Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38090
BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10 (https://dejure.org/2013,38090)
BFH, Entscheidung vom 26.09.2013 - IV R 46/10 (https://dejure.org/2013,38090)
BFH, Entscheidung vom 26. September 2013 - IV R 46/10 (https://dejure.org/2013,38090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage - Teilbetrieb i. S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG - Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung - Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage

  • openjur.de

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage; Teilbetrieb i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG; Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung; Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 5a, EStG § 16, EStG § 34, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5 Abs 1
    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage - Teilbetrieb i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG - Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung - Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage

  • rechtsinformationen.bund.de

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage - Teilbetrieb i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG - Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung - Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5a EStG 2002, § 16 EStG 2002, § 34 EStG 2002, § 4 Abs 1 EStG 2002, § 5 Abs 1 EStG 2002
    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage - Teilbetrieb i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG - Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung - Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage – Teilbetrieb i.S. des § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG – Bildung einer Gewerbesteuerrückstellung – Maßgeblichkeit der ...

  • Betriebs-Berater

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5a; EStG § 16; EStG § 34
    Voraussetzungen der Ermittlung des Gewinns aus dem Betrieb eines Handelsschiffs nach der Tonnage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tonnagebesteuerung bei Schiffsfonds

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Ermittlung des Gewinns aus dem Betrieb eines Handelsschiffs nach der Tonnage

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen als Voraussetzung für die Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage Gewerbesteuerrückstellung

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Tonnagebesteuerung bei kurzzeitigem Einsatz eines Handelsschiffes

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Zur Anwendung der Gewinnermittlung nach der Tonnage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 243, 223
  • BB 2014, 85
  • BStBl II 2014, 253
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.08.2012 - IV R 54/10

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften - Keine …

    Auszug aus BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10
    Dies ergibt sich aus dem Wesen der Gewerbesteuer als einer auf den tätigen Gewerbebetrieb bezogenen Sachsteuer (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 30. August 2012 IV R 54/10, BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927).

    Der Zeitpunkt des Beginns der werbenden Tätigkeit ist unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu ermitteln und kann für die verschiedenen Betriebsarten unterschiedlich zu bestimmen sein (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927).

    Diese Rechtsgrundsätze gelten gleichermaßen für Einzelgewerbetreibende wie für Personengesellschaften, und zwar unabhängig von der Rechtsform ihrer Gesellschafter (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 238, 198, BStBl II 2012, 927).

  • FG Schleswig-Holstein, 12.10.2010 - 5 K 136/06

    Tonnagebesteuerung ist bei kurzzeitigem Einsatz eines Seeschiffes zur …

    Auszug aus BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10
    Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 424 veröffentlichtem Urteil ab.

    das angefochtene Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 12. Oktober 2010 5 K 136/06 --zugestellt am 21. Oktober 2010-- aufzuheben,.

  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen - …

    Auszug aus BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10
    Die Verpflichtung des Finanzamts, die Gewinnermittlung des Steuerpflichtigen ausschließlich auf der Grundlage des für den Bilanzstichtag objektiv geltenden Rechts ohne Rücksicht auf Rechtsansichten des Steuerpflichtigen zu prüfen und ggf. zu korrigieren, besteht unabhängig davon, ob sich die unzutreffende Rechtsansicht des Steuerpflichtigen zu seinen Gunsten oder zu seinen Lasten ausgewirkt hat (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 31. Januar 2013 GrS 1/10, BFHE 240, 162, BStBl II 2013, 317).
  • BFH, 17.07.2008 - X R 40/07

    Steuerbegünstigte Betriebsveräußerung, wenn der Veräußerer als Berater des …

    Auszug aus BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10
    Rn. 36 1. Eine Veräußerung des ganzen Gewerbebetriebs setzt voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang auf den Erwerber übertragen werden und gleichzeitig die bisher in dem Betrieb entfaltete gewerbliche Tätigkeit endet (z.B. BFH-Urteil vom 17. Juli 2008 X R 40/07, BFHE 222, 433, BStBl II 2009, 43, unter II.2.).
  • BFH, 19.07.2011 - IV R 42/10

