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Weitere Entscheidung unten: BFH, 29.09.1967

Rechtsprechung
   BFH, 14.09.1967 - V 8/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2501
BFH, 14.09.1967 - V 8/65 (https://dejure.org/1967,2501)
BFH, Entscheidung vom 14.09.1967 - V 8/65 (https://dejure.org/1967,2501)
BFH, Entscheidung vom 14. September 1967 - V 8/65 (https://dejure.org/1967,2501)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 145
  • BStBl II 1968, 87
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.02.1960 - V 98/58 U

    Material zur Herstellung von Stahlwaren - Mittelbar entgeltliche Überlassung von …

    Auszug aus BFH, 14.09.1967 - V 8/65
    Wie der Senat im Urteil V 98/58 U vom 11. Februar 1960 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 70 S. 399 - BFH 70, 399 -, BStBl III 1960, 149) entschieden hat, muß der Arbeitsleistung der Beauftragten der Barlohn und die Überlassung der Abfälle gegenüberstehen.
  • BFH, 08.04.1992 - XI R 34/88

    Silberhalogenide als Wirtschaftsgut eines Filmunkehrdienstes

    Unter welchen Voraussetzungen die Überlassung von Abfallstoffen überhaupt ein Entgelt darstellt (dazu BFH-Urteile vom 11. Februar 1960 V 98/58 U, BFHE 70, 399, BStBl III 1960, 149; vom 14. September 1967 V 8/65, BFHE 90, 145, BStBl II 1968, 87) oder gar zu einem Ertrag i. S. von § 7 Abs. 2 EStDV führt, kann im Streitfall offenbleiben, weil die Silberhalogenide nicht einmal die Qualität eines Wirtschaftsguts hatten.
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Rechtsprechung
   BFH, 29.09.1967 - VI R 272/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,2779
BFH, 29.09.1967 - VI R 272/66 (https://dejure.org/1967,2779)
BFH, Entscheidung vom 29.09.1967 - VI R 272/66 (https://dejure.org/1967,2779)
BFH, Entscheidung vom 29. September 1967 - VI R 272/66 (https://dejure.org/1967,2779)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 90, 316
  • DB 1968, 203
  • BStBl II 1968, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1959 - III ZR 237/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BFH, 29.09.1967 - VI R 272/66
    Wie bei der Umsatzsteuer nur die Vorauszahlung abzuführen ist, die den vorangemeldeten Umsätzen entspricht, und die Umsatzsteuer, die den nicht angemeldeten Umsätzen entspricht, erst durch die Anforderung fällig wird (Urteil des BGH III ZR 237/57 vom 23. Februar 1959, Der Betrieb 1960, 197), so ist nur die tatsächlich einbehaltene Lohnsteuer in die Lohnsteueranmeldung aufzunehmen (§ 44 Abs. 1 LStDV) und in der Regel am 10. des der Einbehaltung folgenden Monats fällig.
  • BFH, 06.10.1977 - V R 50/74

    Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für die auf die Geschäftsveräußerung …

    Unter Berufung auf das Urteil des BFH vom 29. September 1967 VI R 272/66 (BFHE 90, 316, BStBl II 1968, 87) trägt der Kläger vor, es komme allein darauf an, wann die Steuer entstanden sei.

    Der im Schrifttum weit verbreiteten, meist ohne nähere Begründung vertretenen Auffassung, daß der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den Haftungsumfang maßgeblich sei (so z. B. Hübschmann-Hepp-Spitaler, Kommentar zur Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Tz. 11 zu § 116;… Tipke-Kruse, a. a. O., 7. Aufl., § 116 AO A 9, 8. Aufl., § 75 AO 1977 Tz. 14;… Eckhardt-Weiß, a. a. O.), die auch in der beiläufigen Erwähnung dieses Zeitpunkts in dem Urteil des BFH vom 29. September 1967 VI R 272/66 ihren Niederschlag gefunden hat, vermag sich der Senat deshalb nicht anzuschließen.

  • BFH, 02.10.1968 - VI R 323/67

    Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Mitgliedern einer Kapelle und einem …

    Der Steuerpflichtige macht geltend, schon aus den Gründen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) VI R 272/66 vom 29. September 1967 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 90 S. 316 - BFH 90, 316 -, BStBl II 1968, 87) sei eine Lohnsteuernachforderung für das Jahr 1963 unzulässig.

    Allerdings verweist der Steuerpflichtige insoweit zutreffend auf die Entscheidung des Senats VI R 272/66 (…a.a.O.).

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