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Rechtsprechung
   BFH, 14.06.2000 - X R 33/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2791
BFH, 14.06.2000 - X R 33/97 (https://dejure.org/2000,2791)
BFH, Entscheidung vom 14.06.2000 - X R 33/97 (https://dejure.org/2000,2791)
BFH, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - X R 33/97 (https://dejure.org/2000,2791)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; EStDV § 55 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Große Witwenrente - Abgekürzte Leibrente

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a; EStDV § 55 Abs. 2
    Große Witwenrente als abgekürzte Leibrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 22 EStG
    Einkommensteuer; sog. Große Witwenrente als abgekürzte Leibrente

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a, EStDV § 55 Abs 2
    Ertragsanteil; Leibrente; Rente; Witwe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 498
  • BB 2000, 2395
  • DB 2000, 2505
  • BStBl II 2000, 672
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 12.07.1989 - X R 33/86

    Wiederauflebende Witwen-/Witwerrente keine neue Leibrente

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 33/97
    Aus der Einbeziehung der Sozialversicherungsrenten in die Ertragsanteilsbesteuerung erschließt sich die Annahme des Gesetzgebers, dass ab Beginn der Rente eine Versicherungssumme auf die Lebenszeit des Bezugsberechtigten verzinslich ausgezahlt wird; diese Annahme wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass die nicht ausschließlich nach dem Versicherungsprinzip, sondern auch nach dem Prinzip der Fürsorge ausgestaltete Versicherungsleistung hinsichtlich ihrer Höhe von bedarfsorientierten Tatbestandsmerkmalen abhängig ist (Urteil des Senats vom 12. Juli 1989 X R 33/86, BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012).

    Für die gesamte Dauer des Rentenbezugs wird ein einziger "Ertrag des Rentenrechts (Ertragsanteil)" ermittelt (Urteil des Senats in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012, m.w.N.).

    Individuelle Umstände, die zu einer niedrigeren als der in den Ertragswerttabellen vorausgesetzten Lebensdauer des Bezugsberechtigten führen, können bei der Ermittlung des steuerbaren Ertragsanteils grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IX R 157/83, BFHE 155, 359, BStBl II 1989, 282; in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012).

    Dies hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012 für die sog. Wiederauflebensrente (§ 68 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes --AVG--; jetzt: § 46 Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch --SGB VI--) wie folgt begründet: .

    b) Der Senat hat die besagte Anordnungslücke bei der Besteuerung der Wiederauflebensrente in Annäherung an das Typisierungsmodell des Gesetzgebers in der Weise gefüllt, dass bei der Ermittlung eines für die gesamte Zeit des Rentenbezugs geltenden einheitlichen Ertragsanteils die einzelnen Zeitabschnitte des Rentenbezugs zu einer einheitlichen Rentendauer zusammengezogen werden (Senatsurteil in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012, unter 3.).

    Steuertechnisch wird die neue Rentendauer im Falle der Wiederauflebensrente dadurch bestimmt, dass das laut Ertragswerttabelle maßgebliche "vollendete Lebensjahr bei Beginn der Rente" um die Anzahl der (vollen) zahlungsfreien Jahre erhöht wird (Urteil in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012).

  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 33/97
    Der Senat hat die Hinterbliebenenrente auch in Anbetracht des Umstandes, dass diese möglicherweise nicht "auf eigenen Beiträgen der Versicherten" beruht (verneinend nunmehr Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18. Februar 1998 1 BvR 1318/86, 1 BvR 1484/86, BVerfGE 97, 271, mit Folgerungen für den grundrechtlichen Schutz nach Art. 14 des Grundgesetzes --GG--), in die Ertragsanteilsbesteuerung einbezogen.
  • BFH, 08.03.1989 - X R 16/85

    1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den …

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 33/97
    Renten aus den gesetzlichen Sozialversicherungen sind --ggf. abgekürzte-- Leibrenten i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes --EStG-- (Senatsurteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432, BStBl II 1989, 551, unter 2. a).
  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 38/94

