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   BFH, 19.04.2012 - III R 29/11   

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https://dejure.org/2012,29872
BFH, 19.04.2012 - III R 29/11 (https://dejure.org/2012,29872)
BFH, Entscheidung vom 19.04.2012 - III R 29/11 (https://dejure.org/2012,29872)
BFH, Entscheidung vom 19. April 2012 - III R 29/11 (https://dejure.org/2012,29872)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen

  • openjur.de

    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4f S 3, EStG § 9 Abs 5 S 1
    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen

  • Bundesfinanzhof

    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4f S 3 EStG 2002 vom 26.04.2006, § 9 Abs 5 S 1 EStG 2002 vom 26.04.2006
    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen

  • IWW
  • rewis.io

    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen

  • datenbank.nwb.de

    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kosten der berufstätigen Eltern für die Unterbringung ihrer Kinder in zweisprachig geführtem Kindergarten abziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kosten des zweisprachig geführtem Kindergarten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur Einkommensteuer - Kinderbetreuung in zweisprachigem Kindergarten abziehbar

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kosten der berufstätigen Eltern für die Unterbringung ihrer Kinder in zweisprachig geführtem Kindergarten abziehbar

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung zwischen Kinderbetreuungskosten und nicht abziehbaren Unterrichtsaufwendungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für einen zweisprachig geführten Kindergarten abziehbar

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kosten der berufstätigen Eltern für die Unterbringung ihrer Kinder in zweisprachig geführtem Kindergarten abziehba

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für zweisprachigen Kindergarten generell als Kinderbetreuungskosten absetzbar

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kosten berufstätiger Eltern für Unterbringung der Kinder in zweisprachigem Kindergarten abziehbar

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für einen zweisprachig geführten Kindergarten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kosten der berufstätigen Eltern für die Unterbringung ihrer Kinder in zweisprachig geführtem Kindergarten abziehbar

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kosten für Betreuung in deutsch-französischer Kindertagesstätte abzugsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zweisprachiger Kindergarten: Kosten als Betriebsausgaben?

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 30
  • NJW 2013, 255
  • FamRZ 2012, 1802
  • DB 2012, 2376
  • BStBl II 2012, 862
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.11.1997 - III R 27/91

    Aufwendungen für kinderbedingte Haushaltshilfe

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 29/11
    Danach werden von § 4f Satz 1 EStG insbesondere Aufwendungen für die Unterbringung des Kindes in Kindergärten, Kitas und ähnlichen Einrichtungen begünstigt (so schon BFH-Urteil vom 6. November 1997 III R 27/91, BFHE 184, 493, BStBl II 1998, 187, zu § 33c EStG a.F.).
  • BFH, 28.11.1986 - III R 1/86

    Verpflegungsmehraufwand - Unterbringung von Kindern - Kindertagesstätte -

    Auszug aus BFH, 19.04.2012 - III R 29/11
    Darüber hinausgehend ist Betreuung aber grundsätzlich als Personensorge i.S. des § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verstehen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. November 1986 III R 1/86, BFHE 149, 211, BStBl II 1987, 490) und erfasst daher --mit Ausnahme der durch das Kindergeld oder die Freibeträge des § 32 Abs. 6 EStG bereits abgegoltenen Verpflegung des Kindes-- auch die Elemente der Pflege und Erziehung, also die Sorge für das geistige, seelische und körperliche Wohl des Kindes.
  • FG Sachsen, 07.01.2016 - 6 K 1546/13

    Berücksichtigung von Betreuungskosten und Verpflegungsaufwendungen für die Kinder

    Ergänzend werde auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. April 2012 ( III R 29/11) verwiesen.

    Aus diesem Grunde sei auch das vom Kläger angeführte BFH-Urteil vom 19. April 2012 ( III R 29/11) nicht einschlägig, denn auch dort sei es um eine Kindergartenbetreuung gegangen.

    Aufwendungen für die Verpflegung von Kindern sind bereits durch den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG abgegolten (Urteil des BFH vom 19. April 2012, III R 29/11, BStBl. II 2012, 862 m. w. N.).

    Eine andere Beurteilung ergibt sich für den Streitfall schließlich auch nicht aus dem Urteil des BFH vom 19. April 2012 ( III R 29/11, BStBl. II 2012).

  • FG Thüringen, 25.10.2016 - 2 K 95/15

    Steuerliche Anerkennung von Unterbringungskosten in einem Internat bei einem Kind

    Eine "Sonderförderung" wie im BFH-Urteil III R 29/11 biete das Internat nicht an.

    Ebenso hindert ein etwaiger Bildungsauftrag der Einrichtung, in der die Betreuung des Kindes erfolgt, regelmäßig nicht den vollständigen Abzug der von den Eltern geleisteten Beiträge und Gebühren (BFH-Urteil vom 19.04.2012 III R 29/11, BFHE 238, 30, BStBl II 2012, 862 m.w.N.).

    Das von ihm für wesentlich erachtete Kriterium, wonach für die Anerkennung von Betreuungsaufwendungen nach § 9c Abs. 1 EStG die persönliche Fürsorge für das Kind im Vordergrund stehen müsse und Betreuung in diesem Sinne nur die behütende oder beaufsichtigende Betreuung sei, hat der Bundesfinanzhof unter Hinweis auf die Intention des Gesetzgebers, wie sie mit dem zeitgleich mit der zuvor geltenden Regelung des § 4f EStG eingeführten Sonderausgabentatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG in der bis 2008 geltenden Fassung zum Ausdruck kommt, verworfen (BFH-Urteil vom 19.04.2012 III R 29/11, BFHE 238, 30, BStBl II 2012, 862 m.w.N.).

  • BFH, 17.01.2017 - III B 20/16

    Divergenzrüge: kumulative Begründung durch das FG - Grundsätzliche Bedeutung:

    Zur Begründung der Divergenz führt der Kläger zwar aus, das FG-Urteil weiche von dem BFH-Urteil vom 19. April 2012 III R 29/11 (BFHE 238, 30, BStBl II 2012, 862) ab, wonach der Begriff der Kinderbetreuung weit zu fassen sei und nicht begünstigte Aufwendungen für Unterricht etc. nur vorlägen, wenn die Aufsicht in dieser Zeit in den Hintergrund trete.
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - 9 K 9167/17

    Einkommensteuerfreiheit von Einnahmen aufgrund einer Aufsichtsratstätigkeit

    Die Kriterien der BFH-Rechtsprechung (Hinweis auf Urteil vom 19. April 2012 - III R 29/11, BStBl II 2012, 862) für die steuerliche Berücksichtigung solcher Aufwendungen seien vorliegend erfüllt.

    Nicht begünstigte Aufwendungen für Unterricht oder die Vermittlung besonderer Fähigkeiten liegen nur dann vor, wenn die Dienstleistungen in einem regelmäßig organisatorisch, zeitlich und räumlich verselbständigten Rahmen und die vom Leistungserbringer während der Unterrichtszeit ausgeübte Aufsicht über das Kind und damit die behütende Betreuung gegenüber der Vermittlung der besonderen Fähigkeiten als dem Hauptzweck der Dienstleistung in den Hintergrund rückt (vgl. BFH-Urteil vom 19. April 2012 - III R 29/11, BStBl II 2012, 862 zur insoweit gleichlautenden Regelung in § 4f EStG 2002).

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