Rechtsprechung
| BFH, 07.12.1967 - IV R 33/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerfreie öffentliche Zuschüsse - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Betriebsausgaben - Abzugsfähigkeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 433
- BStBl II 1968, 149
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 04.05.1972 - IV 133/64
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Beihilfen an einen Habilitanden
Auch "Unmittelbarkeit" der Förderung der Wissenschaft im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG könne im vorliegenden Falle nicht angenommen werden, denn von der Rechtsprechung (…RFH-Urteil IV 97/38, a. a. O.; Urteil des BFH IV R 33/67 vom 7. Dezember 1967, BFH 90, 433, BStBl II 1968, 149) und der Finanzverwaltung (Abschn. 6 Nr. 8 EStR 1958, Abschn. 9 Abs. 2 LStR 1957 und 1959; Abschn. 6 Nr. 8 und 15b Abs. 1 EStR 1969, Abschn. 9 Abs. 2 und 3 LStR 1970) sei bisher die Auffassung vertreten worden, daß unter § 3 Nr. 11 EStG nur solche Zuschüsse fallen könnten, die unmittelbar der Förderung der Wissenschaft dienten, z. B. als Beiträge für sachlichen Aufwand an Forschungsmitteln, Apparaten, Stoffen, Büchern, Reisekosten u. a. sowie für Bezahlung von Hilfskräften.Der RFH (…Urteil IV 97/38, a. a. O.) und ihm folgend der BFH (Urteil IV R 33/67 vom 7. Dezember 1967, BFH 90, 433, BStBl II 1968, 149) haben eine Steuerfreiheit im Sinne des § 3 Nr. 10 oder 11 EStG nur in den Fällen bejaht, in denen die Zuwendungen als Beiträge für sachlichen Aufwand an Forschungsmitteln, Apparaten, Stoffen, Büchern, Reisekosten u. a. sowie für die Bezahlung von Hilfskräften gewährt wurden.
- BFH, 09.11.1976 - VI R 139/74
Mehraufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Studium entstehen, für das nach § …
Zu Unrecht berufe sich das FG in der Vorentscheidung auch auf das BFH-Urteil vom 7. Dezember 1967 IV R 33/67 (BFHE 90, 433, BStBl II 1968, 149). - BFH, 07.11.1974 - IV R 11/74
Filmtheaterbesitzer - Filmtheater - Filmprogramm - Prämien des Bundes - …
Aus den Urteilen des RFH vom 19. Mai 1938 IV 97/38 (RStBl 1938, 811) und des BFH vom 7. Dezember 1967 IV R 33/67 (BFHE 90, 433, BStBl II 1968, 149) ergebe sich, daß eine unmittelbare Förderung der Kunst nur dann vorliege, wenn das künstlerische Schaffen als solches unterstützt werde, wenn also mit dem Zuschuß Aufwendungen bestritten würden, die mit der künstlerischen Tätigkeit in Zusammenhang stünden, wie z. B. Anschaffungskosten für Werkzeuge, Material und Bücher.RFH (Urteil IV 97/38) und BFH (Urteil IV R 33/67) haben eine Steuerfreiheit im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG -- allerdings im Hinblick auf die Förderung der Wissenschaft -- nur in den Fällen bejaht, in denen die Zuwendungen als Beträge für sachlichen Aufwand an Forschungsmitteln u. a. gewährt wurden, nicht dagegen, wenn die Zahlungen dem Empfänger zum Bestreiten seines Lebensunterhalts dienten.
