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Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1991 - V R 89/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,965
BFH, 25.07.1991 - V R 89/88 (https://dejure.org/1991,965)
BFH, Entscheidung vom 25.07.1991 - V R 89/88 (https://dejure.org/1991,965)
BFH, Entscheidung vom 25. Juli 1991 - V R 89/88 (https://dejure.org/1991,965)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 152 AO
    Abgabenordnung; Verspätungszuschlag gegen Kapitalgesellschaft oder ihren Geschäftsführer

Papierfundstellen

  • BFHE 165, 163
  • NVwZ 1993, 208
  • BB 1991, 2436
  • BB 1992, 205
  • DB 1992, 124
  • BStBl II 1992, 3
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 127/89

    GmbH & Co. KG - Gewinnfeststellungserklärung - Verspätete Abgabe - …

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - V R 89/88
    Ein Verspätungszuschlag kann auch gegen eine Kapitalgesellschaft festgesetzt werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Dezember 1990 I R 92/88, BFHE 163, 299, BStBl II 1991, 384; vom 18. April 1991 IV R 127/89, BFHE 164, 185, BStBl II 1991, 675).

    Zudem ist der Verspätungszuschlag nach den einschlägigen Verwaltungsvorschriften regelmäßig gegen die Kapitalgesellschaft und nicht gegen deren gesetzlichen Vertreter festzusetzen (Verfügung der OFD Bremen vom 1. September 1977 S 0323 - St 242, Steuererlasse in Karteiform, Abgabenordnung, § 152 Nr. 2; neuerdings auch Anwendungserlaß zur AO - AEAO -, Zu § 152 Nr. 1, BStBl I 1987, 664, 694; vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 164, 185, BStBl II 1991, 675).

  • BFH, 12.12.1990 - I R 92/88

    Kapitalgesellschaft - Verspätungszuschlag

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - V R 89/88
    Ein Verspätungszuschlag kann auch gegen eine Kapitalgesellschaft festgesetzt werden (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Dezember 1990 I R 92/88, BFHE 163, 299, BStBl II 1991, 384; vom 18. April 1991 IV R 127/89, BFHE 164, 185, BStBl II 1991, 675).

    Nur in besonderen Ausnahmefällen kommt eine Festsetzung gegen den gesetzlichen Vertreter statt gegen die Kapitalgesellschaft in Betracht (BFHE 163, 299, BStBl II 1991, 384).

  • BFH, 02.09.1988 - III R 280/84

    Außenprüfung - Auswahl - Besonderer Anlaß

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - V R 89/88
    Denn § 193 Abs. 1 AO 1977 geht davon aus, daß die Heranziehung der dort genannten Steuerpflichtigen zu einer routinemäßigen Außenprüfung in der Regel ermessensgerecht ist, es sei denn, daß Anhaltspunkte für ein sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörden vorliegen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 2. September 1988 III R 280/84, BFHE 154, 425, BStBl II 1989, 4;… vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273).
  • BFH, 10.02.1983 - IV R 104/79

    Erweiterung einer Außenprüfung - Prüfungszeitraum - Begründung der Erweiterung …

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - V R 89/88
    In derartigen Fällen ist eine schriftliche Begründung der Ermessensausübung entbehrlich, weil sie zum Verständnis des Verwaltungsakts nicht erforderlich ist (§ 121 Abs. 1 AO 1977; vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BFHE 137, 404, BStBl II 1983, 286).
  • BFH, 30.06.1989 - III R 8/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung aus besonderem Anlass

    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - V R 89/88
    Denn § 193 Abs. 1 AO 1977 geht davon aus, daß die Heranziehung der dort genannten Steuerpflichtigen zu einer routinemäßigen Außenprüfung in der Regel ermessensgerecht ist, es sei denn, daß Anhaltspunkte für ein sachwidriges oder willkürliches Verhalten der Finanzbehörden vorliegen (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 2. September 1988 III R 280/84, BFHE 154, 425, BStBl II 1989, 4; vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273).
  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.1988 - 5 K 1/88
    Auszug aus BFH, 25.07.1991 - V R 89/88
    Das Finanzgericht (FG) gelangte in dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1988, 610 abgedruckten Urteil zu dem Ergebnis, daß ein Verspätungszuschlag auch gegen eine GmbH festgesetzt werden könne und daß im Streitfall die Voraussetzungen für die Festsetzung des Verspätungszuschlags erfüllt gewesen seien.
  • BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99

    Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei …

    Eine schriftliche Begründung (Art. 6 Abs. 3 Satz 1 ZK) war auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil eine solche zum Verständnis des Verwaltungsakts gemäß § 121 Abs. 1 AO 1977 nicht erforderlich gewesen wäre (BFH-Urteil vom 25. Juli 1991 V R 89/88, BFHE 165, 163, BStBl II 1992, 3).
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 3180/98
    Ein Auswahlermessen der Finanzbehörde besteht, wenn eine von mehreren Rechtsfolgen zu setzen ist und der Entschluss über die Auswahl der einzelnen zugelassenen Rechtsfolgen ihr überlassen ist (BFH-Urteil vom 25.07.1991, V R 89/88, BFHE 165, 163, BStBl. II 1992, 3; Tipke/Kruse, § 5 AO Tz. 14).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 1985/02

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Ein Auswahlermessen der Finanzbehörde besteht, wenn eine von mehreren Rechtsfolgen zu setzen ist und der Entschluss über die Auswahl der einzelnen zugelassenen Rechtsfolgen ihr überlassen ist (BFH-Urteil vom 25. Juli 1991, V R 89/88, BStBl II 1992, 3;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 5 AO Tz. 14).
  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3470/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von …

    Ein Auswahlermessen der Finanzbehörde besteht, wenn eine von mehreren Rechtsfolgen zu setzen ist und der Entschluss über die Auswahl der Einzelnen zugelassenen Rechtsfolgen ihr überlassen ist, wie die Auswahl unter mehreren Haftenden als Gesamtschuldner gem. § 44 AO (BFH vom 25. Juli 1991, V R 89/88, BStBl. II 1992, 3; Tipke/Kruse, § 5 AO Tz. 14).
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 2864/98

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; …

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  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von …

    Ein Auswahlermessen der Finanzbehörde besteht, wenn eine von mehreren Rechtsfolgen zu setzen ist und der Entschluss über die Auswahl der einzelnen zugelassenen Rechtsfolgen ihr überlassen ist, wie die Auswahl unter mehreren Haftenden als Gesamtschuldner gem. § 44 AO (BFH vom 25. Juli 1991, V R 89/88, BStBl. II 1992, 3; Tipke/Kruse, § 5 AO Tz. 14).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 9 K 53/96

    Abtretung eines Grundstückübertragungsanspruchs

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  • FG Hamburg, 21.03.2002 - IV 182/99

    Voraussetzung für die Anwendung des Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO

  • FG Hamburg, 29.09.2003 - IV 48/01

    Zollschuldentstehung, Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung:

  • FG Nürnberg, 07.02.2002 - VI 288/98

    Zur Frage der Zuständigkeit für den Erlaß einer Prüfungsanordnung

  • FG Bremen, 06.06.1997 - 297014K 2

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe; Durchsuchen einer …

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