Rechtsprechung
| BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Pflichtgemäßes Ermessen des Finanzgerichts - Beschaffenheit einer Warenprobe - Gutachten eines Sachverständigen - Ermessensfehlgebrauch - Vorliegen eiens Zeugnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 121, 152
- BStBl II 1977, 310
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63
Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten - …
Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
Es steht vielmehr grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, ob er zu einer technischen Streitfrage ein Gutachten eines Sachverständigen einholt oder nicht (vgl. BGH-Urteil vom 18. Februar 1975 X ZR 24/74, BGHZ 64, 86, 100 [BGH 18.02.1975 - X ZR 24/74] ; BVerwG-Urteil vom 15. April 1964 V C 45.63, BVerwGE 18, 216).Das FG war daher nicht von vornherein gehindert, seine Meinung auf der Grundlage der Zeugnisse der ZPLA zu bilden (vgl. auch die zitierten Urteile des BVerwG V C 45.63 und IV B 201.69 sowie vom 17. Oktober 1968 VIII C 48.68, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79, die für die Hinzuziehung von amtlichen Sachverständigen zum gleichen Ergebnis gelangten, und das zitierte BGH-Urteil X ZR 24/74, wonach der Tatrichter sich ein genaues Bild von der Sache auch anhand von Privatgutachten der Parteien verschaffen kann und daher nicht gehindert ist, die technischen Streitfragen ohne die Mithilfe eines gerichtlichen Sachverständigen zu entscheiden).
- BGH, 18.02.1975 - X ZR 24/74
Äquivalenz
Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
Es steht vielmehr grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, ob er zu einer technischen Streitfrage ein Gutachten eines Sachverständigen einholt oder nicht (vgl. BGH-Urteil vom 18. Februar 1975 X ZR 24/74, BGHZ 64, 86, 100 [BGH 18.02.1975 - X ZR 24/74] ; BVerwG-Urteil vom 15. April 1964 V C 45.63, BVerwGE 18, 216).Das FG war daher nicht von vornherein gehindert, seine Meinung auf der Grundlage der Zeugnisse der ZPLA zu bilden (vgl. auch die zitierten Urteile des BVerwG V C 45.63 und IV B 201.69 sowie vom 17. Oktober 1968 VIII C 48.68, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79, die für die Hinzuziehung von amtlichen Sachverständigen zum gleichen Ergebnis gelangten, und das zitierte BGH-Urteil X ZR 24/74, wonach der Tatrichter sich ein genaues Bild von der Sache auch anhand von Privatgutachten der Parteien verschaffen kann und daher nicht gehindert ist, die technischen Streitfragen ohne die Mithilfe eines gerichtlichen Sachverständigen zu entscheiden).
- BVerwG, 14.04.1970 - IV B 201.69
Notwendigkeit der Einholung eines Obergutachtens bei ausreichender Stellungnahme …
Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
Die Grundsätze dieser Rechtsprechung - die allein zur Frage der Zeugenvernehmung ergangen ist - gelten jedoch nicht uneingeschränkt für die Entscheidung der Frage, ob die Tatsacheninstanz zur Einholung eines beantragten Sachverständigengutachtens verpflichtet ist (so Beschluß des BVerwG vom 14. April 1970 IV B 201.69, Bayerische Verwaltungsblätter 1971 S. 199).Das FG war daher nicht von vornherein gehindert, seine Meinung auf der Grundlage der Zeugnisse der ZPLA zu bilden (vgl. auch die zitierten Urteile des BVerwG V C 45.63 und IV B 201.69 sowie vom 17. Oktober 1968 VIII C 48.68, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79, die für die Hinzuziehung von amtlichen Sachverständigen zum gleichen Ergebnis gelangten, und das zitierte BGH-Urteil X ZR 24/74, wonach der Tatrichter sich ein genaues Bild von der Sache auch anhand von Privatgutachten der Parteien verschaffen kann und daher nicht gehindert ist, die technischen Streitfragen ohne die Mithilfe eines gerichtlichen Sachverständigen zu entscheiden).
- BGH, 04.06.1956 - III ZR 238/54
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
Die Tatsacheninstanz kann also den Antrag auf Vernehmung eines Zeugen nicht mit der Begründung ablehnen, das Gegenteil der vom Zeugen zu bekundenden Tatsache sei bereits erwiesen; denn darin läge eine unzulässige vorweggenommene Würdigung eines nichterhobenen Beweises (vgl. Urteil des BGH vom 4. Juni 1956 III ZR 238/54, NJW 1956, 1480; Urteil des BVerwG vom 31. Oktober 1968 VIII C 75.67, Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 464). - BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 48.68
Zurückstellung vom Wehrdienst aufgrund Unentbehrlichkeit für den väterlichen …
Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
Das FG war daher nicht von vornherein gehindert, seine Meinung auf der Grundlage der Zeugnisse der ZPLA zu bilden (vgl. auch die zitierten Urteile des BVerwG V C 45.63 und IV B 201.69 sowie vom 17. Oktober 1968 VIII C 48.68, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 79, die für die Hinzuziehung von amtlichen Sachverständigen zum gleichen Ergebnis gelangten, und das zitierte BGH-Urteil X ZR 24/74, wonach der Tatrichter sich ein genaues Bild von der Sache auch anhand von Privatgutachten der Parteien verschaffen kann und daher nicht gehindert ist, die technischen Streitfragen ohne die Mithilfe eines gerichtlichen Sachverständigen zu entscheiden). - BFH, 01.12.1967 - VI 379/65
Kapitalgesellschaft - Gesellschaftskapital - Kapitalherabsetzung - Private …
Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist diese Bestimmung dahin auszulegen, daß die Tatsacheninstanz gehalten ist, erforderlichenfalls unter Ausnutzung aller verfügbaren Beweismittel den Sachverhalt so vollständig wie möglich aufzuklären; sie darf daher auf die Vernehmung eines von einem Beteiligten benannten Zeugen im Regelfall nur verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch den Zeugen zu bekundenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, der Zeuge nicht erreichbar oder die Tatsache rechtsunerheblich ist (vgl. Urteile vom 13. August 1969 II 213/65, BFHE 98, 210, BStBl II 1970, 338, mit weiteren Nachweisen; vom 1. Dezember 1967 VI 379/65, BFHE 90, 485, BStBl II 1968, 145). - BFH, 13.08.1969 - II 213/65
80-Vomhundertgrenze - Errechnung durch Finanzamt - Verhältnisrechnung - …
Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist diese Bestimmung dahin auszulegen, daß die Tatsacheninstanz gehalten ist, erforderlichenfalls unter Ausnutzung aller verfügbaren Beweismittel den Sachverhalt so vollständig wie möglich aufzuklären; sie darf daher auf die Vernehmung eines von einem Beteiligten benannten Zeugen im Regelfall nur verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch den Zeugen zu bekundenden Tatsache zugunsten der betreffenden Partei unterstellt, der Zeuge nicht erreichbar oder die Tatsache rechtsunerheblich ist (vgl. Urteile vom 13. August 1969 II 213/65, BFHE 98, 210, BStBl II 1970, 338, mit weiteren Nachweisen; vom 1. Dezember 1967 VI 379/65, BFHE 90, 485, BStBl II 1968, 145). - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 75.67
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 11.01.1977 - VII R 4/74
Die Tatsacheninstanz kann also den Antrag auf Vernehmung eines Zeugen nicht mit der Begründung ablehnen, das Gegenteil der vom Zeugen zu bekundenden Tatsache sei bereits erwiesen; denn darin läge eine unzulässige vorweggenommene Würdigung eines nichterhobenen Beweises (vgl. Urteil des BGH vom 4. Juni 1956 III ZR 238/54, NJW 1956, 1480; Urteil des BVerwG vom 31. Oktober 1968 VIII C 75.67, Deutsches Verwaltungsblatt 1970 S. 464).
- BFH, 12.04.1994 - IX R 101/90
Einholung eines Sachverständigengutachtens (§ 76 FGO )
Die Zuziehung eines Sachverständigen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BFH-Urteile vom 14. Dezember 1976 VIII R 76/75, BFHE 121, 410, BStBl II 1977, 474; vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310;… vom 6. Dezember 1988 VII R 43/86, BFH/NV 1989, 475). - BFH, 15.07.1986 - VII R 145/85
Feststellungslast - In die BRD verbrachte Waren - Ursprung von Waren - Ursprung …
Wie der Senat im Urteil vom 11. Januar 1977 VII R 4/74 (BFHE 121, 152, 156, BStBl II 1977, 310) entschieden hat, hat die Tatsacheninstanz bei der Beurteilung der Frage, ob die Hinzuziehung eines Sachverständigen entsprechend dem Antrag einer Partei notwendig ist, eine größere Freiheit als bei der Entscheidung der Frage, ob beispielsweise eine beantragte Zeugenvernehmung durchzuführen ist. - BFH, 17.11.1998 - VII R 50/97
Tarifierung von Nachtkerzenölkapseln
Es steht danach im pflichtgemäßen Ermessen des FG, ob es zu der medizinischen Streitfrage das Gutachten eines Sachverständigen einholt oder nicht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310).
- BFH, 04.03.1993 - IV R 33/92
Verfahrensfehlerhaftigkeit der Unterlassung der Sachverständigenzuziehung bei …
Angesichts dieser Umstände ist der Streitfall nicht zu vergleichen mit dem, der dem BFH-Urteil vom 11.Januar 1977 VII R 4/74 (BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310) zugrunde gelegen hat. - BFH, 05.09.2005 - IX B 156/04
Grundstückserwerb - Abbruch des Gebäudes
Das FG darf nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann auf die Vernehmung eines benannten Zeugen verzichten, wenn es die Richtigkeit der durch den Zeugen zu bekundenden Tatsache zugunsten der betroffenen Partei unterstellt, der Zeuge nicht erreichbar oder die Tatsache rechtsunerheblich ist (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteile vom 29. Mai 1974 I R 167/71, BFHE 112, 455, BStBl II 1974, 612, und vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310, m.w.N.). - BFH, 26.02.1985 - VII R 137/81
Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs
Denn ein Beweisantrag darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Gericht das Gegenteil der behaupteten Tatsache bereits als erwiesen ansieht (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310). - BFH, 21.05.1992 - VIII B 76/91
Anerkennung von Zinsen auf ein von einer Domizilgesellschaft ohne eigene …
Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dieser Ermessensentscheidung um eine - grundsätzlich nicht zulässige - vorweggenommene Beweiswürdigung handelt (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 6.2. 1985 II R 12/84, BFH/NV 1985, 41; vom 11.1. 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310; Anmerkung in JR 1984, 129). - BFH, 14.10.1998 - IV B 27/98
NZB; Beweiswürdigung; ausländische Zeugen
Es kann dahingestellt bleiben, ob es sich bei dieser Ermessensentscheidung um eine --grundsätzlich nicht zulässige-- vorweggenommene Beweiswürdigung handelt (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 6. Februar 1985 II R 12/84, BFH/NV 1985, 41; vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310; Anmerkung in Juristische Rundschau 1984, 129). - BFH, 09.05.1995 - IX R 63/94
Aufteilung der Anschaffungskosten auf das Gebäude und den dazugehörigen Grund und …
Das bedeutete jedoch eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung (vgl. BFH-Urteil vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310). - BFH, 26.01.2001 - VI B 156/00
Finanzamt - Übergehen eines Beweisantrags - Nichtzulassungsbeschwerde - …
Das Finanzgericht (FG) hat gegen das Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung verstoßen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Januar 1977 VII R 4/74, BFHE 121, 152, BStBl II 1977, 310, 311;… BFH-Beschluss vom 21. Januar 1993 XI R 35/92, BFH/NV 1993, 671). - BFH, 09.07.1985 - IX R 53/80
Ansetzung der Abbruchkosten für ein beim Erwerb technisch oder wirtschaftlich …
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