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Rechtsprechung
   BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,491
BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99 (https://dejure.org/2003,491)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2003 - VI R 48/99 (https://dejure.org/2003,491)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - VI R 48/99 (https://dejure.org/2003,491)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG § 8 Abs. 1; LStDV § 2 Abs. 1

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 8 Abs. 1, § 12 Nr. 1, § 19, § 42d Abs. 1; LStDV § 2 Abs. 1

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betriebliche Geburtstagsfeier keine Sachzuwendung

  • Wolters Kluwer

    Einladung durch Arbeitgeber - Geburtstagsfeier für Arbeitnehmer - Empfang für Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen und Mitarbeiter - Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls - Fest des ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Geburtstagsfeier als Arbeitslohn?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fest des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstages

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geburtstagsfest für den Arbeitnehmer - Ein Fest des Arbeitgebers gehört nicht zum zu versteuernden Arbeitslohn

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Lohnsteuerliche Behandlung der Übernahme von Bewirtungskosten

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 8 Abs. 1, § 12 Nr. 1, § 19 EStG
    Lohnsteuer; Feier des Arbeitgebers anlässlich Arbeitnehmer-Geburtstag

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Betriebsausgaben - Profitieren Sie bei Geburtstagsfeiern von der Trendwende in der Rechtsprechung

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aufwendungen des Arbeitgebers für die Geburtstagsfeier eines Arbeitnehmers

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstages

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Aufmerksamkeiten
    Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
    Privat (mit)veranlasste Zuwendungen
    Betriebsveranstaltungen (Rechtslage bis VZ 2014)
    Beispiele

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 42 d
    Arbeitslohn; Betriebliche Veranlassung; Geburtstagsfeier

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 201, 283
  • NJW 2003, 1624
  • NZA 2003, 958
  • BB 2003, 777
  • DB 2003, 750
  • DB 2003, 751
  • BStBl II 2003, 724
  • BStBl II 2003, 725
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.11.1991 - I R 13/90

    Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers einer …

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
    Da es sich nicht um ein Fest des V, sondern um ein solches der Klägerin handelt, liegt in der Ausrichtung des Empfangs durch die Klägerin nicht die Übernahme von nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung des V. Der erkennende Senat weicht aus diesem Grunde nicht von den BFH-Urteilen vom 28. November 1991 I R 13/90 (BFHE 166, 251, BStBl II 1992, 359), vom 12. Dezember 1991 IV R 58/88 (BFHE 167, 46, BStBl II 1992, 524) und vom 27. Februar 1997 IV R 60/96 (…BFH/NV 1997, 560) ab.
  • BFH, 12.12.1991 - IV R 58/88

    Bewirtungsaufwendungen für Geburtstagsempfang sind keine Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
    Da es sich nicht um ein Fest des V, sondern um ein solches der Klägerin handelt, liegt in der Ausrichtung des Empfangs durch die Klägerin nicht die Übernahme von nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung des V. Der erkennende Senat weicht aus diesem Grunde nicht von den BFH-Urteilen vom 28. November 1991 I R 13/90 (BFHE 166, 251, BStBl II 1992, 359), vom 12. Dezember 1991 IV R 58/88 (BFHE 167, 46, BStBl II 1992, 524) und vom 27. Februar 1997 IV R 60/96 (…BFH/NV 1997, 560) ab.
  • BFH, 15.05.1992 - VI R 106/88

    Ersatz von Vereinsbeträge ist steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
    Übernehme der Arbeitgeber außerbetriebliche Aufwendungen für seine Arbeitnehmer, so handle es sich um die Zuwendung von steuerpflichtigem Arbeitslohn, selbst wenn die Übernahme auf einem Beschluss des Vorstandes beruhe (BFH-Urteil vom 15. Mai 1992 VI R 106/88, BFHE 168, 532, BStBl II 1993, 840).
  • BFH, 09.08.1996 - VI R 88/93

    Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und …

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
    § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG findet jedoch seinem Wortlaut und seiner Stellung im Gesetz nach (II. Abschnitt, Nr. 7. Nicht abzugsfähige Ausgaben) ausschließlich auf der Ausgabenseite Anwendung und somit nicht auf die als Arbeitslohn erzielten Einnahmen i.S. des § 8 EStG (BFH-Urteil vom 9. August 1996 VI R 88/93, BFHE 181, 76, BStBl II 1997, 97).
  • BFH, 04.12.1992 - VI R 59/92

    Bewirtungskosten für Feierstunde sind keine Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
    Zwar hat der erkennende Senat entschieden, Ausgaben des Steuerpflichtigen für die Bewirtung, die ganz oder teilweise auch im Zusammenhang mit einem herausgehobenen persönlichen Ereignis des Steuerpflichtigen als dem Bewirtenden stünden, seien auch durch die gesellschaftliche oder wirtschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst und deshalb als Teil der Kosten für die private Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) nicht als Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1992 VI R 59/92, BFHE 170, 131, BStBl II 1993, 350).
  • BFH, 27.02.1997 - IV R 60/96

    Geburtstagsfeier für Gesellschafter einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
    Da es sich nicht um ein Fest des V, sondern um ein solches der Klägerin handelt, liegt in der Ausrichtung des Empfangs durch die Klägerin nicht die Übernahme von nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung des V. Der erkennende Senat weicht aus diesem Grunde nicht von den BFH-Urteilen vom 28. November 1991 I R 13/90 (BFHE 166, 251, BStBl II 1992, 359), vom 12. Dezember 1991 IV R 58/88 (BFHE 167, 46, BStBl II 1992, 524) und vom 27. Februar 1997 IV R 60/96 (BFH/NV 1997, 560) ab.
  • FG Niedersachsen, 28.01.1999 - XI 264/95

    Steuerliche Behandlung von Aufwendungen des Arbeitgebers aus Anlass des …

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 552 veröffentlichten Gründen zum ganz überwiegenden Teil statt.
  • BFH, 16.09.1998 - VI B 155/97

    Kosten für Geburtstagsfeier als Arbeitslohn; grundsätzliche Bedeutung der …

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
    Zur Begründung trägt das FA vor: Das FG sei mit seinem Urteil von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der der FG abgewichen (BFH-Beschluss vom 16. September 1998 VI B 155/97, BFH/NV 1999, 339; Urteil des FG München vom 16. Mai 1997 8 K 2397/95, nicht veröffentlicht --n.v.--; Urteile des Niedersächsischen FG vom 17. Dezember 1998 XIV 92/97, n.v., und vom 2. Februar 1998 XV (V) 154/90, n.v., sowie Urteil des FG des Saarlandes vom 26. November 1998 1 K 21/97, n.v.).
  • FG Saarland, 26.11.1998 - 1 K 21/97

    Prokuristengeburtstag und Betriebsjubiläum

    Auszug aus BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
    Zur Begründung trägt das FA vor: Das FG sei mit seinem Urteil von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) und der der FG abgewichen (…BFH-Beschluss vom 16. September 1998 VI B 155/97, BFH/NV 1999, 339; Urteil des FG München vom 16. Mai 1997 8 K 2397/95, nicht veröffentlicht --n.v.--; Urteile des Niedersächsischen FG vom 17. Dezember 1998 XIV 92/97, n.v., und vom 2. Februar 1998 XV (V) 154/90, n.v., sowie Urteil des FG des Saarlandes vom 26. November 1998 1 K 21/97, n.v.).
  • BVerfG, 05.08.2026 - 2 BvL 7/14

    Erledigung zweier Normenkontrollverfahren zu Vorschriften aus dem Lohnsteuerrecht

