Rechtsprechung
| BFH, 06.12.2000 - II R 44/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Judicialis
AO 1977 § 170 Abs. 5 Nr. 2; ; AO 1977 § ... 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 149 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 169 Abs. 2; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ErbStG § 31 Abs. 1 Satz 1; ; ErbStG § 31 Abs. 1; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Miterbe - Grundstücksgesellschaft - GbR - Gesellschaftsvertrag - Testamentarische Anordnung - Abfindung - Lebenslänglicher Nießbrauch - Eigentumswohnung - Festsetzung von Schenkungsteuer - Schenkungsteuererklärung - Festsetzungsverjährung - Anlaufhemmung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; ErbStG § 31 Abs. 1
Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung; Festsetzungsverjährung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 160/97
- BFH, 06.12.2000 - II R 44/98
Papierfundstellen
- BStBl II 2001, 574
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- FG Baden-Württemberg, 10.06.1998 - 9 K 160/97
Schenkungssteuerrechtliche Bewertung eines unentgeldlichen Überlassens eines OHG …
Auszug aus BFH, 06.12.2000 - II R 44/98
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 54 veröffentlicht.Es beantragt, das Urteil des FG Baden-Württemberg vom 10. Juni 1998 9 K 160/97 aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BFH, 09.06.1999 - II B 101/98
Steuererklärungspflicht des Testamentsvollstreckers
Auszug aus BFH, 06.12.2000 - II R 44/98
Ergeht die Aufforderung erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist, so kann sie --weil der Steueranspruch bereits durch Verjährung erloschen ist (§ 47 AO 1977)-- keine anlaufhemmende Wirkung mehr entfalten (BFH-Beschluss vom 9. Juni 1999 II B 101/98, BFHE 188, 440, BStBl II 1999, 529). - BFH, 10.11.1982 - II R 85/78
Erbschaftsteuerliche Auswirkungen einer Teilungsanordnung
Auszug aus BFH, 06.12.2000 - II R 44/98
Da der Gesellschaftsanteil ungeachtet der dinglichen Sondernachfolge wertmäßig zum Nachlass gehörte (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1982 II R 85-86/78, BFHE 137, 500, BStBl II 1983, 329), war er insoweit auch bei der Auseinandersetzung (dem Werte nach) zu berücksichtigen. - BFH, 01.04.1992 - II R 21/89
Keine Relevanz von Teilungsanordnungen für Erbenbesteuerung
Auszug aus BFH, 06.12.2000 - II R 44/98
Beides ist u.a. auch davon abhängig, ob hinsichtlich des sonstigen Vermögens des V Vorausvermächtnisse zugunsten des Klägers bestanden oder ob die Erben an einem nicht durch Vorausvermächtnisse geschmälerten Nachlass entsprechend ihren Erbquoten beteiligt waren (vgl. BFH-Urteil vom 1. April 1992 II R 21/89, BFHE 167, 562, BStBl II 1992, 669). - BFH, 05.05.1999 - II R 96/97
Aufforderung zur Abgabe einer ErbSt-Erklärung
Auszug aus BFH, 06.12.2000 - II R 44/98
Eine zeitliche Grenze für die Aufforderung als das die Erklärungspflicht konkretisierende (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Mai 1999 II R 96/97, BFH/NV 1999, 1341, m.w.N.) und damit den Beginn der Festsetzungsfrist beeinflussende Ereignis ergibt sich lediglich aus § 169 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 AO 1977.
