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Rechtsprechung
   BFH, 02.03.1990 - III R 70/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1347
BFH, 02.03.1990 - III R 70/87 (https://dejure.org/1990,1347)
BFH, Entscheidung vom 02.03.1990 - III R 70/87 (https://dejure.org/1990,1347)
BFH, Entscheidung vom 02. März 1990 - III R 70/87 (https://dejure.org/1990,1347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 5 Abs. 1; HGB n.F. § 252 Abs. 1 Nr. 4

  • Wolters Kluwer

    Vertrag - Einheitlicher gegenseitiger Vertrag - Sanierung - Übertragung eines Betriebsgrundstücks - Entschädigungsleistung - Bilanzierung - Schwebender Vertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewinnverwirklichung bei entgeltlicher Übertragung eines Betriebsgrundstücks und Entschädigung für die Betriebsverlagerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 161, 22
  • BB 1990, 1591
  • DB 1990, 2044
  • BStBl II 1990, 733
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 22.08.1984 - I R 198/80

    Wirtschaftliches Eigentum und AfA-Berechtigung für ein Gebäude, das auf Grund …

    Auszug aus BFH, 02.03.1990 - III R 70/87
    Verwirklicht ist der Gewinn vielmehr erst dann, wenn der Veräußerer die vereinbarte Leistung erbracht hat (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126, und vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).

    Da der Gewinn aus dem Grundstücksverkauf erst in dem Zeitpunkt als realisiert angesehen werden kann, in dem der GmbH das Grundstück übergeben wurde, sind alle Zahlungen der GmbH, die dem Übergabezeitpunkt vorausgingen, lediglich als Anzahlungen (Vorleistungen) gewinneutral zu verbuchen (BFH-Urteil in BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126).

  • BFH, 27.02.1986 - IV R 52/83

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Veräußerungsgeschäften

    Auszug aus BFH, 02.03.1990 - III R 70/87
    Verwirklicht ist der Gewinn vielmehr erst dann, wenn der Veräußerer die vereinbarte Leistung erbracht hat (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126, und vom 27. Februar 1986 IV R 52/83, BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).

    In der Rechtsprechung des BFH wird teilweise darauf abgestellt, daß der Gewinn verwirklicht ist, wenn der Veräußerer den Vertrag "wirtschaftlich erfüllt hat" (Urteile vom 14. Dezember 1982 VIII R 53/81, BFHE 137, 339, BStBl II 1983, 303, und in BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).

  • BFH, 14.12.1982 - VIII R 53/81

    Gewinnverwirklichung bei Tausch mit verzögerter Gegenleistung; Berichtigung …

    Auszug aus BFH, 02.03.1990 - III R 70/87
    In der Rechtsprechung des BFH wird teilweise darauf abgestellt, daß der Gewinn verwirklicht ist, wenn der Veräußerer den Vertrag "wirtschaftlich erfüllt hat" (Urteile vom 14. Dezember 1982 VIII R 53/81, BFHE 137, 339, BStBl II 1983, 303, und in BFHE 146, 383, BStBl II 1986, 552).
  • BFH, 13.10.1972 - I R 213/69

    Grundstückszugänge - Grundstücksabgänge - Zeitpunkt der Buchung - …

    Auszug aus BFH, 02.03.1990 - III R 70/87
    Hiernach kommt es entscheidend auf den Übergang des "wirtschaftlichen Eigentums" auf den Erwerber an; maßgebend ist nach dieser Auffassung der Zeitpunkt, in dem Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteil vom 13. Oktober 1972 I R 213/69, BFHE 107, 418, BStBl II 1973, 209).
  • BFH, 18.09.1987 - III R 254/84

    Rücklage für ERsatzbeschaffung (Abschn. 35 EStR) bei Entschädigung für den Abriß …

    Auszug aus BFH, 02.03.1990 - III R 70/87
    Scheidet ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus und erlangt der Steuerpflichtige für die Wirtschaftsgüter ein Entgelt oder eine Entschädigung, so kann der Steuerpflichtige die nach allgemeinen bilanzrechtlichen Grundsätzen eintretende Gewinnrealisierung in der Weise vermeiden, daß er die Anschaffungskosten der im Wirtschaftsjahr der Gewinnrealisierung angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter um einen Betrag in Höhe des Buchgewinns mindert oder in Höhe des Buchgewinns gewinnmindernd eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bildet, die in einem der kommenden Jahre auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen oder aufgelöst werden muß (BFH-Urteile vom 29. April 1982 IV R 10/79, BFHE 135, 538, BStBl II 1982, 568, und vom 18. September 1987 III R 254/84, BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330; Abschn. 35 Abs. 2 EStR).
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 10/79

