Rechtsprechung
| BSG, 29.07.1958 - 1 RA 109/57 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BSGE 8, 24
- NJW 1958, 1653
Wird zitiert von ... (30)
- BSG, 25.03.2003 - B 1 KR 36/01 R
Nachberechnung - Krankengeld - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt - …
Unter höherer Gewalt wird deshalb nicht nur wie im Haftungsrecht ein von außen kommendes nicht beeinflussbares Ereignis (Krieg, Naturkatastrophe, Reaktorunfall, Epidemie o.ä; vgl BGHZ 17, 199, 201; 85, 50; 100, 185; 109, 224), sondern jedes Geschehen verstanden, das auch durch die größtmögliche, von dem Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung vernünftigerweise zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (BSGE 8, 24, 30;… BSG SozR Nr. 22 zu § 67 SGG; BVerwGE 105, 288, 300 mwN). - BSG, 27.06.1963 - GS 5/61
Hinterbliebenenrente - Unterhaltsleistungspflicht des Vestorbenen im Zeitpunkt …
Das bis zum Tode des Versicherten gültige Anerkenntnisurteil stelle als Vollstreckungstitel ohne Rücksicht auf das Bestehen eines materiell-rechtlichen Anspruchs einen sonstigen Grund im Sinne des § 1265 RVO dar, wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 29. Juli 1958 (BSG 8, 24) entschieden habe.Er sieht sich daran aber durch das Urteil des 1. Senats vom 29. Juli 1958 - 1 RA 109/57 - (BSG 8, 24) gehindert.
Sei der Titel bis zum Tode rechtsgültig geblieben, so liege ein "sonstiger Grund" im Sinne der Vorschriften der Rentenversicherung vor (BSG 8, 24).
Der Große Senat ist allerdings mit dem 4. Senat und abweichend vom 1. Senat (Urteil vom 29. Juli 1958, BSG 8, 24) der Meinung, daß ein Vollstreckungstitel nicht unter allen Umständen als Voraussetzung für die Bewilligung einer Hinterbliebenenrente an die frühere Ehefrau ausreicht.
- BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95
Auferlegung der Kosten einer unselbständigen Anschlußrevision
Nicht zu tragen hat die Beklagte indessen diejenigen Kosten, die durch die vom Kläger gemäß §§ 202 SGG, 556 ZPO eingelegte unselbständige Anschlußrevision (vgl zu deren Statthaftigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren BSGE 8, 24 ff, 28) entstanden sind:.Die Anschließung ist nach herrschender Auffassung nicht selbst Rechtsmittel (BSGE 8, 24 ff, 28 und BGHZ 4, 229 ff, 233 f jeweils mwN;… aA etwa Schneider, Die Anschlußrevision, Festschrift für Fritz Bauer, S 715).
Demgegenüber weist der hier zu beurteilende Sachverhalt die Besonderheit auf, daß der Kläger seinen Anschließungsantrag erst geraume Zeit nach Ablauf der in § 556 Abs. 1 ZPO (vgl zu dessen Anwendbarkeit im sozialgerichtlichen Verfahren BSGE 8, 24 ff, 29; 44, 184) vorgesehenen Frist am 29. Januar 1996 gestellt und ihn mit einer im Revisionsverfahren grundsätzlich unzulässigen (§ 168 Satz 1 SGG) Erweiterung des Klageantrages verbunden hat, so daß er von Anfang an und unverändert auch noch im Zeitpunkt der Rücknahme unzulässig war.
- BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78
Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit - …
Die Vorschrift in § 556 der Zivilprozeßordnung (ZPO) über die Revisionsanschließung ist gemäß § 202 SGG im Verfahren nach dem SGG entsprechend anwendbar (BSGE 8, 24, 29;… SozR Nrn 2, 3 und 4 zu § 556 ZPO); sie kommt hier um so eher in Betracht, als der Kläger im Schriftsatz vom 24. Januar 1978 selbst gebeten hat, seine Revision im Unzulässigkeitsfalle "als Anschlußrevision zu behandeln" (…s. hierzu SozR Nr. 3 aaO) und dieser Schriftsatz im übrigen den an eine Anschließung an die Revision der Beklagten zu stellenden Anforderungen hinsichtlich Form und Frist genügt. - BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren - …
- BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 17/77
Verwaltungsakte - Anhörung - Kassenärztliche Vereinigung - Beschwerdekommission - …
Während eine Anschlußrevision nach § 556 Abs. 1 ZPO i.d.F., die vor dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes (15. September 1975) galt, bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingelegt und begründet werden mußte (BSGE 8, 24, 29), genügt es nunmehr, daß die Anschließung bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Revisionsbegründung erfolgt (…Meyer-Ladewig, SGG, § 160 Randziffer - Rz. - 3). - LSG Sachsen, 09.03.2006 - L 2 U 167/05
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Versäumen der Widerspruchsfrist
Unter höherer Gewalt wird deshalb nicht nur wie im Haftungsrecht ein von außen kommendes nicht beeinflussbares Ereignis (Krieg, Naturkatastrophe, Reaktorunfall, Epidemie o.ä.; vgl. BGHZ 17, 199, 201; 85, 50; 100, 185; 109, 224), sondern jedes Geschehen verstanden, dass auch durch die größtmögliche, von dem Betroffenen unter Berücksichtigung seiner Lage, Bildung und Erfahrung vernünftigerweise zu erwartende und zumutbare Sorgfalt nicht abgewendet werden konnte (BSGE 8, 24, 30;… BSG SozR Nr. 22 zu § 67 SGG; BVerwG 105, 288, 300 m.w.N.). - BSG, 06.09.1962 - 1 RA 50/62 Ein auf Unterhaltsleistung gerichteter Vollstreckungstitel, der vor der Ehescheidung erwirkt wurde und auf die Verhältnisse während der ehe abgestellt ist, kann später nicht als eine Unterhaltsverpflichtung aus einem "sonstigen Grund" i.S. von § 42 AVG (= § 1265 RVO ) angesehen werden (vgl. BSG 8, 24).
Zu Unrecht nämlich beruft sich das LSG auf das Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juli 1958 (BSG 8, 24), wenn es zu der Auffassung gelangt, daß als "sonstige Gründe" für die Unterhaltspflicht im Sinne des § 42 AVG n.F. alle im 8. Buch der ZPO aufgeführten Vollstreckungstitel in Betracht kommen, sofern sie nur erkennbar Unterhaltsleistungen betreffen, die auf der Ehe und nicht etwa auf einer Vermögensauseinandersetzung beruhen.
- BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 92/96
Kein Anspruch auf pauschale hausärztliche Vergütung bei Erbringung von speziellen …
Schließlich ist sie auch nicht als - nicht fristgebundene - unselbständige Anschlußrevision zulässig, denn sie hält sich nicht angriffsweise innerhalb der Revisionen der Beklagten und des Beigeladenen zu 2) (vgl BSGE 8, 24, 29, 30). - BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 12/76
Ablauf der Frist zur Einlegung der Anschlußrevision
Auch hinsichtlich der neuen Fassung gelten die Gründe, die das Bundessozialgericht (BSG) veranlaßt hatten, die Geltung des § 556 ZPO im Rahmen des sozialgerichtlichen Verfahrens (§ 202 SGG) zu bejahen (vgl. BSGE 2, 229, 231; 8, 24, 29). - BVerwG, 29.06.1961 - VI C 137.58
Rechtsmittel
- BSG, 26.04.1963 - 2 RU 228/59
Anspruch auf Aufhebung eines Rentenentziehungsbescheids - Zulässigkeit der …
- BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77
Versicherungsschutz - Beaufsichtigung eines Kindes - Verwandtschaft - Familiäre …
- LSG Bayern, 15.12.2004 - L 12 KA 3/04
Entziehung einer Zulassung als Vertragsarzt wegen Abrechnung nicht erbrachter …
- BSG, 28.07.1977 - 2 RU 40/77
Entschädigung eines Arbeitsunfalls - Arbeiten des Klägers im Garten eines …
- BSG, 24.04.1991 - 9a RV 1/91
Ausschluss eines Richters vom Gerichtsverfahren bei vorheriger Beteiligung am …
- BSG, 23.06.1964 - 1 RA 90/62
Anspruch zweier Ehefrauen auf Witwenrente - Teilung einer Witwenrente nach der …
- BSG, 31.01.1973 - 9 RV 46/72
Gleichwertige Schulausbildung bei künstlerischen Berufen
- BSG, 29.02.1972 - 4 RJ 163/71
Für die Zahlung von Übergangsgeld ist der für die Rentenleistung zuständige …
- BSG, 27.01.1972 - 4 RJ 181/71
Waisenrentenanspruch - Pflegekind - Unterhaltskostenbeitrag - Tod vor September …
- BSG, 19.11.1965 - 1 RA 44/63
Berücksichtigung der Beitragsleistung - Höhe der Beiträge - Unbeachtlichkeit der …
- BSG, 29.04.1964 - 2 RU 67/63
- BSG, 31.07.1974 - 12 RK 1/73
- BSG, 17.02.1971 - 2 RU 146/67
- BSG, 08.07.1969 - 9 RV 256/66
Entscheidung über mehrere Ansprüche - Berufungsgegenstand - Zulässigkeit der …
- BSG, 27.10.1964 - 4 RJ 21/61
- BSG, 02.09.1964 - 1 RA 77/63
- BSG, 25.11.1966 - 7 RAr 1/65
- BSG, 19.06.1962 - 1 RA 234/60
- BSG, 17.01.1972 - 2 RU 153/69
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