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   BFH, 09.05.1996 - V R 118/92   

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https://dejure.org/1996,1629
BFH, 09.05.1996 - V R 118/92 (https://dejure.org/1996,1629)
BFH, Entscheidung vom 09.05.1996 - V R 118/92 (https://dejure.org/1996,1629)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 1996 - V R 118/92 (https://dejure.org/1996,1629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 24 Abs 2 S 1 Nr 2 J: 1973, BewG § 51, UStG § 24 Abs 2 S 1 Nr 2 J: 1980
    Tierhaltung; Umstrukturierung; Vieheinheitengrenze

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 184
  • BB 1996, 2082
  • BB 1996, 2236
  • DB 1996, 2163
  • BStBl II 1996, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73

    Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 118/92
    Die Strukturänderung eines Betriebes kann sich in zwei Formen vollziehen: In der Regel stellen sich Handlungen, die eine solche Änderung zur Folge haben, als ein Bündel von Einzelmaßnahmen dar, deren erste vor und deren letzte nach der Wandlung des Betriebes liegen können (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Oktober 1974 GrS 1/73, BFHE 114, 189, BStBl II 1975, 168).
  • BFH, 04.02.1976 - I R 113/74

    Strukturwandel vom landwirtschaftlichen zum gewerblichen Betrieb infolge hoher

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 118/92
    Hier ergibt sich der notwendige klare Zusammenhang mit der neuen Erwerbsquelle regelmäßig aus Art und Umfang der Maßnahmen (BFH-Urteil vom 4. Februar 1976 I R 113/74, BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423).
  • BFH, 12.01.1989 - V R 129/84

    Zur Frage eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bei

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 118/92
    Bei Zweifeln, ob und inwieweit ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer maßgebend sind (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 1989 V R 129/84, BFHE 156, 281, BStBl II 1989, 432, m. w. N.).
  • BFH, 15.10.1993 - V B 72/93

    Maßgeblichkeit der Grundsätze für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer bei

    Auszug aus BFH, 09.05.1996 - V R 118/92
    Sie gelten aber dann, wenn die Frage zu klären ist, ob eine Tätigkeit ihrem Wesen nach landwirtschaftlich oder gewerblich ist (vgl. zuletzt Beschluß des Senats vom 15. Oktober 1993 V B 72/93, BFH/NV 1994, 666, m. w. N.).
  • BFH, 19.02.2009 - IV R 18/06

    Strukturwandel von landwirtschaftlicher zu gewerblicher Tierzucht - sofortiger

    Im Falle eines solchen allmählichen Strukturwandels lässt sich bei Beginn der Entwicklung noch nicht erkennen, ob sie zu einer nachhaltigen Änderung des Betriebs führen wird (BFH-Urteile vom 4. Februar 1976 I R 113/74, BFHE 118, 205, BStBl II 1976, 423, und vom 9. Mai 1996 V R 118/92, BFHE 181, 184, BStBl II 1996, 550).
  • BFH, 20.09.2007 - IV R 32/06

    Abgrenzung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft gegenüber solchen aus

    Nach dem BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 V R 118/92 (BFHE 181, 184, BStBl II 1996, 550) setze das nachhaltige Überschreiten einer Gewerbegrenze einen Entschluss des Steuerpflichtigen zum Strukturwandel voraus.

    aa) Zwar hat der BFH mit Urteil in BFHE 181, 184, BStBl II 1996, 550 entschieden, dass die Fragen, ob sich die Struktur eines landwirtschaftlichen Betriebes verändert hat und wann der Beginn einer solchen Entwicklung eingeleitet wurde, nicht allein aufgrund des bloßen Überschreitens der Tierbestandsgrenzen während eines bestimmten Zeitraums beantwortet werden können; ein nachhaltiges Übersteigen liegt danach nur vor, wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte erkennbar ist, dass sich der Landwirt zu einem bestimmten Zeitpunkt entschlossen hat, die höheren Viehbestände dauerhaft zu halten (unter II.3. der Gründe).

  • BFH, 26.05.2021 - V R 11/18

    Zur Vieheinheiten-Obergrenze bei landwirtschaftlichen Tierzucht- und

    Die frühere Rechtsprechung des BFH, der zufolge bei Zweifeln, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, nach den für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer maßgebenden Grundsätzen zu entscheiden war (BFH-Urteile vom 09.05.1996 - V R 118/92, BFHE 181, 184, BStBl II 1996, 550; vom 12.01.1989 - V R 129/84, BFHE 156, 281, BStBl II 1989, 432, m.w.N.; vom 21.02.1980 - V R 113/73, BFHE 131, 104, BStBl II 1980, 613; vom 29.03.1990 - V R 34/89, BFH/NV 1992, 845; BFH-Beschluss vom 15.10.1993 - V B 72/93, BFH/NV 1994, 666) ist insoweit überholt, wie der BFH bereits entschieden hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 247, 360, BStBl II 2015, 720, Rz 34).
  • BFH, 20.06.2007 - X B 116/06

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Im Kern richtet sich die Beschwerdebegründung --nach Art einer Revisionsbegründung-- gegen die materiell-rechtliche Richtigkeit der angefochtenen FG-Entscheidung, insbesondere dagegen, dass das FG eine Vergleichbarkeit des im Streitfall zu beurteilenden Sachverhalts mit der besonderen Sachlage, wie sie dem BFH-Urteil in BFHE 185, 94, BStBl II 1996, 550 zugrunde lag, verneint hat.
  • FG Münster, 16.09.1997 - 15 K 3058/94
    Bei Zweifeln, ob und inwieweit eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Sinn des § 24 UStG vorliegt, ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die für die Einkommen- und Gewerbesteuer maßgeblich sind, da die Tatbestandsvoraussetzungen des § 24 UStG und des § 13 Einkommensteuergesetz sich weitgehend entsprechen (vgl. BFH in UR 1997, 311 [BFH 09.05.1996 - V R 118/92] ).
  • FG Niedersachsen, 12.11.2003 - 7 K 663/96

    Voraussetzungen für die Einordnung einer Hähnchenmast als Gewerbebetrieb ;

    Nur im Wirtschaftsjahr 1991/92 unterschreitet der Kläger die zulässige Vieheinheiten-Höchstgrenze um eine Vieheinheit von 1, 018. Dieses geringfügige und punktuelle Unterschreiten kann hier vernachlässigt werden, weil im Jahre 1988 der Kläger seinen Betrieb durch die Hinzunahme eines weiteren Hähnchenmaststalls hin zur Gewerblichkeit nicht allmählich, sondern schlagartig, mithin nachhaltig umstrukturierte (dazu BFH-Urteil vom 9. Mai 1996 V R 118/92, BStBl. II 1996, 550, 551 f.).
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.1998 - 9 V 54/97

    Umsatzsteuerkürzung bei Vorliegen eines landwirtschaftlichen und

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