    Hinzurechnung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG nicht als …

    Auszug aus BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10
    Die demnach mit § 5a EStG bezweckte langfristige Bindung des aktiven Schifffahrtsbetriebs zur Sicherung des Schifffahrtstandorts Deutschland bildet die Rechtfertigung für die in ihren Wirkungen grundsätzlich gleichheitswidrige Steuerbegünstigung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Juli 2011 IV R 42/10, BFHE 234, 226, BStBl II 2011, 878, unter B.II.3.b dd).
  • BFH, 16.11.2005 - X R 17/03

    Teilbetrieb; Abonnentenwerber

    Auszug aus BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10
    Denn ein Teilbetrieb setzt u.a. voraus, dass es neben diesem noch mindestens einen weiteren Teilbetrieb im Rahmen des Gesamtbetriebs gibt (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2005 X R 17/03, BFH/NV 2006, 532).
  • BFH, 24.11.1983 - IV R 74/80

    Ermäßigte Steuermeßzahl für den Gewerbeertrag aus einem im Bau befindlichen …

    Auszug aus BFH, 26.09.2013 - IV R 46/10
    Während Nebengeschäfte regelmäßig bei Gelegenheit des Hauptgeschäfts, also zeitlich neben diesem vorkommen, ist es für Hilfsgeschäfte, die in einer funktionalen Beziehung zum Hauptgeschäft stehen, typisch, dass sie dem Hauptgeschäft auch zeitlich vor- oder nachgehen können (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1983 IV R 74/80, BFHE 139, 569, BStBl II 1984, 155, zu § 34c Abs. 4 EStG a.F.).
  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen …

    Rn. 45 a) Wie der Senat mit Urteil vom 26. September 2013 IV R 46/10 (BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253) entschieden hat, setzt die Gewinnermittlung nach § 5a EStG u.a. die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus.

    Insoweit verweist der Senat zur weiteren Begründung auf das vorgenannte Urteil in BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253.

  • FG Hamburg, 20.12.2019 - 6 K 114/18

    Langfristiges Betreiben von Handelsschiffen im internationalen Verkehr bei der …

    Aus dem Sinn und Zweck der Regelung ergibt sich jedoch, dass nur der langfristig angelegte Betrieb von Handelsschiffen begünstigt werden soll (BFH, Urteile vom 26. September 2013, IV R 45/11, BStBl. II 2015, 296; IV R 46/10; jeweils m.w.N.).

    Bei der zu Grunde zu legenden zeitpunktbezogenen Betrachtung kommt es darauf an, ob im Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Absicht zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen bestanden hat (BFH, Urteile vom 26. September 2013, IV R 45/11, BStBl. II 2015, 296; IV R 46/10, BStBl. II 2014, 253; FG Hamburg, Urteil vom 14. November 2018, 2 K 221/16, EFG 2019, 418; Beschluss vom 3. November 2015, 6 V 259/15, EFG 2016, 725).

    Die Einschiffsgesellschaft kann diese Vermutung durch den Nachweis widerlegen, dass sie zu Beginn der Jahresfrist das Schiff noch in der Absicht eingesetzt hat, langfristig Handelsschiffe i.S. des § 5a EStG zu betreiben, und sie den Entschluss zur Veräußerung des Schiffs erst später gefasst hat (BFH, Urteile vom 26. September 2013, IV R 45/11, BStBl. II 2015, 296; IV R 46/10, BStBl. II 2014, 253).

    Eine Einschiffsgesellschaft im Sinne der BFH-Rechtsprechung ist eine Unternehmung, deren Geschäftsbetrieb lediglich ein Handelsschiff im Sinne des § 5a EStG enthält (BFH, Urteile vom 26. September 2013, IV R 45/11, BStBl. II 2015, 296; IV R 46/10, BStBl. II 2014, 253).

    Denn die im Streitjahr erfolgte Veräußerung der Schiffe stellt kein Hilfsgeschäft zu einem etwa mit dem Einsatz der später erworbenen Schiffe erfolgten Betrieb von Handelsschiffen i.S. des § 5a EStG dar (BFH, Urteil vom 26. September 2013, IV R 46/10, BStBl. II 2014, 253).

  • FG Niedersachsen, 14.01.2021 - 1 K 28/17

    Erfüllen der Voraussetzungen für die Tonnagebesteuerung für ein betriebenes …

    Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 26. September 2013 IV R 46/10 (BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253) sind auch bei Mehrschiffgesellschaften zu beachten.

