Rechtsprechung
| BFH, 25.01.1973 - IV R 152/70, IV R 153/70, IV R 152-153/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pfandleihunternehmen - Sinngemäße Anwendung - Refinanzierung von Ausleihungen - Betriebskapital - Vorübergehende Verstärkung - Laufzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 25.01.1973 - IV R 152/70, IV R 153/70, IV R 152-153/70
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73
Papierfundstellen
- DB 1974, 757
- BStBl II 1973, 407
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.12.1969 - VI R 289/67
Behandlung eines Pfandleihnunternehmens als Kreditinstitut - Behandlung von durch …
Auszug aus BFH, 25.01.1973 - IV R 152/70
Der Senat schließt sich dem Urteil des VI. Senats vom 12. Dezember 1969 VI R 289/67 (BFHE 98, 436, BStBl II 1970, 436) an, wonach Schulden, die ein Pfandleihunternehmen zur allgemeinen Refinanzierung von Ausleihungen aufnimmt, der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen, soweit sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben.Das FA rügt insbesondere, das FG habe die Grundsätze des urteils des BFH vom 12. Dezember 1969 VI R 289/67 (BFHE 98, 436, BStBl II 1970, 436) nicht beachtet.
- BFH, 18.08.1959 - I 137/58 U
Kredite als Dauerschulden insoweit sie der Finanzierung eines bestimmten …
Auszug aus BFH, 25.01.1973 - IV R 152/70
Auf dieser Überlegung beruht das von der KG zitierte BFH-Urteil vom 18. August 1959 I 137/58 U (BFHE 69, 453, BStBl III 1959, 430) zur gewerbesteuerrechtlichen Beurteilung von Krediten, die der Finanzierung eines bestimmten Filmvorhabens durch den Filmhersteller dienen. - BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
Unkostenvergütungen - Pfandleiher - Steuerfreie Kreditgewährung - Kosten der …
Auszug aus BFH, 25.01.1973 - IV R 152/70
Im Zusammenhang mit dieser Kreditgewährung besonderer Art erbringt der Pfandleiher weitere Leistungen, die zwar, wie die KG zu Recht hervorhebt, nur Nebenleistungen zur Kreditgewährung sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1970 V R 32/70, BFHE 99, 325, BStBl II 1970, 645), die aber jedenfalls in ihrer Zusammenfassung erhebliches Gewicht haben, insbesondere mit beträchtlichen Kosten für den Pfandleiher verbunden sind und deshalb eines besonderen Entgelts bedürfen. - BFH, 25.01.1973 - IV R 153/70
Pfandleihunternehmen - Sinngemäße Anwendung - Refinanzierung von Ausleihungen - …
Auszug aus BFH, 25.01.1973 - IV R 152/70
weitere Verbundverfahren: BFH - 25.01.1973 - AZ: IV R 153/70. - BFH, 02.08.1966 - I 66/63
Auszug aus BFH, 25.01.1973 - IV R 152/70
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß grundsätzlich jede Schuldaufnahme im Rahmen eines Gewerbebetriebs eine Verstärkung des Betriebskapitals darstellt, es sei denn, daß es sich um einen durchlaufenden Kredit im Sinne der von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1966 I 66/63, BFHE 86, 768, BStBl III 1967, 27) handelt.
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Rechtsprechung
| BFH, 25.01.1973 - IV R 153/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStDV § 19
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Pfandleihunternehmen - Sinngemäße Anwendung - Refinanzierung von Ausleihungen - Betriebskapital - Vorübergehende Verstärkung - Laufzeit
Papierfundstellen
- BFHE 108, 211
- DB 1974, 757
- BStBl II 1973, 407
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BFH, 12.12.1969 - VI R 289/67
Behandlung eines Pfandleihnunternehmens als Kreditinstitut - Behandlung von durch …
Auszug aus BFH, 25.01.1973 - IV R 153/70
Der Senat schließt sich dem Urteil des VI. Senats vom 12.12.1969 VI R 289/67 (BFHE 98, 436, BStBl II 1970, 436) an, wonach Schulden, die ein Pfandleihunternehmen zur allgemeinen Refinanzierung von Ausleihungen aufnimmt, der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen, soweit sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr haben.«.Das FA rügt insbesondere, das FG habe die Grundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Dezember 1969 VI R 289/67 (BFHE 98, 436, BStBl II 1970, 436) nicht beachtet.
