Rechtsprechung
| BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Dienstordnung der Krankenkassen - Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag - Landesanpassungsgesetz
Papierfundstellen
- BSGE 55, 67
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
prinzip gewährt werden, zu bestreiten sind (vgl hierzu BVerfGE 58, 68 ff : NJW 1981, 1998; BVerWGE 19, 10, 12 f).Das beamtenrechtliche Krankenfürsorgesystem setzt jedenfalls nach seinem derzeitigen Stand voraus, daß sich der Beamte mit seiner Familie selbst angemessen versichert und daß ihm diese Versicherung als eigene Leistung zugemutet werden kann; denn der Dienstherr stellt den Beamten mit der Besoldung einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen in Krankheitsfällen zur Verfügung, der den Abschluß einer angemessenen Krankenversicherung ermöglicht (BVerwGE 19, 10, 13; 20, AH, "6; 22, 160, 16h f).
- BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
prinzip gewährt werden, zu bestreiten sind (vgl hierzu BVerfGE 58, 68 ff : NJW 1981, 1998; BVerWGE 19, 10, 12 f). - BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 334.63
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
Diese ist vielmehr als ergänzende Hilfe so ausgestaltet, daß sie zusammen mit den für die Selbstversorge zur Verfügung stehenden Durchschnittssätzen die Aufwendungen für Krankheit annähernd deckt (BVerwGE 21, 258, 261).
- BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73
AOK
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
Ein verfassungsrechtlich abgesichertes Grundrecht auf Aufrechterhaltung des Selbstverwaltungsrechts steht den Trägern der Sozialversicherung (und ihren Verbänden) nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht zu (BVerfGE 36, 383, 393; 39, 302, 312 f). - BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 17/72
Verfassungsmäßigkeit des Lastenausgleichs zwischen Berufsgenossenschaften
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
Ein verfassungsrechtlich abgesichertes Grundrecht auf Aufrechterhaltung des Selbstverwaltungsrechts steht den Trägern der Sozialversicherung (und ihren Verbänden) nach der Rechtsprechung des BVerfG nicht zu (BVerfGE 36, 383, 393; 39, 302, 312 f). - BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63
Rechtsmittel
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
Es trifft zwar zu, daß die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn nicht nur einen weiten Ermessensspielraum eröffnet, wie er überhaupt Beistandsmaßnahmen für den Fall der Krankheit ausgestaltet, sondern sie gestatten ihm auch, bei einer Bindung seines Ermessens durch allgemeine Verwaltungsvorschriften im Einzelfall darüber hinausgehende oder andersaptige Beistandsmaßnahmenzu gewähren (vgl BVerwGE 19, HB, 55; 22, 160, 163 f; 27, 189, 191; "5, 172, 177)- Auch wenn insoweit die Beihilfevorschriften den Dienstherrn nicht 13 einer neuen, ausschließlichen Anspruchsgrundlage binden, bedeutet dies nicht, daß die DO-Geber berechtigt wären, in Form genereller Regelungen für ihre Angestellten strukturell andersartige Leistungen zu gewähren als sie für die Landesbeamten vorgesehen sind. - BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67
Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche …
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
Es trifft zwar zu, daß die Fürsorgepflicht dem Dienstherrn nicht nur einen weiten Ermessensspielraum eröffnet, wie er überhaupt Beistandsmaßnahmen für den Fall der Krankheit ausgestaltet, sondern sie gestatten ihm auch, bei einer Bindung seines Ermessens durch allgemeine Verwaltungsvorschriften im Einzelfall darüber hinausgehende oder andersaptige Beistandsmaßnahmenzu gewähren (vgl BVerwGE 19, HB, 55; 22, 160, 163 f; 27, 189, 191; "5, 172, 177)- Auch wenn insoweit die Beihilfevorschriften den Dienstherrn nicht 13 einer neuen, ausschließlichen Anspruchsgrundlage binden, bedeutet dies nicht, daß die DO-Geber berechtigt wären, in Form genereller Regelungen für ihre Angestellten strukturell andersartige Leistungen zu gewähren als sie für die Landesbeamten vorgesehen sind. - BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58
Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in …
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
