Rechtsprechung
| BFH, 25.01.1995 - X R 191/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG §§ 10 e Abs. 1 und 3, 34 f Abs. 2
- Wolters Kluwer
Wohnung - Abzugsbetrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 10e, 34f EStG
Einkommensteuer; selbstgenutztes Wohneigentum und Baukindergeld
Papierfundstellen
- BFHE 177, 65
- BB 1995, 1396
- DB 1995, 1691
- BStBl II 1995, 586
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- BFH, 31.10.1991 - X R 9/91
Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des …
Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 191/93
a) Maßgebend für die Auslegung der Vorschrift ist der in ihr zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, so wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1991 X R 9/91, BFHE 166, 85, BStBl II 1992, 241).Erläßt der Gesetzgeber Vorschriften, die einen erkennbaren Bezug auch zur Familienförderung haben, kann der verfassungsrechtliche (Art. 6 des Grundgesetzes - GG - in Verbindung zum Sozialstaatsprinzip) Gestaltungsauftrag zum Familienlastenausgleich gegen eine Auslegung sprechen, die die Familienförderung vernachlässigt (Senatsurteil in BFHE 166, 85, 89 f., BStBl II 1992, 241).
Für die Auslegung des § 10 e Abs. 3 EStG ist - neben dem Zweck der nunmehr allein auf das selbstgenutzte Wohneigentum konzentrierten vermögens- und eigentumspolitischen Förderung (…BTDrucks 10/3633, S. 10;… BTDrucks 10/5208, S. 1) - zu berücksichtigen, daß Ziel des Gesetzes zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums war, durch eine wirksamere und verstärkt familienausgerichtete Gestaltung der bisherigen Förderung die Voraussetzung dafür zu schaffen, "daß möglichst viele Bürger, vor allem auch Familien mit Kindern, Wohneigentum erwerben können" (…BTDrucks 10/3633, S. 10; Senatsurteil in BFHE 166, 85, BStBl II 1992, 241).
- BFH, 25.02.1992 - IX R 41/91
Keine Rückgängigmachung der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen gem. § 7 b EStG
Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 191/93
Nachgeholt werden konnten geltend gemachte erhöhte Absetzungen, soweit sie in einem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid nicht zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer geführt hatten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, 370, BStBl II 1992, 621, …und vom 14. Juli 1992 IX R 49/88, BFH/NV 1993, 17).d) Der Senat weicht nicht von den Entscheidungen des IX. Senats in BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621 und in BFH/NV 1993, 17 ab.
- BFH, 14.07.1992 - IX R 49/88
Rückgängigmachung einer Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen
Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 191/93
Nachgeholt werden konnten geltend gemachte erhöhte Absetzungen, soweit sie in einem bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid nicht zu einer Ermäßigung der Einkommensteuer geführt hatten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1992 IX R 41/91, BFHE 167, 369, 370, BStBl II 1992, 621, und vom 14. Juli 1992 IX R 49/88, BFH/NV 1993, 17).d) Der Senat weicht nicht von den Entscheidungen des IX. Senats in BFHE 167, 369, BStBl II 1992, 621 und in BFH/NV 1993, 17 ab.
- FG Münster, 19.05.1993 - 13 K 3537/90
Einkommensteuer; Veräußerungserlös bei Waldkahlschlag
Auszug aus BFH, 25.01.1995 - X R 191/93
Die Entscheidung des Finanzgerichts (FG) ist in den Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1994, 33 abgedruckt.
- FG München, 24.02.2016 - 4 K 2885/14
Keine Steuerfreistellung als Familienheim bei Wechsel des Wohnsitzes nach dem …
Es darf einerseits kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden; andererseits ist es nicht zulässig, einen von mehreren nach den allgemeinen Regeln der Rechtsanwendung in Betracht kommenden Gesetzeszwecken außer Acht zu lassen und dadurch den Anwendungsbereich der nach ihrem Wortlaut weiter gefassten Norm einzuschränken (BFH Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586). - BFH, 14.02.1996 - X R 61/93
Zur Ausnutzung eines Abzugsbetrags i. S. von § 10 e Abs. 3 EStG bei einem …
Ein Abzugsbetrag (§ 10 e Abs. 3 EStG) ist auch insoweit nicht ausgenutzt, als sich im Abzugsjahr eine vom Steuerpflichtigen beantragte Ermäßigung nach § 34 f Abs. 2 EStG bei der Berechnung der festzusetzenden Steuer wegen der geringen Höhe der tariflichen Einkommensteuer nicht oder nur teilweise ausgewirkt hat (Bestätigung des BFH-Urteils vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586).Der erkennende Senat hat im Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93 (BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586) entschieden: Ein Abzugsbetrag ist i. S. des § 10 e Abs. 3 EStG auch insoweit "nicht ausgenutzt", als er unter Berücksichtigung einer beantragten und zu beanspruchenden Steuerermäßigung nach § 34 f Abs. 2 EStG nicht erforderlich war, um eine Steuerfreistellung zu erreichen.
c) Im Streitfall hat der Kläger einen Zuschlag zum Kindergeld nach § 11 a BKGG erhalten, weil im Einkommensteuerbescheid für 1988 die Steuer unter Berücksichtigung des Abzugsbetrages nach § 10 e Abs. 1 EStG für 1988 berechnet worden ist und dadurch das Einkommen - anders als in dem im Senatsurteil in BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586 entschiedenen Fall - geringer war als der Grundfreibetrag.
