Rechtsprechung
| BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 9, 12
- Wolters Kluwer
Unfallkosten - Werbungskosten - Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kfz-Unfallkosten, die auf der Fahrt zur Esseneinnahme während der Arbeitszeit entstehen, sind Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Unfallkosten
- Unfall des Arbeitnehmers mit eigenem Pkw
Papierfundstellen
- BFHE 135, 70
- VersR 1982, 786
- BStBl II 1982, 261
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- BFH, 11.07.1980 - VI R 55/79
Ehegatte - PKW - Berufstätigkeit des Ehemannes - Abholfahrt - Unfallkosten - …
Auszug aus BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78
Unfallkosten sind nach § 9 Abs. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn sich der Unfall während einer Fahrt ereignet hat, die durch das Dienstverhältnis veranlaßt gewesen ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Juli 1980 VI R 55/79, BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).Ist die Fahrt dagegen beruflich veranlaßt, sind die Unfallkosten als Werbungskosten auch dann anzuerkennen, wenn der Unfall auf einem bewußten und leichtfertigen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften beruht (vgl. zuletzt BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).
Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn eine Fahrt im Rahmen der beruflichen Zielvorstellungen des Steuerpflichtigen liegt und wenn der Unfall nicht auf eine private, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnende Veranlassung zurückzuführen ist (BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).
Die Aufwendungen für Mittagsheimfahrten eines Arbeitnehmers mit seinem eigenen PKW dürfen schon deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden, weil dem die Spezialregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG entgegensteht, wonach bei Benutzung eines eigenen PKW höchstens eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Arbeitstag mit dem Pauschbetrag von 0, 36 DM je Entfernungskilometer berücksichtigt werden kann (BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452; BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).
- BFH, 11.05.1979 - VI R 129/77
Zur Art und zum Umfang der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers am Betriebssitz, …
Auszug aus BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78
Der Aufenthalt auf der Baustelle während des Bereitschaftsdienstes stand auch nicht in Zusammenhang mit einer Dienstreise; denn der Kläger übte den Bereitschaftsdienst am Ort seiner regelmäßigen Arbeitsstätte aus (vgl. zum Begriff der Dienstreise BFH-Urteil vom 11. Mai 1979 VI R 129/77, BFHE 127, 546, BStBl II 1979, 474, unter 2.).Zum anderen hat die Rechtsprechung aber auch in einer Vielzahl von Fällen die berufliche Veranlassung von Verpflegungsmehraufwendungen anerkannt (vgl. die zusammenfassende Darstellung im Urteil in BFHE 127, 546, BStBl II 1979, 474, unter 1.).
- BFH, 02.04.1976 - VI B 85/75
Mittagsheimfahrten sind auch bei Körperbehinderten Kosten der Lebenshaltung
Auszug aus BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78
Auch die Berufung des FA auf die Rechtsprechung des BFH, nach der Aufwendungen für Mittagsheimfahrten grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern Kosten der privaten Lebensgestaltung sind (vgl. z.B. Urteile vom 28. Januar 1966 VI 66/65, BFHE 85, 224, BStBl III 1966, 291; vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680; Beschluß vom 2. April 1976 VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452), geht fehl.Die Aufwendungen für Mittagsheimfahrten eines Arbeitnehmers mit seinem eigenen PKW dürfen schon deshalb nicht als Werbungskosten abgezogen werden, weil dem die Spezialregelung des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG entgegensteht, wonach bei Benutzung eines eigenen PKW höchstens eine Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Arbeitstag mit dem Pauschbetrag von 0, 36 DM je Entfernungskilometer berücksichtigt werden kann (BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452; BFHE 131, 67, BStBl II 1980, 655).
- BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt …
Auszug aus BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78
Der Große Senat des BFH hat im Beschluß vom 28. November 1977 GrS 2-3/77 (BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105) die allgemeinen Abgrenzungsmerkmale zwischen der beruflichen Veranlassung einer Fahrt und ihrer privaten Veranlassung, bei der eventuelle Unfallkosten zu den nach § 12 Nr. 1 EStG nichtabziehbaren Lebenshaltungskosten gehören, zusammenfassend dargelegt. - BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79
Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des …
Auszug aus BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78
Der Weg zur Nahrungsaufnahme während dieses beruflich veranlaßten Aufenthalts auf der Baustelle gehört, jedenfalls wenn er nur - wie hier - zu einer nahegelegenen und zumutbaren Gaststätte führt, zu den Verrichtungen, die in notwendigem Zusammenhang mit diesem beruflichen Aufenthalt stehen (ebenso Urteile des Bundessozialgerichts vom 26. Juni 1980 8 a RU 36/79, Urteilssammlung für die gesetzliche Krankenversicherung - USK - 80107, vom 29. April 1980 2 RU 95/79, Betriebs-Berater 1980, S. 1329, USK 8093). - BFH, 17.12.1976 - VI R 145/74
Steuerpflichtiger - Wahl der Übernachtungsmöglichkeit - Dienstreise - …
Auszug aus BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78
Aus den gleichen Erwägungen hat der Senat die berufliche Veranlassung für Wochenend-Zwischenheimfahrten eines (ledigen) Steuerpflichtigen während einer länger dauernden Dienstreise anerkannt (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1976 VI R 145/74, BFHE 121, 190, BStBl II 1977, 294). - BFH, 10.04.1970 - VI R 250/68
Aufwendungen für Mittagsheimfahrten - Körperbehinderter - Werbungskosten - …
Auszug aus BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78
Auch die Berufung des FA auf die Rechtsprechung des BFH, nach der Aufwendungen für Mittagsheimfahrten grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern Kosten der privaten Lebensgestaltung sind (vgl. z.B. Urteile vom 28. Januar 1966 VI 66/65, BFHE 85, 224, BStBl III 1966, 291; vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680; Beschluß vom 2. April 1976 VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452), geht fehl. - BSG, 26.06.1980 - 8a RU 36/79
Auszug aus BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78
Der Weg zur Nahrungsaufnahme während dieses beruflich veranlaßten Aufenthalts auf der Baustelle gehört, jedenfalls wenn er nur - wie hier - zu einer nahegelegenen und zumutbaren Gaststätte führt, zu den Verrichtungen, die in notwendigem Zusammenhang mit diesem beruflichen Aufenthalt stehen (ebenso Urteile des Bundessozialgerichts vom 26. Juni 1980 8 a RU 36/79, Urteilssammlung für die gesetzliche Krankenversicherung - USK - 80107…, vom 29. April 1980 2 RU 95/79, Betriebs-Berater 1980, S. 1329, USK 8093). - BFH, 28.01.1966 - VI 66/65
Kraftfahrzeug als Arbeitsmittel - Ein um 100% in seiner Erwerbsfähigkeit …
Auszug aus BFH, 18.12.1981 - VI R 201/78
Auch die Berufung des FA auf die Rechtsprechung des BFH, nach der Aufwendungen für Mittagsheimfahrten grundsätzlich keine Werbungskosten, sondern Kosten der privaten Lebensgestaltung sind (vgl. z.B. Urteile vom 28. Januar 1966 VI 66/65, BFHE 85, 224, BStBl III 1966, 291; vom 10. April 1970 VI R 250/68, BFHE 99, 359, BStBl II 1970, 680; Beschluß vom 2. April 1976 VI B 85/75, BFHE 118, 465, BStBl II 1976, 452), geht fehl.
- BFH, 18.12.1992 - VI R 36/92
Fahrt von Arbeitsstätte zu Kantine nicht als Werbungskosten absetzbar
Fährt ein Steuerpflichtiger arbeitstäglich von seiner gleichbleibenden Arbeitsstätte zu einer nahegelegenen Kantine, um dort sein Mittagessen einzunehmen, so sind die Fahrtkosten auch dann nicht als Werbungskosten abziehbar, wenn am Arbeitsort selbst keine entsprechende Verpflegungsmöglichkeit vorhanden ist (teilweise Aufgabe der Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 18. Dezember 1981 VI R 201/78, BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261).In einem derartigen Fall stehe nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. Dezember 1981 VI R 201/78 (BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261) der Weg zur Nahrungsaufnahme noch in einem notwendigen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit, auch wenn die Nahrungsaufnahme als solche privat veranlaßt bleibe.
c) Der Senat hat zwar in seinem Urteil in BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261 ausgeführt, der Weg zur Essenseinnahme sei dann beruflich veranlaßt, wenn der Steuerpflichtige während einer beruflich veranlaßten Abwesenheit von seiner Wohnung eine nahegelegene und zumutbare Gaststätte aufsucht, um, da eine Betriebskantine nicht zur Verfügung steht, dort sein Essen zu sich zu nehmen.
