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Rechtsprechung
   BFH, 26.08.1977 - VI R 98/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1080
BFH, 26.08.1977 - VI R 98/75 (https://dejure.org/1977,1080)
BFH, Entscheidung vom 26.08.1977 - VI R 98/75 (https://dejure.org/1977,1080)
BFH, Entscheidung vom 26. August 1977 - VI R 98/75 (https://dejure.org/1977,1080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anbringen einer Klage - Verschlossener Umschlag - Hausbriefkasten des Finanzamtes - Öffnen der Post - Adressieren als Empfänger - Zwischenempfänger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 47 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 122
  • DB 1978, 60
  • BStBl II 1977, 841
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.12.1974 - IV R 179/70

    Anbringung einer Klage - Klageschrift - Verschlossener Umschlag - Hausbriefkasten …

    Auszug aus BFH, 26.08.1977 - VI R 98/75
    Der IV. Senat des BFH hat im Urteil vom 5. Dezember 1974 IV R 179/70 (BFHE 114, 402, BStBl II 1975, 337), dem sich der I. Senat in einem nicht veröffentlichten Urteil angeschlossen hat, die Auffassung vertreten, eine Klage sei beim FA "angebracht", wenn sie ihm zugegangen sei.

    Mit dieser Auffassung weicht der Senat nicht von dem vorerwähnten Urteil IV R 179/70 ab, das einen anderen Sachverhalt betraf.

  • BFH, 13.10.1992 - VII B 119/92

    Gewährung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen …

    Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn das FA, möglicherweise unter Nichtbeachtung bestehender Verwaltungsanweisungen, den Brief öffnet und tatsächlich von der Klage Kenntnis nimmt (BFH-Urteil vom 26. August 1977 VI R 98/75, BFHE 123, 122, BStBl II 1977, 841).
  • BFH, 24.02.1989 - III R 77/85

    Wahrung der Klageerhebungsfrist durch Anbringung oder Niederschrift bei der …

    Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn das FA, möglicherweise unter Nichtbeachtung bestehender Verwaltungsanweisungen, den Brief öffnet und tatsächlich von der Klage Kenntnis nimmt (BFH-Urteil vom 26. August 1977 VI R 98/75, BFHE 123, 122, BStBl II 1977, 841).
  • FG Baden-Württemberg, 30.11.1994 - 2 K 219/93

    Gewerbliche Einkünfte im Zusammenhang mit der Veräußerung von Grundstücken; …

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat die Rechtsprechung jedoch für den Fall zugelassen, daß eine solche Sendung von der Behörde - versehentlich - doch geöffnet und erst dann dem postalischen Adressaten - dem Finanzgericht - zugeleitet wird (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1977 VI R 98/75, BStBl II 1977, 841); in einem solchen Fall soll es nach der zitierten Entscheidung des BFH für den Zeitpunkt des Anbringens nicht auf die Öffnung der Sendung, sondern auf deren Einwurf in den Hausbriefkasten der Behörde ankommen.
  • BFH, 07.08.1985 - I R 131/83

    "Anbringen" der Klage zur Wahrung der Klagefrist - Unfrankierter Brief als …

    Beim FA angebracht ist daher eine Klage nur, wenn der die Klageschrift enthaltende Briefumschlag erkennbar für das FA bestimmt ist (vgl. BFHE 114, 402, BStBl II 1975, 337) oder das FA jedenfalls eine zwar postalisch an das FG gerichtete, aber in den Briefkasten des FA eingeworfene Klageschrift tatsächlich zur Kenntnis nimmt (vgl. BFH-Urteil vom 26. August 1977 VI R 98/75, BFHE 123, 122, BStBl II 1977, 841).
  • BFH, 28.01.1982 - V R 25/80
    NV: Eine Anbringung der Klage beim FA (zur objektiven Beweislast vgl. BFH-Rechtsprechung) liegt dann nicht vor, wenn die Klageschrift ausschließlich an das FG adressiert ist und sich in einem verschlossenen Umschlag befindet, der vom FA nicht geöffnet wird (vgl. BFH-Urteile vom 5.12.1974 IV R 179/70 und vom 26.8.1977 VI R 98/75).2.
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