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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,116
BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74 (https://dejure.org/1978,116)
BFH, Entscheidung vom 20.07.1978 - IV R 43/74 (https://dejure.org/1978,116)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 1978 - IV R 43/74 (https://dejure.org/1978,116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung - Mitwirkung des Steuerpflichtigen - Einnahmeausfall - Ersatzleistung - Einnahmeverlust

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1965) § 24 Nr. 1 lit. a, § 34 Abs. 2 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des Steuerpflichtigen am schädigenden Ereignis unter nicht unerheblichem rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck (Änderung der Rechtsprechung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 125, 271
  • DB 1978, 1912
  • BStBl II 1979, 9
 
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Wird zitiert von ... (68)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.03.1975 - VIII R 183/73

    Streitiges Rechtsverhältnis - Vergleich - Erfüllungsleistung - Entschädigung - …

    Auszug aus BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74
    a) Die Vorschrift des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG enthält eine den Begriff der Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG) klarstellende Regelung (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1975 VIII R 183/73, BFHE 115, 472 [475], BStBl II 1975, 634).

    Die klarstellende Bedeutung des § 24 EStG läßt sich auch an der Stellung der Vorschrift im Gesetz ablesen (vgl. BFH-Urteil VIII R 183/73, BFHE 115, 472 [475]).

    Einer Klarstellung unter diesem Gesichtspunkt bedurfte es jedoch insbesondere für jene Fälle nicht, in denen die Einnahmen schon im Rahmen des bisherigen bürgerlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses als Erfüllungsleistung zufließen und deshalb auch bürgerlich-rechtlich Ersatzansprüche nicht in Betracht kommen (BFH-Urteil VIII R 183/73, BFHE 115, 475).

    Nach alledem liegt ein außerordentliches Schadensereignis dann vor, wenn es von einem Dritten durch Ausübung eines nicht unerheblichen Drucks veranlaßt wird und dem Steuerpflichtigen dadurch die Grundlage zum Abschluß einer unbestimmten Vielzahl von Geschäften dergestalt verlorengeht, daß dem Unternehmen - zumindest teilweise - die Ertragsgrundlage (vgl. BFH-Urteil VIII R 183/73, BFHE 115, 472 [475]) entzogen wird.

  • BFH, 20.11.1970 - VI R 183/68

    Auslegung der Rechtsnorm - Entgangene Einnahmen - Entgehende Einnahmen - Ersatz - …

    Auszug aus BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74
    Das Urteil des FG widerspreche der ständigen Rechtsprechung des BFH, insbesondere den Urteilen vom 2. Dezember 1965 IV 55/64 S (BFHE 84, 250, BStBl III 1966, 91) und vom 20. November 1970 VI R 183/68 (BFHE 101, 237, BStBl II 1971, 263).

    Im Urteil VI R 183/68 entnahm der BFH das Erfordernis, daß die Entschädigung unmittelbar auf einem unfreiwillig eingetretenen Ereignis beruhen müsse, aus den in § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG verwendeten Worten "entgangene oder entgehende Einnahmen".

  • BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S

    Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle …

    Auszug aus BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74
    Wie der Senat im Urteil vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S (BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72) unter Abkehr von der gegenteiligen Auffassung des Reichsfinanzhofs - RFH - (Urteil vom 1. Februar 1940 IV 341/39, RStBl 1940, 601) dargelegt hat, kann der Vorzugstarif des § 34 Abs. 1 EStG auch auf Entschädigungen angewandt werden, die an Steuerpflichtige mit sog. Gewinnbetrieben (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 EStG; Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte und Freiberufler) geleistet werden.
  • BFH, 05.10.1976 - VIII R 38/72

    Zur Frage, wann eine Beteiligung i. S. von § 17 EStG wesentlich ist; …

    Auszug aus BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74
    Im übrigen liegen "Entschädigungen" in den Fällen des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG (BFH-Urteile vom 2. April 1976 VI R 67/74, BFHE 119, 141, BStBl II 1976, 490; vom 5. Oktober 1976 VIII R 38/72, BFHE 120, 471, BStBl II 1977, 198) und des § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG auch vor, wenn der Steuerpflichtige an einer Vereinbarung über die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit oder die Beendigung seines Handelsvertretervertrages mitwirkt.
  • BFH, 02.04.1976 - VI R 67/74

    Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Langjährige Tätigkeit - …

    Auszug aus BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74
    Im übrigen liegen "Entschädigungen" in den Fällen des § 24 Nr. 1 Buchst. b EStG (BFH-Urteile vom 2. April 1976 VI R 67/74, BFHE 119, 141, BStBl II 1976, 490; vom 5. Oktober 1976 VIII R 38/72, BFHE 120, 471, BStBl II 1977, 198) und des § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG auch vor, wenn der Steuerpflichtige an einer Vereinbarung über die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit oder die Beendigung seines Handelsvertretervertrages mitwirkt.
  • BFH, 02.12.1965 - IV 55/64 S

    Vorliegen einer Entschädigungszahlung im Rahmen eines Gewerbebetriebes

    Auszug aus BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74
    Das Urteil des FG widerspreche der ständigen Rechtsprechung des BFH, insbesondere den Urteilen vom 2. Dezember 1965 IV 55/64 S (BFHE 84, 250, BStBl III 1966, 91) und vom 20. November 1970 VI R 183/68 (BFHE 101, 237, BStBl II 1971, 263).
  • BFH, 26.09.1968 - IV 22/64

    Tarifbegünstigte Teilbetriebsveräußerung - Tarifbegünstigte Teilbetriebsaufgabe - …

    Auszug aus BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74
    So kann etwa ein Entgelt, das von einem Konkurrenten für die Stillegung unrentabler Betriebsteile gezahlt wird, nicht als Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG angesehen werden (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 1968 IV 22/64, BFHE 94, 10, BStBl II 1969, 69).
  • BSG, 17.02.2011 - B 10 EG 17/09 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessung - Bemessungszeitraum - Einkommen - …

    Ein zunächst enges Verständnis des unfreiwilligen Einnahmenverzichts (Verlustes) des Steuerpflichtigen "gegen oder ohne seinen Willen" (…BFH, aaO) hat der BFH später zur Erfassung des Steuergegenstands dahingehend präzisiert, dass eine Entschädigung für eine entgangene Einnahme iS des § 24 Nr. 1 Buchst a EStG nur dann vorliegt, wenn der Steuerpflichtige, der den Ausfall der Einnahmen mit verursacht hat, dabei unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat (stRspr seit 1978, vgl BFH Urteil vom 20.7.1978 - IV R 43/74 - BFHE 125, 271, 275 ff).

    Denn sie würdigen bei der Auslegung des Begriffes der "entgangenen" Einnahme iS des § 24 Nr. 1 Buchst a EStG die Entwicklung der Rechtsprechung des BFH seit 1978 (siehe oben BFH Urteil vom 20.7.1978 - IV R 43/74 - BFHE 125, 271) zum Bedeutungszusammenhang zwischen § 24 EStG und der Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG, die ein "außerordentliches" Schadensereignis erfordert, nicht hinreichend.

  • BFH, 27.11.1991 - X R 10/91

    Konkretisierung des Begriffs Entschädigung im Sinne der Einkünfte aus …

    Er setzt jedenfalls - insoweit allgemein für die Nr. 1 Buchst. a bis c des § 24 EStG - voraus, daß der Steuerpflichtige infolge einer Beeinträchtigung einen Schaden erlitten hat und die Zahlung unmittelbar dazu bestimmt ist, diesen Schaden auszugleichen (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, 277, BStBl II 1979, 9; vom 8. August 1986 VI R 28/84, BFHE 147, 370, 373, BStBl II 1987, 106;… vgl. Schmidt / Seeger, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 10. Aufl., § 24 Anm. 3, m. w. N.).

    Hiernach liegt im Bereich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht vor, wenn und soweit die Ersatzleistung der Erfüllung oder dem Ausgleich des Interesses an der Erfüllung solcher Verträge dient, die im laufenden Geschäftsverkehr geschlossen worden sind und sich unmittelbar auf den Geschäftsgegenstand des Unternehmens beziehen (BFH-Urteil in BFHE 125, 271, 277 f., BStBl II 1979, 9).

    Nach dem grundlegenden Urteil in BFHE 125, 271, 278, BStBl II 1979, 9 schließt der vorgenannte Grundsatz nicht aus, daß in einem gewerblichen Gewinn Entschädigungen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG enthalten sind.

