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Weitere Entscheidung unten: BFH, 10.08.1990

Rechtsprechung
   BFH, 10.08.1990 - VI R 23-24/85, VI R 23/85, VI R 24/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2495
BFH, 10.08.1990 - VI R 23-24/85, VI R 23/85, VI R 24/85 (https://dejure.org/1990,2495)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1990 - VI R 23-24/85, VI R 23/85, VI R 24/85 (https://dejure.org/1990,2495)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1990 - VI R 23-24/85, VI R 23/85, VI R 24/85 (https://dejure.org/1990,2495)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 9, 9a; LStR 1975 Abschn. 23 Abs. 1 Nr. 2b, Abs. 2 Sätze 2 und 3

  • Wolters Kluwer

    Künstler - Kürzung des Pauschbetrags - Steuerfrei ersetzte Werbungskosten - Erstattete Reisekosten - Beruflich veranlasste Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 9, 9a EStG
    Lohnsteuer; Kürzung der bestimmten Berufsgruppen gewährten Werbungskosten-Pauschsätze

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 58
  • BB 1990, 2399
  • BB 1991, 191
  • DB 1991, 24
  • BStBl II 1990, 1065
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen …

    Auszug aus BFH, 10.08.1990 - VI R 23/85
    Die Pauschale sei aber auch dann anzuwenden, wenn feststehe, daß die tatsächlichen Aufwendungen geringer gewesen seien, sofern es nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung komme (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. März 1980 IV R 11/76, BFHE 130, 307, BStBl II 1980, 455).

    Derartige Pauschalen wurden in der älteren Rechtsprechung nicht nur dann beachtet, wenn sie an einzelne beruflich veranlaßte Betätigungen (Dienstreisen, Umzüge) bzw. Modalitäten der Berufsausübung (doppelte Haushaltsführung, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit) anknüpfen, sondern auch dann, wenn für alle bei einem bestimmten Beruf vorkommenden Mehraufwendungen eine Pauschale vorgesehen war (vgl. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, BStBl II 1976, 192, sowie in BFHE 130, 30 7, BStBl II 1980, 455).

  • BFH, 29.01.1971 - VI R 6/68

    Hauptberuflicher Musiker - Instrumentengeld - Kleidergeld - Pauschsätze - …

    Auszug aus BFH, 10.08.1990 - VI R 23/85
    Wie der BFH im Urteil vom 29. Januar 1971 VI R 6/68 (BFHE 102, 35, BStBl II 1971, 459) ausgeführt habe, müsse ein Steuerpflichtiger, der die Anwendung der Pauschsätze des Abschn. 23 LStR beantrage, die Regelung in ihrer Gesamtheit gegen sich gelten lassen.

    Wie der Senat bereits im Urteil in BFHE 102, 35, BStBl II 1971, 459, 461 ausgeführt hat, widerspricht aber ein Verfahren, bei dem die Pauschalierung mit Elementen des Einzelnachweises verquickt wird, dem Sinn der Pauschbetragsregelung.

  • BFH, 30.10.1975 - IV R 142/72

    Übersetzer - Werke der Weltliteratur - Schriftstellerische Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 10.08.1990 - VI R 23/85
    Derartige Pauschalen wurden in der älteren Rechtsprechung nicht nur dann beachtet, wenn sie an einzelne beruflich veranlaßte Betätigungen (Dienstreisen, Umzüge) bzw. Modalitäten der Berufsausübung (doppelte Haushaltsführung, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit) anknüpfen, sondern auch dann, wenn für alle bei einem bestimmten Beruf vorkommenden Mehraufwendungen eine Pauschale vorgesehen war (vgl. BFH-Urteile vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72, BFHE 117, 456, BStBl II 1976, 192, sowie in BFHE 130, 30 7, BStBl II 1980, 455).
  • BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76

    Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von …

    Auszug aus BFH, 10.08.1990 - VI R 23/85
    Nach dem BFH-Urteil vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76 (BFHE 126, 217, BStBl II 1979, 54) seien Verwaltungsanweisungen, die auf Erfahrungen der Verwaltung beruhende Schätzungen zum Inhalt hätten, aus Gründen der Gleichbehandlung zwar auch von den Steuergerichten zu beachten, solange die Anweisungen nicht im Einzelfall offensichtlich zu falschen Ergebnissen führten.
  • BFH, 11.12.1987 - VI R 147/85

    Verwaltungsanweisung - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen - …

    Auszug aus BFH, 10.08.1990 - VI R 23/85
    Bei Zweifelsfragen ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Vereinfachungsregelung anzuwenden ist oder nicht (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 VI R 147/85, BFHE 152, 333, BStBl II 1988, 445, m.w.N.).
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   BFH, 10.08.1990 - VI R 24/85   