Der VI. Senat hat in seinem Urteil VI R 289/67 eingehend dargelegt, daß und weshalb die von einem Pfandleihunternehmen aufgenommenen Darlehen keine Schulden sind, die zum laufenden Geschäftsverkehr gehören.
- BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
Unkostenvergütungen - Pfandleiher - Steuerfreie Kreditgewährung - Kosten der …
Auszug aus BFH, 25.01.1973 - IV R 153/70
Im Zusammenhang mit dieser Kreditgewährung besonderer Art erbringt der Pfandleiher weitere Leistungen, die zwar, wie die KG zu Recht hervorhebt, nur Nebenleistungen zur Kreditgewährung sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1970 V R 32/70 , BFHE 99, 325 , BStBl II 1970, 645 ), die aber jedenfalls in ihrer Zusammenfassung erhebliches Gewicht haben, insbesondere mit beträchtlichen Kosten für den Pfandleiher verbunden sind und deshalb eines besonderen Entgelts bedürfen. - BFH, 02.08.1966 - I 66/63
Auszug aus BFH, 25.01.1973 - IV R 153/70
a) In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß grundsätzlich jede Schuldaufnahme im Rahmen eines Gewerbebetriebs eine Verstärkung des Betriebskapitals darstellt, es sei denn, daß es sich um einen durchlaufenden Kredit im Sinne der von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1966 I 66/63, BFH 86, 768, BStBl III 1967, 27) handelt. - BFH, 18.08.1959 - I 137/58 U
Kredite als Dauerschulden insoweit sie der Finanzierung eines bestimmten …
Auszug aus BFH, 25.01.1973 - IV R 153/70
Auf dieser Überlegung beruht das von der KG zitierte BFH-Urteil vom 18. August 1959 I 137/58 U (BFHE 69, 453, BStBl III 1959, 430) zur gewerbesteuerrechtlichen Beurteilung von Krediten, die der Finanzierung eines bestimmten Filmvorhabens durch den Filmhersteller dienen.
- BFH, 11.12.1986 - IV R 185/83
Refinanzierung der von einem Werbemittler an Filmtheater zur Erlangung …
Anders verhält es sich mit Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit nicht regelmäßig wiederkehrenden Geschäftsvorfällen entstanden sind; für sie hat das Zeitmoment besondere Bedeutung (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1973 IV R 152-153/70, BFHE 108, 211, BStBl II 1973, 407, und zuletzt BFH-Urteil vom 15. November 1983 VIII R 179/83, BFHE 140, 96, BStBl II 1984, 213).Der BFH hat demgegenüber bereits in den beiden Pfandleiher-Urteilen vom 12. Dezember 1969 VI R 289/67 (BFHE 98, 436, BStBl II 1970, 436) und vom 25. Januar 1973 IV R 152-153/70 (BFHE 108, 211, BStBl II 1973, 407) die Auffassung vertreten, daß ein für längere Zeit aufgenommener Kredit nicht allein schon deswegen in den laufenden Geschäftsgang fällt, weil der Gegenwert zur Finanzierung laufender Geschäfte bzw. zur eigenen Kreditgewährung verwendet wird.
- BFH, 09.08.1989 - X R 30/86
Hausgewerbe - Arbeitnehmer - Gesetzliche Rentenversicherung - Abführung von …
Das Gesetz muß also ergänzungsbedürftig sein, jedoch darf die Ergänzung nicht einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widersprechen (z.B. BFH-Urteile vom 19. Juli 1972 I R 164/68, BFHE 106, 441, BStBl II 1972, 858, und vom 25. Januar 1973 IV R 152-153/70, BFHE 108, 211, BStBl II 1973, 407, sowie Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 4 AO 1977 Anm. 113). - BFH, 25.01.1973 - IV R 152/70
Pfandleihunternehmen - Sinngemäße Anwendung - Refinanzierung von Ausleihungen - …
weitere Verbundverfahren: BFH - 25.01.1973 - AZ: IV R 153/70.
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