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Rechtsprechung
   BFH, 07.07.2005 - V R 32/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1798
BFH, 07.07.2005 - V R 32/04 (https://dejure.org/2005,1798)
BFH, Entscheidung vom 07.07.2005 - V R 32/04 (https://dejure.org/2005,1798)
BFH, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - V R 32/04 (https://dejure.org/2005,1798)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    UStG 1980 § 15a; UStG 1999 § 15a, § 27 Abs. 8; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20

  • Judicialis

    UStG 1980 § 15a; ; UStG 1999 § 15a; ; UStG 1999 § 27 Abs. 8; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 15a; UStG 1999 § 15a, § 27 Abs. 8; Richtlinie 77/388/EWG Art. 20

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    6. EG-Richtlinie Art. 20; UStG § 15a Abs. 1 und 4; UStG § 27 Abs. 8
    Zulässige Rückwirkung des § 15a UStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergangsvorschrift in § 27 Abs. 8 UStG 1999 i.d.F. des StÄndG 2003 enthält keine verfassungsrechtlich unzulässige Rückwirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorsteuerberichtigung in Altfällen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung bei der Gründung einer Gesellschaft zur Errichtung von Immobilien; Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug; Abhängigkeit der Zulässigkeit vom Vorsteuerabzug von der Verwendungsabsicht; Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs bei ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStG § 15 Abs 2 Nr 1 J: 1980, UStG § 15a J: 1980, UStG § 9 Abs 1 J: 1980, UStG § 4 Nr 9 Buchst a J: 1980
    Absicht; Nachweis; Option; Vermietung; Vorsteuerabzug; Vorsteuerberichtigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 74
  • BB 2005, 2398
  • DB 2005, 2506
  • BStBl II 2005, 907
 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.02.2003 - V B 166/02

    Vorsteuerabzug und Verwendungsabsicht

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - V R 32/04
    Nach Art. 20 der Richtlinie 77/388/EWG ist demzufolge die Vorsteuerberichtigung in allen Fällen geboten, in denen sich bei Investitionsgütern die für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse ändern (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Februar 2003 V B 166/02, BFHE 201, 561, BFH/NV 2003, 874;… Wagner in Sölch/Ringleb, a.a.O., § 15a UStG Rz. 27, 86 ff.).

    Zum andern hat der BFH erstmals im Jahr 2003 in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung entschieden, es sei lediglich "ernstlich zweifelhaft", ob für die Jahre 1992 bis 1996 anerkannte Vorsteuerbeträge bei den Umsatzsteuerveranlagungen für die Jahre 1997 bis 1999 nach § 15a UStG a.F. berichtigt werden könnten, oder ob damit unzulässigerweise der Regelung des Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG, § 15a UStG 1999 n.F. bereits in den Streitjahren 1997 bis 1999 Geltung verschafft werde, obwohl die Richtlinienbestimmung für Fälle der streitigen Art erst durch § 15a UStG 1999 n.F. mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 ordnungsgemäß in das innerstaatliche Recht umgesetzt worden sei und der Gesetzgeber eine Rückwirkung nicht angeordnet habe (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 201, 561, BFH/NV 2003, 874).

  • BFH, 13.11.1997 - V R 140/93

    Vorsteuerberichtigung bei Rechtsirrtum

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - V R 32/04
    Zwar habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Rechtsprechung zur Anwendbarkeit von § 15a UStG bei sog. Zwischenmietverhältnissen ausgeführt, eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse i.S. des § 15a Abs. 1 UStG liege auch vor, wenn in einem Folgejahr die rechtliche Beurteilung der Verwendungsumsätze durch das FA im Erstjahr als unzutreffend erkannt worden, die Steuerfestsetzung des Abzugsjahres jedoch unabänderbar sei (Hinweis auf Urteile vom 13. November 1997 V R 140/93, BFHE 184, 130, BStBl II 1998, 36;… vom 8. Januar 1998 V R 5, 6/97, BFH/NV 1998, 890).

    Zum einen hat der BFH § 15a UStG a.F. u.a. in den vom FG genannten Urteilen in BFHE 184, 130, BStBl II 1998, 36 und in BFH/NV 1998, 890 weit ausgelegt.

  • BFH, 20.10.2004 - II R 74/00

    Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des ErbStG i.d.F. des JStG 1997 …

    Auszug aus BFH, 07.07.2005 - V R 32/04
    a) Eine "echte Rückwirkung" eines Gesetzes, die dann vorliegt, wenn --wie hier-- nachträglich ändernd in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingegriffen wird, ist u.a. dann zulässig, wenn die bestehende Rechtslage keine ausreichende Vertrauensgrundlage darstellte und deshalb das Vertrauen des Steuerbürgers in den Fortbestand des geltenden Rechts nicht schutzbedürftig ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 2004 II R 74/00, BFHE 207, 355, BStBl II 2005, 99, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.2010 - V R 26/09

    Keine Geschäftsveräußerung bei Übertragung eines an eine Organgesellschaft …

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf sein Urteil vom 7. Juli 2005 V R 32/04 (BFHE 211, 74, BStBl II 2005, 907, unter II.2.b).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf sein Urteil in BFHE 211, 74, BStBl II 2005, 907, unter II.2.).

  • BFH, 24.09.2009 - V R 6/08

    Vorsteuerberichtigung: Ertragsteuerrechtliche Beurteilung als Umlaufvermögen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sei diese Rückwirkung verfassungsgemäß (BFH-Urteil vom 7. Juli 2005 V R 32/04, BFHE 211, 74, BStBl II 2005, 907).

    Zwar habe der BFH mit Urteil in BFHE 211, 74, BStBl II 2005, 907 entschieden, dass die Rückwirkung mangels schutzwürdigen Vertrauens der Steuerpflichtigen verfassungsgemäß sei.

    Dies gelte jedoch, weil das Urteil in BFHE 211, 74, BStBl II 2005, 907 Vorsteuerbeträge im Jahr 1990 betreffe und deshalb lediglich "für Fälle im Veranlagungszeitraum 1990" gelte, nicht - wie vorliegend - für das Streitjahr 2001, weil inzwischen der Vorsteuerabzug nach Maßgabe der Verwendungsabsicht geltende Rechtsprechung geworden sei und es nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen könne, wenn der Gesetzgeber über zwei Jahre für die Umsetzung einer sich abzeichnenden Rechtsprechungsänderung des EuGH und des BFH benötige.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil in BFHE 211, 74, BStBl II 2005, 907) ist die Rückwirkung eines Gesetzes durch Eingriff in bereits abgewickelte Tatbestände dann zulässig, wenn die bestehende Rechtslage keine ausreichende Vertrauensgrundlage darstellt und das Vertrauen des Steuerbürgers in den Fortbestand des geltenden Rechts nicht schutzwürdig ist.

  • BFH, 19.04.2007 - V R 56/04

    Vorsteuerabzug bei privater Nutzung einer Wohnung im Unternehmensgebäude - …

    Anders als im Fall des BFH-Urteils vom 7. Juli 2005 V R 32/04 (BFHE 211, 74, BStBl II 2005, 907) gibt die Richtlinie 77/388/EWG hier keine eindeutige Regelung vor; außerdem handelte es sich in diesem Fall um eine gesetzlich angeordnete Rückwirkung zur Schließung einer offenkundigen Lücke und nicht um eine rückwirkende Verwaltungsanweisung.
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