    Eine solche Sachlage hat der BFH im Rahmen der Gewinneinkünfte für den Fall bejaht, daß der Mieter, der ein Möbelhaus betrieb, vom Vermieter aus einem noch bestehenden Geschäftsraum-Mietvertrag herausgedrängt und dadurch der Geschäftsbetrieb als solcher in Frage gestellt worden war (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vgl. ferner BFH-Urteile vom 28. April 1982 I R 151/78, BFHE 135, 526, BStBl II 1982, 566;… vom 28. September 1987 VIII R 159/83, BFH/NV 1988, 227).

    Hat der Steuerpflichtige selbst an der Herbeiführung des Einnahmeausfalls mitgewirkt, verlangt der Begriff der Entschädigung nach ständiger Rechtsprechung (grundlegend BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9), daß dieser insoweit unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gehandelt hat.

    Selbst wenn man davon ausgeht, daß die Beendigung eines langfristigen Mietvertrages auch für den Vermieter ein "außergewöhnlicher Vorgang" ist, der über den Rahmen einzelner, für die jeweilige Einkunftsart typischer Geschäfte hinausgeht (vgl. Urteil in BFHE 147, 477, 480 f., BStBl II 1987, 25), spricht nichts dafür, daß die Klägerin "bei vernünftiger Einschätzung der wirtschaftlichen Gegebenheiten praktisch gezwungen" (vgl. BFHE 125, 271, 280, BStBl II 1979, 9) gewesen wäre, einem Verlangen der AG nach Aufhebung des Mietvertrages zuzustimmen.

  • BFH, 10.10.2025 - IX R 4/24

    Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

    Rn. 31 aa) Nach der bislang sowohl zu den Gewinn- als auch zu den Überschusseinkunftsarten ergangenen Rechtsprechung setzt eine Entschädigung im Sinne des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG tatbestandlich voraus, dass der Ausfall der Einnahmen entweder von dritter Seite veranlasst wurde oder, wenn er vom Steuerpflichtigen selbst oder mit dessen Zustimmung herbeigeführt worden ist, dieser unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand (vgl. BFH-Urteile vom 20.07.1978 - IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9, unter 1.c; vom 24.10.1990 - X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337, unter 3.;… vom 21.09.1993 - IX R 32/90, BFH/NV 1994, 308, unter 1.b; vom 13.08.2003 - XI R 18/02, BFHE 203, 420, BStBl II 2004, 106, unter II.1., sowie vom 16.09.2015 - III R 22/14, Rz 21; vgl. zur Entwicklung der Rechtsprechung Hüttemann, Der Betrieb --DB-- 2024, 478, 481 f.).
  • BFH, 24.10.1990 - X R 161/88

    Streikunterstützungen unterliegen nicht der Einkommensteuer (Änderung der …

    Der Begriff der Entschädigung setzt voraus, daß der Steuerpflichtige, der wie hier selbst an der Herbeiführung des Einnahmenausfalls mitgewirkt hat, unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gehandelt hat (BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 27. Juli 1978 IV R 149/77, BFHE 126, 158, BStBl II 1979, 66; vom 20. Oktober 1978 VI R 107/77, BFHE 126, 408, BStBl II 1979, 176; vom 26. Februar 1988 III R 241/84, BFHE 153, 33, 37, BStBl II 1988, 615).
  • BFH, 30.03.1982 - III R 150/80

    Streikunterstützung - Entschädigung - Gewerkschaft

    b) Der Einwand, § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG habe nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. z. B. Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9) lediglich klarstellende Bedeutung, steht der Besteuerung der Streikunterstützungen nicht entgegen.

    Denn durch die vom EStG 1925 vollzogene Abkehr des Einkommensteuerrechts von dem weiten Einnahmenbegriff der Reinvermögenszuwachstheorie und die Beschränkung auf sieben Einkunftsarten war zweifelhaft geworden, ob die in § 44 EStG 1925 - dem Vorgänger von § 24 EStG - aufgeführten Entschädigungen noch steuerpflichtig waren (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9).

    Hieraus und aus dem Wort "auch" in dem Einleitungssatz des § 24 EStG hat die Rechtsprechung entnommen, daß die in der Vorschrift genannten Einnahmen keine neue selbständige Einkunftsart bilden, sondern daß die "Ersatzeinnahmen" unter dieselbe Einkunftsart fallen, zu der die "ursprünglichen" Einnahmen, wären sie erzielt worden, gehört hätten (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9).

