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Rechtsprechung
   BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 58/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8018
BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 58/74 (https://dejure.org/1975,8018)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1975 - 12 RJ 58/74 (https://dejure.org/1975,8018)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1975 - 12 RJ 58/74 (https://dejure.org/1975,8018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 152
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.03.1961 - 2 RU 204/57
    Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 58/74
    Er muß die Einnahmen aus seiner Tätigkeit erhalten und für die durch diese Tätigkeit entstehenden Verluste aufzukommen haben (BSGE 14, 142, 145; 16, 56, 59; BSG, Urteil vom 26. Januar 1972 - 10 RV 216/70 - BVBl 1972, 46).
  • BSG, 07.07.1964 - 1 RA 253/61

    Anrechnung nachentrichteter Beiträge eines zum Bezuge einer Rente wegen …

    Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 58/74
    Durch das Recht, in gewissem Umfang Rentenversicherungsbeiträge nachzuentrichten, soll den früheren Selbständigen, die durch Vertreibung, Flucht oder Evakuierung ihre unabhängige Erwerbstätigkeit und die darin begründete wirtschaftliche Sicherung verloren haben, nachträglich der Schutz der sozialen Rentenversicherung verschafft und die Möglichkeit gegeben werden, eine wenigstens in etwa auskömmliche Alterssicherung zu erzielen (…BSGE 15, 203, 204 = SozR Nr. 2 zu Art. 2 § 52 ArVNG; BSGE 21, 193, 197 = SozR Nr. 4 zu Art. 2 § 52 ArVNG).
  • BSG, 19.12.1961 - 7 RAr 19/60
    Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 58/74
    Er muß die Einnahmen aus seiner Tätigkeit erhalten und für die durch diese Tätigkeit entstehenden Verluste aufzukommen haben (BSGE 14, 142, 145; 16, 56, 59; BSG, Urteil vom 26. Januar 1972 - 10 RV 216/70 - BVBl 1972, 46).
  • BSG, 03.11.1961 - 1 RA 242/59
    Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 58/74
    Durch das Recht, in gewissem Umfang Rentenversicherungsbeiträge nachzuentrichten, soll den früheren Selbständigen, die durch Vertreibung, Flucht oder Evakuierung ihre unabhängige Erwerbstätigkeit und die darin begründete wirtschaftliche Sicherung verloren haben, nachträglich der Schutz der sozialen Rentenversicherung verschafft und die Möglichkeit gegeben werden, eine wenigstens in etwa auskömmliche Alterssicherung zu erzielen (BSGE 15, 203, 204 = SozR Nr. 2 zu Art. 2 § 52 ArVNG;… BSGE 21, 193, 197 = SozR Nr. 4 zu Art. 2 § 52 ArVNG).
  • BSG, 26.01.1972 - 10 RV 216/70

    Wer ist 'selbständig tätig'

    Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 58/74
    Er muß die Einnahmen aus seiner Tätigkeit erhalten und für die durch diese Tätigkeit entstehenden Verluste aufzukommen haben (BSGE 14, 142, 145; 16, 56, 59; BSG, Urteil vom 26. Januar 1972 - 10 RV 216/70 - BVBl 1972, 46).
  • BSG, 30.03.2006 - B 10 KR 2/04 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Landwirt - Einkommen aus Vermietung eigener …

    Die Rechtsprechung des BSG geht davon aus, dass nur derjenige einer selbstständigen und mithin unternehmerischen Tätigkeit nachgeht, der das wirtschaftliche Risiko der Tätigkeit, nämlich Gewinn und Verlust, selbst trägt (BSGE 16, 56, 59;… BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17); das wirtschaftliche Ergebnis der Tätigkeit muss demjenigen, der sie verrichtet, unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereichen (vgl BSGE 39, 152 = SozR 5750 Art. 2 § 52 Nr. 1;… SozR 3-5420 § 3 Nr. 2).
  • BSG, 29.04.1997 - 4 RK 3/96

    Selbständige Erwerbstätigkeit neben vollschichtiger abhängiger Beschäftigung

    Wie bereits dargelegt, fließen die Erträgnisse dieses Einsatzes in die betriebliche Gesamtrechnung mit ein; dem trägt auch die sozialrechtliche Definition des Unternehmers Rechnung, dem das wirtschaftliche Ergebnis der Tätigkeit unmittelbar zum Vorteil oder zum Nachteil gereichen muß (s. § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII; vgl auch BSG vom 12. Februar 1975, SozR 5750 Art. 2 § 52 Nr. 1 S 2), damit auch der hierdurch bedingte tatsächliche Kostenaufwand.
  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 1/97

    Vertriebener - Bauernhof - Großmutter - Nachentrichtungsrecht

    Wenn er es unter diesen Umständen unterlassen hat, eine besondere Regelung für vertriebene mithelfende Familienangehörige in Ergänzung des Art. 2 § 52 ArVNG zu schaffen, so ist daraus der Schluß zu ziehen, daß er insoweit über die bisherige Regelung nicht hinausgehen wollte (ebenso bereits BSGE 39, 152, 155 = SozR 5750 Art. 2 § 52 Nr. 1).

    Nach seinen Tatsachenfeststellungen, die von den Beteiligten nicht mit zulässigen und begründeten Verfahrensrügen angegriffen worden und daher für den Senat bindend sind (vgl § 163 SGG), hat der Kläger nämlich den betreffenden landwirtschaftlichen Betrieb nicht im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geführt (vgl BSGE 39, 152, 153 = SozR 5750 Art. 2 § 52 Nr. 1; BSG, Urteil vom 12. Februar 1975 - 12 RJ 298/74 -, Umdr S 6).

    Ebenfalls zu Recht hat das LSG eine entsprechende Anwendung des Art. 2 § 52 Abs. 1 Satz 2 ArVNG auf Personen verneint, die vor der Vertreibung als mitarbeitende Familienangehörige tätig waren (vgl BSGE 39, 152, 154 f = SozR 5750 Art. 2 § 52 Nr. 1; BSG, Urteil vom 12. Februar 1975 - 12 RJ 298/74 -, Umdr S 8 f).

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