Rechtsprechung
| BFH, 02.10.1968 - VI R 56/67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Selbständige oder nichtselbständige Berufsausübung von Vorführdamen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
Papierfundstellen
- BFHE 94, 17
- BStBl II 1969, 71
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 08.06.1967 - IV 62/65
Gewerbliche Tätigkeit von Fotomodellen bei gelegentlichen Werbeaufnahmen - …
Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 56/67
Für die Berufs-Fotomodelle hat der BFH entschieden, daß sie gewerblich tätig sind (BFH-Urteil IV 62/65 vom 8. Juni 1967, BFH 89, 219, BStBl III 1967, 618). - BFH, 14.04.1967 - VI R 23/66
Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden für nicht abgeführte Lohnsteuer
Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 56/67
Das FG hat zwar mit Recht geprüft, ob unter Abwägung aller Umstände die Inanspruchnahme des Arbeitgebers als Haftenden der Billigkeit entspricht oder ob nicht der Arbeitnehmer als der eigentliche Steuerschuldner vor dem Arbeitgeber als Gesamtschuldner hätte herangezogen werden müssen (Entscheidung des Bundesfinanhofs - BFH - VI R 23/66 vom 14. April 1967, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 88 S. 457 - BFH 88, 457 -, BStBl III 1967, 469). - BFH, 22.03.1968 - VI R 228/67
Gerichtsreferendar - Stationsreferendar - Tätigkeit bei Gericht - Rechtsanwalt - …
Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 56/67
Das schließt jedoch nicht aus, daß den Vereinbarungen, durch die die Beteiligten ein der Sache nach bestehendes Arbeitsverhältnis zu einer selbständigen Tätigkeit machen wollen, steuerlich nicht gefolgt wird (BFH-Urteil VI R 228/67 vom 22. März 1968, BFH 92, 99, BStBl II 1968, 455). - BFH, 24.11.1961 - VI 163/59 U
Einordnung von vorrübergehend engagierten Berufsfotomodellen als Arbeitnehmer
Auszug aus BFH, 02.10.1968 - VI R 56/67
Der BFH hat bei Berufs-Fotomodellen als besonderes Merkmal dafür, daß die Fotomodelle nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert werden, die Tatsache angesehen, daß sie dem Fotografen auch das Recht am eigenen Bild überlassen (BFH-Urteil VI 163/59 U vom 24. November 1961, BFH 74, 487, BStBl III 1962, 183).
- FG Münster, 08.08.2024 - 10 K 864/21
Erteilung der Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs als …
Rn. 20 bessere Personalauslastung (BFH-Urteile vom 9.11.1966 - VI 303/65, BStBl. III 1967, 111; vom 26.9.1968 - IV 244/65, BStBl. II 1969, 71);.Rn. 62 Als beachtliche, einleuchtende oder ernsthafte Gründe wirtschaftlicher Art für die Umstellung eines Wirtschaftsjahrs wurden in der Rechtsprechung etwa anerkannt die Verbesserung der Durchführung von Inventuren (BFH-Urteil vom 9.11.1966 - VI 303/65, BStBl. III 1967, 111), die Verbesserung der Personalauslastung (BFH-Urteil vom 26.9.1968 - IV 244/65, BStBl. II 1969, 71), die Ermöglichung von Betriebsvergleichen, die Aufschluss über etwaige Rationalisierungsmaßnahmen geben sollen (BFH-Urteil vom 8.9.1971 - I R 165/68, BStBl. II 1972, 87) oder die Gleichschaltung von Pächterwirtschaftsjahr und Verpächterwirtschaftsjahr und umgekehrt zur besseren Abrechnung (BFH-Urteil vom 8.10.1969 - I R 167/66, BStBl. II 1970, 85).
