Einkommen
- § 14 (Jahreseinkommen)