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs bei Leibrenten

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 33/97
    Korrespondierend hiermit ist es angesichts der eindeutigen Gesetzeslage den Gerichten verwehrt, bei der Abziehbarkeit von Leibrenten nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2 EStG dem auf einen höheren Ansatz des abziehbaren Teils der Rentenzahlungen gerichteten Begehren, das etwa mit der Anwendung versicherungsmathematischer Berechnungsmethoden oder mit dem Hinweis auf individuelle Verhältnisse (vor allem konkrete Abweichungen von der statistischen Lebenserwartung) oder mit neuerem statistischen Material begründet wird, Rechnung zu tragen (Urteil vom 16. Dezember 1997 VIII R 38/94, BFHE 185, 199, BStBl II 1998, 339).
  • BFH, 08.12.1988 - IX R 157/83

    Die von einem Vater für den vorzeitigen Erbausgleich an sein nichteheliches Kind …

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 33/97
    Individuelle Umstände, die zu einer niedrigeren als der in den Ertragswerttabellen vorausgesetzten Lebensdauer des Bezugsberechtigten führen, können bei der Ermittlung des steuerbaren Ertragsanteils grundsätzlich nicht berücksichtigt werden (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1988 IX R 157/83, BFHE 155, 359, BStBl II 1989, 282; in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012).
  • BFH, 22.01.1991 - X R 56/90

    Vorgezogenes Knappschaftsruhegeld als lebenslängliche Leibrente

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 33/97
    Zwar wird die "voraussichtliche Dauer des Rentenbezugs" im Rechtssinne nicht allein dadurch abgekürzt, dass etwa ein vorzeitiges oder flexibles Altersruhegeld bei Aufnahme einer einen bestimmten Rahmen übersteigenden Beschäftigung wegfallen kann, oder dass der Rentenbezieher erklärt, ein Fortfall der Rente erscheine möglich (BFH-Urteil vom 22. Januar 1991 X R 56/90, BFHE 164, 300, BStBl II 1991, 688).
  • BFH, 25.11.1980 - VIII R 71/76

    Die einzelnen Leistungen einer Zeitrente sind in voller Höhe Einnahmen i. S. des …

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 33/97
    Mithin wird eine mittlere Lebenserwartung fingiert (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1980 VIII R 71/76, BFHE 132, 422, BStBl II 1981, 358).
  • FG Niedersachsen, 12.11.1996 - VIII 332/95

    Ermittlung des Ertragsanteils an einer Witenrente; Einkünfte aus wiederkehrenden …

    Auszug aus BFH, 14.06.2000 - X R 33/97
    Sein Urteil ist veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 287.
  • BFH, 14.11.2001 - X R 90/98

    Die als "Rente wegen Alters" geleistete "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" ist …

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 158, 232, BStBl II 1989, 1012 (bestätigt durch Urteil vom 14. Juni 2000 X R 33/97, BFHE 192, 498, BStBl II 2000, 672) für die sog. Wiederauflebensrente (§ 68 Abs. 2 AVG; jetzt: § 46 Abs. 3 SGB VI) entschieden, dass das "Wiederaufleben" einer Witwen-/Witwerrente kein "Beginn einer (neuen) Rente" i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Satz 3 EStG ist und dass zwecks Ermittlung eines einheitlichen Ertragsanteils die rentenfreien Zeiten bei der maßgeblichen voraussichtlichen Dauer des Rentenbezugs außer Betracht bleiben.
  • FG Berlin, 25.04.2005 - 9 K 9316/03

    Besteuerung einer durch Wiederverheiratung beendeten Witwenrente

    Wenn dagegen bei einer Witwenrente ausnahmsweise feststehe, dass sie nicht lebenslänglich gezahlt werde, könne sie auch nur wie eine abgekürzte Leibrente besteuert werden (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Juni 2000 X R 33/97, Bundessteuerblatt - BStBl -II 2000, 672 sowie Weber-Grellet, in: Schmidt, EStG , 24. Aufl., § 22 Rz. 44).
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