Rechtsprechung
| BSG, 21.12.1971 - GS 6/71 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung - Territorialitätsprinzip - Vorlage an den Großen Senat - Internationales Sozialversicherungsrecht - Lage des Beschäftigungs- und Leistungsortes - Ruhen des Anspruchs auf Witwenrentenabfindung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de
, S. 6 (Kurzinformation)
Papierfundstellen
- BSGE 33, 280
- NJW 1972, 1685
- MDR 1972, 547
Wird zitiert von ... (35) Zitiert selbst (4)
- BSG, 03.02.1966 - 4 RJ 387/64
Witwenrente - Auslandsaufenthalt der Witwe - Zahlungsverweigerungsgrund
Auszug aus BSG, 21.12.1971 - GS 6/71
Dieser hat entschieden, daß der Aufenthalt der Berechtigten außerhalb des Geltungsbereichs der Reichsversicherungsordnung (RVO) der Zahlung der Witwenrente entgegensteht, sofern nicht übernationales Recht oder zwischenstaatliche Abkommen die Zahlung zulassen (Urteile vom 3. Februar 1966 - BSG 24, 227 -, 12. November 1969 - SozR Nr. 10 zu § 1302 RVO -, 14. Oktober 1970 - 4- RJ 201/70 -).Der Begriff "Territorialitätsprinzip" ist also ursprünglich nicht als Erklärung oder Rechtfertigung für den Ausschluß des Versicherungsschutzes oder bestimmter sich aus diesem ergebender Leistungen für und an solche Arbeitnehmer benutzt worden, wie es in der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 3. Februar 1966 (BSG 24, 227) geschehen ist.
In dem vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger herausgegebenen Kommentar zur RVO ist erst unter Berufung auf das Urteil des 4. Senats des BSG vom 3. Februar 1966 (BSG 24, 227) dessen Ansicht wiedergegeben worden, daß der Aufenthalt der Berechtigten außerhalb des Geltungsbereichs der RVO der Zahlung der Witwenrentenabfindung entgegenstehe (Vorbemerkung 3 vor § 1315 RVO).
- BSG, 20.09.1956 - 5 RKn 30/55
Auszug aus BSG, 21.12.1971 - GS 6/71
Dadurch konnte man zu der unrichtigen Schlußfolgerung kommen, in dem Urteil vom 20. September 1956 (BSG 3, 286) und in dem Urteil vom 23. Oktober 1958 (BSG 8, 195) seien gegensätzliche Ansichten vertreten worden. - BSG, 24.02.1965 - 4 RJ 403/62
Beitragsrückerstattung bei Heirat - Wohnsitz des Versicherten - Wohnsitz in der …
Auszug aus BSG, 21.12.1971 - GS 6/71
Die Einfügung des § 1323 a RVO durch das 1. RVÄndG sei eine Reaktion des Gesetzgebers auf das eine Beitragserstattung in die DDR ablehnende Urteil des BSG vom 24. Februar 1965 - 4 RJ 403/62 - (BSG 22, 263) gewesen. - BSG, 29.05.1969 - 12 RJ 152/68
Auszug aus BSG, 21.12.1971 - GS 6/71
An seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung im Urteil vom 29. Mai 1969 - 12 RJ 152/68 - will der 12. Senat nicht mehr festhalten.
- BSG, 20.04.2016 - B 3 P 4/14 R
Pflegeversicherung - Verhinderungspflege bis zu sechswöchigem Auslandsaufenthalt …
Rn. 27 Der grundsätzliche Leistungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 SGB XI ist vor allem den mangelnden Umsetzungs- und Kontrollmöglichkeiten der Leistungsträger im Ausland geschuldet (vgl Höfer in LPK-SGB XI, (aaO), § 34 RdNr 6 sowie allgemein schon für die Zeit vor Einführung der Pflegeversicherung BSGE 33, 280, 284 = SozR Nr. 13 zu § 1302 RVO).Als völkerrechtlicher Grundsatz basiert das Territorialitätsprinzip auf den grundsätzlich auf das eigene Staatsgebiet beschränkten hoheitlichen Wirkungsmöglichkeiten eines Staates (BSGE 33, 280, 285 = SozR Nr. 13 zu § 1302 RVO;… BSGE 35, 70, 72 ff = SozR Nr. 36 zu § 539 RVO;… BSGE 53, 150, 152 f = SozR 2200 § 222 Nr. 1; vgl Wortmann, DOK 1981, 967 mwN).