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BFH, Entscheidung vom 10.08.1990 - VI R 24/85 (https://dejure.org/1990,6020)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1990 - VI R 24/85 (https://dejure.org/1990,6020)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Künstler - Kürzung des Pauschbetrags - Steuerfrei ersetzte Werbungskosten - Erstattete Reisekosten - Beruflich veranlasste Aufwendungen

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 58
  • BB 1991, 191
  • DB 1991, 24
  • BStBl II 1990, 1065
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.03.1980 - IV R 11/76

    Zur Anwendung der für Schauspieler festgesetzten besonderen …

    Auszug aus BFH, 10.08.1990 - VI R 24/85
    Die Pauschale sei aber auch dann anzuwenden, wenn feststehe, daß die tatsächlichen Aufwendungen geringer gewesen seien, sofern es nicht zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung komme (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 20. März 1980 IV R 11/76 , BFHE 130, 307 , BStBl II 1980, 455 ).

    Derartige Pauschalen wurden in der älteren Rechtsprechung nicht nur dann beachtet, wenn sie an einzelne beruflich veranlaßte Betätigunge (Dienstreisen, Umzüge) bzw. Modalitäten der Berufsausübung (doppelte Haushaltsführung, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit) anknüpfen, sondern auch dann, wenn für alle bei einem bestimmten Beruf vorkommenden Mehraufwendungen eine Pauschale vorgesehen war (vgl. BFH- Urteile vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72 , BFHE 117, 456 , BStBl II 1976, 192 , sowie in BFHE 130, 30 7, BStBl II 1980, 455 ).

  • BFH, 29.01.1971 - VI R 6/68

    Hauptberuflicher Musiker - Instrumentengeld - Kleidergeld - Pauschsätze - …

    Auszug aus BFH, 10.08.1990 - VI R 24/85
    Wie der BFH im Urteil vom 29. Januar 1971 VI R 6/68 (BFHE 102, 35 , BStBl II 1971, 459 ) ausgeführt habe, müsse ein Steuerpflichtiger, der die Anwendung der Pauschsätze des Abschn.23 LStR beantrage, die Regelung in ihrer Gesamtheit gegen sich gelten lassen.

    Wie der Senat bereits im Urteil in BFHE 102, 35 , BStBl II 1971, 459, 461 ausgeführt hat, widerspricht aber ein Verfahren, bei dem die Pauschalierung mit Elementen des Einzelnachweises verquickt wird, dem Sinn der Pauschbetragsregelung.

  • BFH, 30.10.1975 - IV R 142/72

    Übersetzer - Werke der Weltliteratur - Schriftstellerische Tätigkeit

    Auszug aus BFH, 10.08.1990 - VI R 24/85
    Derartige Pauschalen wurden in der älteren Rechtsprechung nicht nur dann beachtet, wenn sie an einzelne beruflich veranlaßte Betätigunge (Dienstreisen, Umzüge) bzw. Modalitäten der Berufsausübung (doppelte Haushaltsführung, Fahrtätigkeit, Einsatzwechseltätigkeit) anknüpfen, sondern auch dann, wenn für alle bei einem bestimmten Beruf vorkommenden Mehraufwendungen eine Pauschale vorgesehen war (vgl. BFH- Urteile vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72 , BFHE 117, 456 , BStBl II 1976, 192 , sowie in BFHE 130, 30 7, BStBl II 1980, 455 ).
  • BFH, 27.10.1978 - VI R 8/76

    Verwaltungsanweisung - Schätzung - Gleichbehandlung - Auslegung von …

    Auszug aus BFH, 10.08.1990 - VI R 24/85
    Nach dem BFH-Urteil vom 27. Oktober 1978 VI R 8/76 (BFHE 126, 217 , BStBl II 1979, 54 ) seien Verwaltungsanweisungen, die auf Erfahrungen der Verwaltung beruhende Schätzungen zum Inhalt hätten, aus Gründen der Gleichbehandlung zwar auch von den Steuergerichten zu beachten, solange die Anweisungen nicht im Einzelfall offensichtlich zu falschen Ergebnissen führten.
  • BFH, 11.12.1987 - VI R 147/85

    Verwaltungsanweisung - Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen - …

    Auszug aus BFH, 10.08.1990 - VI R 24/85
    Bei Zweifelsfragen ist es Sache der Verwaltungsbehörden zu entscheiden, ob die Vereinfachungsregelung anzuwenden ist oder nicht (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1987 VI R 147/85 , BFHE 152, 333, BStBl II 1988, 445 , m.w.N.).
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