Rechtsprechung
| BFH, 09.12.1976 - II R 135/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Erwerb von Wertpapieren - Erblasser - Erwerb durch Entschädigungen - Steuerbefreiung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG (1959) § 18 Abs. 1 Nr. 10
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 121, 206
- DB 1977, 1030
- BStBl II 1977, 289
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.03.1968 - II R 110/66
Anwendung von § 18 Abs. 1 Nr. 10 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG) auf die aus den …
Auszug aus BFH, 09.12.1976 - II R 135/67
Diesen Ansprüchen hat der BFH in den Urteilen vom 4. März 1964 II 41/60 (BFHE 79, 37, BStBl II 1964, 246) und vom 12. März 1968 II R 110/66 (BFHE 92, 234, BStBl II 1968, 495) den Fall gleichgestellt, daß sich die Zahlung zur Befriedigung eines solchen Anspruchs noch "als solche" im Nachlaß befindet.Der Bundesfinanzhof hat in dem zweitgenannten Urteil vom 12. März 1968 (BFHE 92, 234, BStBl II 1968, 495) deutlich gemacht, daß nicht etwa deshalb über den Wortlaut des § 18 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG 1959 hinauszugreifen ist, weil er der Auffassung gewesen wäre, die Entschädigungsleistung sei gewissermaßen als Surrogat des Entschädigungsanspruchs anzusehen und diese sei - etwa aus überpositivem Rechte - für steuerfrei zu halten.
Diese Gefahr abzuwenden war weder der Sinn des § 18 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG 1959 noch der der beiden Urteile vom 4. März 1964 (BFHE 79, 37, BStBl III 1964, 246) und vom 12. März 1968 (BFHE 92, 234, BStBl II 1968, 495).
- BFH, 04.03.1964 - II 41/60 U
Erbschaftsteuerliche Behandlung von Ansprüchen auf Entschädigungsleistungen
Auszug aus BFH, 09.12.1976 - II R 135/67
Diesen Ansprüchen hat der BFH in den Urteilen vom 4. März 1964 II 41/60 (BFHE 79, 37, BStBl II 1964, 246) und vom 12. März 1968 II R 110/66 (BFHE 92, 234, BStBl II 1968, 495) den Fall gleichgestellt, daß sich die Zahlung zur Befriedigung eines solchen Anspruchs noch "als solche" im Nachlaß befindet.Er hat vielmehr allein aus dem Zweck der befreienden Vorschrift selbst gefolgert, daß es keinen Unterschied machen dürfe, ob sich im Nachlaß die noch unerfüllten Ansprüche des Entschädigungsberechtigten selbst oder die hierauf - vielleicht erst kurz vor dem Erbfall - geleisteten Entschädigungszahlungen befinden (solange diese noch nicht in anderen Werten angelegt worden sind); das stimmt mit dem Urteil vom 4. März 1964 (BFHE 79, 37, BStBl II 1964, 246) überein, das ebenfalls nur "Entschädigungszahlungen" anspricht.
Diese Gefahr abzuwenden war weder der Sinn des § 18 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG 1959 noch der der beiden Urteile vom 4. März 1964 (BFHE 79, 37, BStBl III 1964, 246) und vom 12. März 1968 (BFHE 92, 234, BStBl II 1968, 495).
- BFH, 06.12.1995 - II R 36/92
Einbeziehung des Grundvermögens in das der Vermögensteuer (VSt) unterfallende …
Denn in diesen Fällen haben die Entschädigungsleistungen ihre Eigenschaft verloren, lediglich den Geldwert des Entschädigungsanspruchs zu repräsentieren (vgl. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1976 II R 135/67, BFHE 121, 206, BStBl II 1977, 289, und vom 1. Dezember 1982 II R 139/78, BFHE 137, 83, BStBl II 1983, 118). - BFH, 01.12.1982 - II R 139/78
Zonenschäden - Hauptentschädigung
Dadurch hatte die Entschädigungsleistung ihre Eigenschaft verloren, nur den Geldwert des Entschädigungsanspruchs zu repräsentieren; sie war nicht mehr "als solche" im Nachlaß vorhanden (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1976 II R 135/67, BFHE 121, 206, BStBl II 1977, 289, betreffend den Erwerb von Wertpapieren, die der Erblasser angeschafft hatte mit Hilfe von Entschädigungszahlungen, die ihm aufgrund des BEG gezahlt worden waren). - BFH, 01.12.1982 - II R 58/78
Erwerb von Schuldverschreibungen - Erblasser - Erfüllung des …
Dadurch hatte die Entschädigungsleistung ihre Eigenschaft verloren, nur den Geldwert des Entschädigungsanspruchs zu repräsentieren; sie war nicht mehr "als solche" im Nachlaß vorhanden (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1976 II R 135/67 , BFHE 121, 206 , BStBl II 1977, 289 , betreffend den Erwerb von Wertpapieren, die der Erblasser angeschafft hatte mit Hilfe von Entschädigungszahlungen, die ihm auf Grund des BEG gezahlt worden waren).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".