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Rechtsprechung
   BFH, 28.06.2012 - III R 26/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27963
BFH, 28.06.2012 - III R 26/10 (https://dejure.org/2012,27963)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2012 - III R 26/10 (https://dejure.org/2012,27963)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - III R 26/10 (https://dejure.org/2012,27963)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • lexetius.com

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • openjur.de

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 24b Abs 2 S 2
    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • rechtsinformationen.bund.de

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24b Abs 2 S 2 EStG 2002
    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn, der nicht zu den Kosten der Haushaltsführung beiträgt

  • IWW
  • Techniker Krankenkasse
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24b Abs. 2 Satz 2
    Begriff des Alleinstehens im Sinne von § 24 Abs. 2 S. 2 EStG; Hausgemeinschaft mit einem volljährigen Sohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haushaltsgemeinschaft von Vater und volljährigem Sohn

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff des Alleinstehens im Sinne von § 24 Abs. 2 S. 2 EStG; Hausgemeinschaft mit einem volljährigen Sohn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigen Sohn

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Sohn

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Sohn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 72
  • NJW 2013, 1184
  • FamRZ 2012, 1802
  • BStBl II 2012, 815
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 6/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei …

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    Das Bundessozialgericht (z.B. Urteil vom 27. Januar 2009 B 14 AS 6/08 R, Neue Zeitschrift für Sozialrecht 2009, 681) und Teile der steuerrechtlichen Literatur (z.B. Krömker in Herrmann/Heuer/Raupach, § 24b EStG Rz 12) vertreten die Ansicht, ein "gemeinsames Wirtschaften" setze ein "Wirtschaften aus einem Topf" voraus.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    Rn. 11 a) Der mit Wirkung ab 2004 eingeführte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat den Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs. 7 EStG a.F.) abgelöst, der nach dem Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91 und 2 BvR 980/91 (BVerfGE 99, 216, BStBl II 1999, 182) verfassungswidrig war, weil er zusammenlebenden unverheirateten Eltern gewährt, ehelichen Erziehungsgemeinschaften aber vorenthalten wurde.
  • BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 310/07

    Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende …

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    Rn. 12 § 24b EStG ist verfassungsgemäß, ohne dass es darauf ankäme, ob die Vorschrift einer tatsächlichen Mehrbelastung Rechnung trägt oder allein der sozialen Förderung dient (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2009 2 BvR 310/07, BFH/NV 2009, 1578 nur Leitsatz, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 1027).
  • BFH, 25.10.2007 - III R 104/06

    Kein Entlastungsbetrag bei Haushaltsgemeinschaft mit volljährigem Kind

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    Der Ausschluss des Entlastungsbetrags für Steuerpflichtige, die eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person --wie im Streitfall-- um das volljährige Kind des Steuerpflichtigen handelt (Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. September 2009 2 BvR 266/08, juris).
  • BVerfG, 25.09.2009 - 2 BvR 266/08

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Haushaltsgemeinschaft mit Kind - BVerfG …

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    Der Ausschluss des Entlastungsbetrags für Steuerpflichtige, die eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bilden, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken; dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person --wie im Streitfall-- um das volljährige Kind des Steuerpflichtigen handelt (…Senatsurteil vom 25. Oktober 2007 III R 104/06, BFH/NV 2008, 545, Verfassungsbeschwerde nicht angenommen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 25. September 2009 2 BvR 266/08, juris).
  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 5 K 197/09

    Gewährung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende i.R.d. …

    Auszug aus BFH, 28.06.2012 - III R 26/10
    Das Finanzgericht (FG) entschied (Entscheidungen der Finanzgerichte 2010, 1035), eine Haushaltsgemeinschaft erfordere nicht, dass sich die zusammenwohnenden Personen an der Haushaltsführung beteiligten; es komme auch nicht darauf an, wer die Kosten des Haushalts trage.
  • FG München, 14.03.2025 - 8 K 1717/24
    Voraussetzung für eine Haushaltsgemeinschaft sei aber grundlegend, dass der Steuerpflichtige mit der anderen Person in der Wohnung zeitgleich gemeinsam wohne (Bundesfinanzhof [BFH]-Urteil vom 28.06.2012 III R 26/10, BFHE 238, 72, BStBl II 2012, 815;… BMF-Schreiben vom 23.11.2022, BStBl. I 2022, 1634, Rn. 9 - Begriff des "Beieinanderwohnens").

    Auf den Umfang der Hilfe oder des Anteils an den im Haushalt anfallenden Arbeiten komme es in der Regel nicht an (BFH-Urteil vom 28.06.2012 III R 26/10, BFHE 238, 72, BStBl II 2012, 815).

    b) Die Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende nach § 24b EStG soll typischerweise gerade eine Kompensation dafür schaffen, dass Alleinerziehende keine Synergieeffekte aus der gemeinsamen Haushaltsführung mit einer anderen erwachsenen Person erzielen können (…so BFH-Urteile vom 28.04.2010 III R 79/08, BFHE 229, 292, BStBl II 2011, 30, Rn. 19; vom 28.06.2012 III R 26/10, BFHE 238, 72, BStBl II 2012, 815, Rn. 12;… vom 17.09.2015 III R 36/14, BFH/NV 2016, 545, Rn. 21;… vom 28.10.2021 III R 17/20, BFHE 275, 73, BStBl II 2022, 797, Rn. 14;… vgl. dazu auch BT-Drucksache 15/3339, S. 11 zu Nr. 3 bzw. BT-Drucksache 15/1751, S. 6, unter B.).