- BFH, 20.02.1979 - VIII R 52/77
Abgrenzung zwischen nichtselbständiger und gewerblicher Tätigkeit
Allein die geringe zeitliche Dauer kann unter diesen Umständen die Eingliederung in den fremden Betrieb nicht ausschließen (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1961 VI 183/59 S, BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37; vom 2. Oktober 1968 VI R 56/67, BFHE 94, 17, BStBl II 1969, 71). - FG Niedersachsen, 10.04.2003 - 11 K 130/01
Haftung des Arbeitgebers für die von ihm einzubehaltende und abzuführende …
Auch der Umstand, dass S während seiner mehrwöchigen Beschäftigung zu Tätigkeiten herangezogen wurde, die im Betrieb üblicherweise und regelmäßig anfallen und ebenso von den übrigen Arbeitnehmern der Klägerin hätten erledigt werden können, ist als zusätzliches Indiz zu werten (vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 1968 VI R 56/67, BStBl II 1969, 71, 72).
- BFH, 08.10.1969 - I R 167/66
Einvernehmen - Umstellung des Wirtschaftsjahres - Pächter
Diese Prüfung hat nach der Rechtsprechung des BFH zu dem Ergebnis geführt, daß die Erteilung oder die Versagung des Einvernehmens nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 EStG eine Ermessensentscheidung darstellt, bei der die betriebswirtschaftlichen Erwägungen des Steuerpflichtigen für die Umstellung des Wirtschaftsjahres und die gegen die Umstellung sprechenden öffentlichen Belange gegeneinander abzuwägen sind, und daß das Einvernehmen des FA trotz der eintretenden Steuerpause (vgl. BFH-Urteil I 47/64 vom 11. Oktober 1966, BFH 87, 153, BStBl III 1967, 86) nicht versagt werden darf, wenn der Steuerpflichtige für die Umstellung des Wirtschaftsjahres "einleuchtende" oder "ernsthafte" oder "beachtliche" wirtschaftliche Gründe vorbringt (…BFH-Urteile IV 46/62 S, a. a. O.; IV 284/63 U vom 18. März 1964, BFH 79, 197, BStBl III 1964, 304;… VI 109/64 U, a. a. O.;… VI 303/65, a. a. O.; VI 244/65 vom 26. September 1968, BFH 94, 15, BStBl II 1969, 71). - BFH, 09.01.1974 - I R 141/72
Zustimmung des Finanzamts zur Umstellung des Wirtschaftsjahrs bei Einbringung …
Da nach der Rechtsprechung in Fällen wie dem vorliegenden eine Neugründung ausscheide (Urteile des BFH vom 26. September 1968 IV 244/65, BFHE 94, 15, BStBl II 1969, 71, und vom 19. August 1969 VI R 27/69, BFHE 97, 112, BStBl II 1970, 37), sei die Zustimmung des FA nach § 2 Abs. 5 EStG erforderlich. - BFH, 20.01.1972 - IV R 1/69
Mitwirkung von Schauspielern - Fernsehspielfilme - Fernsehproduktion - Vergütung …
Der Charakterisierung der Beschäftigungsverhältnisse durch die Beteiligten kann nicht gefolgt werden, wenn durch sie ein der Sache nach bestehendes Arbeitsverhältnis zu einer selbständigen Tätigkeit gemacht werden soll (Urteil des BFH VI R 56/67 vom 2. Oktober 1968, BFH 94, 17, BStBl II 1969, 71). - BFH, 08.09.1971 - I R 165/68
Umstellung des Geschäftsjahrs - Abweichendes Wirtschaftsjahr - Verhältnissendes …
Da nur die Rechtmäßigkeit der Versagung des Einvernehmens nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 EStG streitig ist, war allein zu prüfen, ob die von den Steuerpflichtigen für die Umstellung des Geschäftsjahres vorgetragenen betriebswirtschaftlichen Gründe oder die von den Finanzbehörden gegen die Umstellung geltend gemachten öffentlichen Belange überwogen (BFH-Urteile IV 244/65 vom 26. September 1968, BFH 94, 15, BStBl II 1969, 71; I R 167/66 vom 8. Oktober 1969, BFH 97, 257, BStBl II 1970, 85). - FG Rheinland-Pfalz, 19.07.1995 - 1 K 2199/93
Qualifizierung von Preisen als Betriebseinnahmen; Voraussetzungen für das …
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