Rechtsprechung
| BFH, 18.09.1985 - II R 232/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
BewG 1965 § 93 Abs. 1 Satz 1; WEG § 8; BGB § 130
- Wolters Kluwer
Wohnungseigentum - Teileigentum - Wirtschaftliche Einheit - Beurkundung der Teilungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum entsteht nicht lediglich durch Beurkundung der Teilungserklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 144, 454
- BB 1985, 2097
- BStBl II 1985, 705
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BFH, 23.02.1979 - III R 73/77
Eigentumswohnung - Wirtschaftliche Einheit - Zusammenlegung zweier Wohnungen
Auszug aus BFH, 18.09.1985 - II R 232/84
Der Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht primär darin, den Besonderheiten des Wohnungseigentums bewertungsrechtlich Rechnung zu tragen, indem das Wohnungseigentum aus der Einheit des bebauten Grundstücks herausgenommen und diesem gegenüber verselbständigt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Februar 1979 III R 73/77, BFHE 128, 83, BStBl II 1979, 547).
- BFH, 12.02.1992 - X R 121/88
Nicht abziehbare Zuwendungen durch Zuwendungen an Kinder (§ 12 Nr. 2 EStG )
In diesem Zusammenhang ist die Bemerkung des VIII. Senats in seinem Urteil in BFHE 141, 308, 310, BStBl II 1985, 705 rechtlich bedeutsam, eine endgültige und materielle, nicht nur vorübergehende oder formale Vermögensverschiebung bewirke derjenige nicht, der seinen Kindern mit der einen Hand etwas gibt, was er ihnen mit der anderen sogleich wieder nimmt. - BFH, 24.07.1991 - II R 132/88
Entstehung der wirtschaftlichen Einheit des Wohnungseigentums
Durch diese Heraushebung und Verselbständigung des Wohnungseigentums aus der Einheit der bebauten Grundstücke wird den Besonderheiten des Wohnungseigentums bewertungsrechtlich Rechnung getragen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. September 1985 II R 232/84, BFHE 144, 454, BStBl II 1985, 705). - BFH, 01.04.1987 - II R 79/86
Zur Annahme einer wirtschaftlichen Einheit, wenn ein Miteigentumsanteil mit mehr …
Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht einmal darin, den Besonderheiten der Rechtsfigur des Wohnungseigentums bewertungsrechtlich Rechnung zu tragen, indem das Wohnungseigentum aus der Einheit des bebauten Grundstückes herausgenommen und diesem gegenüber verselbständigt wird (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1985 II R 232/84 , BFHE 144, 454, BStBl II 1985, 705).
- BFH, 01.04.1987 - II R 251/84
Zur Annahme einer wirtschaftlichen Einheit, wenn ein Miteigentumsanteil mit mehr …
Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht einmal darin, den Besonderheiten der Rechtsfigur des Wohnungseigentums bewertungsrechtlich Rechnung zu tragen, indem das Wohnungseigentum aus der Einheit des bebauten Grundstücks herausgenommen und diesem gegenüber verselbständigt wird (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1985 II R 232/84, BFHE 144, 454, BStBl II 1985, 705). - BFH, 01.04.1987 - II R 56/86
Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit bei Wohnungseigentum und Teileigentum
Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht einmal darin, den Besonderheiten der Rechtsfigur des Wohnungseigentums bewertungsrechtlich Rechnung zu tragen, indem das Wohnungseigentum aus der Einheit des bebauten Grundstücks herausgenommen und diesem gegenüber verselbständigt wird (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1985 II R 232/84, BFHE 144, 454, BStBl II 1985, 705). - BFH, 01.04.1987 - II R 80/86
Voraussetzungen für die Zusammenfassung von zwei Wohnungen zu einer …
Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht einmal darin, den Besonderheiten der Rechtsfigur des Wohnungseigentums bewertungsrechtlich Rechnung zu tragen, indem das Wohnungseigentum aus der Einheit des bebauten Grundstücks herausgenommen und diesem gegenüber verselbständigt wird (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1985 II R 232/84, BFHE 144, 454, BStBl II 1985, 705). - FG München, 25.10.2018 - 14 K 3071/16
Rechtsmissbrauch bei Übertragungen von Rechten aus Einfuhrlizenzen
Ohne gesetzlich angeordnete Bindungswirkung hat der BFH einen Grundlagenbescheid nur dort für möglich gehalten, wo Sachverhalte zu beurteilen sind, die die Finanzbehörde mangels eigener Sachkunde nicht selbst nachzuprüfen vermag (BFH-Urteile vom 20. August 2009 V R 25/08, BStBl II 2010, 15; vom 11. April 2005 GrS 2/02, BStBl II 2005, 679, vom 10. Juni 1988 II R 232/84, BStBl II 1988, 981). - BFH, 28.05.1986 - II R 258/83
Besteuerung bei Grundstückserwerb
Denn das Wohnungseigentum bildet entsprechend der Fiktion in § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG erst dann eine wirtschaftliche Einheit und gilt als Grundstück i. S. des § 70 Abs. 1 BewG, wenn es als solches gebildet ist, wofür es nicht einmal ausreichen würde, daß die Teilungserklärung des Eigentümers (§ 8 WEG) beurkundet ist (vgl. Senatsurteil vom 18. September 1985 II R 232/84, BFHE 144, 454, BStBl II 1985, 705).
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