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Rechtsprechung
   BFH, 04.05.1977 - I R 236/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1106
BFH, 04.05.1977 - I R 236/74 (https://dejure.org/1977,1106)
BFH, Entscheidung vom 04.05.1977 - I R 236/74 (https://dejure.org/1977,1106)
BFH, Entscheidung vom 04. Mai 1977 - I R 236/74 (https://dejure.org/1977,1106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Steuererlaß - Sachliche Unbilligkeit - Fehler eines rechtskräftigen Urteils - Nachprüfbarkeit der Richtigkeit - Unanfechtbarkeit - Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 131; FGO § 110 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 388
  • DB 1977, 1980
  • BStBl II 1977, 771
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 26.07.1972 - I R 158/71

    Gerichtliche Prüfung - Ablehnung eines Billigkeitserlasses - Unterlassung eines …

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 236/74
    Es ist nicht erkennbar, daß die Versagung des begehrten Billigkeitserlasses zur Zeit der Beschwerdeentscheidung der OFD (BFH-Urteil vom 26. Juli 1972 I R 158/71, BFHE 106, 489, BStBl II 1972, 919) zu einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz der Klägerin geführt haben würde, zumal die Verwaltungsbehörden durch Stundung die im Falle sofortigen Zahlungsverlangens eintretende Härte gemildert haben würden.
  • BFH, 03.03.1970 - II 135/64

    Vorliegen eines Steuererstattungsanspruch aus Rechtsgründen als zulässiger …

    Auszug aus BFH, 04.05.1977 - I R 236/74
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß die Richtigkeit eines unanfechtbar gewordenen Steuerbescheides im Verfahren gemäß § 131 AO nicht mehr nachprüfbar ist (vgl. Urteil des BFH vom 3. März 1970 II 135/64, BFHE 99, 8, BStBl II 1970, 503, mit Nachweisen), ist vom FG hinsichtlich der Umsatzsteuernachforderung ebenfalls mit Recht verneint worden.
  • BFH, 30.04.1981 - VI R 169/78

    Billigkeitsverfahren - Überprüfung der Steuerfestsetzung - Fehlerhafte …

    Der Vorinstanz ist beizutreten, wenn sie unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 3. März 1970 II 135/64, BFHE 99, 8, BStBl II 1970, 503, und vom 4. Mai 1977 I R 236/74, BFHE 122, 388, BStBl II 1977, 771) die Auffassung vertritt, daß ein Erlaßantrag wegen sachlicher Unbilligkeit nicht allein darauf gestützt werden kann, daß die bestandskräftige Steuerfestsetzung falsch sei.
  • FG Sachsen, 20.02.2008 - 2 K 2024/07

    Kein Billigkeitserlass von überhöht festgesetzter Umsatzsteuer bei Mitverschulden …

    Auch reicht eine unzutreffende Besteuerung noch nicht für eine Billigkeitsmaßnahme aus (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Mai 1977, BStBl II 1977, 771 ).
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