Der Geltungsbereich einer Norm erstreckt sich iS von 5 162 SGG auch dann über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus, wenn inhaltsgleiche Vorschriften in Bezirken verschiedener Landessozialgerichte gelten (BSGE 1, 98, 100; 3, 77, 80; 13, 189, 191 mwN), insbesondere wenn - wie hier - übereinstimmendes Landesrecht erlassen werden und diese Übereinstimmung nicht zufällig ist (BSGE 13, 191; BGHZ 7, 299). - BGH, 16.10.1952 - III ZR 87/51
Grenzen der Nachprüfung von Landesrecht
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
Der Geltungsbereich einer Norm erstreckt sich iS von 5 162 SGG auch dann über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus, wenn inhaltsgleiche Vorschriften in Bezirken verschiedener Landessozialgerichte gelten (BSGE 1, 98, 100; 3, 77, 80; 13, 189, 191 mwN), insbesondere wenn - wie hier - übereinstimmendes Landesrecht erlassen werden und diese Übereinstimmung nicht zufällig ist (BSGE 13, 191; BGHZ 7, 299). - BSG, 07.07.1955 - 10 RV 160/54
Auszug aus BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81
Der Geltungsbereich einer Norm erstreckt sich iS von 5 162 SGG auch dann über den Bezirk des Berufungsgerichts hinaus, wenn inhaltsgleiche Vorschriften in Bezirken verschiedener Landessozialgerichte gelten (BSGE 1, 98, 100; 3, 77, 80; 13, 189, 191 mwN), insbesondere wenn - wie hier - übereinstimmendes Landesrecht erlassen werden und diese Übereinstimmung nicht zufällig ist (BSGE 13, 191; BGHZ 7, 299). - BSG, 08.05.1956 - 1 RA 147/55
- BSG, 27.02.1986 - 1 RR 10/84 April 1983 8 RK 28/81 veröffentlicht in BSGE 55, b? : - -.
eingehend BSGE 55, 67, 68 f f SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 8 ff) haben die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bere ich der Sozialversicherung bei Aufstellung ihrer Dienstordnu G1 gen für die dienstordnungsmäßigen Angestellten alle weiteren ld- und geldwerten Leistungen sowie die Versorgung im Rahmen u "d nach den Grundsätzen der für die Beamten des Landes.
April 1983 (BSGE 55, 67, 71 ff : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 12 ff) eingehend dargelegt und mit überzeugender Begründung weiter ausgeführt, daß angesichts der Absicht des Bundesgesetzgebers und der Landesgesetzgeber, im Interesse der erstrebten Einheitlichkeit des Besoldungs- und weiteren Leistungsrechts jeweils für ihren Bereich den DO-Angestellten keine Leistungen mehr zukommen zu lassen, die der Art die staatliChen nicht seien, den.
Allerdings hat der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 14. April 1983 (BSGE 55, 67, 77 f : SozR 2200 5 355 Nr. 3 s 18 f) ausgeführt, daß die Neuregelungsgesetze nicht einen übergangslosen Wegfall der dem Landesbeamtenrecht fremden Geld- oder geldwerten Leistungen vorgeschrieben haben, sondern es den DO- Gebern überlassen worden ist, bei der Anpassung ihrer Dienstordnungen (Art VIII 5 3 Abs. 1 S 2 des 2. BesVNG; Art IV % 2 Abs. 1 LBesAan) auch hinsichtlich dieser Leistungen die Grundsätze der Besitzstandswahrung zu beachten, wie sie in dem für entsprechend anwendbar erklärten Art IX SS 11 bis 13 des 2. BesVNG näher konkretisiert sind.
Ungeachtet dieses Einwandes und auch auf der Grundlage der Ausführungen im Urteil des 8. Senats des BSG vom 14. April 1983 (aaO) hat für die Weitergewährung von Beitragszuschüssen an die DO-Angestellten der Klägerin jedenfalls für die hier allein streiti ge Zeit ab 1. Januar 198" eine Rechtsgrundlage gefehlt.
- 1 RR 3/85 -) im Anschluß an die Rechtsprechung des 8. Senats des BSG (BSGE 55 67, 69 aE : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 9 f) dargelegt hat, der $undesgesetzgeber bei den hier ein- Schlägigen Regelungen des rt VIII des 2. BesVNG auf eine Rahmenkompetenz nach Art. 7 Nr. 1 GG beschränken müssen und wollen.
sachlich eng begrenzter Ei zelregelungen nicht aus, für die landesunmittelbaren Körper chaften unmittelbar geltende Rechtssätze des Bundesrechts zu setzen und insoweit dem jeweiligen Bundesland eine eigene Gesetzgebungsbefugnis nicht mehr zu belassen (BSGE 55, 67, 69 : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 9;… BSGE 55, 268, 273 : SozR aaO Nr. 4 S 25, jeweils mwN).
verwaltungsrechts bei der des Besoldungsrechts vgl zB BSGE 55, 67, 7" SOZR $ 355 Nr. 3 S 1"; BSGE 55, 268, 269 : :.
- BSG, 27.02.1986 - 1 RR 9/84 April 1983 8 RK 28/81 67.
