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Rechtsprechung
   BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1666
BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74 (https://dejure.org/1974,1666)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1974 - 8 RU 18/74 (https://dejure.org/1974,1666)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1974 - 8 RU 18/74 (https://dejure.org/1974,1666)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Keine Tätigkeit vor Unfall - Verletztengeld - Kein Einkommensverlust - Dauer der Minderung

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 63
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.10.1967 - 2 RU 222/65

    Zahlung von Verletztengeld gemäß § 560 der Reichsversicherungsordnung (RVO) - …

    Auszug aus BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74
    Der Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Sinne der KrV bedeutet, wie der 2. Senat in BSG 27, 188, 190 ausgeführt hat, das Unvermögen des Verletzten, seine bisherige Arbeitstätigkeit weiter verrichten zu können.

    Das SG hat der Rechtsprechung des 8. Senats die Entscheidung des 2. Senats in BSG 27, 188, 490 entgegengehälten.

    Wie der 2. Senat des BSG in BSG 27, 188, 190 ausgeiührt hat, war unter dem bis zum Inkrafttreten des UVNG geltenden Recht der Grundsatz anerkannt, daß jedem Unfallverletzten, dessen Erwerbsfähigkeit durch Unfallfolgen über die 15, Woche hinaus beeinträchtigt der Erkrankung an Geldleistungen.

  • BSG, 14.02.1973 - 2 RU 93/69
    Auszug aus BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74
    Wenn auch der Grundsatz der Lohnersatzfunktion des 5 560 EVO nicht übersteigert werden darf (vgl. BSG 27, 488, 491) und in Grenzfällen eine dem Sinn und Zweck der gesetzlichen UV gerecht werdende Lösung gefunden werden muß (vgl. dazu die zitierte Entscheidung des 8. Senats vom 44.2. 1975 - 8/2 RU 93/69), so kann doch im vorliegenden Fall" in dem die alleinstehende Verletzte im Unfallzeitpunkt 5 Renten bezogen hat, die durch die Arbeitsunfähigkeit nicht irgendwie geschmälert wurden, der Anspruch auf Verletztengeld wegen des Fehlens eines Einkommensverlustes nicht bejaht werden.
  • Drs-Bund, 14.11.1973 - BT-Drs 7/1257
    Auszug aus BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74
    5â- 7/75 Seite 68/69: Durch die Neufassung ist sichergestellt, daß Verletzte, die mangels eines Arbeitseinkommens bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Übergangsgeld haben (% 561 Abs. 5 BVG), Verletztenrente schon mit dem Tage nach dem Arbeitsunfall erhalten, sofern zu entschädie digende MdB über die 15. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus andauert (vgl. ebenso Bundestags-Drucks 7/1257 Seite 46).
  • BSG, 30.05.1967 - 3 RK 15/65

    Weiterzahlung von Krankengeld bis zum Ablauf des "Aussteuerungszeitraums" - …

    Auszug aus BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74
    Die gleiche Definition wird in BSG 26, 288, 290 verwandt und trotz der neueren Gesetzgebung aufrechterhalten.
  • BSG, 02.10.1970 - 3 RK 6/70
    Auszug aus BSG, 19.12.1974 - 8 RU 18/74
    In BSG 32, 18 wurde dieser Grundsatz dahin abgewandelt, daß bei der Frage'einér "weiteren Arbeitsunfähigkeit", wenn der Kläger aus freien Stücken eine andere Beschäftigung aufgenommen habe, nicht mehr von der früheren "Tätigkeit", sondern von der neuen auszugehen sei (…aaO 20/24).
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 25/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berechnung von Verletztengeld - Selbständiger - …

    Nach den §§ 45 f SGB VII ist ein Anspruch auf Verlg von vornherein für nichterwerbstätige Versicherte ausgeschlossen, sofern sie auch keinen Anspruch auf eine der in § 45 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII bezeichneten Entgeltersatzleistungen haben (vgl BSG vom 19.12.1974 - 8 RU 18/74 - BSGE 39, 63 = SozR 2200 § 560 Nr. 3).