    Eine Zuwendung von Arbeitslohn sei danach nur dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer für das Zurverfügungstellen seiner individuellen Arbeitskraft eine objektive Bereicherung erfahre (vgl. BFH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI R 48/99 -, BFHE 201, 283, juris, Rn. 8;… vgl. auch Urteil vom 27. März 1992 - VI R 145/89 -, BFHE 168, 99, juris, Rn. 10 ).
  • BFH, 06.06.2018 - VI R 32/16

    Berechnung der 44 EUR-Freigrenze bei Sachbezügen

    Ein geldwerter Vorteil durch den verbilligten oder unentgeltlichen Sachbezug liegt nur vor, wenn der Empfänger objektiv bereichert ist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 4. Mai 2006 VI R 28/05, BFHE 213, 484, BStBl II 2006, 781; vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; vom 30. Mai 2001 VI R 123/00, BFHE 195, 376, BStBl II 2002, 230;… Senatsbeschluss vom 28. Juni 2007 VI R 45/02, BFH/NV 2007, 1871, …und Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. April 2010 X R 43/08, BFH/NV 2010, 1436).
  • FG Münster, 29.05.2015 - 4 K 3236/12

    Kosten für Abschiedsfeier steuerlich abzugsfähig

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur Abgrenzung einer vom Arbeitgeber veranstalteten Feierlichkeit von einer Privatfeier des Arbeitnehmers(s. hierzu BFH-Urteil vom 28.1.2003 VI R 48/99, BStBl II 2003, 724) ist weiterhin zu berücksichtigen, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, die Zusammensetzung und Zugehörigkeit der Teilnehmer zur beruflichen oder privaten Sphäre des Steuerpflichtigen, die Örtlichkeit der Veranstaltung, die Höhe der Aufwendungen im Vergleich zu ähnlichen betrieblichen Veranstaltungen sowie der Charakter der Feierlichkeit insgesamt (…BFH-Urteile vom 6.3.2008, VI R 68/06, BFH/NV 2008, 1316; vom 11.1.2007, VI R 52/03, BStBl II 2007, 317 und vom 1.2.2007 VI R 25/03, BStBl II 2007, 459).
  • BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03

    Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein

    Dabei kann auf die Gesichtspunkte zurückgegriffen werden, die der BFH in seiner neueren Rechtsprechung zur Abgrenzung einer Feier des Arbeitgebers von einem privaten Fest des Arbeitnehmers entwickelt hat (vgl. BFH-Urteil vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724).
  • BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03

    Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …

    Insbesondere ergibt sich ein Aufteilungsverbot von Einnahmen nicht aus § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG, da die Vorschrift ihrem Wortlaut und ihrer Stellung im Gesetz nach (II. Abschnitt, Nr. 7. Nicht abzugsfähige Ausgaben) auf der Einnahmenseite keine Anwendung findet (BFH-Urteile vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724;… vom 6. Oktober 2004 X R 36/03, BFH/NV 2005, 682, und vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, BFHE 208, 546, BStBl II 2005, 468).
  • BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00

    Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern

    Die Ansicht, es handele sich insoweit um Arbeitslohn, lässt sich nicht mit dem Umstand begründen, die Arbeitnehmer könnten die Aufwendungen ihrerseits nicht als Werbungskosten abziehen (…so aber Giloy in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 19 Rdnr. B 1000, Stichwort: Geldbußen; vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724 mit Anmerkung Bergkemper, Finanz-Rundschau 2003, 516, 517).
  • FG Niedersachsen, 23.04.2024 - 8 K 66/22

    Rechtmäßigkeit einer Inanspruchnahme der Klägerin im Wege der Lohnsteuerhaftung …

    Die Klägerin habe das BFH-Urteil vom 28. Januar 2003 (VI R 48/99, BStBl II 2003, 724) zum Anlass genommen, interne Richtlinien für die Durchführung entsprechender Veranstaltungen aufzustellen.