- BFH, 06.06.2007 - II R 54/05
Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des FA von vollzogener …
Soweit daher das FA --wie im Streitfall-- erst im vierten Jahr nach der Steuerentstehung Kenntnis von der vollzogenen Schenkung i.S. des § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2 AO erlangt und sodann noch im Jahr der Kenntniserlangung eine Steuererklärung beim Erwerber anfordert, ist die Fristhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO mit Ablauf des dritten Jahres verbraucht (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14; vom 6. Dezember 2000 II R 44/98, BFH/NV 2001, 574) und hat die Anordnung des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, wonach die vierjährige Festsetzungsfrist "nicht vor" Ablauf des Kalenderjahres beginnt, lediglich zur Folge, dass die vierjährige Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung --im Streitfall mit Ablauf des Jahres 1995-- beginnt. - FG Düsseldorf, 07.07.2004 - 4 K 5726/01
Schenkungsteuer; Festsetzungsverjährung; Anlaufhemmung; Aufforderung zur Abgabe …
Wenn nämlich die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO generell die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ausschlösse, was aus der Entscheidung allenfalls auf den ersten Blick herausgelesen werden könne, beinhalte dies eine grundliegende Abkehr von den Entscheidungen des BFH vom 18. Oktober 2000 und 6. Dezember 2000 (a.a.O.).Die Anlaufhemmung bleibt allerdings auch für diesen Fall auf drei Jahre begrenzt (vgl. BFH…, Urteil vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - (a.a.O.) sowie Urteil vom 6. Dezember 2000 - II R 44/98 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001, 574).
Die Anlaufhemmung ist dann auf maximal drei Jahre begrenzt (so auch ausdrücklich BFH, Urteil vom 6. Dezember 2000 - II R 44/98 - a.a.O.).
- FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3097/02
Beginn der Festsetzungsfrist bei Anzeige von Schenkungsvorgängen
Vielmehr sei in den Fällen, in denen sowohl Anzeige- als auch Erklärungspflicht bestehe, für den Fristbeginn der Ablauf des Kalenderjahres maßgeblich, in dem die angeforderte Erklärung eingegangen sei, sofern die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung noch innerhalb der Verjährungsfrist von 4 Jahren erfolgt sei (Urteil des BFH vom 06.12.2000 II R 44/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2001, 574).Rn. 34 Der Beklagte weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der BFH demgegenüber auch entschieden hat, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung sogar dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu einem von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist führt, wenn sie nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung Kalenderjahres, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht (Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, und in BFH/NV 2001, 574, sowie vom 10.11.2004 II R 1/03, BStBl II 2005, 244; vgl. a. Urteil des FG Münster vom 24.06.2004 3 K 4930/03 Erb, EFG 2006, 129).
- BFH, 28.03.2012 - VI R 68/10
Anlaufhemmung bei Abgabe einer die Pflichtveranlagung begründenden …
Denn in diesen Fällen kann die behördliche Aufforderung --wegen des Erlöschens des Steueranspruchs durch Verjährung (§ 47 AO)-- keine anlaufhemmende Wirkung mehr entfalten (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14; vom 6. Dezember 2000 II R 44/98, BFH/NV 2001, 574; BFH-Beschluss vom 9. Juni 1999 II B 101/98, BFHE 188, 440, BStBl II 1999, 529). - FG Münster, 22.10.2015 - 3 K 1776/12
Disquotale Erbauseinandersetzung, Anlaufhemmung, Festsetzungsverjährung
Denn diese qualifizierte Nachfolgeklausel stellt einen Fall der Teilerbauseinandersetzung dar; der Gesellschaftsanteil gehört gleichwohl ungeachtet der dinglichen Sondernachfolge wertmäßig zum Nachlass (vgl. nur BFH, Urteile vom 06.12.2000 II R 44/98, BFH/NV 2001, 574; vom 10.11.1982 II R 85-86/78, BStBl. II 1983, 329). - FG Düsseldorf, 07.07.2004 - 4 K 5727/01
Festsetzung einer Schenkungssteuer bei dem Verkauf von Aktien eines Unternehmens; …
Wenn nämlich die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO generell die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ausschlösse, was aus der Entscheidung allenfalls auf den ersten Blick herausgelesen werden könne, beinhalte dies eine grundliegende Abkehr von den Entscheidungen des BFH vom 18. Oktober 2000 und 6. Dezember 2000 (a.a.O.).Die Anlaufhemmung bleibt allerdings auch für diesen Fall auf drei Jahre begrenzt (vgl. BFH…, Urteil vom 18. Oktober 2000 - II R 50/98 - (a.a.O.) sowie Urteil vom 6. Dezember 2000 - II R 44/98 - Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH/NV) 2001, 574).