- BSG, 16.05.1984 - 9b RU 36/82
Witwenrentenabfindung - Ruhen einer Abfindung - Abfindung
Der Beschluß des Großen Senats (GrS) des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. Dezember 1971 (BSGE 33, 280 : SozR Nr. 13 zu 5 1302 EVO) zu der vormals in 5 1315 Abs. 1 Nr. 1 BVD aF für die gesetzliche Rentenversicherung getroffenen Ruhensregelung sei in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht anwendbar und in dem vorliegenden Fall schon deshalb nicht einschlägig, weil die Witwenrente der Klägerin nach 5 625 Abs. 1 Nr. 1 BVD im Zeitpunkt ihrer Wiederverheiratung bereits geruht habe und infolgedessen der Anspruch auf Witwenrentenabfindung nach 5 615 Abs. 1 BVG gar nicht zur Entstehung gelangt sei.Wenn auch die Höhe der Witwenrentenabfindung von der Höhe der Witwenrente abhängt und sie wirtschaftlich gesehen die Rentenzahlung für die nächsten fünf Jahre im voraus darstellt, so ist sie doch rechtlich eine Versicherungsleistung eigener Art und keine vorweggenommene Rentenzahlung (…BSGE 29, 296 : SozR Nr. 50 zu 5 1265 RVG;… BSGE 30, 110 : SozR Nr. 28 zu 5 1291 RVG; BSGE 33, 280, 291 : SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG).
bezogene Rente" abstellt und deshalb diese Rechtsprechung des BSG nicht ohne weiteres übertragbar ist, ist diese frühere Rechtsprechung des BSG unter Beachtung des zeitlich nachfolgenden Beschlusses des GrS des BSG vom 21. Dezember 1971 (BSGE 33, 280 : SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG) und insbesondere auf Grund der neuen Rechtslage im Rentenversicherungsrecht, das kein Ruhen von Leistungen bei Auslandsaufenthalt mehr vorsieht, als überholt anzusehen.
In BSGE 33, 280, 286 hat der GrS des BSG allgemein festgestellt, "daß die RVG das Ruhen von wiederkehrenden Leistungen, nicht aber ein Ruben von Ansprüchen auf einmalige Leistungen kennt (vgl 55 189, 216, 218, H80, 625, 8M7, 1278 ff, 1315 ff, 1569a, 1626, 1629 RVG)".
Denn - wie der GrS in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 1971 (aaO) ausgeführt hat - ergibt sich aus diesem Prinzip nicht, daß Geldleistungen bei Auslandsaufenthalt nicht gewährt werden sollen.
- BSG, 02.06.2009 - B 13 R 81/08 R
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - …
Entsprechend hat das Territorialitätsprinzip im Sozialversicherungsrecht seine hauptsächliche Bedeutung bei der Frage der Versicherungspflicht, nicht hingegen bei der Leistungsauszahlung (vgl BSG Großer Senat vom 21.12.1971, BSGE 33, 280, 285 = SozR Nr. 13 zu § 1302 RVO;… Rüfner aaO).
