Rechtsprechung
| BFH, 14.07.1976 - II R 121/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Erhebung von Gesellschaftsteuer - Leistungen eines Gesellschafters - Deckung von Verlusten - Explosionsunglück - Sachliche Unbilligkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 131; KVStGKVStG (1959) § 9 Abs. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 120, 403
- DB 1977, 707
- BStBl II 1977, 84
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 17.12.1974 - VII R 111/72
Auszug aus BFH, 14.07.1976 - II R 121/71
Der Erlaß einer Steuerschuld kommt u. a. aus sachlichen Billigkeitsgründen in Betracht, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit dem Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist, wenn also ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers feststellbar ist und der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Besteuerung aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (so ständige Rechtsprechung des BFH, z. B. Urteil vom 17. Dezember 1974 VII R 111/72, BFHE 115, 82).
- BFH, 20.02.1991 - II R 63/88
1. Kein Erlaß von Wechselsteuer bei ersatzweise ausgestellten neuen Wechseln 2. …
Erlaß (Erstattung) aus sachlichen Gründen kann nur gewährt werden, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist und dadurch ein Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers besteht (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteile vom 14. Juli 1976 II R 121/71, BFHE 120, 403, BStBl II 1977, 84, und vom 25. November 1980 VII R 17/78, BFHE 132, 159, BStBl II 1981, 204). - BFH, 25.03.1988 - III R 186/84
Erlass von Steueransprüchen wegen Unbilligkeit - Vernichtung oder ernstliche …
Ein Erlaß aus sachlichen Billigkeitsgründen kann nur gewährt werden, wenn die Besteuerung eines Sachverhalts, der unter einen gesetzlichen Besteuerungstatbestand fällt, im Einzelfall mit Sinn und Zweck des Steuergesetzes nicht vereinbar ist und dadurch ein Überhang des gesetzlichen Tatbestands über die Wertungen des Gesetzgebers besteht (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteile vom 14. Juli 1976 II R 121/71, BFHE 120, 403, BStBl II 1977, 84, und vom 25. November 1980 VII R 17/78, BFHE 132, 159, BStBl II 1981, 204). - BFH, 01.03.1989 - II B 170/88
Voraussetzungen für das Vorliegen einer den Erlass der Steuer rechtfertigenden …
So stellt z. B. das Urteil vom 29. April 1970 I R 105/68 (BFHE 99, 175, BStBl II 1970, 607) auf den erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers ab, während das Urteil vom 14. Juli 1976 II R 121/71 (BFHE 120, 403, BStBl II 1977, 84) vom "Überhang des gesetzlichen Tatbestandes über die Wertungen des Gesetzgebers" spricht.
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