- BFH, 03.08.1984 - VI R 8/81
Unfallschaden auf Abholfahrt wegen Überstunden des Arbeitnehmer-Ehegatten …
Unfallkosten sind nach § 9 Abs. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, wenn sich der Unfall während einer Fahrt ereignet hat, die durch das Dienstverhältnis veranlaßt gewesen ist (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1981 VI R 201/78, BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261, m. w. N.).Ist die Fahrt dagegen beruflich veranlaßt, sind die Unfallkosten als Werbungskosten auch dann anzuerkennen, wenn der Unfall auf einem bewußten und leichtfertigen Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften beruht (vgl. das zuletzt bezeichnete Urteil in BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261).
Es muß die Fahrt im Rahmen der beruflichen Zielvorstellungen des Steuerpflichtigen liegen, und der Unfall darf nicht auf eine private, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnende Veranlassung zurückzuführen sein (BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261).
- BFH, 06.04.1984 - VI R 103/79
Kein Werbungskostenabzug für Unfallkosten bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit
Ist die Fahrt dagegen beruflich veranlaßt, sind die Unfallkosten im allgemeinen als Werbungskosten anzuerkennen (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 18. Dezember 1981 VI R 201/78, BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261).Ein solcher Zusammenhang ist gegeben, wenn eine Fahrt im Rahmen der beruflichen Zielvorstellungen des Steuerpflichtigen liegt und wenn der Unfall nicht auf eine private, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnende Veranlassung zurückzuführen ist (vgl. auch BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261).
- BFH, 08.10.1985 - VIII R 234/84
Zum Abzug von Schuldzinsen für einen zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung i. …
Verdeckte Gewinnausschüttungen sind sonstige Bezüge i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (BFH-Urteil vom 18. November 1980 VIII R 8/78, BFHE 132, 257, BStBl II 1982, 261) und somit geeignet, eine Rendite herbeizuführen. - BFH, 14.11.1986 - VI R 79/83
Unfallkosten auf der Umwegstrecke anläßlich der Mitnahme eines Arbeitskollegen …
In gleicher Weise hat der erkennende Senat z. B. im Urteil vom 18. Dezember 1981 VI R 201/78 (BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261) auf die Rechtsprechung des BSG bei der Entscheidung der Frage Bezug genommen, ob Unfallkosten als Werbungskosten abziehbar sind, wenn ein Arbeitnehmer auf der Fahrt mit dem eigenen Pkw von einer Baustelle, auf der er beschäftigt ist und bei der die Möglichkeit der Einnahme warmer Mahlzeiten fehlt, zu einer nahegelegenen und zumutbaren Gaststätte einen Unfall erleidet. - BFH, 11.10.1984 - VI R 48/81
Unfallschaden auf Umwegfahrt, um Fahrzeug zu betanken, als Werbungskosten
Im Urteil vom 18. Dezember 1981 VI R 201/78 (BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261) bejahte er die berufliche Veranlassung der Fahrt eines Arbeitnehmers von der Baustelle zu einer nahegelegenen und zumutbaren Gaststätte, weil diese Fahrt in notwendigem Zusammenhang mit dem beruflichen Aufenthalt an der Baustelle gestanden habe. - BFH, 28.10.1994 - VI R 54/94
Unfall auf der Fahrt zu einer Betriebsfeier
Sie sind hingegen dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen, wenn für die Fahrt eine private Mitveranlassung von nicht nur untergeordneter Bedeutung bestanden hat (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 18. Dezember 1981 VI R 201/78, BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261; vom 31. Januar 1992 VI R 57/88, BFHE 166, 502 [BFH 31.01.1992 - VI R 57/88], BStBl II 1992, 401, 402, unter Nr. 1 der Entscheidungsgründe, m. w. N.). - BFH, 22.03.1990 - IV R 353/84
Anforderungen an Abzugsfähigkeit von Unfallkosten
Etwas anderes mag gelten, wenn ein Steuerpflichtiger lediglich zur Einnahme des Mittagessens in eine nahe an seinem Arbeitsort gelegene Gaststätte fährt (Urteil vom 18. Dezember 1981 VI R 201/78, BFHE 135, 70, BStBl II 1982, 261); damit ist der vorliegend gegebene Sachverhalt nicht vergleichbar. - FG München, 26.08.1997 - 11 K 2431/97
Kosten aus Verkehrsunfall als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastung; …
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