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 3 AL 2225/19
Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - …
Denn das in § 30 Abs. 1 SGB I zum Ausdruck kommende Territorialitätsprinzip bestätigt lediglich die Tatsache, dass die hoheitliche Wirkungsmöglichkeit eines Staates an seinen Grenzen endet und kann deshalb im Bereich der Sozialversicherung über die Frage der Versicherungs- und Beitragspflicht hinaus nur bedeutsam werden, soweit eine hoheitliche Betätigung, insbesondere eine hoheitliche Kontrolle außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des SGB erforderlich ist (BSG, Beschluss vom 21.12.1971 - GS 6/71, SozR Nr. 13 zu § 1302 RVO, juris Rn. 16). - BSG, 25.06.1980 - 1 RA 63/79
Bisheriger Beruf - Österreichisches Recht - Versicherungspflicht
Fehlt für einen Fall mit Auslandsberührung eine ausdrückliche Regelung, so ist gemäß den Grundsätzen des internationalen Sozialversicherungsrechts nach Anknüpfungspunkten für die Feststellung des maßgebenden Rechts zu suchen (vgl hierzu Beschluß des Großen Senats des BSG in BSGE 33, 280, 282 ff. = SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG).Versicherungszwang kann begrifflich nur innerhalb des Bereiches der eigenen Staatsgewalt ausgeübt werden (…vgl BSGE 30, 244, 246 = SozR Nr. 8 zu 5 73 G 131 S. Aa 9;… BSGE 32, 174, 175 = SozR Nr. 64 zu 5 165 RVG; BSGE 33, 280, 285 = SozR Nr. 13 zu 5 1302 RVG).
- BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 21/91
Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Ausland
Es ist nämlich weitgehend anerkannt, daß der Wirkungsbereich der Normen nicht durch ein abstraktes Territorialitätsprinzip begrenzt ist, sondern aus ihrem sachlichen Inhalt zu entwickeln ist (so bereits sinngemäß der Große Senat des BSG in seinem Beschluß vom 21. Dezember 1971, BSGE 33, 280, 284 f; daran anschließend der 7. Senat in BSGE 43, 255, 258 mwN; ebenso Schuler, Das internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1988, S 204 ff; Gagel/Bieback, Komm zum AFG, Stand: Januar 1990, RdNr 115 zu § 91 sowie Gagel, § 173 RdNr 8 mwN).In der Rechtsprechung des BSG ist in Fällen der Auslandsbeschäftigung wiederholt auf mögliche Beschränkungen bei der Anwendung von Inlandsnormen hingewiesen worden, die sich daraus ergeben können, daß die Versicherungsträger im Ausland hoheitliche Kontroll- oder andere Maßnahmen nicht oder nur mit erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten ausüben können (vgl BSG Großer Senat, BSGE 33, 280, 284; BSGE 39, 241, 242; BSGE 43, 255, 258;… BSG SozR 3-2200 § 200 Nr. 2).
- BSG, 25.10.1978 - 1 RJ 32/78
Berechtigtes Interesse - Feststellungsklage - Offenbarung vonGeheimnissen - …
Das Territorialitätsprinzip seinerseits beruht auf der völkerrechtlichen Grundnorm, daß staatliche Hoheitsgewalt nur im eigenen Hoheitsbereich ausgeübt werden darf und ihre Schranken in den räumlichen Grenzen dieses Hoheitsbereiches findet (BSGE 31, 100 und 288, 290; 32, 174, 175; 33, 280, 285; 36, 209, 215; jeweils m.w.N.).Im Beschluß des Großen Senats des BSG vom 21. Dezember 1971 (BSGE 33, 280, 282 f = SozR RVO § 1302 Nr. 13) ist zusätzlich darauf hingewiesen worden, daß für die Leistungsseite der Sitz des Versicherungsträgers, der die aus den erbrachten Beiträgen sich ergebenden Leistungen festzustellen und zu erbringen hat, der Anknüpfungspunkt im Sinne des internationalen Sozialversicherungsrechts sein muß.