Die Anlaufhemmung ist dann auf maximal drei Jahre begrenzt (so auch ausdrücklich BFH, Urteil vom 6. Dezember 2000 - II R 44/98 - a.a.O.).
- FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2015 - 14 K 14201/14
Schenkungsteuerbescheid vom 01.11.2012
Rn. 21 Fordert das Finanzamt den Steuerpflichtigen, nachdem es gemäß § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2 AO Kenntnis von der vollzogenen Schenkung erlangt hat, noch innerhalb der regulären Festsetzungsfrist zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf (§ 31 Abs. 1 ErbStG), greift - ebenso wie bei einer nach § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG bestehenden, aber nicht erfüllten Anzeigepflicht des Erwerbers oder Schenkers (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, vom 06.12.2000 II R 44/98, BStBl II 2001, 574, …und vom 06.06.2007 II R 54/05, a.a.O.) - die reguläre Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ein. - BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des Finanzamts von vollzogener …
Soweit daher das FA --wie im Streitfall-- im vierten Jahr nach der Steuerentstehung Kenntnis von der vollzogenen Schenkung i.S. des § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2 AO erlangt und noch im Jahr der Kenntniserlangung eine Steuererklärung beim Erwerber anfordert, ist die Fristhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO mit Ablauf des dritten Jahres verbraucht (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14; vom 6. Dezember 2000 II R 44/98, BFH/NV 2001, 574) und hat die Anordnung des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, wonach die vierjährige Festsetzungsfrist "nicht vor" Ablauf des Kalenderjahres beginnt, lediglich zur Folge, dass die vierjährige Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung --im Streitfall mit Ablauf des Jahres 1997 bzw. 1998-- beginnt. - FG Hessen, 17.03.2006 - 1 K 3098/02
Beginn der Festsetzungsverjährung bei schenkungssteuerpflichtigen Vorgängen - …
Vielmehr sei in den Fällen, in denen sowohl Anzeige- als auch Erklärungspflicht bestehe, für den Fristbeginn der Ablauf des Kalenderjahres maßgeblich, in dem die angeforderte Erklärung eingegangen sei, sofern die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung noch innerhalb der Verjährungsfrist von 4 Jahren erfolgt sei (Urteil des BFH vom 06.12.2000 II R 44/98, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 574 ).Der Beklagte weist allerdings zutreffend darauf hin, dass der BFH demgegenüber auch entschieden hat, dass die Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung sogar dann gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO zu einem von Abs. 1 der Vorschrift abweichenden Beginn der Festsetzungsfrist führt, wenn sie nach Ablauf des dritten auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung folgenden Kalenderjahres, aber noch innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist ergeht (Urteile vom 18.10.2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, und in BFH/NV 2001, 574 , sowie vom 10.11.2004 II R 1/03, BStBl II 2005, 244 ; vgl. a. Urteil des FG Münster vom 24.06.2004 3 K 4930/03 Erb, EFG 2006, 129 ).
- FG Köln, 16.12.2009 - 9 K 2580/07
Beginn der Festsetzungsverjährung bei unterbliebener Anzeige; Kenntnis der …
Fordert das Finanzamt den Steuerpflichtigen, nachdem es gemäß § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2 AO Kenntnis von der vollzogenen Schenkung erlangt hat, noch im Jahr der Kenntniserlangung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung auf (§ 31 Abs. 1 ErbStG), tritt - ebenso wie bei einer nach § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG bestehenden, aber nicht erfüllten Anzeigepflicht des Erwerbers oder Schenkers (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BStBl II 2001, 14, vom 6. Dezember 2000 II R 44/98, BStBl II 2001, 574, und vom 6. Juni 2007 II R 54/05, BStBl II 2007, 954, 955) - keine weitere Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO ein. - BFH, 06.06.2007 - II R 21/06
Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des Finanzamts von vollzogener …
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1999 - 9 K 216/99
Außergerichtlicher Rechtsbehelf; Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage; Eintritt …
- FG Nürnberg, 30.09.2004 - IV 13/03
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens von doppelstöckigen …
- FG München, 08.11.2006 - 9 K 1370/05
Beginn der Festsetzungsfrist bei Vermögensteuer-Neuveranlagung
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