    Ob ein Empfang, den ein Arbeitgeber beispielsweise anlässlich eines besonderen Ereignisses eines seiner Mitarbeiter ausrichtet, als Fest des Arbeitgebers oder als das des Arbeitnehmers erscheint, ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BStBl II 2003, 724) unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.

    Insbesondere finde § 12 Nr. 1 EStG nur für den Bereich der Ausgaben eines Steuerpflichtigen Anwendung, nicht jedoch auf die als Arbeitslohn erzielten Einnahmen i.S. des § 8 EStG (BFH-Urteil vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BStBl II 2003, 724 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 9. August 1996 VI R 88/93, BStBl II 1997, 97).

    In der Folge der BFH-Entscheidung vom 28. Januar 2003 (VI R 48/99, a.a.O.) hat das BMF insoweit für die Verwaltung bindend in der ab 2005 geltenden Lohnsteuerrichtlinie R 70 Abs. 2 Nr. 3a vorgegeben, dass übliche Sachleistungen bei einem Empfang anlässlich eines runden Geburtstags eines Arbeitnehmers nicht zum Arbeitslohn gehören, wenn es sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls um ein Fest des Arbeitgebers handele.

    Die darin vertretene Verwaltungsauffassung, die der zwischenzeitlich erfolgten und für das Jahr ... geltenden Neufassung in R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 (Sachleistungen aus Anlass der Diensteinführung, eines Amts- oder Funktionswechsels ... oder der Verabschiedung eines Arbeitnehmers) und Nummer 4 (übliche Sachleistungen anlässlich eines runden Geburtstages eines Arbeitnehmers) entsprechen, ist in sich nicht widerspruchsfrei und steht mit den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 28. Januar 2003 (VI R 48/99, a.a.O.) nicht in Einklang.

    Unter Berücksichtigung der BFH-Entscheidung vom 28. Januar 2003 (VI R 48/99, a.a.O.) erscheint es dem erkennenden Senat umso mehr gerechtfertigt, die hinsichtlich eines Fests des Arbeitgebers aus Anlass eines runden Geburtstages eines Arbeitnehmers aufgestellten Grundsätze auch für den Fall der Verabschiedung eines Arbeitnehmers anzuwenden.

  • FG Baden-Württemberg, 05.05.2015 - 6 K 115/13

    Abgrenzung zwischen Betriebsveranstaltung und betrieblicher …

    Dafür verweist er jedoch auf das BFH-Urteil vom 16. November 2005 - VI R 68/00 (BFHE 212, 51, BStBl II 2006, 440, dort unter II. 2. der Gründe), wo es unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 28. Januar 2003 - VI R 48/99 (BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724) heißt:.

    Stehe der Kontakt zu externen Gästen aber im Vordergrund, dass komme eine betriebliche Veranstaltung des Arbeitgebers in Betracht, bei der die für übliche Betriebsveranstaltungen geltenden Begrenzungen keine Anwendung fänden (gleicher Ansicht für Repräsentationsveranstaltungen i. S. des BFH-Urteils in BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724 auch Mody in Korn, EStG, § 19 Rz. 66.1 - Stand. April 2013 -).

    Anders als in dem von den genannten Stimmen angeführten BFH-Urteil in BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724 verhielt es sich im Streitfall auch nicht so, dass an der repräsentativen Jubiläumsfeier des Arbeitgebers nur "einige" Arbeitnehmer teilgenommen hätten; eingeladen war vielmehr die gesamte Belegschaft der Klägerin.

  • BFH, 01.02.2007 - VI R 25/03

    Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein

    Diese Kriterien hat der BFH in seiner neueren Rechtsprechung zur Unterscheidung von Arbeitslohn und Zuwendungen im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers entwickelt (vgl. Urteil vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724).
  • BFH, 19.11.2025 - VI R 18/24

    Feier des Arbeitgebers anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers führt …

    Aufwendungen des Arbeitgebers für einen Empfang anlässlich der Verabschiedung eines Arbeitnehmers in den Ruhestand führen bei dem zu Verabschiedenden nicht zu Arbeitslohn, wenn es sich bei der Veranstaltung um ein Fest des Arbeitgebers handelt (Anschluss an Senatsurteil vom 28.01.2003 - VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724; entgegen R 19.3 Abs. 2 Nr. 3 der Lohnsteuer-Richtlinien).