- FG Rheinland-Pfalz, 09.12.2014 - 3 K 2197/11
Anforderungen an die Steuerfreiheit eines Forschungsstipendiums
Demgegenüber fehlt es an der Unmittelbarkeit, wenn und soweit die Zahlungen dem Empfänger zum Bestreiten seines Lebensunterhaltes dienen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteile vom 07.12.1965 IV R 33/67, BStBl II 1968, 149 und vom 04.05.1972 IV 133/64, BStBl II 1972, 566 m.w.N.). - BFH, 04.03.1977 - VI R 213/75
Ein Unterhaltsgeld nach § 44 AFG ist auf die als Werbungskosten abziehbaren …
Diese Einschränkung ergibt sich aus dem oben dargelegten Sinn des § 3 c EStG, der lediglich ungerechtfertigte Steuervorteile vermeiden will und durch diese Zweckbestimmung in seiner Anwendbarkeit begrenzt wird (…ebenso Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 17. Aufl., Anm. 22 zu § 3 c EStG; BFH-Urteil vom 7. Dezember 1967 IV R 33/67, BFHE 90, 433, BStBl II 1968, 149). - FG Schleswig-Holstein, 15.03.2000 - I 210/95
Zugehörigkeit eines Förderpreises des
Nach ständiger Rspr. (bereits RFH- Urteil vom 19. Mai 1938 IV 97/38, RFHE 44, 49, RStBl 1938, 811, sowie BFH-Urteile vom 7. Dezember 1967 IV R 33/67, BFHE 90, 433, BStBl II 1968, 149; vom 4. Mai 1972 IV 133/64, BFHE 105, 374, BStBl II 1972, 566), der der Senat folgt, ist eine unmittelbare Förderung nur dann anzunehmen, wenn die Zuwendungen als Beiträge für sachlichen Aufwand an Forschungsmitteln, Apparaten, Stoffen, Büchern, Reisekosten und ähnlichem sowie für die Bezahlung von Hilfskräften gewährt werden. - FG Rheinland-Pfalz, 06.11.1996 - 1 K 1854/94 Verbraucht der Steuerpflichtige hingegen die ihm gewährten Zuschüsse nicht unmittelbar für die zu fördernden Zwecke und muß er sie auch nicht zurückzahlen, so sind sie insoweit steuerpflichtig ( BFH-Urteil vom 7. Dezember 1967 IV R 33/67 , BStBl II 1968, 149).
- FG Hamburg, 30.08.1985 - V 93/84 Das Abzugsverbot des § 3 c EStG gilt für die gesamten BA bis zur Höhe der steuerfreien Einnahmen; eine verhältnismäßige Aufteilung der BA scheidet aus (BFH-Urteil vom 7. Dezember 1967 IV R 33/67, BFHE 90, 433, BStBl II 1968, 149).
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Rechtsprechung
| BFH, 08.12.1967 - IV 80/63 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bewertung der juristischen Fachbibliothek eines Anwalts bei Überführung vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 434
- DB 1968, 511
- BStBl II 1968, 149
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.04.1965 - VI 34/62 U
Einkommensteuerveranlagung des Veräußerungsgewinns eines Grundstücks wegen …
Auszug aus BFH, 08.12.1967 - IV 80/63
Deshalb hat der BFH im Urteil VI 34/62 U vom 23. April 1965 (BFH 82, 637, BStBl III 1965, 477) in der Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen keine Anschaffung im Sinne des § 23 EStG gesehen und im Urteil IV R 151/66 vom 29. Juli 1966 (BFH 87, 188, BStBl III 1967, 62) zum Ausdruck gebracht, daß diese Auffassung grundsätzlich auch für andere Fälle der bezeichneten Überführung zutreffend sei. - BFH, 29.07.1966 - IV R 151/66
Rechtmäßigkeit der Gewährung einer Investitionszulage beim Verbringen eines …
Auszug aus BFH, 08.12.1967 - IV 80/63
Deshalb hat der BFH im Urteil VI 34/62 U vom 23. April 1965 (BFH 82, 637, BStBl III 1965, 477) in der Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen keine Anschaffung im Sinne des § 23 EStG gesehen und im Urteil IV R 151/66 vom 29. Juli 1966 (BFH 87, 188, BStBl III 1967, 62) zum Ausdruck gebracht, daß diese Auffassung grundsätzlich auch für andere Fälle der bezeichneten Überführung zutreffend sei.
