Rechtsprechung
| BFH, 16.12.1976 - V R 107/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unternehmer - Handel mit erworbenem Vieh - Mästung des Viehs - Einheitlicher Gewerbebetrieb - Lieferungen - Umsätze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Viehhandel, Viehmast und Schlachtviehverkauf als einheitlicher Gewerbebetrieb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 121, 106
- DB 1978, 2394
- BStBl II 1977, 273
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BFH, 30.08.1960 - I 108/59 U
Abgrenzung von Landwirtschaft und Gewerbebetrieb bei Umsetzung der eigenen und …
Auszug aus BFH, 16.12.1976 - V R 107/73
Ein einheitliches Unternehmen liegt insbesondere dann vor, wenn entweder die Landwirtschaft oder das Gewerbe dem Unternehmen das Gepräge gibt (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 30. August 1960 I 108/59 U, BFHE 71, 561, BStBl III 1960, 460, und vom 26. November 1964 IV 285/62 U, BFHE 81, 248, BStBl III 1965, 90). - BFH, 26.11.1964 - IV 285/62 U
Grundsätze über die Abgrenzung landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe - …
Auszug aus BFH, 16.12.1976 - V R 107/73
Ein einheitliches Unternehmen liegt insbesondere dann vor, wenn entweder die Landwirtschaft oder das Gewerbe dem Unternehmen das Gepräge gibt (Urteile des Bundesfinanzhofs vom 30. August 1960 I 108/59 U, BFHE 71, 561, BStBl III 1960, 460, und vom 26. November 1964 IV 285/62 U, BFHE 81, 248, BStBl III 1965, 90).
- BFH, 12.06.1986 - V R 75/78
Zur Bedeutung der Rechnung für den Vorsteuerabzug
Die danach erforderliche Rechnung ist selbständiges Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes, dessen Verwirklichung erst den Vorsteuerabzugsanspruch entstehen läßt (vgl. auch BFH-Urteile vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273, und vom 13. Dezember 1984 V R 44/82, UR 1985, 90). - BFH, 16.07.1987 - V R 22/78
Pferdepension, Pferdehaltung, Reitunterricht und Reitanlagen als einheitlicher …
In einem solchen Fall ist ein einheitliches Unternehmen anzunehmen; maßgebend ist dann, welcher Betrieb dem Unternehmen insgesamt das Gepräge gibt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273, sowie vom 2. Februar 1951 IV 250/50 U, BFHE 55, 171, BStBl III 1951, 65). - BFH, 13.03.1987 - V R 55/77
Zierfischzucht in Teichen fällt nicht unter § 24 Abs. 2 Nr. 1 UStG; zur Frage der …
Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das FG in diesem Zusammenhang die Rechtsgrundsätze im Urteil des Senats vom 16. Dezember 1976 V R 107/73 (BFHE 107, 121, BStBl II 1977, 273) zu beachten haben.
- BFH, 21.09.1995 - IV R 96/94
Verlustabzugsverbot nach § 15 Abs. 4 EStG bei einem Viehhändler, der neben einer …
Dies ist insbesondere der Fall, wenn die ohne ausreichende Futtergrundlage betriebene Tierzucht oder Tierhaltung Nebenbetrieb eines Viehhandels (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273) oder eines Schlachtereibetriebes (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 278) ist. - BFH, 12.01.1989 - V R 129/84
Zur Frage eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bei …
a) Treten Zweifel auf, ob und inwieweit ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, so ist nach den Grundsätzen zu entscheiden, die auch für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer maßgebend sind (vgl. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273, unter 1.; vom 13. März 1987 V R 55/77, BFHE 149, 288, BStBl II 1987, 467, unter II. 1. a;… vom 31. Juli 1987 V R 25/79, BFHE 150, 549, BStBl II 1987, 870, unter 2. a, und BFH-Beschluß vom 28. Juli 1987 V B 68/86, BFH/NV 1988, 198, unter 4. a). - BFH, 21.02.1980 - V R 113/73
Veräußerung von als Naturalpacht empfangenen Erzeugnissen durch den Verpächter …
a) Die Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, ist in Zweifelsfällen nach den Grundsätzen zu entscheiden, die für die Einkommen- und Gewerbesteuer gelten, wobei sich jedoch die Heranziehung ertragsteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Grundsätze auf die Klärung der Frage beschränkt, ob die jeweilige Tätigkeit ihrem Wesen nach eine landwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ist (Urteil vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273, Umsatzsteuer-Rundschau 1977 S. 74 - UStR 1977, 74 -). - BFH, 29.06.1988 - X R 33/82
Ausreichende selbst bewirtschaftete Grundstücksfläche als Voraussetzung für …