April 1983 (BSGE 55, 67, 71 ff : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 12 ff) eingehend dargelegt und mit überzeugender Begründung weiter ausgeführt, daß angesichts der Absicht des Bundesgesetzgebers und der Landesgesetzgeber, im Interesse der erstrebten Einheitlichkeit des Besoldungs- und weiteren Leistungsrechts jeweils für ihren Bereich den DO-Angestellten keine Leistungen mehr zukommen zu lassen, die der Art nach für die staatlichen Beamten nicht vorgesehen seien, den -"6-.
Allerdings hat der 8. Senat des BSG in seinem Urteil vom 14. April 1983 (BSGE 55, 67, 77f : SozR 2200 5 355 Nr"3 S 18f) ausgeführt, daß die Neuregelungsgesetze nicht einen übergangslosen Wegfall der dem Landesbeamtenrecht fremden Geld- oder geldwerten Leistungen vorgeschrieben haben, sondern es den DO-Gebern überlassen worden ist, bei der Anpassung ihrer Dienstordnungen (Art VIII 5 3 Abs. 1 S 2 des 2. BesVNG; Art IV 5 2 Abs. 1 LBesAan) auch hinsichtlich dieser Leistungen die Grundsätze der Besitzstandswahrung zu beachten, wie sie in dem für entsprechend anwendbar erklärten Art IX 55 11 bis 13 des 2. BesVNG näher konkretisiert sind.
Ungeachtet dieses Einwandes und auch auf der Grundlage der Ausführungen im Urteil des 8. Senats des BSG vom 14. April 1983 (aaO) hat für die Weitergewährung von Beitragszuschüssen an die O-Angestellten der Klägerin jedenfalls für das hier allein streit'ge Jahr 1984 eine Rechtsgrundlage gefehlt.
8. Senats des BSG (BSGE 55, 67, 69 aE SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 9f) dargelegt hat, der Bundesgesetzgeber bei den hier einschlägigen Regelungen des Art VIII des 2. BesVNG auf eine Rahmenkompetenz nach Art. 75 Nr. 1 GG beschränken müssen und wollen.
Eine solche Rahmenkompetenz schließt indes hinsichtlich sachlich eng begrenzter Einzelregelungen nicht aus, für die landesunmittelbaren Körperschaften unmittelbar geltende Rechtssätze des Bundesrechts zu setzen und insoweit dem jeweiligen Bundesland eine eigene Gesetzgebungsbefugnis nicht mehr zu be- lassen (BSGE 55, 67, 69 : SozR 2200 EUR 355 Nr. 3 S 9;… BSGE 55, 268, 273 : SozR aaO Nr M S 25, jeweils mwN).
Das hält sich im Rahmen des Vorranges des staatlichen Rechts gegenüber der Befugnis der Sozialversicherungsträger zur Erfüllung ihrer Aufgaben und da\ it auch zum Erlaß einer DO in eigener Verantwortung (% 29 Abs. 3 SGB A; zum Inhalt und Umfang des Selbstverwaltungsrechts bei der Regelung des Besoldungsrechts vgl 28 BSGE 55, 67, 74 SozR 200 S 355 Nr. 3 S IA;… BSGE 55, 268, 269 : SozR aaO Nr. 4 S 21).
- BGH, 28.01.1988 - IX ZR 75/87
Revisibilität von in mehreren OLG-Bezirken geltenden Rechtsnormen; Bestandsschutz …
Eine volle Besitzstandswahrung ist verfassungsrechtlich nicht geboten (im Anschluß an BSGE 55, 67; BSG SozR 7223 Art. 8 § 4.Der Zuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag ist eine geldwerte Leistung im Sinne der angeführten Gesetzesbestimmungen (BSGE 55, 67, 71 und ständig), die Beamte des Landes Rheinland-Pfalz nicht erhalten.
Bundessozialgericht und Bundesarbeitsgericht haben sich auch bereits mit den Einwendungen, die gegen die Verfassungsmäßigkeit der oben dargestellten Neuregelung erhoben wurden und die auch die Revision erneut zur Nachprüfung stellt, eingehend auseinandergesetzt und die Verfassungsmäßigkeit bejaht (vgl. dazu außer den vorstehend zitierten Entscheidungen noch BSGE 55, 67 ff; 55, 268 ff [BSG 25.08.1983 - 8 RK 39/82];… BSG, Urt. v. 25. August 1983 - 8 RK 9/83, USK 83111).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt § 549 Abs. 1 ZPO nicht voraus, daß inhaltsgleiches Recht, welches in mehreren Oberlandesgerichtsbezirken gilt, auf derselben Rechtsquelle beruht
;… es genügt vielmehr, wenn die Übereinstimmung nicht nur zufällig (vgl. dazu BGHZ 7, 299 ff), sondern gewollt ist (vgl. BGH, Urt. v. 6. Mai 1975 - VI ZR 25/73, LM BGB § 611 Nr. 44; ebenso BSGE 55, 67, 68).