    Denn nach der neueren Erkenntnis des BFH (vgl. z. B. BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9) setzt die Annahme einer Entschädigung i. S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG nicht mehr voraus, daß das zur Entschädigung führende Ereignis ohne oder gegen den Willen des Steuerpflichtigen eingetreten sein muß.

  • FG Münster, 15.11.2017 - 7 K 2635/16

    Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern …

    Dies ist auch dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bei einer einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses unter einem nicht unerheblichen rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Druck gehandelt hat (BFH-Urteile vom 20.7.1978 IV R 43/74, BStBl. II 1979, 9 und vom 20.10.1978 VI R 107/77, BStBl. II 1979, 176).
  • BFH, 27.07.1978 - IV R 149/77

    Ausgleich an Architekten wegen Nichtdurchführung eines Bauprojekts ist keine …

    Erhält ein Architekt einen Ausgleich dafür, daß ein Bauprojekt, mit dessen Planung und Durchführung er beauftragt ist, nicht durchgeführt wird und infolgedessen seine vertraglich begründeten Honoraransprüche nicht erfüllt werden, so ist die Entschädigung keine Ersatzleistung für entgangene oder entgehende Einnahmen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, da die Abwicklung eines Architektenvertrages unmittelbar zu den sich auf die Berufstätigkeit eines Architekten beziehenden Geschäften gehört (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9).

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG anzunehmen ist, hat der Senat in dem Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74 (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9) Stellung genommen.

    Der Senat hat mit Zustimmung der anderen Ertragsteuersenate des BFH die Rechtsprechung zur Auslegung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG geändert und das Vorliegen einer Entschädigung i. S. dieser Vorschrift im Falle IV R 43/74 bejaht.

    Zur Begründung hat sich der Senat im Urteil IV R 43/74 im wesentlichen auf folgende Erwägungen gestützt:.

    Eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG lag im Falle IV R 43/74 vor, da das Unternehmen die Filiale nicht fortführen konnte und damit die Möglichkeit zum Abschluß weiterer Möbelverkäufe verloren hatte, so daß seine Ertragsgrundlage beeinträchtigt war.

  • BFH, 27.07.1978 - IV R 153/77

    Abfindung an Bauunternehmer wegen Nichtdurchführung eines Bauvorhabens ist keine …

    Wird ein Bauvorhaben, an dem ein Bauunternehmer mitarbeiten sollte, nicht durchgeführt, so ist eine von dem Auftraggeber zum Ausgleich für den Gewinnausfall gezahlte Abfindung keine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9).

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG anzunehmen ist, hat der Senat in dem Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74 (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9) Stellung genommen.

    Der Senat hat mit Zustimmung der anderen Ertragsteuersenate des BFH die Rechtsprechung zur Auslegung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG geändert und das Vorliegen einer Entschädigung i. S. dieser Vorschrift im Falle IV R 43/74 bejaht.

    Zur Begründung hat sich der Senat im Urteil IV R 43/74 im wesentlichen auf folgende Erwägungen gestützt:.

    Eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG lag im Falle IV R 43/74 vor, da das Unternehmen die Filiale nicht fortführen konnte und damit die Möglichkeit zum Abschluß weiterer Möbelverkäufe verloren hatte, so daß seine Ertragsgrundlage beeinträchtigt war.

  • FG Niedersachsen, 08.02.2018 - 1 K 279/17

    Anwendung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Einkommensteuergesetz auf …

    Der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 24. Oktober 1990 X R 161/88, BFHE 162, 329, BStBl II 1991, 337; vom 9. Juli 1992 XI R 5/91, BFHE 168, 338, BStBl II 1993, 27 und vom 6. März 2002 XI R 51/00, BFHE 198, 468, BStBl II 2002, 516).

    Der Steuerpflichtige muss von einem Außenstehenden an der Verwirklichung seines Gewinnstrebens durch Anwendung eines nicht unerheblichen, tatsächlichen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Drucks gehindert worden sein (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9).

  • BFH, 27.07.1978 - IV R 14/78

    Keine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Geschäften, die zur …

    Kündigt der Mandant einen solchen Vertrag und fällt infolgedessen die Verpflichtung weg, die Gebühren nicht geltend zu machen, so liegt in der Zahlung der Gebühren für alle bei Vertragsbeendigung noch laufenden Beitreibungssachen innerhalb kurzer Zeit keine Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG (vgl. BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9).