    d) Die sozialrechtliche Auslegung zum Begriff der Haushaltsgemeinschaft ist für § 24b EStG nicht maßgeblich, da das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft dort Ansprüche auf soziale Leistungen mindert, was die Vermutung einer (teilweisen) Bedarfsdeckung des Anspruchstellers z.B. durch Unterhaltsleistungen voraussetzt, während § 24b EStG fehlende Synergieeffekte ausgleichen soll (BFH-Urteil vom 28.06.2012 III R 26/10, BFHE 238, 72, BStBl II 2012, 815, Rn. 17).

    Synergieeffekte infolge des Zusammenlebens können dabei auch in anderer Weise als durch Kostenbeiträge erzielt werden, z.B. durch die gemeinsame Erledigung der Hausarbeit, der Kinderbetreuung, der täglichen Einkäufe sowie der abwechselnden Anschaffung gemeinsam genutzter Gegenstände (BFH-Urteil vom 28.06.2012 III R 26/10, BFHE 238, 72, BStBl II 2012, 815, Rn. 13, 15).

    An einer Haushaltsgemeinschaft mit einer in derselben Wohnung lebenden volljährigen Person fehlt es mithin grundsätzlich nur dann, wenn diese einen vollständig getrennten Haushalt führt, wie dies etwa beim Wechselmodell der Fall ist, in dem sich die Kinder abwechselnd entweder in der Wohnung bzw. dem Haushalt des Vaters oder in der Wohnung bzw. dem Haushalt der Mutter aufhalten, oder wenn - z.B. beim Zusammenleben mit einkommenslosen pflegebedürftigen Angehörigen - jedwede Unterstützungsleistungen durch den Dritten ausgeschlossen erscheinen (BFH-Urteil vom 28.06.2012 III R 26/10, BFHE 238, 72, BStBl II 2012, 815, Rn. 18 f.).

    (4) Gegen die Annahme einer Haushaltsgemeinschaft spricht hier auch nicht der Verweis der Klägerin auf das BFH-Urteil vom 28.06.2012 III R 26/10, BFHE 238, 72, BStBl II 2012, 815, woraus sich das Erfordernis ergäbe, dass die Person in der Wohnung zeitgleich gemeinsam wohnen müssten.

    Zudem orientiert sich eine Entlastungswirkung nach § 24b EStG (als typisierende Pauschalregelung) ohnehin nicht zwangsläufig an den real entstandenen Kosten bzw. an einer tatsächlichen Mehrbelastung (vgl. dazu BFH-Urteil vom 28.06.2012 III R 26/10, BFHE 238, 72, BStBl II 2012, 815, Rn. 12;… Brandis/Heuermann/Selder, 174. EL November 2024, EStG § 24b Rn. 5).

  • FG Rheinland-Pfalz, 04.12.2015 - 4 K 1624/15

    Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und …

    Insoweit erübrigt sich eine Prüfung, ob bei der Frage einer ausreichenden einkommensteuerlichen Entlastung der Klägerin der ihr im Einkommensteuerbescheid für 2013 gewährte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b Abs. 1 Satz 1 EStG in Höhe von 1.308 EUR (Bl. 53 PA) mit zu berücksichtigen wäre, wobei allerdings der Haushaltsfreibetrag - dies spräche gegen seine Einbeziehung - eine andere Zielrichtung hat, da er die höheren Kosten für die "eigene" Lebens- bzw. Haushaltsführung der Alleinerziehenden abgelten soll (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2012 - III R 26/10 -, juris, Rdn. 12).
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.02.2023 - 6 K 6205/19

    Abzug eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von der Summe der Einkünfte …

    Nach dem BFH (Urteil vom 28. Juni 2012 III R 26/10, BStBl. II 2012, 815) ist eine Haushaltsgemeinschaft mit einer in derselben Wohnung lebenden volljährigen Person hingegen nur dann abzulehnen, wenn der Volljährige einen vollständig getrennten Haushalt führt oder wenn - wie z. B. beim Zusammenleben mit einkommenslosen pflegebedürftigen Angehörigen - jedwede Unterstützungsleistungen durch den Dritten ausgeschlossen erscheinen.
  • LSG Sachsen, 25.10.2012 - L 3 AL 200/10

    Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe; Notwendigkeit einer …

    Denn Synergieeffekte infolge des Zusammenlebens könnten auch in anderer Weise als durch Kostenbeiträge erzielt werden, zum Beispiel durch die gemeinsame Erledigung der Hausarbeit, der Kinderbetreuung, der täglichen Einkäufe sowie der abwechselnden Anschaffung gemeinsam genutzter Gegenstände (vgl. BFH, Urteil vom 28. Juni 2012 - III R 26/10 - BFHE 238, 72 = DStR 2012, 2003 = JURIS-Dokument Rdnr. 15).
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