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Rechtsprechung
   BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,8352
BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11 (https://dejure.org/2012,8352)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2012 - VI R 3/11 (https://dejure.org/2012,8352)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - VI R 3/11 (https://dejure.org/2012,8352)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • openjur.de

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1
    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • rechtsinformationen.bund.de

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002
    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1 S. 2
    Notwendigkeit einer beruflichen Veranlassung für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für der beruflichen Fortbildung dienende Reisen als Werbungskosten; Geltendmachung eines Werbungskostenabzugs bei Teilnahme an Auslandgruppenreisen; Folgen des Nachkommens des ...

  • datenbank.nwb.de

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Werbungskosten - Allgemeinbildende Studienreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbungskostenabzug für die Auslandsgruppenreisen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Notwendigkeit einer beruflichen Veranlassung für die Abziehbarkeit von Aufwendungen für der beruflichen Fortbildung dienende Reisen als Werbungskosten; Geltendmachung eines Werbungskostenabzugs bei Teilnahme an Auslandgruppenreisen; Folgen des Nachkommens des ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Berufliche Organisation als Reiseveranstalter

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Geographie-Lehrerin: Nicht jede Reise ohne Weiteres absetzbar

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Werbungskosten bei Teilnahme an Auslandsgruppenreisen

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Studienreisen nicht automatisch als Werbungskosten abziehbar

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 236, 346
  • NJW 2012, 1471
  • NZA 2012, 728
  • DB 2012, 952
  • BStBl II 2012, 416
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11
    Zur Klärung der beruflichen Veranlassung bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise sind auch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) weiter anzuwenden.

    Nach der Rechtsprechung des BFH vor Ergehen des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) setzte der Abzug von Reisekosten als Werbungskosten voraus, dass die Reise ausschließlich oder nahezu ausschließlich der beruflichen Sphäre zuzuordnen ist.

    Rn. 16 Nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 ist nunmehr davon auszugehen, dass § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot normiert, so dass die Vorschrift einer Aufteilung von gemischt veranlassten, aber anhand ihrer beruflichen und privaten Anteile trennbaren Reisekosten nicht entgegensteht.

    Kann die berufliche Veranlassung einer Reise nicht festgestellt werden, so gehen Zweifel zu Lasten des Steuerpflichtigen (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).

    In Anwendung der im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672 niedergelegten Rechtsgrundsätze war danach ein Werbungskostenabzug insgesamt nicht vorzunehmen.

  • BFH, 21.04.2010 - VI R 5/07

    Werbungskosten bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise - Aufwendungen für …

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gehören hierzu auch Bildungsaufwendungen, soweit sie beruflich veranlasst sind (Urteile vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407; vom 21. April 2010 VI R 5/07, BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).

    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459; in BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).

    Waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so waren die gesamten Reisekosten vom Abzug ausgeschlossen, soweit sich nicht ein beruflich veranlasster Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen ließ (BFH-Entscheidungen vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121; in BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).

    Im Einzelfall kann es auch erforderlich sein, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder von einer Aufteilung abzusehen (BFH-Urteil in BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11
    Zur Klärung der beruflichen Veranlassung bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise sind auch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672) die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) weiter anzuwenden.

    Rn. 17 b) Betreffend Auslandsgruppenreisen gelten die im Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77 (BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) entwickelten Grundsätze fort.

    Sodann ist es auf der Grundlage der im Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 entwickelten Abgrenzungskriterien zu dem Ergebnis gekommen, die Ausgestaltung der Reisen ließe auf die Befriedigung allgemeiner Bildungsinteressen schließen, während es an hinreichend konkreten Bezügen zur beruflichen Tätigkeit der Klägerin fehle.

  • BFH, 09.12.2010 - VI R 42/09

    Werbungskosten eines Pfarrers anlässlich einer Pilgerwallfahrt und …

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11
    Von Bedeutung ist auch, ob die Teilnahme freiwillig ist oder ob der Steuerpflichtige einer Dienstpflicht nachkommt (BFH-Urteil vom 9. Dezember 2010 VI R 42/09, BFHE 232, 345, BStBl II 2011, 522).

    Zwar kann der berufliche Zusammenhang indiziert sein, wenn der Steuerpflichtige mit der Teilnahme an einer Reise einer dienstlichen Verpflichtung nachkommt (BFH-Urteil in BFHE 232, 345, BStBl II 2011, 522).

  • BFH, 09.08.2007 - X B 210/06

    Aufwendungen eines Bäckermeisters für eine Studienreise nach Japan

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11
    Nicht jede von einem Fachverband veranstaltete Reise ist als beruflich veranlasst anzusehen (BFH-Beschluss vom 9. August 2007 X B 210/06, BFH/NV 2007, 2106).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11
    Waren diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so waren die gesamten Reisekosten vom Abzug ausgeschlossen, soweit sich nicht ein beruflich veranlasster Teil der Aufwendungen nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen ließ (BFH-Entscheidungen vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BFHE 214, 354, BStBl II 2007, 121; in BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) gehören hierzu auch Bildungsaufwendungen, soweit sie beruflich veranlasst sind (Urteile vom 17. Dezember 2002 VI R 137/01, BFHE 201, 211, BStBl II 2003, 407; vom 21. April 2010 VI R 5/07, BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).
  • BFH, 01.02.2007 - VI R 25/03

    Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11
    Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung getätigt werden (BFH-Urteile vom 1. Februar 2007 VI R 25/03, BFHE 216, 522, BStBl II 2007, 459; in BFHE 229, 219, BStBl II 2010, 687).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 06.05.2010 - 2 K 215/07

    Aufwendungen für die Teilnahme an Studienreisen als Werbungskosten einer Lehrerin

    Auszug aus BFH, 19.01.2012 - VI R 3/11
    das Urteil des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Mai 2010 2 K 215/07 und die Einspruchsentscheidung vom 23. April 2007 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid dahingehend abzuändern, dass bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 6.814,61 EUR berücksichtigt werden.
  • FG München, 09.03.2021 - 6 K 2915/17

    Anwendung des Abzugsverbots

    Sind berufliche und private Veranlassungsbeiträge einer Reise jeweils nicht von untergeordneter Bedeutung, kommt ein Abzug der auf den beruflich veranlassten Anteil entfallenden Aufwendungen in Betracht (BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 VI R 3/11, BStBl. II 2012, 416).

    Rn. 56 Zur Klärung der beruflichen Veranlassung bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise sind auch nach der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672 die früher entwickelten Abgrenzungsmerkmale (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213) weiter anzuwenden (BFH-Urteil vom 19. Januar 2012 VI R 3/11, BStBl. II 2012, 416).

  • BFH, 07.05.2015 - VI R 73/13

    Abzugsfähigkeit von Umzugskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus …

    Kann die berufliche Veranlassung der Aufwendungen nicht festgestellt werden, so gehen Zweifel zu Lasten des Steuerpflichtigen (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672; Senatsurteil vom 19. Januar 2012 VI R 3/11, BFHE 236, 346, BStBl II 2012, 416).
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