Eine weitere Notwendigkeit zur Einschränkung ergibt sich aus der Eigenart der Umsatzsteuer: Wegen ihres tätigkeitsbezogenen Charakters (vgl. BFH-Urteile vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273, 274; vom 19. April 1979 V R 11/72, BFHE 127, 447, BStBl II 1979, 420, 421, und vom 21. Februar 1980 V R 113/73, BFHE 131, 104, BStBl II 1980, 613;… Kleeberg, a.a.O., Rdnr. A 29) fällt z.B. die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Betriebes nicht unter § 24 UStG (Urteil in BFHE 131, 104, BStBl II 1980, 613). - BFH, 28.07.1987 - V B 68/86
Neue Tatsachen und Beweismittel im Beschwerdeverfahren - Ausschluss nicht …
In einem solchen Fall ist ein einheitliches Unternehmen gegeben; maßgebend ist dann, welcher Betrieb dem Unternehmen insgesamt das Gepräge gibt (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273). - BFH, 31.07.1987 - V R 25/79
Kein Umsatzsteuer-Kürzungsanspruch bei Umsätzen eines Landwirts über seinen …
Das Unternehmen kann nicht insgesamt dem landwirtschaftlichen oder dem gewerblichen Bereich zugeordnet werden, weil weder die Landwirtschaft noch das Gewerbe dem Unternehmen das Gepräge geben (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273, mit Nachweisen). - BFH, 29.01.1987 - V R 7/78
Vorsteuerabzugsfähigkeit von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit einer …
Die für den Vorsteuerabzug erforderlichen Rechnungsunterlagen müssen in dem Zeitpunkt vorliegen, in dem der Unternehmer den Abzug geltend macht (§ 16 Abs. 2 Satz 1 UStG 1973), also spätestens am Ende des Veranlagungszeitraums (BFH-Urteil vom 16. Dezember 1976 V R 107/73, BFHE 121, 106, BStBl II 1977, 273 unter 2.). - FG Niedersachsen, 04.05.2000 - 5 K 88/98
Betrieb eines Hofladens als landwirtschaftliche Tätigkeit
- BFH, 22.06.1988 - X R 54/81
Steuerliche Bewertung Lieferungen der vom Kläger selbst gemästeten Schweine als …
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Rechtsprechung
| BFH, 12.11.1976 - III R 13/76 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
InvZulG (1969) § 3 Abs. 3
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 121, 273
- NJW 1977, 728
- DB 1977, 986
- BStBl II 1977, 273
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.07.1976 - III R 158/73
Ausschlußfrist - Investitionsvorhaben - Summe der Investitionskosten - …
Auszug aus BFH, 12.11.1976 - III R 13/76
a) Nach der Entscheidung des Senats vom 16. Juli 1976 III R 158/73 (BFHE 119, 543 , BStBl II 1976, 757 ) wird das Verfahren zur Festsetzung der beantragten Investitionszulage nur dann eingeleitet, wenn der innerhalb der Frist des § 3 Abs. 3 Satz 3 InvZulG 1969 beim FA eingegangene Antrag das Investitionsvorhaben, für das Investitionszulage begehrt wird, nach Art und Ort bezeichnet und zusätzlich die Summe der Investitionskosten aufführt.
- BFH, 14.07.1989 - III R 157/84
Frist für die Gewährung von Investitionszulage
Allerdings hat sich die Klägerin auf das Urteil des Senats vom 12. November 1976 III R 13/76 (BFHE 121, 273) berufen und geltend gemacht, das FA sei durch die Anforderung der weiteren Unterlagen in die sachliche Prüfung des Investitionszulageantrags eingetreten und habe damit einen Vertrauenstatbestand geschaffen, den es sich entgegenhalten lassen müsse.Dieser Auffassung kann der erkennende Senat im Streitfall nicht folgen; dabei bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob der erkennende Senat seiner Entscheidung in BFHE 121, 273 auch heute noch folgen könnte.
Darin unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der dem Senatsurteil in BFHE 121, 273 zugrunde lag.
- BFH, 30.03.1979 - III R 8/77
Antrag auf Gewährung von Investitionszulage - Bezeichnung einzelner …
Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 12. November 1976 III R 13/76 (BFHE 121, 273).Ebensowenig sind die Grundsätze der Entscheidung III R 13/76 im Streitfall anwendbar.
- BFH, 07.06.1984 - IV R 219/82 Das zur Investitionszulage ergangene BFH-Urteil vom 12.11.1976 III R 13/76 (Antragsablehnung wegen inhaltlicher Mängel als Verstoß gegen Treu und Glauben bei bereits erfolgter sachlicher Antragsprüfung) ist ebenso wie das Urteil des FG Köln vom 30.9.1981 VIII 348/78 E nicht anwendbar.
- FG Düsseldorf, 05.06.1998 - 11 K 868/96 Auf die hier vorliegende Fallgestaltung, daß ein durch Rücknahme bestandskräftig gewordener Bescheid durch eine später begonnene Sachprüfung noch sachlich zu Ende geprüft und ggf. geändert werden muß, ist das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 12.11.1976 (BFHE 121, 273 [BFH 12.11.1976 - III R 13/76] -; 275; HFR 1977, 195) nicht anwendbar.
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