- SG Hamburg, 12.10.2007 - S 56 SO 350/06
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Zuständigkeit für Kostenübernahme - …
Zur Begründung einer entsprechenden Ansicht kann das Territorialitätsprinzip daher nicht herangezogen werden (so für Leistungen der Rentenversicherung ausdrücklich BSG, Großer Senat, Beschluss vom 21.12.1971, Az.: GS 6/71, BSGE 33, 280). - BSG, 11.10.1973 - 2 RU 42/69
Feststellung einer Dauerrente - Anrechnung des Jahresarbeitsverdienstes - …
Dem Begriff des Territorialitätsprinzips, das nach BVerfGE 14, 237 u.a. die - hier nicht irgendwie streitige - "Einstandspflicht (des Staates) für Unfälle" betrifft (vgl. auch RVA in AN 1916, 610, 611), kommt nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. Dezember 1971 (BSG 33, 280 [285/286]) besondere Bedeutung für die Abgrenzung der Versicherungspflicht und somit des Versicherungsschutzes zu; dieses Prinzip bestätigt im übrigen im Grunde nur die Tatsache, daß die hoheitliche Wirkungsmöglichkeit eines Staates an seinen Grenzen endet (BSG 33, 285).Wenn für die aus einen Versicherungsverhältnis sich ergebenden Leistungen auch bei einem Sachverhalt mit Auslandsberührung - wie hier - das deutsche Recht maßgeblich ist (vgl. hierzu insbes. BSG 33, 280 [282, 283]), so gilt dies auch für die dem Leistungsrecht zuzuordnenden Leistungsberechnungsvorschriften, wie z.B. § 571 RVO.
- BSG, 08.11.1983 - 12 RK 12/83 Maßgebend ist insoweit der Inhalt und vor allem der Zweck der jeweiligen Sachnorm (BSGE 33, 280, 283f).
- BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 12/00 R
Zusammentreffen einer Bergmannsaltersrente nach Art 2 RÜG und einer …
- LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21
Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland
- LSG Hessen, 15.09.1980 - L 10/1 Ar 86/80
Beschäftigungsverhältnis im Ausland (EWG-Mitgliedstaat); Beitragspflicht; …
- BSG, 30.11.1972 - 2 RU 19/70
- LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 167/21
Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland
- BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 11/92
Kindererziehungsleistung - Verfolgung
- BSG, 29.07.1997 - 4 RA 41/96
Altersruhegeld - DDR - Wohnsitzwechsel - Westniveau - Ostniveau - Rentenhöhe
- BSG, 09.03.1982 - 3 RK 64/80
Kostenerstattung von der Krankenkasse; Selbsttragung der Kosten; Beschäftigung im …
- LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 56/21
Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland
- BSG, 18.08.1992 - 12 RK 37/89
Inland - Türkin - Beitragspflicht - Arbeitslosenversicherung - Wohnort - Schweiz
- BSG, 08.11.1983 - 12 RK 26/82
- BSG, 04.03.2020 - B 12 R 34/19 B
Pflegeversicherungsbeitragspflicht bei einer zukünftigen Wohnsitzverlegung ins …
- BSG, 10.03.2022 - B 12 R 48/21 B
Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung; Grundsatzrüge im …
- BSG, 29.06.1984 - 12 RK 15/81
Besatzungsmitglied - Befreiung von der Versicherungspflicht - …
- BSG, 19.05.1983 - 1 RA 51/82
Auszahlung von Leistungen - Auszahlung von Kinderzuschüssen - Erwerbsunfähigkeit …
- BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 13/93
Anspruch auf Nachzahlung von Witwenrente - Ruhen des Anspruchs während der Zeit …
- LSG Hessen, 15.09.1980 - L 10/1 Ar 1465/79
Wohnsitz Ausland; Alg-Anspruch; Grenzgänger; Beschäftigung Inland; Verfügbarkeit
- BSG, 07.09.1982 - 1 RA 41/81
Erwerbslosigkeit; Kriegsgefangenschaft; Ersatzzeit; Arbeitslosigkeit
- BSG, 08.11.1983 - 12 RK 58/82
- BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
- BSG, 22.04.1986 - 1 RA 65/85
- BSG, 08.11.1983 - 12 RK 52/82
- LSG Hessen, 11.04.1973 - L 3 U 1067/71
- BSG, 07.02.1985 - 9a RV 13/83
- BSG, 10.11.1972 - 5 RKnU 32/70
Berufskrankheiten - Anerkennung - Anerkennung in zwei Staaten - Gefährdende …
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