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Rechtsprechung
   BFH, 20.04.1972 - V R 110/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,896
BFH, 20.04.1972 - V R 110/71 (https://dejure.org/1972,896)
BFH, Entscheidung vom 20.04.1972 - V R 110/71 (https://dejure.org/1972,896)
BFH, Entscheidung vom 20. April 1972 - V R 110/71 (https://dejure.org/1972,896)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ärztliche Gemeinschaftseinrichtung - Medizinische Apparate - Medizinisches Personal - Räumlichkeiten - Labormaterial - Gestellung - Steuerfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 424
  • DB 1972, 1372
  • BStBl II 1972, 656
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.10.1971 - V R 101/71

    Allgemeiner Steuersatz für Hilfsgeschäfte eines freiberuflich Tätigen

    Auszug aus BFH, 20.04.1972 - V R 110/71
    Der Senat hat ausgeführt, daß die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG 1967 nur auf charakteristische Leistungen eines Freiberuflers anzuwenden ist (BFH-Urteile V R 49/71 vom 12. August 1971, BFH 103, 276, BStBl II 1971, 789; V R 101/71 vom 28. Oktober 1971, BFH 103, 451, BStBl II 1972, 102).
  • BFH, 12.08.1971 - V R 49/71

    Telefon - Pkw - Unternehmensfremde Nutzung - Steuerbevollmächtigter - …

    Auszug aus BFH, 20.04.1972 - V R 110/71
    Der Senat hat ausgeführt, daß die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 5 UStG 1967 nur auf charakteristische Leistungen eines Freiberuflers anzuwenden ist (BFH-Urteile V R 49/71 vom 12. August 1971, BFH 103, 276, BStBl II 1971, 789; V R 101/71 vom 28. Oktober 1971, BFH 103, 451, BStBl II 1972, 102).
  • BFH, 21.10.1971 - V R 19/71

    Verabreichung von Saunabädern und medizinischen Bädern

    Auszug aus BFH, 20.04.1972 - V R 110/71
    Der Anwendung dieser Vorschrift steht nicht entgegen, daß die Steuerpflichtige eine GdbR ist (BFH-Urteil V R 19/71 vom 21. Oktober 1971, BFH 103, 289, BStBl II 1972, 78).
  • BFH, 25.11.1971 - V R 92/71

    Keine Steuerfreiheit für die Umsätze einer medizinisch-technischen Assistentin

    Auszug aus BFH, 20.04.1972 - V R 110/71
    Auch wenn es wünschenswert sein mag, die Tätigkeiten der Steuerpflichtigen zu begünstigen, ist der Senat nicht befugt, die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 14 UStG 1967 im Wege der Auslegung gegen den Wortlaut des Gesetzes auf die Steuerpflichtige auszudehnen (BFH-Urteil V R 92/71 vom 25. November 1971, BFH 104, 16, BStBl II 1972, 126).
  • BFH, 11.07.1963 - V 268/60 U

    Erbringung von ärztlichen Hilfeleistungen durch Pathologen, die auf Grund von …

    Auszug aus BFH, 20.04.1972 - V R 110/71
    Auch Untersuchungen, die einer Bestimmung des Krankheitsbildes dienten, seien ärztliche Tätigkeiten (Urteil des BFH V 268/60 U vom 11. Juli 1963, BFH 77, 624, BStBl III 1963, 547).
  • Drs-Bund, 11.11.1971 - BT-Drs VI/2817
    Auszug aus BFH, 20.04.1972 - V R 110/71
    Die Bundesregierung hat im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1967 vorgeschlagen, § 4 Nr. 14 UStG 1967 einen Satz 2 einzufügen, wonach steuerfrei sein sollen "auch die sonstigen Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der im Satz 1 bezeichneten Berufe sind, gegenüber ihren Mitgliedern, soweit diese Leistungen unmittelbar zur Ausführung der nach Satz 1 steuerfreien Umsätze verwendet werden" (Art. 1 Nr. 3 Buchst. g, Bundestags-Drucksache VI/2817).
  • BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973

    Die Frage wurde aber vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 20. April 1972 (BFHE 105, 424 ) verneint, weil eine Labor- oder Apparategemeinschaft in der Form der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft Unternehmer sei und es nicht zu den charakteristischen Leistungen eines Arztes gehöre, einem anderen Arzt medizinische Geräte, medizinisches Personal, Labormaterial und Räumlichkeiten zu überlassen.

    Die ärztlichen Laborgemeinschaften sind selbständige Unternehmenseinheiten (BFHE 105, 424 (425)), die mit der Beschwerdeführerin in unmittelbarem Wettbewerb stehen, da ein Großteil ihrer Leistungen durch Leistungen der Beschwerdeführerin substituierbar ist.

  • BFH, 21.06.1990 - V R 94/85

    Anforderungen an die Umsatzsteuerfreiheit - Verwaltungstätigkeit des …

    Das FG hat die Klägerin zutreffend als Unternehmerin angesehen, die, nach außen hervortretend, als Personenvereinigung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG 1973 gegenüber ihren Mitgliedern tätig geworden ist und hierfür - wenn auch nur kostendeckende - Entgelte erhoben hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. April 1972 V R 110/71, BFHE 105, 424, BStBl II 1972, 656).

    Satz 2 ist durch Art. 6 § 1 Nr. 2 Buchst. d des Steueränderungsgesetzes 1973 (BGBl I 1973, 676) eingefügt worden, nachdem der BFH durch das Urteil in BFHE 105, 424, BStBl II 1972, 656 entschieden hatte, daß ärztliche Gemeinschaftseinrichtungen, die ihren Mitgliedern medizinische Apparate u. ä. zur Verfügung stellen, die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 14 UStG 1967 nicht in Anspruch nehmen können.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil in BFHE 105, 370, BStBl II 1972, 656, unter 3. letzter Absatz a. E., hinsichtlich der seinerzeit erst beabsichtigten Einfügung des Satzes 2 in § 4 Nr. 14 UStG 1973 darauf hingewiesen, daß Lieferungen nicht befreit sein würden.

  • BFH, 28.09.1988 - X R 29/82

    Anforderungen an den Unternehmerbegriff bei der Umsatzsteuerberechnung einer GbR

    Ausgelagerte Umsätze, die vor der Änderung des § 4 Nr. 14 UStG 1973 nicht steuerbefreit waren, weil sie nicht im Zusammenhang mit einer von demselben Steuerpflichtigen ausgeübten Heilbehandlung standen (vgl. das zu § 4 Nr. 14 UStG i. d. F. vor dem StÄndG ergangene Urteil des BFH vom 20. April 1972 V R 110/71, BFHE 105, 424, BStBl II 1972, 656), sind nach der Neufassung steuerbefreit, wenn sie ausschließlich in die Heilbehandlung der Mitglieder der Gemeinschaft Eingang finden.
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