    Hier seien die durch Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. September 2013 IV R 46/10 (BStBl II 2014, 253) aufgestellten Grundsätze zu beachten.

    Zu Unrecht wende der Beklagte die Grundsätze des BFH-Urteils vom 26. September 2013 IV R 46/10 (BStBl II 2014, 253) auf den Streitfall an.

    Hierzu habe der BFH durch Urteil vom 26. September 2013 IV R 46/10 (BStBl II 2014, 253) Grundsätze und Vermutungsregelungen aufgestellt, die auf den Streitfall angewendet eine Tonnagebesteuerung für die "AAA-D I" nicht zuließen.

    Rn. 65 Diesen insbesondere durch das von den Beteiligten zitierte BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 46/10 (BStBl II 2014, 253) aufgestellten Grundsätzen schließt sich der erkennende Senat an und gelangt nach Anwendung dieser Grundsätze auf den Streitfall zu der Überzeugung (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), dass die Voraussetzungen für die Anwendung der Tonnagebesteuerung für das Schiff "AAA-D I" in den Streitjahren nicht erfüllt waren.

  • BFH, 13.04.2017 - IV R 14/14

    Gewinnermittlung nach der Tonnage, Zinseinnahmen in der Investitionsphase

    Während Nebengeschäfte regelmäßig bei Gelegenheit des Hauptgeschäfts, also zeitlich neben diesem vorkommen, ist es für Hilfsgeschäfte, die in einer funktionalen Beziehung zum Hauptgeschäft stehen, typisch, dass sie dem Hauptgeschäft auch zeitlich vorgehen können (z.B. BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253; ferner BFH-Urteil vom 24. November 1983 IV R 74/80, BFHE 139, 569, BStBl II 1984, 155, zu § 34c Abs. 4 EStG a.F.).

    Dementsprechend stellt z.B. die Veräußerung eines Schiffs mit dem Ziel, aus dem Erlös erst das i.S. des § 5a EStG betriebene Schiff zu erwerben, kein Hilfsgeschäft nach § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG dar (BFH-Urteil in BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253).

  • BFH, 22.01.2015 - IV R 10/12

    Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der …

    Rn. 19 1. Wie der Senat mit Urteil vom 26. September 2013 IV R 46/10 (BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253) entschieden hat, setzt die Gewinnermittlung nach § 5a EStG u.a. die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus.

    Insoweit verweist der Senat zur weiteren Begründung auf das vorgenannte Urteil in BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253.

  • BFH, 16.01.2014 - IV R 15/13

    Beginn der Antragsfrist für die Option zur Gewinnermittlung nach der Tonnage - …

    Rn. 21 Zum Betrieb von Handelsschiffen gehören nach § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG zwar auch Hilfsgeschäfte, d.h. solche Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt und die die Aufnahme, Fortführung und Abwicklung der Haupttätigkeit erst ermöglichen (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFHE 243, 223, unter B.I.6.a der Gründe).

    Denn wie der Senat in seinen Urteilen vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFHE 243, 223 und IV R 45/11, BFHE 243, 367 entschieden hat, setzt § 5a EStG die Absicht des Steuerpflichtigen zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen voraus.

  • BFH, 13.04.2017 - IV R 49/15

    Abgrenzung gewerbesteuerrechtlich unbeachtlicher Vorbereitungshandlungen vom …

    Sie können dem Hauptgeschäft auch zeitlich vorgehen (z.B. BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253; ferner BFH-Urteil vom 24. November 1983 IV R 74/80, BFHE 139, 569, BStBl II 1984, 155, zu § 34c Abs. 4 EStG a.F.).
  • FG Niedersachsen, 21.11.2017 - 15 K 202/14

    Rechtsstreit um den im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Seeschiffes stehenden …

    Während Nebengeschäfte regelmäßig bei Gelegenheit des Hauptgeschäftes, also zeitlich neben diesem vorkommen, ist es für Hilfsgeschäfte, die in einer funktionalen Beziehung zum Hauptgeschäft stehen, typisch, dass sie dem Hauptgeschäft zeitlich vor- (…BFH-Urteile vom 13. April 2017 a.a.O.; vom 24. November 1983 IV R 74/80, BStBl. II 1984, 155, zu § 34c Abs. 4 EStG a.F.) oder nachgehen können (BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 46/10, BStBl. II 2014, 253; FG Hamburg, Urteil vom 22. Juni 2017 2 K 134/14, EFG 2017, 1503).