    Dem Unfallverletzten, der vor Eintritt des Arbeitsunfalls keiner Tätigkeit gegen Entgelt oder Arbeitseinkommen nachgegangen ist und der deshalb durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust erlitten hat, steht Verlg nicht zu (vgl schon zum früheren § 560 RVO: BSG vom 26.6.1973 - 8/2 RU 162/71; BSG vom 19.12.1974 - 8 RU 18/74 - BSGE 39, 63, 67 = SozR 2200 § 560 Nr. 3 S 13 mwN).

  • BSG, 26.06.2007 - B 2 U 23/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldanspruch bei Wiedererkrankung - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum früheren § 560 Abs. 1 RVO stand einem Unfallverletzten, der vor Eintritt des Arbeitsunfalls keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen war und der daher durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust erlitten hatte, ein Anspruch auf Verletztengeld nicht zu (Urteil vom 26. Juni 1973 - 8/2 RU 162/71 - USK 7393; Urteil vom 19. Dezember 1974 - 8 RU 18/74 - BSGE 39, 63, 67 = SozR 2200 § 560 Nr. 3 S 13 mwN).
  • LSG Bayern, 26.09.2013 - L 18 U 138/11

    Nebenerwerbslandwirt und Arbeitsunfall: Keine Betriebshilfe

    Der Kläger erhält von der Beklagten Verletztengeld als Entgeltersatzleistung wegen seines Arbeitsunfalls vom 22.07.2009, so dass auf die Entgeltersatzleistung Krankengeld kein Anspruch besteht (vgl. zur Rechtsnatur von Verletztengeld und Krankengeld als Entgeltersatzleistung BSG, Urteil vom 30.06.2009, B 2 U 1/08 R juris Rn 19, 27; vom 19.12.1974, 8 RU 18/74 juris LS 2 zum Verletztengeld; vom 12.03.2013, B 1 KR 17/12 R juris Rn 13 ff: zum Ausschluss von Krankengeld gemäß § 11 Abs. 5 SGB V - vormals § 11 Abs. 4 SGB V - bei Bezug von Verletztengeld BSG, Urteil vom 25.06.2002, B 1 KR 13/01 R).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.04.2008 - L 22 U 124/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeld - Unterhaltsgeld - …

    Eine bezogene Rente stellte nach der Beurteilung des BSG kein Arbeitsentgelt im Sinne der Vorschrift dar; dem Anspruch stand entgegen, dass kein Einkommensverlust eingetreten war (BSGE 39, 63, 67).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum früheren § 560 Abs. 1 RVO stand einem Unfallverletzten, der vor Eintritt des Arbeitsunfalls keiner entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen war und der daher durch die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit keinen Einkommensverlust erlitten hatte, ein Anspruch auf Verletztengeld nicht zu (Urteil vom 26. Juni 1973 - 8/2 RU 162/71 - USK 7393; Urteil vom 19. Dezember 1974 - 8 RU 18/74 - BSGE 39, 63, 67 = SozR 2200 § 560 Nr. 3 S. 13 m.w.N.) Umgekehrt wurde auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung einem Arbeitslosen Verletztengeld zugesprochen, weil durch die Arbeitsunfähigkeit zwar kein Arbeitsentgelt, wohl aber das Arbeitslosengeld als Lohnersatzleistung weggefallen und somit wegen der Unfallfolgen ein Einkommensverlust im weiteren Sinne eingetreten war (…Urteil vom 29. November 1972 - 8/2 RU 123/71 - BSGE 35, 65, 68 f. = SozR Nr. 3 zu § 560 RVO Bl. Aa 6).