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG anzunehmen ist, hat der Senat in dem Urteil vom 20. Juli 1978 IV R 43/74 (BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9) Stellung genommen.

    Der Senat hat mit Zustimmung der anderen Ertragsteuersenate des BFH die Rechtsprechung zur Auslegung des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG geändert und das Vorliegen einer Entschädigung i. S. dieser Vorschrift im Falle IV R 43/74 bejaht.

    Zur Begründung hat sich der Senat im Urteil IV R 43/74 im wesentlichen auf folgende Erwägungen gestützt:.

    Eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG lag im Falle IV R 43/74 vor, da das Unternehmen die Filiale nicht fortführen konnte und damit die Möglichkeit zum Abschluß weiterer Möbelverkäufe verloren hatte, so daß seine Ertragsgrundlage beeinträchtigt war.

  • BFH, 10.07.2012 - VIII R 48/09

    Rechtsberatungsvertrag - Entschädigung bei arbeitnehmerähnlicher Ausgestaltung

  • FG Hessen, 01.08.2012 - 10 K 761/08

    Abfindungszahlung zur Auflösung eines Mietverhältnisses keine steuerbegünstigte …

  • BFH, 20.10.1978 - VI R 107/77

    Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG und Anwendung des ermäßigten …

  • BFH, 16.09.2015 - III R 22/14

    Entschädigung für die vorzeitige Beendigung eines Grundstückspachtvertrages

  • BFH, 09.01.2002 - IV B 31/01

    Entschädigung; Vergütung aufgrund Kündigung eines Werkvertrages

  • BFH, 21.09.1982 - VIII R 140/79

    Entschädigung für Wettbewerbsverbot gehört nicht zum Veräußerungsentgelt nach § …

  • FG Düsseldorf, 25.10.2010 - 11 K 2909/09

    Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes einkommensteuerrechtlich Entschädigung

  • BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04

    Tarifbegünstigung von Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung

  • BFH, 06.03.2002 - XI R 51/00

    Entlassungsentschädigung und Pensionsanspruch

  • FG Niedersachsen, 12.02.2009 - 14 K 622/04

    Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m § 24 Nr. 1 Buchst. a …

  • BFH, 05.10.1989 - IV R 126/85

    Leistungen aufgrund von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung eines …

  • BFH, 21.09.1993 - IX R 32/90

    Abstandszahlung an Vermieter (§ 24 EStG )

  • BFH, 26.10.2004 - IX R 10/03

    Abfindungszahlung eines Vermieters an einen (Haupt-)Mieter

  • FG Köln, 13.12.1999 - 1 K 5469/97

    Entschädigung auch bei einvernehmlicher Umstrukturierung ohne

  • FG München, 14.12.1995 - 6 K 2478/93

    Anspruch auf Änderung des Gewinnfeststellungsbescheides; Voraussetzungen für eine …

  • BFH, 09.07.1992 - XI R 5/91

    Tarifbegünstigung bei Umwandlung von Pensionsansprüchen in Abfindung

  • BFH, 10.10.2001 - XI R 54/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2; BGB § 613a

  • BFH, 08.08.1986 - VI R 28/84

    Tarifvertraglich zustehende Abfindungen an Flugbegleiter wegen Ausscheidens aus …

  • FG Düsseldorf, 28.01.2004 - 7 K 3859/01

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; Lebenslanges Pachtrecht; Übertragung …

  • BFH, 18.09.1986 - IV R 228/83

    Für Fall der Kündigung in Architektenvertrag vereinbarte Vergütung ist keine …

  • BFH, 10.07.1991 - X R 79/90

    Ablösung einer Veräußerungsrente durch eine Einmalzahlung

  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 126/82

    Abfindung an einen stillen Gesellschafter, die den Betrag der Einlage übersteigt, …

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 12/04

    Tarifbegünstigung: Abfindung zur Abgeltung einer Rentenverpflichtung

  • BFH, 16.04.1980 - VI R 86/77

    Zur Frage der Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG i. V. m. § 34 …