    Im Gegenzug zu dieser pauschalierten, der Standortsicherung dienenden Gewinnermittlung verlangt das Gesetz nicht nur eine langfristige und der Disposition des Steuerpflichtigen entzogene Bindung an die Tonnagebesteuerung, sondern stellt durch die Einbeziehung der Veräußerung zudem klar, dass auch die Beendigung des Schiffseinsatzes von der Abgeltungswirkung des § 5a Abs. 1 EStG erfasst sein soll (vgl. BFH-Urteil vom 26. September 2013 a.a.O.).

  • BFH, 06.02.2014 - IV R 19/10

    Hinzurechnung von Sondervergütungen im Vorjahr der Antragstellung auf …

    Hilfsgeschäfte sind dabei solche Geschäfte, die der Geschäftsbetrieb üblicherweise mit sich bringt und die die Aufnahme, Fortführung und Abwicklung der Haupttätigkeit erst ermöglichen (z.B. BFH-Urteil vom 26. September 2013 IV R 46/10, BFH/NV 2014, 221, zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen).
  • BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18

    Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als …

    Für sie ist typisch, dass sie --auch wenn mit dem Merkmal der Unmittelbarkeit ein besonderer, enger Zusammenhang des Geschäfts mit dem Einsatz (oder der Vercharterung) eines Handelsschiffes verlangt wird (BFH-Urteil in BFHE 261, 353, Rz 20)-- dem Hauptgeschäft auch zeitlich vor- oder nachgehen können (BFH-Urteil vom 26.09.2013 - IV R 46/10, BFHE 243, 223, BStBl II 2014, 253, Rz 30).
  • FG Hamburg, 14.11.2018 - 2 K 221/16

    Tonnagebesteuerung: Langfristiges Betreiben eines Handelsschiffs im …

  • BFH, 22.04.2021 - IV B 16/20

    Gewinnermittlung nach der Tonnage bei Gesellschaft, die mehrere Schiffe betreibt

  • BFH, 18.12.2019 - VI R 30/17

    Keine Kürzung der einbehaltenen Lohnsteuer bei überwiegend nicht qualifiziertem …

  • FG Hamburg, 17.01.2014 - 6 K 19/13

    Einkommensteuer: Hilfsgeschäfte bei der Tonnagesteuer

  • FG Schleswig-Holstein, 24.01.2020 - 4 K 28/18

    Anwendung des Wahlrechts zur nachgelagerten Besteuerung der Rentenzahlungen gemäß …

  • FG Niedersachsen, 28.05.2015 - 1 K 91/13

    Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei gewerblich geprägten …

  • FG Niedersachsen, 15.11.2023 - 9 K 311/21

    Umfang der nach § 9 Nr. 3 Sätze 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes (GewSt) im …

  • FG Düsseldorf, 26.01.2022 - 2 K 2668/19

    Freibetrag oder ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung einer privat gehaltenen …

  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 6 K 118/15

    Tonnagesteuer: Keine Berücksichtigung von Sonderbetriebsausgaben im Rahmen von § …

  • FG Niedersachsen, 11.02.2016 - 1 K 171/15

    Anwendung des § 5a Abs. 3 S. 2 EStG auf Verluste vor Abschluss eines Bauvertrages …

  • FG Hamburg, 24.11.2022 - 6 K 68/21

    Vorlage an das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung von Neuregelungen …

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 19/17

    Keine Tonnagebesteuerung bei Erträgen aus Devisengeschäften, welche einer …

  • FG Hamburg, 27.02.2012 - 6 K 131/10

    Tonnagesteuer für ein in einem Jahr angeschafftes und veräußertes Handelsschiff: …

  • FG Hamburg, 22.06.2017 - 2 K 134/14

    Einkommensteuer: Devisentermingeschäfte - gesonderte Verlustfeststellung gemäß § …

  • FG Hamburg, 04.06.2014 - 2 K 175/13

    Pauschale Gewinnermittlung nach Tonnage: Abgeltung von Gewinnen aus …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht