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Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,893
BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75 (https://dejure.org/1977,893)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1977 - VI R 208/75 (https://dejure.org/1977,893)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1977 - VI R 208/75 (https://dejure.org/1977,893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen - Anschaffung eines Lexikons - Lehrer - Kosten der Lebenshaltung - Abzugsfähige Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6 § 12

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für die Anschaffung eines Nachschlagewerkes gehören zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebenshaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitsmittel
    Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
    Bücher eines Lehrers

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 467
  • NJW 1978, 776 (Ls.)
  • DB 1977, 1776
  • BStBl II 1977, 716
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) hängt die Entscheidung, ob es sich um Aufwendungen für ein Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG) oder um nichtabsetzbare Kosten der Lebensführung handelt, grundsätzlich von der tatsächlichen Zweckbestimmung, d. h. der Funktion des Wirtschaftsgutes im Einzelfall ab, jedoch spielt der objektive Charakter des Wirtschaftsgutes bei der Beweiswürdigung zur Feststellung des Verwendungszwecks eine große Rolle.

    § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG soll verhindern, daß Ausgaben für die Lebenshaltung, die grundsätzlich nicht abziehbar sind, durch eine zufällig oder bewußt herbeigeführte Verbindung mit dem Beruf steuerlich berücksichtigt werden können (BFH-Beschluß GrS 2/70).

    Eine Aufteilung im Wege der griffweisen Schätzung ist nach den Ausführungen des Großen Senats des BFH im Beschluß GrS 2/70 nicht zulässig, weil das zu einer weitgehenden allgemeinen Nichtanwendbarkeit des gesetzlichen Aufteilungs- und Abzugsverbots führen würde.

  • BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69

    Lehrer - Aufwendungen für Bücher - Werbungskosten - Zwecke des Unterrichts - …

    Auszug aus BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75
    Bücher eines Lehrers können nur dann Arbeitsmittel sein, wenn sie, wie z. B. die spezielle Fachliteratur, ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt werden (BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).

    Aufwendungen für Bücher, die allgemeinbildender Natur sind und ebenso von zahlreichen anderen Personen gekauft und gelesen werden, gehören, selbst wenn der Lehrer sie für seinen Unterricht verwendet, zu den nichtabsetzbaren Kosten der Lebensführung (BFH-Urteil VI R 305/69).

    Zwar kann ein Buch, das keine Fachliteratur darstellt, dann unter Umständen zum Arbeitsmittel werden, wenn der Steuerpflichtige das gleiche Buch zweimal besitzt (BFH-Urteil VI R 305/69).

  • BFH, 05.07.1957 - VI 39/56 U

    Steuerliche Abziehbarkeit der Anschaffung eines Nachschlagewerks wie "Der Große …

    Auszug aus BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Aufwendungen für die Anschaffung eines allgemeinen Nachschlagewerkes auch bei einem Lehrer grundsätzlich zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebenshaltung gehören (vgl. Urteil vom 5. Juli 1957 VI 39/56 U, BFHE 65, 246, BStBl III 1957, 328).

    Aus diesen Erwägungen hat der BFH die Aufwendungen eines Lehrers für "Den großen Brockhaus" (Urteil vom 5. Juli 1957 VI 39/56 U, BFHE 65, 246, BStBl III 1957, 328) und "Den großen Herder" (Urteil vom 6. Mai 1959 VI 183/57 U, BFHE 69, 81, BStBl III 1959, 292) nicht als Werbungskosten anerkannt.

  • BFH, 06.05.1959 - VI 183/57 U
    Auszug aus BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75
    Aus diesen Erwägungen hat der BFH die Aufwendungen eines Lehrers für "Den großen Brockhaus" (Urteil vom 5. Juli 1957 VI 39/56 U, BFHE 65, 246, BStBl III 1957, 328) und "Den großen Herder" (Urteil vom 6. Mai 1959 VI 183/57 U, BFHE 69, 81, BStBl III 1959, 292) nicht als Werbungskosten anerkannt.
  • BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79

    Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung eines allgemeinen …

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17; BFH-Urteil vom 29. April 1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für Bücher eines Lehrers; Aufwendungen sind also auch bei der Anschaffung von Büchern nur dann Werbungskosten, wenn sie ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723; BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Wegen des objektiven Charakters von Büchern allgemeinbildender Natur, die von zahlreichen Personen zu privaten Zwecken angeschafft werden, gehören Aufwendungen für solche Bücher, selbst wenn ein Lehrer sie für seinen Unterricht verwendet, grundsätzlich zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung (BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Andererseits aber ist im Urteil in BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716 anerkannt worden, daß die aus dem objektiven Charakter dieser Bücher gewonnene Vermutung, sie seien (auch) aus Gründen der Lebenshaltung angeschafft worden, durch ausreichende Nachweise im Einzelfall ausgeräumt werden kann.

  • BFH, 21.05.1992 - IV R 70/91

    Nur Fachbücher als Betriebsausgaben eine Publizisten anzuerkennen

    c) Was für schöngeistige Literatur gilt, gilt auch für andere allgemeinbildende Bücher wie Nachschlagewerke (BFH-Urteile vom 29. April 1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716; in BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67) und Biographien.
  • FG Nürnberg, 04.03.2010 - 4 K 1497/08

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf dem …

    Diese stellen keine spezielle Fachliteratur dar, die ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt wird, sondern Bücher unterhaltender Literatur, die von zahlreichen anderen Personen gekauft und gelesen werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.04.1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467 bis 470, BStBl. II 1977, 717).
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