    Zu berücksichtigen ist außerdem, in wessen Räumlichkeiten beziehungsweise an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob dies nicht der Fall ist (s. Senatsurteil vom 28.01.2003 - VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724, zum 60. Geburtstag eines Vorstandsmitglieds einer Genossenschaftsbank, und Senatsurteil vom 11.01.2007 - VI R 52/03, BFHE 216, 320, BStBl II 2007, 317, zu Bewirtungsaufwendungen eines Brigadegenerals aus Anlass der Übergabe der Dienstgeschäfte und der Verabschiedung in den Ruhestand).

    Rn. 14 bb) Dabei obliegt die Beantwortung der Frage, ob eine Feier als Fest des Arbeitgebers oder als das des Arbeitnehmers erscheint, in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das FG (vgl. Senatsurteil vom 28.01.2003 - VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724, unter 3.).

    Der Umstand, dass sich unter den Gästen auch einige Familienangehörige befanden, ist insoweit unerheblich (offengelassen im Senatsurteil vom 28.01.2003 - VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724, unter 5.).

    Dies gilt auch betreffend die anteilig auf ihn selbst entfallenden Aufwendungen der Klägerin für die betriebliche Veranstaltung (offengelassen von Senatsurteil vom 28.01.2003 - VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724).

  • BFH, 04.05.2006 - VI R 28/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen - norminterpretierende …

  • BFH, 30.04.2009 - VI R 55/07

    Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Veranstaltung mit gesellschaftlichen und …

  • BFH, 14.07.2004 - I R 57/03

    Geburtstagsfeier einer GmbH für ihren GGf

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • BFH, 06.10.2004 - X R 36/03

    Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV

  • BFH, 16.11.2005 - VI R 68/00

    Arbeitslohn bei mehr als zwei Betriebsveranstaltungen pro Kalenderjahr

  • FG Hamburg, 04.09.2003 - VI 118/00

    Abgabenordnung: Arbeitgeber-Haftung für Lohnsteuer

  • FG Saarland, 09.07.2014 - 1 K 1332/12

    Aufwendungen für Geburtstagsfeier vGA? (§ 8 Abs. 3 KStG) - Annahme einer …

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07

    Die zusätzlich zu einer Bardividende von einer ausländischen Aktiengesellschaft …

  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1298/09

    Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum

  • FG Thüringen, 09.10.2013 - 3 K 306/12

    Werbungskostenabzug der Aufwendungen eines angestellten Chefarztes für die …

  • FG Münster, 20.02.2019 - 7 K 4084/16

    Einkommensteuer - In welchem Umfang führt eine von einer Stiftung anlässlich des …

  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1295/09

    Freigrenze von 110,00 EUR bei Firmenjubiläum

  • FG Köln, 02.05.2007 - 5 K 703/07

    Berufliche Veranlassung von Aufwendungen für eine militärische Veranstaltung; …

  • FG Düsseldorf, 07.10.2010 - 16 K 1294/09

    Betriebsveranstaltung zum Firmenjubiläum

  • BFH, 04.05.2006 - VI R 32/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen; norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

  • BFH, 28.01.2003 - VI R 43/99

    Arbeitslohn; Feier anlässlich des Geburtstags des GmbH- Geschäftsführers

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 2606/06

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier

  • BFH, 04.05.2006 - VI R 18/05

    Zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen; norminterpretierende Verwaltungsvorschrift

  • FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 174/01

    Übernahme der Kosten einer Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers …

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