Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Drittes Kapitel - Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26 - 103) |
| Zweiter Abschnitt - Renten, Beihilfen, Abfindungen (§§ 56 - 80a) |
| Erster Unterabschnitt - Renten an Versicherte (§§ 56 - 62) |
(1) 1Die Renten von Beamten, die nach § 82 Abs. 4 berechnet werden, werden nur insoweit gezahlt, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigen; den Beamten verbleibt die Rente jedoch mindestens in Höhe des Betrages, der bei Vorliegen eines Dienstunfalls als Unfallausgleich zu gewähren wäre. 2Endet das Dienstverhältnis wegen Dienstunfähigkeit infolge des Versicherungsfalls, wird Vollrente insoweit gezahlt, als sie zusammen mit den Versorgungsbezügen aus dem Dienstverhältnis die Versorgungsbezüge, auf die der Beamte bei Vorliegen eines Dienstunfalls Anspruch hätte, nicht übersteigt. 3Die Höhe dieser Versorgungsbezüge stellt die Dienstbehörde fest. 4Für die Hinterbliebenen gilt dies entsprechend.
(2) 1Absatz 1 gilt für die Berufssoldaten entsprechend. 2Anstelle des Unfallausgleichs wird der Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach § 11 des Soldatenentschädigungsgesetzes gezahlt.
Fassung aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts | 20.08.2021 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 61 SGB VII
20 Entscheidungen zu § 61 SGB VII in unserer Datenbank:
- BVerwG, 08.11.2018 - 2 B 28.18
Wirkungsbereich der allgemeinen Fürsorgepflicht
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 A 1911/16
Ordnungsgemäße Feststellung der Höhe einer fiktiven Unfallversorgung bei Erleiden ...
- VG Aachen, 18.08.2016 - 1 K 690/14
Beamter; Dienstunfall; Festsetung; fiktiv; Unfallrente; Versicherungsträger
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 A 1911/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - 1 A 962/20
Neufestsetzung der Versorgungsbezüge eines Beamten unter Außerachtlassung des ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2022 - 1 A 963/20
Anrechnung der Mehrleistungen zur Unfallrente auf die Versorgungsbezüge eines ...
- SG Augsburg, 01.02.2011 - S 8 U 337/10
Umfang der Auszahlung einer Verletztenrente
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
Unfallverletzte in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten im Gegensatz zu ...
- LSG Bayern, 20.03.2012 - L 3 U 92/11
- SG Augsburg, 18.08.2015 - S 4 U 5034/14
Gekürzte Verletztenrente bei einem Arbeitsunfall im Freistellungsjahr
- LSG Hessen, 05.02.2010 - L 3 U 198/07
Gesetzliche Unfallversicherung - Entziehung einer Verletztenrente - Beamtenstatus ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2022 - 1 E 508/21
Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Klage eines Beamten auf Neufestsetzung ...
Querverweise
Auf § 61 SGB VII verweisen folgende Vorschriften:
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Berechnung und Höhe des Wohngeldes
- Einkommen
- § 14 (Jahreseinkommen)