Rechtsprechung
| BFH, 17.12.1980 - II R 38/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
FGO § 90 Abs. 3. ErbStG 1959 § 23 Abs. 1, 2, 4, BewG 1965 § 9
- Wolters Kluwer
Antrag auf mündliche Verhandlung - Wirksamkeit eines Antrags - Grundstückseinheitswert - Wertfortschreibung - Erbschaft - Elektroheizung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 132, 313
- DB 1981, 1266
- BStBl II 1981, 322
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67
Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau
Auszug aus BFH, 17.12.1980 - II R 38/77
Das versprochene Werk (Einbau einer Elektroheizung) konnte nicht deshalb außer Ansatz bleiben, weil die Elektroheizung nach ihrem Einbau als wesentlicher Bestandteil des Grundstückes (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH -vom 13. März 1970 V ZR 71/67, BGHZ 53, 324) nicht mehr selbständig bewertet werden durfte (vgl. § 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG 1965) und die Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung des Einheitswertes des Grundstückes aufgrund des Einbaues nicht vorlagen. - BVerfG, 10.02.1976 - 1 BvL 8/73
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Bewertung zugewendeter Grundstücke bis …
Auszug aus BFH, 17.12.1980 - II R 38/77
Angesichts des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 1976 1 BvL 8/73 (BVerfGE 41, 269) müssen die unterschiedlichen Wertansätze hingenommen werden. - BFH, 06.12.1978 - VII R 98/77
Mündliche Verhandlung - Konkurseröffnung - Außergerichtliches …
Auszug aus BFH, 17.12.1980 - II R 38/77
Dies hat der VII. Senat bereits für den Fall entschieden, daß das Einverständnis erst nach der Stellung des Antrages auf mündliche Verhandlung erklärt wird (vgl. das Urteil vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl II 1979, 170). - BFH, 30.03.1977 - II R 143/66
Grundstück - Nachlaßgegenstand - Verkauf vor Tod - Erblasser - Zurechnung zu …
Auszug aus BFH, 17.12.1980 - II R 38/77
Aus dem Urteil des erkennenden Senats vom 30. März 1977 II R 143/66 (BFHE 122, 152, BStBl II 1977, 556) kann nichts anderes hergeleitet werden. - BFH, 03.03.1978 - III R 7/76
Übertragung - Sachleistungsverpflichtung - Steuerlicher Wert
Auszug aus BFH, 17.12.1980 - II R 38/77
In diesem Urteil hat der Senat ausgeführt, daß die Verpflichtung des Erblassers zur Übertragung eines Grundstückes mit dem Einheitswert dieses Grundstückes zu bewerten sei, weil Sachleistungsverpflichtungen grundsätzlich nicht anders zu bewerten seien als der Gegenstand selbst, auf den sich die Verpflichtung beziehe (vgl. auch das Urteil vom 3. März 1978 III R 7/76, BFHE 125, 75, BStBl II 1978, 398).
- BFH, 27.11.1991 - II R 12/89
Zum Nachlaß gehörender Sachleistungsanspruch auf Errichtung eines Gebäudes ist …
Zum Nachlaß gehörende, im Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht erfüllte (Sachleistungs-) Ansprüche auf Errichtung eines Gebäudes sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen (Anschluß an BFHE 132, 313, BStBl II 1981, 322).aa) Bereits in seinem Urteil vom 17. Dezember 1980 II R 38/77 (BFHE 132, 313, BStBl II 1981, 322) hat der erkennende Senat zur vergleichbaren Rechtslage nach dem ErbStG 1959 entschieden, daß der zum Nachlaß gehörende Anspruch auf Herstellung eines Werkes (dort: Einbau einer Elektroheizung) mit dem gemeinen Wert anzusetzen sei.
Die hier streitigen, noch unerfüllten Sachleistungsansprüche müssen daneben gesondert - mit ihrem gemeinen Wert - erfaßt werden (Senatsurteil in BFHE 132, 313, BStBl II 1981, 322, 323, rechte Sp.).
- BFH, 17.09.1992 - V R 17/86
Erlaß von Steuerbescheiden an eine KG nach Umwandlung - Ersatz eines …
Mit weiterem Schreiben beantragte das FA unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Dezember 1980 II R 38/77 (BFHE 132, 313, BStBl II 1981, 322) den Termin zur mündlichen Verhandlung abzusetzen und ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden. - FG Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 9 K 82/99
Bezeichnung des Gegenstands eines Klagebegehrens
Der Kl hat im Schriftsatz vom 13. August 1999 wirksam mündliche Verhandlung beantragt (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 17. Dezember 1980 II R 38/77, BStBl II 1981, 322 zu 1.); der Gerichtsbescheid gilt deshalb als nicht ergangen (§ 90a Abs. 3 FGO ).
- BFH, 30.04.1985 - VIII R 29/84
Widerruflichkeit eines Verzichts auf mündliche Verhandlung
In dem weiteren Verfahren konnte sie auf eine mündliche Verhandlung verzichten (BFH-Urteile vom 6. Dezember 1978 VII R 98/77, BFHE 126, 384, BStBl III 1979, 170, und vom 17. Dezember 1980 II R 38/77, BFHE 132, 313, BStBl II 1981, 322). - BFH, 17.09.1986 - II R 155/84
Unterliegen eines Kaufvertrages der Grunderwerbsteuer
Aus den Entscheidungen vom 30. Oktober 1979 II R 142/78 (BFHE 131, 399, BStBl II 1980, 754) und vom 25. Juni 1980 II R 28/79 (BFHE 132, 316, BStBl II 1981, 322), die beide zu § 5 des Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (GrEStEigWoG) ergangen sind, ergibt sich nichts anderes; denn in beiden Fällen war nicht entscheidend, ob die Verwirklichung des Erwerbsvorgangs zeitlich vor der Entstehung der Steuer lag. - BFH, 08.10.1981 - IV R 90/80 Darin liegt keine Rücknahme des Antrags auf mündliche Verhandlung (vgl. BFH-Urteile vom 6.12.1978 VII R 98/77 und vom 17.12.80 II R 38/77).2.
- BFH, 26.01.1982 - VII R 34/81 NVS: Wird nach Ergehen eines Vorbescheids ein Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt und setzt sich der Kläger darin mit Teilen der Begründung des Vorbescheids auseinander, so ist der Antrag wirksam, auch wenn gleichzeitig auf eine mündliche Verhandlung verzichtet wird (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.1980 II R 38/77).3.
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