- BFH, 19.01.1984 - IV R 224/80
Wertungsfreiheit - Einkommensteuergesetz - Geringfügigkeit
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) vertrat demgegenüber im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 1969 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 8. Dezember 1967 IV 80/63 (BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149) die Auffassung, die Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen sei keine Anschaffung im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG.Der Senat hat mit Urteil in BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149 unter Hinweis auf den Gesetzeswortlaut (Anschaffungs- oder Herstellungskosten) entschieden, daß für Wirtschaftsgüter, die aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt werden, eine Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG nicht zulässig ist.
In einer neueren Entscheidung vom 29. April 1981 IV R 128-129/76 (BFHE 134, 102, BStBl II 1982, 17) hat der Senat jedoch dahingestellt gelassen, ob an den Grundsätzen des Urteils in BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149 festzuhalten sei, und ausgesprochen, jedenfalls könne die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG auch für solche Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft aus seinem Betriebsvermögen unter Ansatz des Teilwerts in die Gesellschaft einbringe, denn dabei handle es sich aus der Sicht der erwerbenden Personengesellschaft um "Anschaffungen".
Der Senat schließt sich nach nochmaliger Prüfung der im Schrifttum vorherrschenden Rechtsauffassung an, daß § 6 Abs. 2 EStG auch auf Einlagen anzuwenden ist, und zwar unabhängig davon, ob das Wirtschaftsgut im Privatvermögen im Jahr der Einlage oder in einem früheren Jahr angeschafft oder hergestellt worden ist; an der gegenteiligen Rechtsansicht, die noch der Senatsentscheidung in BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149 zugrunde liegt, hält der Senat demnach nicht mehr fest.
b) Der Gesetzeswortlaut steht entgegen dem Vorbringen der Revision und entgegen der Rechtsansicht, die noch der Senatsentscheidung in BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149 zugrunde liegt, einer zweckentsprechenden Gesetzesauslegung nicht zwingend entgegen.
- FG Düsseldorf, 13.11.2000 - 11 K 4437/98
Einlage von Fachzeitschriften in das Betriebsvermögen
Das Gericht folgt hier der Ansicht des FG Köln, Urteil vom 31. Mai 1999, 15 K 3241/92, EStB 1999, 118- 119. Danach sind einzelne Bücher einer juristischen Fachbibliothek eines Anwalts selbständig nutzungsfähig ( so auch schon BFH- Urteil vom 08. Dezember 1967, IV 80/63,BFHE 90, 434 BStBl II 1968, 149).Für die Praxis: Laut BFH sind einzelne Bücher einer juristischen Fachbibliothek eines Anwalts selbständig nutzungsfähig (BFH v. 8.12.1967, BStBl. II 1968, 149).
- BFH, 29.04.1981 - IV R 128/76
Bewertungsfreiheit - Wirtschaftsgut - Personengesellschaft - Teilwert - Stille …
Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 8. Dezember 1967 IV 80/63 (BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149) entschieden, daß ein Einzelunternehmer für Einlagen von Anlagegütern aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG nicht in Anspruch nehmen kann (so auch Abschn.40 Abs. 6 der Einkommensteuer-Richtlinien 1978 - EStR-; a.A. dagegen Herrmann/Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, 17.Aufl., Anm. 1258 zu § 6 EStG; Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 12.Aufl., Anm. 616 zu § 6 EStG m.w.N., sowie Bordewin in Hartmann/Böttcher/Nissen/Bordewin, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, Anm. 181 g zu § 6).Im Streitfall kann jedoch dahinstehen, ob an den Grundsätzen des Urteils in BFHE 90, 434, BStBl II 1968, 149, festzuhalten ist.
- BFH, 21.02.1985 - V R 89/80
Anlagevermögen - Zuführung als Einlage - Selbstverbrauchssteuer - Abnutzbare …
Der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage hat das FG stattgegeben- und die Revision wegen Abweichung von dem Urteil des BFH vom 8.12.1967 - IV 80/63 - (BFHE 90, 434 = BStBl. II 1968, 149 = StRK EStG [bis 1974] § 6 Abs. 2 R. 29) zugelassen.
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