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Rechtsprechung
   BFH, 17.09.1982 - VI R 86/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1251
BFH, 17.09.1982 - VI R 86/79 (https://dejure.org/1982,1251)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1982 - VI R 86/79 (https://dejure.org/1982,1251)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1982 - VI R 86/79 (https://dejure.org/1982,1251)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1975 § 32 Abs. 4 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Zusammenveranlagung - Zuordnung zu einem Elternteil - Hauptwohnung - Meldung eines Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 32 Abs. 4 Satz 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuordnung eines Kindes, wenn der zuordnungsberechtigte Elternteil kurz nach Beginn des Veranlagungszeitraums stirbt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 481
  • BStBl II 1983, 9
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 14.08.1981 - VI R 33/78

    Ein Kind wird auch dann einem Elternteil zugeordnet, wenn es nicht in seinem …

    Auszug aus BFH, 17.09.1982 - VI R 86/79
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. August 1981 VI R 33/78 (BFHE 134, 277, BStBl II 1982, 111) auch dann auf den melderechtlichen Tatbestand abgestellt, wenn das Kind schon seit Jahren in der Wohnung des anderen Elternteils gelebt hat.

    Denn der Gesetzgeber konnte im Rahmen der hier notwendigen Typisierung für den Regelfall davon ausgehen, daß der Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist, den Unterhalt des Kindes überwiegend trägt (vgl. Urteil in BFHE 134, 277, BStBl II 1982, 111) und deshalb auch z. B. durch den Ansatz eines sog. Haushaltsfreibetrages (§ 32 Abs. 3 Nr. 2 EStG) begünstigt werden soll.

  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Unterhaltsleistungen Geschiedener

    Auszug aus BFH, 17.09.1982 - VI R 86/79
    Dieses Ergebnis begegnet auch keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, weil es dem System des Einkommensteuerrechts immanent ist, daß sich beispielsweise ein Freibetrag bei Fehlen eines steuerbaren Einkommens nicht auswirkt (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1977 1 BvR 265/75, BStBl II 1977, 526, 533 linke Spalte oben).
  • BFH, 04.06.1982 - VI R 29/79

    Maßgeblichkeit der Meldung eines Kindes für die Zuordnung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 …

    Auszug aus BFH, 17.09.1982 - VI R 86/79
    Mit der sich hieraus ergebenden formalen Zuordnung der Kinder aufgrund der polizeilichen Meldung (vgl. auch das Urteil des Senats vom 4. Juni 1982 VI R 29/79, BFHE 136, 230) wäre es unvermeidbar, in Fällen wie dem vorliegenden die Kinder bei einem im Laufe eines Kalenderjahres eintretenden Wechsel der Haushaltszugehörigkeit zunächst dem einen und dann dem anderen Elternteil oder nur demjenigen zuzuordnen, bei dem sich das Kind überwiegend aufgehalten hat.
  • BVerwG, 05.10.1990 - 8 C 54.88

    Einkommensteuerrecht: Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsfreibetrags

    Die darin liegende Verschiebung vom "eigentlich" Gemeinten hin zu einer formalen Voraussetzung hat notwendig zur Konsequenz, daß Fallgestaltungen gleichbehandelt werden, die unter dem Blickwinkel des vom Gesetz verfolgten Zieles unterschiedlich beschaffen sind: Der Haushaltsfreibetrag wird, wenn das Kind bei einem Elternteil mit Hauptwohnung gemeldet ist, ohne weiteres gewährt, mag dort eine persönliche Betreuung stattfinden oder nicht (vgl. BFH, Urteile vom 14. August 1981 - VI R 33/78 - BFHE 134, 277 , vom 4. Juni 1982, a.a.O. S. 232 f., vom 17. September 1982 - VI R 86/79 - BFHE 136, 481 …und vom 27. Juli 1984, a.a.O. S. 121 f.).

    Wenn das, wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (…Beschluß vom 8. Juni 1977, a.a.O. S. 127 f.;… vgl. ferner BFH, Urteile vom 14. August 1981, a.a.O. und vom 17. September 1982, a.a.O. S. 484), dem Gleichheitssatz gerecht wird, zieht das nach sich, daß ihm auch die Regelung in § 32 Abs. 4 S. 3 EStG genügt.

  • FG Niedersachsen, 05.03.2003 - 9 K 455/99

    Haushaltsfreibetraganspruch des Vaters bei Meldung des Kindes zu Beginn des …

    Rn. 14 Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung des § 32 Abs. 7 Satz 2 EStG (Urteil des BFH vom 17. September 1982 VI R 86/79, BStBl. II 1983 Seite 9; Urteil des BFH vom 16. November 1990 III R 104/88, BStBl. II 1991 Seite 230).

    Zur Lösung des Konkurrenzproblems, wem ein Haushaltsfreibetrag bei dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteile zusteht, hat sich der Gesetzgeber unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung dafür entschieden, allein auf den formalen melderechtlichen Tatbestand abzustellen (Urteil des BFH vom 17. September 1982 VI R 86/79, BStBl. II 1983 Seite 9).

  • BFH, 13.12.1985 - VI R 203/84

    Häusliche Gemeinschaft - Bescheinigung - Kinderfreibetrag

    Sie widersprechen im übrigen dem in der Gesamtregelung des § 32 Abs. 4 Sätze 2 und 3 EStG ersichtlichen Prinzip, die Zuordnung aus Gründen einfacher Verwaltungshandhabung an formale, leicht feststellbare Kriterien zu knüpfen (BFH-Urteile vom 14. August 1981 VI R 33/78, BFHE 134, 277, BStBl II 1982, 111; vom 4. Juni 1982 VI R 29/79, BFHE 136, 230, BStBl II 1982, 733, und vom 17. September 1982 VI R 86/79, BFHE 136, 481, BStBl II 1983, 9).
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