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Rechtsprechung
   BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1207
BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91 (https://dejure.org/1992,1207)
BSG, Entscheidung vom 26.02.1992 - 1 RR 8/91 (https://dejure.org/1992,1207)
BSG, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 1 RR 8/91 (https://dejure.org/1992,1207)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufsichtsbehörde - Rückwirkende Beitragserhöhung - Vorstandsbeschluß - Krankenkassenbeiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung von Satzungsvorschriften durch die Aufsichtsbehörde, durch die die Beiträge einer Krankenkasse rückwirkend erhöht werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 149
  • NZA 1992, 669
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
    Ein Fall der echten Rückwirkung einer Rechtsvorschrift ist gegeben, wenn die Gesetzesbestimmung oder die Satzungsvorschrift nachträglich in abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (BVerfGE 11, 139, 145 f; 13, 261, 270 f; 14, 288, 297; 25, 371, 404).

    Grundsätzlich soll sich der Bürger darauf verlassen können, daß der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände nicht ungünstigere Folgen knüpft, als sie im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar waren (BVerfGE 15, 313, 324 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]; 25, 371, 404; vgl auch Pieroth, JZ 1984, 971, 976).

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgesprochen, daß belastende Gesetze mit echter Rückwirkung grundsätzlich nichtig sind (BVerfGE 25, 371, 403 mwN; 30, 372, 285; 54, 223, 230).

  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
    Grundsätzlich ist eine verschlechternde Rückwirkung - wie sie die genannten Bestimmungen der Satzung der Klägerin vorsehen - unvereinbar mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 Abs. 3 GG), zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die ihrerseits für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet (BVerfGE 18, 429, 439 [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63]; 24, 75, 98).

    Von dem Verbot der echten Rückwirkung läßt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jedoch mehrere Ausnahmen zu (vgl dazu insbesondere BVerfGE 18, 429, 439 [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63]; 54, 223, 230; Bauer, JuS 1984, 241, 243).

    Eine dieser Ausnahmen ergibt sich aus dem Gedanken des Vertrauensschutzes selbst: Auch ein gesetzlicher Eingriff mit echter Rückwirkung ist dann zulässig, wenn das Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig ist (BVerfGE 13, 261, 271 f; 18, 429, 439) [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63].

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
    Ein Fall der echten Rückwirkung einer Rechtsvorschrift ist gegeben, wenn die Gesetzesbestimmung oder die Satzungsvorschrift nachträglich in abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (BVerfGE 11, 139, 145 f; 13, 261, 270 f; 14, 288, 297; 25, 371, 404).

    Eine dieser Ausnahmen ergibt sich aus dem Gedanken des Vertrauensschutzes selbst: Auch ein gesetzlicher Eingriff mit echter Rückwirkung ist dann zulässig, wenn das Vertrauen auf eine bestimmte Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und daher nicht schutzwürdig ist (BVerfGE 13, 261, 271 f; 18, 429, 439) [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63].

  • BVerfG, 10.06.1980 - 2 BvC 1/80

    Beschwerdeberichteigung in Wahlprüfungsverfahren

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ausgesprochen, daß belastende Gesetze mit echter Rückwirkung grundsätzlich nichtig sind (BVerfGE 25, 371, 403 mwN; 30, 372, 285; 54, 223, 230).

    Von dem Verbot der echten Rückwirkung läßt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) jedoch mehrere Ausnahmen zu (vgl dazu insbesondere BVerfGE 18, 429, 439 [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63]; 54, 223, 230; Bauer, JuS 1984, 241, 243).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
    Ein Fall der echten Rückwirkung einer Rechtsvorschrift ist gegeben, wenn die Gesetzesbestimmung oder die Satzungsvorschrift nachträglich in abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (BVerfGE 11, 139, 145 f; 13, 261, 270 f; 14, 288, 297; 25, 371, 404).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen …

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
    Damit ist Abs. 4 - wie der 12. Senat des BSG in seinem Urteil vom 7. November 1991 (BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6) angenommen hat - an die Stelle der Mindestgrundlohnregelung des früheren Rechts getreten (§ 180 Abs. 4 S 1 RVO).
  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87

    Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer …

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
    Die Klägerin kann ihre Rechtsauffassung auch nicht auf die Rechtspr des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zur rückwirkenden Ersetzung einer ungültigen Beitrags- oder Erschließungsbeitragssatzung stützen (BVerwG, VerwRspr 29, 968, 971 f; BVerwG, Buchholz 406.11 § 132 Bundesbaugesetz (BBauG) Nr. 26; BVerwG, DVBl 1970, 835; BVerwG, DÖV 1980, 341 mzN und DÖV 1976, 855 sowie BVerwG, DVBl 1989, 678, 679).
  • BVerfG, 20.10.1971 - 1 BvR 757/66