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - L 2 U 3057/99

    Berechnung des Verletztengeldes

    Das folgt aus 5 560 Abs. 1 i.V.m. Q 561 Abs. 3 RVO, der die ""übrigenVerletzten" nur insoweit erfasst, als sie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt haben, ferner aus 5 580 Abs. 4 RVO, der die Verletztenrente (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) mit dem Tag nach dem Arbeitsunfall beginnen lässt, wenn bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielt worden ist, sowie aus der Funktion des VG, dem Ersatz von unfallbedingtem Entgeltausfd (vgl. BSGE 39, 63, 67;… Ricke in Kasseler Kommentar, 5 561 RVO Rdnr. 2, Q 45 SGB VII Rdnr. 2;… Lauterbach, a.a.O., 6 560 RVO Nr. 2, Q 45 Rdnr. 5; Hauck, Unfallversicherung, K 5 45 SGB VII Nr. 1 und 8;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 5 45 SGB VII Rdnr. 3).

    Es muss - daher vor Beginn - spätestens zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit ein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bestanden haben (vgl. BSGE 39, 63, 67;… Lauterbach, a.a.O., § 561 RVO Rdnr. 10;… Brackmann, a.aO., 45 SGB ViI Rdnr. 20;… zur Frage, ob mit Blick auf 3 19 Abs. 2 SGB V ein nahtloser Übergang erforderlich ist, vgl. Brackmann, a.a.O., 5 45 SGB VII, 6 45 Rdnr. 20).

  • LSG Bayern, 29.11.2001 - L 15 VG 2/01

    Anspruch auf Versorgungskrankengeld wegen der Folgen einer verübten Gewalttat; …

    Mit Schriftsatz vom 20.05.1999 hat der Kläger ergänzend vorgetragen, er sei zwar von Oktober bis November 1995 in einer hauptsächlich vorlesungsfreien Zeit arbeitsunfähig gewesen; diese Zeit diene jedoch Studenten auch zur Vorbereitung auf Prüfungen, Durchführung von Praktika etc. Aus dem bereits genannten BSG-Urteil von 1972 (betreffend einen Arbeitslosen) und dem BSG-Urteil vom 19.12.1974 - 8 RU 18/74 - (betreffend eine ehrenamtlich beim VDK Beschäftigte) sowie Urteil vom 03.10.1984 - 9a RVi 1/83 - (bezüglich eines Schülers einer allgemein bildenden Sonderschule) folge, dass es lediglich auf einen Bezug zum Erwerbsleben zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses ankomme.

    Diesem Ergebnis widerspricht auch nicht das von der Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung nochmals hervorgehobene BSG-Urteil vom 19.12.1974 (BSGE 39, 63 ff.).

  • BSG, 26.05.1982 - 2 RU 41/81

    Anspruch auf Übergangsgeld bei kurzzeitiger Aushilfstätigkeit eines Schülers

    Bei dem Kläger lag somit, wie das LSG zu Recht entschieden hat, Arbeitsunfähigkeit iS der Krankenversicherung vor; denn dieser Begriff bedeutet das Unvermögen des Verletzten, seine bisherige Arbeitstätigkeit weiter verrichten zu können (8 BSGE 27, 188, 190; 39, 63, 64;… Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, l. 9.Aufl" 5 390c ff, 562a ff mwN).
  • LSG Sachsen, 18.03.2004 - L 2 U 62/02

    Anspruch auf Verletztengeld; Verletzung bei der Teilnahme an einem vom Arbeitsamt …

    Dem Anspruch stehe entgegen, dass die Klägerin durch den Unfall keinen Einkommensverlust erlitten habe (BSGE 39, 63 (67)).
  • BSG, 24.07.1985 - 9b RU 28/84

    Verletztenrente eines Arbeitslosen - Beginn der Verletztenrente - Tag des …

    Das ist zumindest seit den Entscheidungen des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 35, 65, 67 f.; BSGE 39, 63, 65) nicht mehr streitig (…Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, August 1981, S. 581e, 581f mit S. 562d; Lauterbach, Unfallversicherung, § 560 Anm. 8, Stand April 1983; ebenso Gitter in SozVers Gesamtkommentar, § 560 Anm. 2 unter Bezugnahme auf BSGE 39, 63, Stand Mai 1983; vgl. auch § 16b Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz -BVG-, § 158 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz -AFG-).
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