- BSG, 16.07.1996 - 1 RR 3/95
Verpflichtung der Berufsgenossenschaft zur Änderung einer rechtswidrigen …
Denn in Bezug auf die DO-Angestellten enthält das 2. BesVNG Rahmenvorschriften für die Anpassung der Besoldung an andere Bereiche des öffentlichen Dienstes (BSGE 55, 67, 72 = SozR 2200 § 355 Nr. 3 S 12).In Bezug auf das Rahmengesetz kommt es darauf nicht an, weil das Landesrecht dadurch nicht berührt würde (BSGE 55, 67, 70 f = SozR 2200 § 355 Nr. 3 S 10 f mwN).
Es ist lediglich durch § 29 Abs. 1 SGB IV, also durch einfaches Gesetz, eingeräumt worden und besteht nach § 29 Abs. 3 SGB IV nur im Rahmen des Gesetzes, so daß es durch Gesetz - dh auch durch Landesgesetze - eingeschränkt werden kann (BVerfGE 36, 383, 393; 39, 302, 314 f [BVerfG 09.04.1975 - 2 BvR 879/73];… BSGE 52, 294, 298 = SozR 2100 § 89 Nr. 2 S 5; BSGE 55, 67, 74 = SozR 2200 § 355 Nr. 3 S 14;… BSGE 61, 254, 261 = SozR 7223 Art. 8 § 2 Nr. 3 S 8 mwN).
- BSG, 04.12.1985 - 1 RR 3/85
Krankenkasse - Krankenversicherungsbeitrag - Bestandsschutz - Besitzstandswahrung
April 1983 (8 BK 28/81; 8 RK 20/81 und 8 RK 29/81; ersteres abgedruckt in BSGE 55, 67 ff) hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, daß Beitragszuschüsse aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 23. Mai 1975.Bei den hier einschlägigen Regelungen des Art VIII des 2. BesVNG mußte und wollte sich der Bundesgesetzgeber auf eine Rahmenkompetenz nach Art. 75 Nr. 1 GG beschränken (so der 8. Senat in seinem Urteil vom 1U. April 1983, BSGE 55, 67, 69 aE).
BesVNG ergeben sich keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, wie das BSG ebenfalls bereits ausgeführt hat (BSGE 55, 67, 69 f und 268, 273).
Zu dieser Übergangsregelung hat bereits der 8. Senat des BSG (BSGE 55, 67, 77/78) ausgeführt, daß die Neuregelungsgesetze nicht einen übergangslosen Wegfall der dem Landesbeamtenrecht fremden Geld- oder geldwerten Leistungen vorgeschrieben haben, sondern die DO-Geber verpflichtet worden sind, bei der Anpassung ihrer D0en auch hinsichtlich dieser Leistungen die Grundsätze der Besitzstandswahrung zu beachten, wie sie in dem "für entsprechend anwendbar" erklärten Art IX %% 11 bis 13 des 2. BesVNG näher konkretisiert sind.
- BSG, 08.04.1987 - 1 RR 4/86
Beratung - Aufsichtsklage - Anfechtung einer Anordnung - Besoldungsrecht - …
Dabei kann auf sich beruhen, ob das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger notwendigerweise ihre Befugnis umfaßt, das Besoldungsrecht selbständig zu regeln (vgl BSGE 55, 67, VM : SozR 2200 % 355 Nr. 3 3 1H;… 830EUR 55, 268, 273 : SozR aaO Nr & S 26).Es ist lediglich durch einfaches Gesetzesrecht (% 29 Abs. 1 SGB &) eingeräumt werden und besteht nur im Rahmen des Gesetzes, so daß es auch durch Gesetz - dh bei landesunmittelbaren Trägern der Sozialversicherung sowohl durch für sie unmittelbar geltende Bundesgesetze (…vgl BSGE 55, 268, 269 : SozR 2200 5 355 Nr. 4 S 21) als auch durch Landesgesetze (vgl BSGE 55, 67, 7H : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 14).
(BVerfGE 36, 383, 393; 39, 302, 314 f; 8308 52, 294, 298 = SozR 2100 5 89 Nr. 2 S 5; BSGE 55, 67, T" : SozR 2200 5 355 Nr. 3 S 1a; BSGE 55, 268, 273 : SozR aaO Nr. 4 S 25 f; BSGE 56, 197.200 : $ 69 Nr ".