    Ausnahmsweise Einbeziehung von Zinsen in eine Rücklage für Ersatzbeschaffung …

    Auszug aus BFH, 02.03.1990 - III R 70/87
    Scheidet ein Wirtschaftsgut infolge höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs aus dem Betriebsvermögen aus und erlangt der Steuerpflichtige für die Wirtschaftsgüter ein Entgelt oder eine Entschädigung, so kann der Steuerpflichtige die nach allgemeinen bilanzrechtlichen Grundsätzen eintretende Gewinnrealisierung in der Weise vermeiden, daß er die Anschaffungskosten der im Wirtschaftsjahr der Gewinnrealisierung angeschafften oder hergestellten Ersatzwirtschaftsgüter um einen Betrag in Höhe des Buchgewinns mindert oder in Höhe des Buchgewinns gewinnmindernd eine Rücklage für Ersatzbeschaffung bildet, die in einem der kommenden Jahre auf ein Ersatzwirtschaftsgut übertragen oder aufgelöst werden muß (BFH-Urteile vom 29. April 1982 IV R 10/79, BFHE 135, 538, BStBl II 1982, 568, und vom 18. September 1987 III R 254/84, BFHE 151, 70, BStBl II 1988, 330; Abschn. 35 Abs. 2 EStR).
  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Zwar wird im allgemeinen der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums davon abhängig gemacht, daß Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteile vom 2. Mai 1984 VIII R 276/81, BFHE 141, 498, BStBl II 1984, 820; vom 2. März 1990 III R 70/87, BFHE 161, 22, BStBl II 1990, 733).
  • BFH, 07.07.1992 - VIII R 24/91

    Änderung des Rubrums bei einer atypischen stillen Gesellschaft - Verfahren und …

    Wie der BFH in seiner Entscheidung vom 2. März 1990 III R 70/87 (BFHE 161, 22, BStBl II 1990, 733) für einen Grundstücksverkauf mit Räumungsverpflichtung ausgeführt hat, ist der Schwebezustand erst beendet, wenn das Gebäude geräumt und übergeben ist.

    Der zwischen dem Kläger und der Stadt geschlossene Veräußerungsvertrag ist sowohl zivilrechtlich unter Berücksichtigung der in § 139 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) getroffenen Regelung als auch bilanzrechtlich unter Berücksichtigung des bei schwebenden Geschäften bestehenden Erfüllungsrisikos (vgl. dazu u.a. BFH in BFHE 161, 22, BStBl II 1990, 733 unter 3.) als einheitlicher Vertrag mit einheitlichen Leistungspflichten zu werten.

    Das gilt auch für die übrigen Entschädigungsleistungen, die ebenfalls als Teil des Gesamtentgelts anzusehen sind (BFH in BFHE 161, 22, BStBl II 1990, 733;… vgl. auch BFH-Urteil vom 1. Februar 1990 V R 102/85, BFH/NV 1990, 464).

    Die bilanzrechtliche Folge des Verbots der Bilanzierung schwebender Geschäfte ist, daß die vor Beendigung des Schwebezustandes geleisteten Zahlungen als Anzahlungen gewinneutral zu buchen sind (BFH-Urteile vom 22.August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126 unter 3. c) und in BFHE 161, 22, BStBl II 1990, 733; zur Bilanzierung von Vorleistungen im Rahmen eines schwebenden Geschäftes vgl. auch Schmidt, a.a.O., § 5 Anm.14b und c m.w.N.).

    Das gilt für den Verkauf des Gebäudes mit Grund und Boden (BFH in BFHE 161, 22, BStBl II 1990.

    Die Anzahlungen für Folgeschäden und Wirtschaftserschwernisse etc. sind im Jahre 1980 vereinnahmt (vgl. auch BFH in BFHE 161, 22, BStBl II 1990, 733).

  • BFH, 28.03.2000 - VIII R 77/96

    Rückstellung bei Wandlung des Kaufvertrags

    a) Beim Verkauf eines Grundstücks ist der Gewinn regelmäßig realisiert und deshalb die Kaufpreisforderung in voller Höhe zu aktivieren, wenn Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Erwerber übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteile vom 2. März 1990 III R 70/87, BFHE 161, 22, BStBl II 1990, 733; vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398;… Schmidt/Weber-Grellet, Einkommensteuergesetz, 18. Aufl., § 5 Rz. 602 f., m.w.N.).
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