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Rechtsprechung
   BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,118
BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75 (https://dejure.org/1975,118)
BSG, Entscheidung vom 04.06.1975 - 11 BA 4/75 (https://dejure.org/1975,118)
BSG, Entscheidung vom 04. Juni 1975 - 11 BA 4/75 (https://dejure.org/1975,118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BSGE 40, 40
  • MDR 1975, 964
 
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Wird zitiert von ... (893)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 20.12.1955 - 10 RV 225/54
    Auszug aus BSG, 04.06.1975 - 11 BA 4/75
    Dieser Zulassungsgrund (vgl. aus der bisherigen Rechtsprechung des BSG dazu BSG 2, 129, 132 und 15, 17, 19) verlangt zwar, daß die zu treffende Entscheidung sich über den Einzelfall hinaus auswirkt; insofern hat die Antwort auf die dargelegte Rechtsfrage ohne Zweifel eine erhebliche Breitenwirkung; sie beträfe viele Fälle von Verfolgten, in denen § 3 WGSVG anzuwenden ist.
  • BSG, 02.07.2015 - B 1 KR 15/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Sie ist zu verneinen, wenn die Antwort aus dem Gesetz - hier der Satzung - zu ersehen ist (…BSG SozR 1300 § 13 Nr. 1) oder praktisch außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4).
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 17/06 B

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip, …

    Grundsätzliche Bedeutung kommt nach ständiger Rechtsprechung einer Rechtsfrage zu, die sich nach der Gesetzeslage und dem Stand von Rechtsprechung und Lehre nicht ohne weiteres beantworten, eine verallgemeinerungsfähige Antwort des Revisionsgerichts erwarten lässt und nach den Gegebenheiten des Falles klärungsfähig ist (BSGE 40, 41 f = SozR 1500 § 160a Nr. 4;… BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 7).

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn die Antwort auf sie so gut wie unbestritten ist (…BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17) oder praktisch von vornherein außer Zweifel steht (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4; BSG, Beschluss vom 30. März 2005 - B 4 RA 257/04 B).

  • BSG, 28.04.2005 - B 9a/9 VG 15/04 B

    Grundsätzliche Bedeutung - Verweisungsvorschrift - einheitliche Auslegung - …

    Grundsätzliche Bedeutung iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG hat eine Rechtssache, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl dazu BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4, 11, 13, 39).

    Eine Frage ist grundsätzlich dann nicht klärungsbedürftig, wenn die Antwort darauf praktisch außer Zweifel steht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 4) oder sie bereits höchstrichterlich entschieden ist (…vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 13, 65).

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