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Rechtsprechung
   BFH, 07.08.1990 - IX R 70/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1007
BFH, 07.08.1990 - IX R 70/86 (https://dejure.org/1990,1007)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1990 - IX R 70/86 (https://dejure.org/1990,1007)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1990 - IX R 70/86 (https://dejure.org/1990,1007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 7 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7, 21

  • Wolters Kluwer

    Anleger im Bauherrenmodell - Erwerber des bebauten Grundstücks - GbR - Durchführung des Bauvorhabens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anleger im Bauherrenmodell als Erwerber bei Zusammenschluß zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauherrengemeinschaft. Anschaffungskosten oder Werbungskosten? (IBR 1990, 793)

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 526
  • ZMR 1991, 397
  • BB 1990, 2330
  • BB 1990, 2461
  • DB 1990, 2400
  • BStBl II 1990, 1024
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.11.1989 - IX R 197/84

    Beteiligte an einem Bauherrenmodell sind im Regelfall Erwerber; die gesamten …

    Auszug aus BFH, 07.08.1990 - IX R 70/86
    Anleger im Bauherrenmodell können einkommensteuerrechtlich auch dann als Erwerber des bebauten Grundstücks zu beurteilen sein, wenn sie sich zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammenschließen, um das Bauvorhaben durchzuführen (Anschluß an das Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84, BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299).

    Der Senat hat im Urteil vom 14. November 1989 IX R 197/84 (BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299) entschieden, daß Anleger im Bauherrenmodell einkommensteuerrechtlich regelmäßig nicht als Bauherren, sondern als Erwerber des bebauten Grundstücks zu beurteilen sind, wenn sie sich aufgrund eines von den Projektanbietern vorformulierten Vertragswerks beteiligen und sich bei den damit zusammenhängenden Rechtsgeschäften durch die Projektanbieter vertreten lassen.

    Das hier zu beurteilende "Bauherrenmodell" unterscheidet sich von dem Modell, das der erkennende Senat im Urteil in BFHE 158, 546, BStBl II 1990, 299 zu beurteilen hatte, allerdings dadurch, daß die Anleger sich zu einer GbR zusammengeschlossen haben, daß ferner die Anleger nicht sofort je eine Eigentumswohnung erwerben, sondern erst bei Ausscheiden aus der Gesellschaft und daß die Treuhänder vertretungsberechtigte Geschäftsführer der GbR sind.

  • BFH, 14.04.2011 - IV R 8/10

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Schiffsfonds-GmbH & Co. …

    Diese Beurteilung hat der IX. Senat gleichermaßen zu Grunde gelegt, wenn sich die Anleger zu einer GbR oder einer KG zusammengeschlossen haben und die Initiatoren zu den Gesellschaftern gehören (BFH-Urteile vom 7. August 1990 IX R 70/86, BFHE 161, 526, BStBl II 1990, 1024, und vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720).
  • BFH, 28.06.2001 - IV R 40/97

    Eigenkapitalvermittlungsprovision bei Immobilienfonds

    An der Beurteilung ändert sich nichts, wenn sich die Anleger zu einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben und die Initiatoren zu den Gesellschaftern gehören (Urteil vom 7. August 1990 IX R 70/86, BFHE 161, 526, BStBl II 1990, 1024).
  • BFH, 14.04.2011 - IV R 15/09

    Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer Windkraftfonds-GmbH & …

    Diese Beurteilung hat der IX. Senat gleichermaßen zu Grunde gelegt, wenn sich die Anleger zu einer GbR oder einer KG zusammengeschlossen haben und die Initiatoren zu den Gesellschaftern gehören (BFH-Urteile vom 7. August 1990 IX R 70/86, BFHE 161, 526, BStBl II 1990, 1024, und vom 8. Mai 2001 IX R 10/96, BFHE 195, 310, BStBl II 2001, 720).
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