- BFH, 04.12.2001 - III R 47/00
EStG § 33a Abs. 1
Vorschriften, die erkennbar dem verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag zum Familienleistungsausgleich Rechnung tragen wollen, sind im Zweifel so auszulegen, dass diesem Anliegen Rechnung getragen wird (vgl. BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586).
- FG München, 05.04.2018 - 4 K 2568/16
Keine Steuerbefreiung als Familienheim für unbebautes Grundstück.
Es darf einerseits kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden; andererseits ist es nicht zulässig, einen von mehreren nach den allgemeinen Regeln der Rechtsanwendung in Betracht kommenden Gesetzeszwecken außer Acht zu lassen und dadurch den Anwendungsbereich der nach ihrem Wortlaut weiter gefassten Norm einzuschränken (BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586). - BFH, 28.11.2001 - X R 27/01
Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung
Nach der amtlichen Begründung sollte der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, insbesondere für Familien erleichtert werden (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586; vom 21. Oktober 1999 I R 66/98, BFHE 190, 390, BStBl II 2000, 288;… B. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10e EStG Anm. 99). - FG München, 11.04.2018 - 4 K 532/17
Eigene Wohnzwecke, Steuerbefreiung, Erbschaftsteuerbescheid, …
Es darf einerseits kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden; andererseits ist es nicht zulässig, einen von mehreren nach den allgemeinen Regeln der Rechtsanwendung in Betracht kommenden Gesetzeszwecken außer Acht zu lassen und dadurch den Anwendungsbereich der nach ihrem Wortlaut weiter gefassten Norm einzuschränken (BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586). - BFH, 17.10.2001 - III R 3/01
Ausbildungsfreibetrag maximal
Vorschriften, die erkennbar dem verfassungsrechtlichen Gestaltungsauftrag zum Familienleistungsausgleich Rechnung tragen wollen, sind im Zweifel so auszulegen, dass diesem Anliegen Rechnung getragen wird (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586). - FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 13/96
Fußreflexzonenmassage keine freiberufliche Tätigkeit; außergerichtliches …
Dabei darf jedoch keine durch diese nicht belegte Begünstigung geschaffen werden (BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BStBl II 1995, 586 ). - BFH, 14.10.1998 - X R 56/96
§ 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts
Maßgebend für die Auslegung ist der in der Vorschrift zum Ausdruck gekommene Zweck der Regelung, so wie er sich aus dem Gesetzeswortlaut und aus dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (z.B. BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586, m.w.N.). - FG München, 15.04.2026 - 4 K 1457/25
Die Steuerbefreiung für ein Familienheim scheidet aus, wenn entweder der …
Es darf einerseits kein durch das Gesetz nicht belegter Begünstigungstatbestand geschaffen werden; andererseits ist es nicht zulässig, einen von mehreren nach den allgemeinen Regeln der Rechtsanwendung in Betracht kommenden Gesetzeszwecken außer Acht zu lassen und dadurch den Anwendungsbereich der nach ihrem Wortlaut weiter gefassten Norm einzuschränken (BFH-Urteil vom 25.1.1995 X R 191/93, BFHE 177, 65, BStBl II 1995, 586). - BFH, 14.02.1996 - X R 80/93
Berücksichtigung erhöhter Absetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses …
- FG Niedersachsen, 13.03.2024 - 3 K 154/23
Vorliegen eines begünstigungsfähigen Familienheims
- BFH, 28.11.2001 - X R 132/98
Ferienwohnung; keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bei Vermietung an ständig …
- FG München, 07.01.2026 - 4 K 1677/24
Erbschaftsteuerbescheid, Familienheim, Steuerbefreiung, Selbstnutzung, …
- BFH, 14.10.1998 - X R 130/96
Vorbehaltenes Wohnrecht; unentgeltliche Überlassung i.S.d. § 10 a EStG
- BFH, 10.03.1999 - X B 8/98
Übergangsregelung zur Entlastung niedriger Erwerbseinkommen gem. § 32 d EStG; …
- FG Düsseldorf, 26.09.1995 - 14 K 1772/92
Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; …
- FG Düsseldorf, 11.01.2000 - 6 K 6281/99
Abrechnungsbescheid zur Einkommensteuer 1986; Anrechnung; Körperschaftsteuer; …
- FG Sachsen, 10.11.2011 - 2 K 1272/11
Berücksichtigung des aus der Auflösung einer Ansparrücklage stammenden Gewinns …
- FG Brandenburg, 02.03.2000 - 4 K 805/99
Verbrauch des Wahlrechts auf Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen; …
- FG Niedersachsen, 16.12.1997 - VII 121/96
Aufwendungen für Ausbau eines Einfamilienhauses; Inanspruchnahme von …
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