  • FG Bremen, 03.09.2003 - 2 K 520/02

    Abfindung der Personengesellschaft an den Gesellschafter für vorzeitige …

  • BFH, 28.04.1982 - I R 151/78

    Abfindung - Rechte aus langfristigen Pachtverträgen - Einkünfte aus Nutzung …

  • BFH, 10.09.1998 - IV R 19/96

    Begünstigte Entschädigung; Abfindung wegen Beendigung eines …

  • FG Hessen, 22.02.2024 - 10 K 436/22

    Berücksichtigung von Zahlungen an die Steuerpflichtige als Einkünfte aus …

  • BFH, 10.04.2003 - XI R 32/02

    Ablösung einer Pensionszusage - Verkauf der GmbH-Anteile

  • BFH, 06.08.1998 - IV R 91/96

    Landwirtsachftlicher Betrieb - Betriebsvermögensvergleich - Betriebsvermögen - …

  • FG Hamburg, 06.02.2014 - 2 K 129/13

    Gewerbesteuer: Abgrenzung laufender Gewinn - Betriebsaufgabegewinn

  • BFH, 28.09.2001 - XI B 86/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 14.07.1993 - I R 84/92

    Entschädigung zum Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - Zahlung …

  • BFH, 03.07.1986 - IV R 109/84

    Zuschüsse an Omnibusunternehmen, die dem Ausgleich von Kostenunterdeckungen bei …

  • BFH, 24.11.2004 - XI B 89/04

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Verzicht auf Pensionszusagen - Entschädigung

  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/92

    Kürzung eines Schadensersatzanspruches wegen entgangener Pensionseinnahmen …

  • FG Niedersachsen, 14.03.2012 - 4 K 79/10

    Schadensersatzzahlung anstelle nicht erzielter Einnahmen als Entschädigung

  • BFH, 25.03.1998 - IV B 30/97

    Entschädigung - Ersatz für entgangene Einnahmen - Schaden des Steuerpflichtigen - …

  • BFH, 16.08.1978 - I R 73/76

    Entschädigung - Steuerberatungsgesellschaft - GmbH - Antrag auf …

  • FG Baden-Württemberg, 01.12.2003 - 10 K 186/02

    Zur Ablösung übertrariflicher Zulagen gewährte Ausgleichszahlung ist keine …

  • FG Bremen, 01.10.2003 - 4 K 73/02

    Teilweise Ablösung künftiger Rentenansprüche des Arbeitnehmers gegen …

  • FG Sachsen-Anhalt, 05.12.2000 - 4 K 10881/98

    Steuerbegünstige Entlassungsabfindung bei sofortiger Neuanstellung bei einer …

  • BFH, 24.01.2000 - XI B 92/98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage; Divergenz und Verfahrensfehler

  • FG Hessen, 27.06.2012 - 11 K 459/07

    Abgrenzung zwischen laufenden Einkünften aus selbständiger Tätigkeit und einer …

  • FG Hessen, 19.01.2000 - 13 K 5103/96

    Entschädigung; Verkauf; Zuckerrübenlieferrecht - Verkaufserlös …

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83

    Entstehen eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines …

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 6 K 92/97

    Pflicht zur Erstellung einer Anfangsbilanz für körperschaftssteuerbefreite …

  • FG München, 21.08.2008 - 15 K 2291/05

    Ablösezahlung für Pensionsverzicht eines Geschäftsführers bei drohendem …

  • FG Berlin, 12.11.2001 - 9 K 9111/00

    Zufluss einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen steht Steuerermäßigung …

  • FG Saarland, 18.05.2000 - 1 K 184/98

    Steuerbegünstigung für eine Abfindung

  • BFH, 15.12.1989 - VI R 4/85

    Unterwerfen außerordentlicher Einkünfte auf Antrag unter einen ermäßigten …

  • BFH, 28.09.1987 - VIII R 159/83

    Entschädigung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ausfall von steuerpflichtigen …

  • BFH, 02.09.1988 - X B 25/88

    Als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen gezahlte Entschädigungen als …

  • FG Hamburg, 23.02.2006 - III 222/04

    Abfindung für einen Pensionsverzicht als Entschädigung

  • BFH, 26.01.1984 - IV R 141/80
  • BFH, 26.07.1984 - IV R 24/82
  • FG Baden-Württemberg, 17.06.1999 - 6 K 194/96

    Begünstigte Besteuerung einer Abfindungszahlung; Außerordentliche Einkünfte; …

  • BFH, 13.09.1984 - IV R 146/81
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