- BSG, 18.12.1984 - 12 RK 11/84
Grundsätze des Berufsbeamtentums - Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz - …
Was den Inhalt der Alimentationspflicht des Dienstherrn im einzelnen betrifft, so beschränkt sie sich nicht auf die Deckung der laufenden Lebensbedürfnisse des Beamten, sondern umfaßt, jedenfalls im weiteren Sinne, auch die Pflicht zur Fürsorge in den Wechselfällen des Lebens, insbesondere in Krankheitsfällen (vgl BSGE 55, 67, 75).Ob dieser Nachteil, wie schon öfters gefordert worden ist, durch einen Beitragszuschuß des die Versorgungsbezüge zahlenden Dienstherrn ausgeglichen werden sollte, hat allein der Gesetzgeber zu entscheiden (vgl dazu auch BSGE 55, 67, 75 f).
- BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 258/91
Weiterbildung: Vorrang bundesrechtlichen Satzungsrechts vor landesrechtlicher …
In dem in jener Entscheidung zitierten Urteil des Bundesozialgerichts (BSGE 55, 67, 74) wird ausdrücklich klargestellt, daß Landesgesetze nur gegenüber dem Satzungsrecht landesunmittelbarer Körperschaften vorrangig sind. - BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 747/85
Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Verbandszulage - Festlegung von …
BesVNG verfolgt der Landesgesetzgeber ebenso wie der Bundesgesetzgeber in Art. VIII § 1 Abs. 1 2. BesVNG die Absicht, im Interesse der erstrebten Einheitlichkeit des Besoldungs- und weiteren Leistungsrechts, den Dienstordnungsangestellten keine Leistungen mehr zukommen zu lassen, die der Art nach für die staatlichen Beamten nicht vorgesehen sind (BSGE 55, 67, 71 ff.).Landesgesetze gehen dem Satzungsrecht im Rang vor (BSGE 55, 67, 74).
BesVNG (BSGE 55, 67 ff.;… BSG Urteil vom 27. Februar 1986, aaO).
- LSG Baden-Württemberg, 21.07.2017 - L 4 KR 5324/15
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beamtin - keine Beitragsreduzierung …
Die Krankenkassen haben ein beachtenswertes Interesse daran, zur Erhaltung der Betriebsverbundenheit und der Vermeidung von Loyalitätskonflikten auch ihre Dienstordnungsangestellten oder die bei ihnen beschäftigten Beamten in ihre eigene Fürsorge zu nehmen [BSG, Urteil vom 14. April 1983 - 8 RK 28/81 - juris, Rn. 17]. - BAG, 17.12.1987 - 6 AZR 746/85
Festsetzung von Zulagen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumung …
- BSG, 18.01.1996 - 1 RR 2/95
Ernennung eines Mitglieds der Geschäftsführung einer LVA zum Direktor
- LSG Sachsen, 12.12.2017 - L 4 R 137/12
- BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 511/85
Krankenversicherungsbeitragszuschüsse für Dienstordnungsangestellte
- BAG, 26.03.1987 - 6 AZR 509/85
Krankenversicherungsbeitragszuschüsse für Dienstordnungsangestellte
- BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
Anspruch auf Heilfürsorge - Verpflichtungsanordnung - Heilfürsorge - Gewährung …
- BSG, 22.04.1986 - 12 RK 50/84
Ruhegeld - Bezirksschornsteinfegermeister - Versorgungsbezüge - Beitragsrechnung
- LSG Hessen, 23.08.2007 - L 1 KR 112/06
Höhe des Krankenversicherungsbeitrags eines Dienstordnungsangestellten zur …
- BSG, 08.04.1987 - 1 RR 1/85
Dienstordnung
- BSG, 22.04.1986 - 8 RR 6/84
Ansprüche eines Geschäftsführers - Gesetzliche Krankenkasse - Gewährung …
- LAG Sachsen, 12.12.2000 - 7 Sa 1092/99
Geltung des Tarifvertrages für nicht tarifgebundene Angestellte; Einbeziehung in …
- BSG, 15.06.1983 - 9b/8 RU 46/81
Überschreitung der Rahmenkompetenz - Zuordnung von Dienstposten - …
- BSG, 25.08.1983 - 8 RK 6/83
- BSG, 18.05.1988 - 1 RR 5/86
Verfassungsmäßigkeit - Bewertungssystem für Besoldungsrahmen - Geschäftsführer - …
- BSG, 27.11.1986 - 2 RU 53/85
- BSG, 29.03.1984 - 2 RU 29/83
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