    Lastenausgleichsanspruch für in Vertreibungsgebieten außerhalb Österreichs …

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
    Hierbei kann - wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluß vom 20. Oktober 1971 -1 BvR 757/66- (BVerfGE 32, 111, 123) ausgeführt hat - die Art und Bedeutung der durch den Eingriff betroffenen Rechtsposition eine Rolle spielen, insbesondere, ob der Eingriff in der Auferlegung einer Verpflichtung oder der Entziehung eines Anspruchs gegen den Staat besteht.
  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Rückwirkende Gewerbesteuer

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
    Grundsätzlich soll sich der Bürger darauf verlassen können, daß der Gesetzgeber an abgeschlossene Tatbestände nicht ungünstigere Folgen knüpft, als sie im Zeitpunkt der Vollendung dieser Tatbestände voraussehbar waren (BVerfGE 15, 313, 324 [BVerfG 14.03.1963 - 1 BvL 28/62]; 25, 371, 404; vgl auch Pieroth, JZ 1984, 971, 976).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 18/91

    Beiträge freiwilliger Ersatzkassenmitglieder ab 1.1.1989 nach der erhöhten …

    Auszug aus BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91
    Auch die neue Vorschrift über den Mindestbeitrag gilt wie die alte Norm unmittelbar und es bedarf insoweit keiner Regelung durch die Satzung (vgl dazu auch BSG, Urteil vom 7. November 1991 - SozR 3-2500 § 240 Nr. 7).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65

    Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz

  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer …

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 58.74

    Rückwirkende Änderung einer Beitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans …

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 12.77

    Heilung eines ohne gültige Satzung erlassenen Heranziehungsbescheides durch Erlaß …

  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung …

    Rn. 41 Dem steht das Urteil des BSG vom 26.2.1992 (BSGE 70, 149 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 8) nicht entgegen.

    Danach durfte die Aufsichtsbehörde Satzungsvorschriften einer KK, durch die deren Beiträge rückwirkend zum 1.1.1989 erhöht werden sollten, wegen eines Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot nicht genehmigen, obwohl die höheren Beiträge schon vor der im Juni 1989 von der Vertreterversammlung beschlossenen Satzungsänderung aufgrund eines Vorstandsbeschlusses erhoben worden waren; die Entscheidungen eines für die Festlegung der Beitragsnormen nicht zuständigen Gremiums konnte - so das BSG - das Vertrauen auf den Fortbestand des bisherigen Rechts - in diesem Fall des am 1.1.1989 in Kraft getretenen § 240 Abs. 4 SGB V idF des GRG vom 20.12.1988 (BGBl I 2477) - nicht erschüttern; nur wenn das allein für Satzungsänderungen berufene Organ der KK bereits seinen Willen durch entsprechende Beschlüsse kundgetan hat, muss das Mitglied mit einer Erhöhung der Beiträge (für die Zukunft) rechnen (so BSGE 70, 149, 152 = SozR aaO S 27).

  • BSG, 18.11.2014 - B 1 A 1/14 R

    Krankenversicherung - Versagung einer Satzungsgenehmigung - keine …

    Ist eine verfahrensmäßig ordnungsgemäß zustande gekommene Satzungsänderung mit höherrangigem Recht vereinbar, besteht nach § 195 Abs. 1 SGB V ein Anspruch auf die Genehmigung (vgl sinngemäß BSGE 70, 149, 150 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 8 S 24 f;… BSGE 89, 227, 230 f = SozR 3-2500 § 194 Nr. 1 S 4 f mwN;… BSGE 99, 95 = SozR 4-2500 § 44 Nr. 13, RdNr 12;… BSGE 106, 199 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 1, RdNr 11;… BSGE 109, 230 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 2, RdNr 10 mwN).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den 80er Jahren versucht, von den freiwilligen Mitgliedern und insbesondere der Gruppe der Selbständigen durch entsprechende Satzungsregelungen höhere Mindestbeiträge zu erlangen (…vgl. BSG SozR 2200 § 180 Nr. 49; BSGE 70, 149; 71, 137;… Gerlach in: Hauck/Noftz , SGB V, Bd. 2, K § 240 Rn. 54 ).
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