Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26 - 103) |
Zweiter Abschnitt - Renten, Beihilfen, Abfindungen (§§ 56 - 80a) |
Erster Unterabschnitt - Renten an Versicherte (§§ 56 - 62) |
Zitiervorschläge
§ 60 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/60.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 60 SGB VII
9 Entscheidungen zu § 60 SGB VII in unserer Datenbank:
- BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der ...
- SG Gießen, 02.04.2009 - S 3 U 171/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Kürzung einer Verletztenrente für die Dauer ...
- LSG Bayern, 16.03.2005 - L 2 U 334/02
Angemessenheit der Kürzung einer Verletztenrente; Bestimmung der Grundsätze für ...
- FG Baden-Württemberg, 30.07.1998 - 6 K 314/97
Anspruch auf Kindergeld; Unmöglichkeit des volljährigen Kindes, sich wegen ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98
Volljährige behinderte Kinder
- BFH, 15.10.1999 - VI R 182/98
- BFH, 15.10.1999 - VI R 40/98
Volljährige behinderte Kinder
- LSG Sachsen, 26.08.2016 - L 1 KR 179/15
Krankenversicherung - dienstbedingte Verzögerung; Familienversicherung; ...
- OLG Hamm, 20.01.2016 - 2 WF 199/15
Veranlassung zur Geltendmachung von Kindesunterhalt; Jugendamtsurkunde; ...
- LSG Sachsen, 17.11.2000 - L 4 RA 122/00
Berücksichtigung der Jahresarbeitsverdienste bei Anrechnung einer Verletztenrente ...